Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-06-02 · 22 (2.6.1905) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
22 (2.6.1905)
Date
1905-06-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3020846-3021602-3021625--14535-3039250
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 82 Dr. Dlocb s MocbenscbrM. Sette 339 2561 fl. veranstaltet. Von 1801 angefangen, wurden der Ober-Polizeidirektion Beträge übergeben, um den jüdischen Soldaten Birnbaum, Grunmald und König und dem Dragoner Singer ansehnliche Zulagen zn gewähren. Als einer derselben, Birnbaum, Korporal wurde, erhielt er eine Zulage von monatlich 5 fl. Nach der französischen Invasion wurden „kais. kön. österreichische, dann kais. russische und französische Blessierte" ins Judenspital ausgenommen und an Verpflegskosten fl. 854°39 für dieselben verausgabt. Nachdem es 1788 gestattet wurde, verstorbene jüdische Soldaten nach jüdischem Ritus zu beerdigen, erscheinen auch mehrmals solche Beerdigungskosten im Kassabuch. Eine bedeutende Rolle spielte damals noch die Versorgung mit Koscherfleisch. Die Schächter und Maschgichim wurden seitens der Judenschaft besoldet und, wenn dienstuufähig geworden, pensioniert. Diese Kosten wurden aus dem Fleischkreuzer und später aus dem Fleischaufschlag bestritten, der per Ochse mit 5 fl., per Kalb mit 20 kr., Per Lamm mit 10 kr. bemessen erscheint. Der Wochenkonsum stieg (1803) bis auf 147 Ochsen, 61 Kälber, 141 Lämmer. Von rituellen Speisehäusern werden jene von Schacherl, Beer und Engel erwähnt; dieselben waren abwechselnd mit der Verköstigung der Arrestanten und der Soldaten betraut. Diese Garküchen wurden auch als Unterkunftsplätze für auswärtige Gäste benützt. Als durch das Toleranzpatent den fremden Juden der Aufenthalt in allen Stadtteilen gestattet wurde, ging das Geschäft dieser „Trakteure" sehr zurück. Nichtsdestoweniger bewahrten einige derselben ihren guten Ruf, so daß namentlich das Speisehaus des Mendel Engel in der Landskrongasse ein beliebtes Stelldichein der Hochfinanz zum Gabelfrühstück vor Börsenanfang geworden war. Eine wichtige Rolle spielte die Friedhoffrage. Der alte, seit dem 15. Jahrhundert benützte Friedhof in der Seegasse wurde 1785 von amtswegen geschlossen und mußte der Platz für einen neuen Friedhof vor der Nußdorferlinie angekauft werden. Der alte Friedhof war zur Zeit der Vertreibung der Juden aus Wien (1670) als Privateigentum des Kopel Fränkel erklärt worden; derselbe hatte mit dem Magistrate einen Vertrag geschlossen, wonach der Letztere gegen eine Zahlung von 4000 fl. das Eigentum am Friedhof respektieren und denselben intakt erhalten wollte. Von den Erben des Kopel Fränkel ging das Eigentum auf die Familie des Sam. Oppenheimer über. Ein Häuschen, das für den Wächter darauf errichtet war, gehörte den Nachkommen des Wächters, einer Familie Osterhammer. 1789 kam ein Vergleich zwischen diesen beiden Familien und der Judenschaft zustande, infolge dessen an die Familie Oppenheimer 450 fl., an die Familie Osterhammer 200 fl. bezahlt wurde. Der Kaufpreis des neuen Währinger Friedhofes ist aus dem Kassabuch nicht zu ermitteln. Dasselbe weist nur a eonto- Zahlungen auf von fl. 404 30 und eine Gebührenzahlung von fl. 65°15 „an das Zehendamt für den Gottesacker vor der Währingerlinie." Ueber die Höhe der Mietpreise im damaligen Wien finden sich einige Andeutungen. Für das „Judenbad in der Rossau" wurde eine Jahresmiete von 40 fl. bezahlt. Die Verwaltung der Judenschaft (Sitzungsraum) stand in Aftermiete bei Lazar Edlen von Wertheimstein gegen einen Jahreszins von 100 fl. Der Aktuar Benj. Landesmann bezog einen Gehalt von 200 fl. jährlich — auffallend wenig neben den bedeutenden Expensen, die an den Advokaten Dr. Alsteren (200 bis 300 fl. per Jahr) bezahlt wurden. Nach dem Gesagten begreift es sich, daß das Gesamtbudget der Quasigemeinde sich in bescheidensten Ziffern bewegte. In den ersten dreieinhalb Jahren des Kaffabuches (Mai 1786 bis Ende 1789) findet sich kein Jahresabschluß. Während dieser Zeit beliefen sich zusammen die Einnahmen auf 12.042 56 fl., Ausgaben 934332 fl. daher ein Aktivsaldo von 2799 24 fl. erübrigte. In den darauffolgenden Jahren erhöhten sich die Summen des Budgets in mäßigem Grade, doch blieb stets ein hinreichendes Plus der Einnahmen als Vortrag für das kommende Jahr. Nur in den Jahren 1801, 1802, 1804 und 1805 blieben die Ausgaben höher als die Einnahmen. Das unbedeckte Defizit, das im letzterwähnten Jahre bis auf 3338 fl. 183./, kr. stieg, wurde von dem Kassaführer Götz G. Uffenheimer vorschußweise gedeckt. Ohne Zweifel knüpften sich an diesen Mißstand allerlei Mißhelli,; keilen, denn im Lause des Verwaltungsjahres legte der Genannte die Kassaführung zurück. Dieselbe wurde provisorisch durch den Aktuar Benj. Landesmaun übernommen und vom 20. November 1805 9. Mai 1806 geführt, an welchem Tage er selbe dem vieljährigen Kassasührer Max E. v. Hönigsberg wieder übertrug. In der Zwischenzeit hatte allerdings eine Sanierung stattgesunden. Es hatte nämlich „eine wohllöbliche kais. auch kais. kön. Polizei-Oberdirektion" bei „der hiesigen Judenschaft Beiträge" gesammelt und dieselben mit 4353 fl. an die Kasse abgeführt. Hieraus wurde der Vorschuß an Herrn Götz G. Uffenheimer zurückgezahlt und konnte außerdem das Jahr noch mit einem Aktivsaldo geschlossen werden. Damit war das Gleichgewicht des Gemeindehaushaltes wiederhergestellt. Das Jahr 1807, das letzte im vorliegenden Kassabuch, wies an Einnahmen 17.618 18 fl., an Ausgaben 14.65331 fl. aus, so daß ein Aktivsaldo von 2964°47 fl. verblieb. Von diesen Einnahnien erwuchsen 8371'50 fl. aus dem Fleischzuschlage und 2041 fl. aus dem Büchelgeld, während der Rest sich aus dem Ueberschuß des Vorjahres und freiwilligen Beiträgen zusammensetzte. Die Gebahrung war augenscheinlich eine sorgfältige, sparsame: zu bemerken ist, daß die Vertreter nur bis zu 100 fl. frei verfügen durften. Für Auslagen bis bis 200 fl. bedurfte es der Genehmigung der Polizei, über 200 fl. der Landesregierung. y<iit Ende 1807 schließt das Kassa buch. Die daraus folgenden Jahre gehören zu den traurigsten für den S:aat als solchen und insbesondere für die Judenschaft, welche neben den Kalamitäten des Krieges und des wirtschaftlichen Niederganges, noch alle Schmach und alle Qualen niedriger und bestechlicher Polizeiwirtschaft über sich ergehen lassen mußte. Es bedurfte der dem jüdischen Stamme eigenen Gesinnungstüchtigkeit, um dem Drucke nicht zu unterliegen und dem schmachvollen Abfall, der unter den reichen Wiener Juden grassierte, den Aufschwung des Gemeindelebens und die ideale Fortbildung des jüdischen Gottesdienstes gegenüberzustellen. Erst Mrnschrrrschntz, dann Tierschutz. „Der Gerechte fühlt auch seines Tieres Schmerz. Grausam, ohn' Erbarmen ist des Frevlers Herz." Prov. 12, 10. In dem von der k. k. Bezirkshauptmannschaft B.-Leipa herausgegebenen Amtsblatte findet sich eine Kundmachung, in der folgendes zu lesen ist: „Im verflossenen Winter wurde ein Bettler, der Angehöriger des Deutschen Reiches war, entkräftet und nnt erfrorenen Füßen in einer hierländigen Gemeinde aufgefunden Letztere schaffte den im höchsten Grade Hilfsbedürftigen, ohne seine Provenienz sicherzustellen und ohne ihm die nötige Pflege und Labung zu gewähren, bei grimmiger Kälte auf einem Schubkarren in die .nächste Gemeinde. In ganz gleicher Weise verfuhren auch die anderen Gemeinden, in welche der Beklagenswerte geschafft worden war, bis nach einigen Tagen steter Ruhelosigkeit der durch Erschöpfung und Entbehrung des Notwen big st en ein getretene Tod des Unglücklichen seinen Qualen ein Ende macht e." Ju der betreffenden Kundmachung wird dann weiters ausgeführt, daß ein solches Verfahren nicht allein allen Gesetzen der Humanität Hohn spricht, sondern auch im Widerspruche mit den staatlichen Gesetzen steht und. geeignet ist, die Armenpflege in Oesterreich vor dem Auslande im höchsten Grade zu kompromittieren. Zur selben Zeit nun, wo diese Kundmachung einer österreichischen Behörde erschien, und in welcher von etwas berichtet wird, ^"s n *; i wegen der darin sich offenbarenden Herz- und Gefühlte, nicht glauben würde, weil eine solche Inhumanität jeden Menschlicnfühlenden tief verletzen muß und eine Beschämung der abendländischen Kultur ist, hat der Gemeinderat der Hanp - und Residenzstadt den Beschluß gefaßt, den Juden das rituelle Schlachten zu verbieten, weil angeblich das dabei beobachtete Verfahren inhuman und grausam sei, indem es dem Tiere lange dauernde Schmerzen verursache. Nun muß man wissen, daß jene Gemeinden, in welchen das Unerhörte, das Unglaubliche, das „allen Gesetzen der Humanität Hohnsprechende" sich zugetragen, nicht allein Stammes-, sondern auch politische Partei- und« Gesinnungsgenossen derjenigen sind, aus welchen die Majorität des Wiener Gemeinderates sich zusammensetzt. Muß da nicht ein dunkler Schatten jenes, von >iner humanen Behörde so scharf gerügten unmenschlichen Verfahrens auch auf den tierfreundlichen Beschluß des

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.