Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 22 (2.6.1905)
- Date
- 1905-06-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 340 Dr Dlocb's 'Mocbenscbrttt. Mr. 22 Gemeinderates fallen?! Wird das Helle Licht der Menschlichkeit, das aus demselben strahlen soll, durch das, was in den politisch und moralisch verwandten Dorfgemeinden geschehen, nicht ein wenig verdunkelt?! Die Kundmachung der k. k. Bezirkshauptmannschaft B.-Leipa, die eine nicht zu leugnende sittengeschichtliche Bedeutung hat, zeigt aber auch, welch weites Gebiet zur Entfaltung einer frommen und menschenfreundlichen Wirksamkeit für P. Scheicher und andere katholische Priester innerhalb ihrer eigenen Glaubensgenossenschaft noch vorhanden ist und daß sie zur Betätigung ihrer geistigen und moralischen Kräfte es nicht erst nötig haben, verheerende Strerfzüge in das israelitische Religionsgebiet zu unternehmen. Mögen sie hinaus in die ihnen in jeder Beziehung viel näherstehenden Kreise und rn diesen Humanität, Nächstenliebe, das Evangelium der Menschlichkeit predigen. Mögen sie ihren Stammes- und Glaubensgenossen in den „hierländigen Gemeinden" die Geschichte von dem Samariter erzählen, der sich des auf der Straße gelegenen Kranken liebevoll angenommen und ihnen dessen Verfahren als nachahmungswertes Beispiel empfehlen. Und da P. Scheicher und viele seiner Genossen, wie sie behaupten, auch im Alten Testamente, ja auch im Talmud und Schulchan-Aruch ganz heimisch sind, so könnten sie auch auf diese Bezug nehmen und sogar die arg verrufenen Juden als Beispiel hinstellen. Welch tiefen Eindruck müßte es selbst auf das härteste Gemüt machen, wenn sie z. B. erzählen würden, daß im Alten Testament ein Gesetz steht, nach welchem die Aeltesten eines Ortes, in dessen Nähe ein Erschlagener gefunden wurde, hinausgehen, ein Sühnopfer bringen und dabei ihre Hände waschen und öffentlich bekennen mutzten: „Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen", was nach einer Erläuterung im Talmud so viel heißt, als daß sie in keiner Weise die ihnen gegen arme, hilfsbedürftige Wanderer obliegenden Pstichten verletzt haben, daß sie nämlich den Erschlagenen nicht gesehen und von ihm nichts gewußt, denn sonst hätten sie ihn nicht ohne Nahrungsmittel, Zehrpfennig und schützende Begleitung ziehen lassen. Das alttestamentarische und talmudisch-rabbinische Armengesetz schreibt nämlich vor, daß man nicht allein für die verschämten und würdigen Armen des Wohnortes vollends sorgen muß, sondern auch Bettlern, die von Haus zu Haus, von Ort zu Ort gehen, mindestens ein Stück Brot, einen kleinen Geldbetrag, und wenn die Nacht hereinbricht, ein warmes Nachtlager, etwas Oel und Hülsenfrüchte zur Bereitung einer warmen Speise geben muß. Wo keine jüdische Gemeinde vorhanden ist, fällt diese Pflicht sogar dem einzelnen Juden zu, soweit er dieselbe zu erfüllen imstande ist. Erst wenn die Gemeindeältesten mit reinen Händen und reinem Gewissen, die Erklärung abgegeben, daß sie wegen des zu Grunde gegangenen Menschenlebens nicht die geringste Schuld treffe, traten die Priester hervor und beteten, daß Gott dem Volke, in deffen Mitte die ruchlose Tat geschehen, verzeihen und die Schuld nicht ihm zurechnen möge. Das Gesetz über das Sühnopfer bei der Auffindung eines Erschlagenen (Egla arufah) ist allerdings schon einige Jahre vor der Tempelzerstörung, infolge der eingetretenen allgemeinen Unsicherheit durch die Kriegsunruhen und die vielen Mordtaten der Sikarier unter Eleasar b. Dinai nicht mehr zur Ausführung gekommen. Aber die Vorschriften über Armenpflege sind nicht allein in Kraft, sondern was bedeutend mehr ist, in Uevung geblieben. Diese Vorschriften sind in verschiedenen Traktaten des Talmuds, im Mischna-Thora des Maimonides, im Tur Joreh-Deah des Jakob Ascheri und auch in dem vlel geschmähten Schulchan-Aruch des Josef Karo zu finden. Eine nähere Angabe der betreffenden Stellen ist wohl bei Leuten, wie P. Scheicher und Genoffen, Mechaniker Schneider und seine Freunde, die niil deul Inhalt der genannten Werke aufs innigste vertraut sind, nicht nötig. Diese werden auch wissen, daß bei allen Humamtätsvorschriften m den bezeichneten Werken der Zusatz sich findet, daß dieselben ebenso auf Nlchljuden wie auf Juden anzuwenden sind, und werden gewitz nicht unterlassen, auch davon ihren Zuhörern in Kirchen und Volksversammlungen, im Reichs- und Gemeinderate Mitteilung zu machen. Nur für die jüdischen Leser d. g. Bl., bei welchen eine solche Vertrautheit mit dem jüdischen Schrifttum, wie bei Scheicher und Schneider nicht vorauszusetzen ist, füge ich bei, daß hauptsächlich in den Traktaten Peah (Absch. 8 Sukkoth, Taanith, Ketubath, Gittin, Baba-bathra Aussprüche über den großen Werl von Zedokoh und Vorschriften über Armenpflege verzeichnet sind, und daß Maimonides in Hilchoth Mathanoth-Anijim und Jakob Ascheri und Josef Karo in Hilchot Zedokoh diese Vorschriften systematisch zusammengestellt und mit Zusätzen nach Bedürfnis ihrer Zeit versehen haben. Werden die hochwürdigen geistlichen Herreu des Wiener Gemeinderates den Schauplatz ihrer auf Förderung von Frömmigkeit und Menschlichkeit, Liebe mid Friede gerichteten Tätigkeit nach solchen Gegenden verlegen, wo Fälle, wie der vom Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschast B.-Leipa berichtete, nicht ganz unmöglich sind, so werden jene Gegenden, daran ist nicht zu zweifeln, in kurzer Zeit Gemeinden aufzuweisen haben, die allen Gemeinden des Landes leuchtende Vorbilder in der Uebung von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit, opferwilliger Fürsorge für Arme und Kranke, für jegliche Art von Hilfsbedürftigen werden sein können. Mögen sie sich recht bald dazu entschließen und dort mit demselben Feuereifer und derselben flammenden Beredsamkeit für Menschenschutz wirken, wie ehemals für Tierschutz in der Residenz. Daß man eben da, wo Menschen und Tiere des Schutzes und der Hilfe bedürfen, zuerst dem Menschen und dann erst den Tieren Schutz und Hilfe bringen muß, muß sie ja schon das ihnen gewiß bekannte Wort des Psalmisten lehren: „Dem Menschen und dem Tiere hilfst du, o Gott!" Erst also Mensch und dann Tier! Werden sie die große, menschenbeglückende Aufgabe, die ihrer wartet, vollendet haben und zum Wohle und Schutze der Menschen nichts mehr zu tun finden, dann mögen sie wiederunr getrost ihrer früheren Tätigkeit, dem Tierschutze sich zuwenden. Ueber das rituelle Schlachten der Juden werden sie aber dann, wenn sie lange Zeit mit jüdischen Angelegenheiten sich nicht befaßt haben werden, gewiß ein anderes Urteil haben als jetzt. Sie werden dasselbe nicht allein nicht bekämpfen, sondern es sogar, wie es bereits viele christliche Gelehrte getan, als am wenigsten grausam und tierquälerisch allgemein anempfehlen, denn „der Gerechte fühlt seines Tieres Schmerz". Stark. 91 Jahre alt, der Nestor jüdischer Wissenschaft, der berühmte Autor der „Geschichte der jüdischen Tradition", ist den 30. Altai 1905 sanft in ein besseres Jenseits entschlummert. Kein Geringerer als Oberrabbiner Dr. G ü d e m a n n hat die Bedeutung des Heimgegangenen für die jüdische Wissenschaft in diesen Blättern in folgender Art gekennzeichnet: „I. H. W e i ß ist kein „zünftiger" Gelehrter, d. h. er hat weder von Jugend auf die herkömmliche Bildungslaufbahn eingeschlagen, noch hat er ein Gelehrter werden wollen. Aber er ist eii'.er geworden, und zwar einer der fruchtbarsten und angesehensten, den die jüdische Gemeinschaft immer mit Stolz einen der ihrigen wird nennen können, dessen Schriften in wiederholten Auflagen weite Verbreitung gefunden haben, in denen auch namhafte christliche Theologen Belehrung suchen und finden. Die Art und Weise, wie I. H. Weiß sozusagen aus sich selbst ein Gelehrter und Schriftsteller geworden ist, wirft ein Streiflicht auf die Geschichte der jüdischen Wissenschaft, und wie bedeutende Männer nicht bloß durch ihre Individualität, sondern auch dadurch interessant sind, daß sie den ganzen Horizont ihrer Zeit beleuchten und aufhellen, so ist auch das bescheidene und fruchtbare Gelehrtenleben, dem diese Zeilen gelten, geeignet, uns einen Einblick zu gewähren in das mühsame Ringen, unter welchem und aus welchem die jüdische Wissenschaft, wie sie heute ebenbürtig in der Universitas literarnm dasteht und in verschiedenen Gelehrtenschulen gepflegt wird, sich herausgebildet hat. „Der Mangel jeglicher Schulung und Disziplin, welchen die meisten Arbeiten der deutschen und polnischen Gelehrten des Mittelalters aufweisen und der sie mitunter ungenießbar macht, ist eine der betrübendsten Erscheinungen der jüdischen Literaturgeschichte. Er ist ein Reflex der Unordnung und Verwirrung, welche seit dem „schwarzen Tode" in den Gemeinden, in dem Schulwesen und der Verwaltung platzgegriffen hatten. Den jüdischen Gelehrten Italiens, welche mit überraschender Geschmeidigkeit auf den Humanisnms und seine Tendenzen eingegangen waren, gereichte die Ungelenkigkeit der deutschen und polnischen Gelehrten, ihre Unfähigkeit in Ausdruck und Konzeption, zu stetem Spotte. „Indessen hat dieser Mangel auch die merkwürdige Erscheinung hervorgerufen, daß der eine oder andere Gelehrte dadurch zu umso größerer Selbstzucht angehalten wurde und sozusagen aus sich selber Norm und Regel wissenschaftlicher Konzeption und Darstellung entdeckte, indem er inmitten der allgemeinen Hilflosigkeit sich auf eigene Faust zu helfen suchte, wie etwa bei der durch einen Schiffbruch herbeigeführten Verwirrung und Ratlosigkeit und unter dem Drucke derselben, selbst der Träge und Unbeholfene zur Energie der Selbsthilfe angespornt wird. Eines der merkwürdigsten Beispiele dieser, ich möchte sagen, wissenschaftlichen Selbsthilfe bietet der Kritiker R. Samuel Edels (Maharscha). Wer hat ihn seine kritische Findigkeit und Treffsicherheit und vor Allem die Knappheit, Klarheit und Präzision des Ausdruckes gelehrt? Es gab keinen vor ihm, von dem er hätte lernen können, noch hat nachmals einer ihn in dieser Art erreicht, er ist sein eigener Bahnbrecher und Pfadfinder. Seine „Kätzel"