Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 24 (15.6.1905)
- Date
- 1905-06-15
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 24 Dr. Mocb s Mocbens drin. Sette 877 Sie blieb vielmehr dabei, die Wahrheit erzählt zu haben. Bei der Konfrontierung mit den christlichen Zeugen, welche fie zur kritischen Zeit in einem entfernten Dorf gesehen haben, erklärte die Tabak, die betreffenden Zeugen seien von den Juden bestochen. U (Der Richter, k. k. Gerichtssekretär Herr Szostkiewicz, verurteilte die Angeklagte zu dreimonatlichem Einzelarrest, verschärft mit einem wöchentlichen Fasttag. Die israelitische Gemeinde in Zmigrod hat Herrn Doktor Steinhaus für seine energische Initiative öffentlich den Dank aussprechen lassen. Jaslo, den 8. Juni. Simon Grün. „In der Rasse liegt die Schweinerei." (Gerichtsverhandlung.) Am 6. Juni hatte der Strafrichter des Bezirksgerichtes Josefstadt Gerichtssekretär Dr. Schachner über eine intereffante Ehrenbeleidigungsklage zu urteilen, welche der Bezirksvorsteher des IX. Bezirkes Joser Stary gegen den Bezirksrat Max Hiller angestrengt hatte. In mehreren Sitzungen des Bezirksausschusses für den IX. Bezirk hatte sich eine lebhafte Debatte wegen verschiedener Vorgänge, die sich in einem Nachtkaffeehause des IX. Bezirkes, Sechsschimmelgasse abgespielt hatten, entwickelt. Dem Besitzer dieses Kaffeehauses, der mosaischer Konfession ist, wurde schließlich die Konzession entzogen. Im Verlaufe der Debatte machte der Bezirksvorsteher Stary die Bemerkung, daß, wenn es sich um solche Sachen handle, immer Juden dahinter seien. Diese Bemerkung wurde von der Minorität im Bezirksausschüsse nicht widerspruchslos ausgenommen. Der Bezirksrat Hiller interpellierte den Vorsteher wegen dieser Bemerkung, worauf Letzterer meinte, es sei ihm nicht eingefallen, die jüdische Religion zu beleidigen, denn, fügte Herr Stary hinzu, „in der Raffe liegt die Schweinerei!" Auf diese Aeußerung soll nun Bezirksrat Hiller, wie Stary in seiner Klage anführt, erwidert haben: „Wenn der Herr Bezirksvorsteher, wie es bei seiner Persönlichkeit vorauszusetzen ist, die Worte ernst gemeint hat, so fällt der von ihm gebrauchte Ausdruck auf ihn selbst zurück, er soll ihn auf sich beziehen. Bezirksvorsteher Stary fühlte sich durch diese Entgegnung in seiner Ehre beleidigt und brachte durch den Stadtanwalt Dr. Swoboda die Ehrenbeleidigungsklaae Wider Bezirks- - auHschu.ß.Max Hiller ein. Bei derdurchgeführten Verhandlung gab Bezirksausschuß Hlller, den Dr. Edmund Benedikt verteidigte, an, er habe auf die Bemerkung des Bezirksvorstehers: „In der Raffe liegt die Schweinerei" erklärt: „Ich möchte den Herrn Bezirksvorsteher fragen, ob er eine solche Bemerkung mit seiner Würde für vereinbar hält. Ich weise diesen Vorwurf aufs Entschiedenste zurück, er möge ihn auf sich selbst beziehen." Herr Hiller erklärte, daß er im Namen seiner Wähler sich für verpflichtet gehalten habe, den gegen die gesamte Juden- --schast erhobenen Vorwurf in der allein richtigen Form zurückzuweisen. Stadtanwalt Dr. Swoboda beantragte die Bestrafung des Angeklagten. Die Aeußerung, „in der Rasse liegt die Schweinerei", erklärte Doktor Swoboda, sei im politischen Kampfe geprägt worden, es sei diese Aeußerung zum geflügelten Wort geworden und werde mechanisch angewendet. Diese Aeußerung, allgemein gehalten, sei keine Beleidigung^ denn sie besage nur, daß gewissen Rassen, so auch der semitischen, eine Disposition zu abträglichen Eigenschaften innewohnt. Nicht Jeder, der! der Rasse angehört, müsse jedoch diese abträglichen Eigenschaften besitzen, er könne die Disposition unterdrücken. Verteidig-r Dr. Benedikts betonte, daß in der sogenannten Judenfrage vieles falsch und ober-K flächlich beurteilt werde. Es sei anerkennenswert, daß der KlagevertreterD zugegeben habe, daß einzelne Raffen-Angehörige die ihnen innewohnendes Disposition zu abträglichen Eigenschaften unterdrücken können. So" haben auch schon die zwölf Apostel die Disposition unterdrückt. Doktor * Benedikt wies darauf hin. daß das Strafgesetz nicht nur die Konfessionen, sondern auch die Nationalitäten schützt und daß der Angeklagte Hiller auf die Bemerkung des Herrn Stary: „In der Rasse liegt die Schweinerei" zur Abwehr dieser Beleidigung, ohne ein Schimpfwort zu gebrauchen, erklärt habe: „Beziehen Sie diesen Ausdruck auf sich!" Dr. Benedikt beantragte die Freisprechung seines Klienten. Der Richter verurteilte Max Hiller wegen Ehrenbeleidigung zu einer Geldstrafe von zwanzig Kronen. Der Richter war der Ansicht, daß in dem Ausdruck: „In der Rasse liegt die Schweinerei" die Verspottung einer gewissen Religions-Genossenschaft gelegen sei. Wenn der Angeklagte auf diese Bemerkung mit den Worten: „Beziehen Sie den Ausdruck auf sich!" reagiert habe, so habe er hiedurch den Kläger dem Spotte ausgesetzt. — Bei der Strafbemessung nahm Gerichtssekretär Doktor Schachner als besonders mildernd den Umstand an, daß Hiller sich durch die Bemerkung des Klägers provoziert halten konnte. — Beide Parteien hielten sich Bedenkzeit offen. Audienz des Bürgermeisters von Czernowitz. Während der allgemeinen Audienzen ist der Bürgermeister von Czernowitz Regierungsrat Dr. Eduard Reiß vonr Kaiser empfangen Wörden. Dr. Reiß stattete seinen Dank für die Bestätigung seiner Wahl ab. Der Monarch äußerte sich anerkennend über die fortschreitende Entwicklung der Stadt und über die besonders guten Militärunterkünste, welche die Landeshauptstadt zu einer sehr beliebten Garnison machen. Der Kaiser erwähnte auch anerkennend die rasche Durchführung der Transaktion bezüglich der Militärobjekte, hob besonders die Eintracht unter den zahlreichen Nationalitäten der Stadt Czernowitz lobend hervor und sprach die Befriedigung darüber aus, daß auch die diesjährige Landtagssession friedlich beendigt wurde. Prag. (Prüfungskommission für den jüdischen Religionsunterricht an Volks- und Mittelschulen Böhmens.) Wie seinerzeit berichtet, hat der Landesschulrat über Antrag des Vertreters der mosaischen Konfession Herrn D. Bendiener beschloffen, bei der Prager Kultusrepräsentanz anzufragen, ob eine Prüfungskommission für israelitische Religionslehrer unter der Mitwirkung der Repräsentanz ins Leben zu rufen sei. Die Repräsentanz hat sich bereit erklärt, hat eingehende Anträge gestellt, worauf Herr D. Bendiener eine Enquete einberief, die betreffs der Gegenstände der Prüfung und der Zusammensetzung der Prüfungskommission Beratungen pflog. In der letzten Plenarsitzung des Landesschulrates kam die Angelegenheit auf die Tagesordnung und es wurde nach längerer Debatte beschloffen, die Anträge befürwortend an das Ministerium fiir Kultus und Unterricht zu leiten. Graz (Ein grauenhafter Mord.) Das Kontor der Produktenhandelsfirma Brüder Latzer im Hause Brückenkopsgasse 5 in Graz war der Schauplatz eines Mordes, dem der Mitchef der Firma Herr Rudolf Latzer zum Opfer fiel. Ueber den blutigen Vorfall, der in der Stadt rasch bekannt wurde und großes Aufsehen hervorrief, kamen uns nachstehende Mitteilungen zu: Mehrere Jahre hindurch war ein gewiffer Valentin Mayer, 1873 zu Kindberg geboren, nach Lindhof, Bezirk Wolssberg in Kärnten, zuständig und Müller von Profession, bei der Landes-Produktenfirma für Kleesamen und Getreide-Großhandel Brüder Latzer (Adolf und Rudolf Latzer) im Hause Brückenkopfgasse als Hausknecht beschäftigt. Seit längerer Zeit hatten nun die Firma-Inhaber bedeutende Abgänge von Kleesamen aus ihrem Geschäfte bemerkt. Während der Abgang in der Saison 1901 — 1902 bei einem Umsatz von 18‘/2 Waggons 824 Kilogramm, in der Saison 1902—1903 bei einem Umsatz von 20'/, Waggons 943 Kilogramm betrug, stieg er in der Saison 1903 1904 bei einem Umsatz von 24 Waggons aus 3143 Kilogramm und fUn der Saison 1904—1905, also vor kurzer Zeit, bei einem Umsatz von 15 bis 17 Waggons auf 2710 Kilo- Hgramm. Die Firma kam zur Ueberzeugung, daß fie bestohlen werde, und die eingeleiteten Nachforschungen ergaben, daß der >)seit dem Jahre 1902 bei der Firma angestellte 41-jährige Z Magazinsarbeiter Johann Truschner, teils selbst, teils durch seine Zuhälterin, die 31-jährige Marie Tomschitz, bedeutende : Mengen Kleesamen in den Jahren 1902 bis 1905 an verschiedene Samen- und Produktenhändler verkauft hatten. Zu Beginn des Februar erfolgte nach vorgenommener Hausdurchsuchung die Festnahme beider Genannten. Valentin Mayer war, mitbeschuldigt, ebenfalls in Untersuchung gezogen worden, jedoch nach einmonatlicher Untersuchungshaft mangels an Beweisen einer Schuld wieder entlassen worden, infolgedessen eine Anklage gegen ihn unterblieb. Das vom Schwurgerichtshofe in der Verhandlung am 2 v. gefällte Urteil lautete gegen Truschner aus zweijährigen schweren Kerker und Stellung unter Polizeiaufsicht, gegen Marie Tomschitz auf viermonatlichen Kerker. Seit dieser Zeit verfolgte Valentin Mayer Herrn Rudolf Latzer mit Forderungen und Drohungen und klagte auch die Firma beim Gewerbegerichte wiederholt auf Ersatzansprüche, wurde jedoch abgewiesen. Ueber seine Berufung fand beim Landesgerichte unter dem Vorsitze des Herrn Oberlandesgerichtsrates Morocutti eine Verhandlung statt, zu welcher außer Valentin Mayer auch Herr Rudolf Latzer mit seinem Vertreter Rechtsanwalt Dr. Ritter von Gabriel erschienen war. Nach langwierigen Verhandlungen einigte man sich dahin, dem Valentin Mayer den Betrag von 50 Kronen zu zahlen