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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-05-26 · 21 (26.5.1905) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
21 (26.5.1905)
Date
1905-05-26
Page
– (sequence 7)
Language
German
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.Nr 31 Dr. Llocb s TKRocbenscdrtft Sette 337 sätze klargelegt, von denen sich die Stiftungsverwaltung bei der Begebung der Stistungsmittel hat leiten lassen. Die bei der israelitischen Kultusgemeinde errichtete Stiftung, welche nach der Bilanz vom 31. Dezember 1904 die stattliche Höhe von 5,293.781*25 Mark erreicht hat, ist ihrem Wesen nach natürlich eine spezifisch jüdische; war doch die verklärte Menschenfreundin eine überzeugte Jüdin, die zu wiederholtenmalen es als ihre Ehrenpflicht erklärt hat, ihr Judentum auch inmitten der sie vielfach umgebenden glänzenden, nichtjüdischen Gesellschaft zu betonen. In der Stiftungsurkunde ist trotzdem die Frage nach dem etwaigen Einfluß des Glaubensbekenntnisses unerörtert geblieben, und der Grundsatz, welcher ja übrigens auch den allgemeinen Grundsätzen des Judentums entspricht, nämlich überall da zu helfen, wo Hilfe nottut, ohne Rücksicht auf Stand und Glaubensbekenntnis, ist nach Maßgabe der für die einzelnen Titel zur Verfügung stehenden Mittel getreulich befolgt worden. Im Jahre 1904 sind insgesamt 1328 Gesuche eingegangen, und zwar 573 aus Dessau, 292 aus dem übrigen Anhalt und 474 von außerhalb Anhalts; darunter waren 1098 von Einzelpersonen und 231 von nicht physischen Personen (Vereinen, Korporationen rc.). Für das Etatsjahr 1904 wurden 534, für das 1905 351 Gesuche, zusammen 885 Gesuche bewilligt, 444 Stück abgelehnt. Besonders auffallend ist die große Zahl der von Einzelpersonen an die Stiftung gestellten Gesuche. Die für diesen Titel eingestellten Beiträge reichten, wie sich bald herausstellte, nicht aus, um den Anforderungen zu genügen. Von den für die Errichtung eines Altersheims vorgesehenen 20.000 Mark wurden, da die Notwendigkeit eines solchen zur Zeit nicht vorliegt, i 6.000 Mark zur Unterstützung Hilfsbedürftiger und 4000 Mark auf den Stipendienfond überschrieben. Trotzdem der Unterstützungsfond jährlich mit 30.000 Mark ausgestattet ist, hat diese Ueberschreibung noch nicht vollständig genügt, obgleich gerade die in dieses Ressort fallenden Gesuche einer sorgfältigen Prüfung unterzogen worden sind. Es sind im Ganzen 52.597 Mark zur Verausgabung gelangt. Alle Gesuche, welche auf gewerbsmäßige Bettelei oder auf Sucht zum Müßiggang zurückzusühren sind, wurden abgewiesen, ebenso Gesuche um Darlehen oder Schenkungen zur Erfüllung von Pflichten Dritten gegenüber. Berücksichtigt wurden hauptsächlich Gesuche von Personen, deren Würdigkeit zu erweisen war und die infolge hohen Alters oder Erwerbsunfähigkeit einer Unterstützung bedurften, die durch eine materielle Unterstützung zum Erwerb wieder hingeführt werden konnten oder in Fällen außergewöhnlicher Ereignisse. Am Todestage der Stifterin wurden im Jahre 1904 in Erfüllung einer Stiftungsvorschrift 131 Personen mit Spenden in Höhe von 20 bis 200 Mark bedacht. Die jährliche Zuwendung an die Kultusgemeinde zu Dessau im Betrage von 30.000 Mark dient zur Förderung des sittlichreligiösen Lebens in der Gemeinde, sowie als Beihilfe zur Pflege der Jugenderziehung innerhalb derselben. Die Gemeinde zu Dessau ist durch diese reichlichen Mittel in den Stand gesetzt, neben einer besseren Besoldung ihrer Kultusbeamten den Bau einer neuen Friedhofskapelle und einer neuen Synagoge und eines neuen Gemeindehauses in Angriff zu nehmen und eine eigene Gemeindebibliothek zu begründen. In einem zweiten Titel werden Beihilfen an die unterstützungsbedürftigen israelitischen Gemeinden Anhalts bestimmt und ferner Zuwendungen für eine zu begründende Pensions- und Reliktenkasse der sämtlichen Kultusbeamten anhaltischer Gemeinden. Auf diesen Titel find bis auf weiteres diejenigen Beträge übernommen worden, welche bisher als staatliche Zuschüsse für Kultuszwecke den einzelnen Gemeinden von der Regierung zugebilligt worden waren, wodurch also der S t a a t entlastet wird. Das ist prinzipiell vielleicht anfechtbar. Denn in der Subvention durch den Staat liegt eine offizielle Anerkennung, die durch eine Minimalsumme auftecht zu erhalten wäre. Außerdem haben zahlreiche Gemeinden in Anhalt Bewilligungen erhallen, so u. a. Zerbst zum Neubau einer Synagoge und eines Gemeindehauses, ferner Ballenstedt, Coswig und Wulfen zur Renovierung und zum Ausbau einer Synagoge. Ein vierter Titel bewilligt in Höhe von 20.000 Mark Beihilfen zu Zwecken der Krankenpflege und Zuwendungen an Krankenhäuser und Heilstätten. Es wurden hieraus namhafte Zuschüffe außer Einzelpersonen bewilligt u. a. an die fteiwillige Sanitätskolonne zum Roten Kreuz in Deffau, das Kreiskrankenhaus zu Dessau, das Institut der Schwestern daselbst, die Walderholungsstätte in Deffau, die Anhaltloge zur Entsendung kranker jüdischer Krankenpflegerinnen in Berlin (1000 Mk.), mit welcher die Stiftung d is Abkommen getroffen hat, auf Verlangen jederzeit zwei Krankenschwestern nach Dessau zu entsenden, ferner an eine Reihe von jüdischen Kuranstallen (Soden, Ems, Kiffingen, Warmbrunn, Colberg). Ein fernerer Titel der Stiftung in Höhe von jährlich 15.000 Mark sieht die Förderung der Wiffenschaft des Judentums vor, sowie die Unterstützung solcher Vereine und Anstalten, welche der Erforschung und Pflege dieser Wiffenschaft, sowie der sozialen und moralischen Hebung des Judentums dienen. Es wurden verbraucht 14.750 Mk., hiervon in Anhalt 950 Mark, außerhalb Anhalts 13.800 Mk. Das Kuratorium war auch bestrebt, durch diesen Titel Institutionen zu unterstützen, welche Kräfte heranbilden, die durch berufliche Arbeit Wiffenschaft fördern und frei von rückständigen Anschauungen (?) auch in kultureller Beziehung erzieherisch und nützlich auf die israelitische Religion einzuwirken befähigt find. Sodann wurden auch Vereine unterstützt, die das jüdische Laientum bildend weüer zu entwickeln sich zur Aufgabe gestellt haben, und wieder andere, die durch organischen Zusammenschluß das religiöse Leben, sowie das Selbstbewußtsein unter den Juden zu fördern bestrebt find. Auch Vereine, die sich der sozialen Wohlfahrt der Juden widmen, erhielten Unterstützung und schließlich wurden auch solchen Vereinen Zuwendungen gemacht, die für die Rechtsgleichheit der Juden in staatsbürgerlicher Beziehung eintreten. Die Zahl der an diesen Titel herantretenden jüdischen Vereinigungen war eine sehr große, und von allen Titeln hat bei diesem deshalb auch die größte Zahl der Gesuche abzelehnt werden müffen, nämlich 65 Prozent aller eingegangenen Gesuche. Unter den vielen Institutionen erhielten Bewilligungen u. a. aus Berlin die Lehranstalt für die Wiffenschaft des Judentums, die Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums, das israelllische Lehrerinnenheim, der Verein zur Beschaffung eines Zentralarchivs für die sämtlichen jüdischen Gemeinden Deutschlands, der Verband des Vereines für jüdische Geschichte und Literatur, die Zunz-Stiftung, der Deutsch-Israelitische Gemeindebund, der Verein zur Abwehr des Antisemitismus, der israelitische Volkskindergarten und Kinderheim und der Verein Freunde israelitischer Taubstummen. Der volle Betrag des Tüels VII (20.000 Mk.) soll zur Errichtung einer Handelsschule, welche voraussichtlich noch im Jahre 1905 eröffnet wird, verwendet werden. Ein achter Titel gewährt Stipendien an begabte Schüler und würdige junge Leute, vornehmlich an solche, welche aus dem Herzogtum Anhalt stammen. Hiefür find 14.510 Mark verbraucht worden, die Skala der gewährten Stipendien bewegt sich zwischen 100 und 1500 Mark jährlich. In erster Linie ist die Fähigkett der Bewerber in Berückfichttgung gezogen worden, alle Gesuche find zurückgewiesen worden, welche das Gelehrteu-Proletariat durch unbefähigte Kräfte vergrößern helfen. In einem neunten und letzten Titel werden in dankbarer Erinnerung der gnädigen Fürsorge des Herrscherhauses der regierenden Frau Herzogin, oder im Falle eine Herzogin-Witwe vorhanden ist, dieser zusammen mit der regierenden Frau Herzogin je zur Hälfte eine Summe von jährlich 5000 Mark zur Verfügung gestellt, um dieselbe für Zwecke der Sttstung verwenden zu können. Ist eine Herzogin-Witwe nicht vorhanden, wohl aber eine Erbprinzeffin, so soll dieser die Hälfte der 5000 Mk. mit derselben Maßgabe übergeben werden. In huldvoll gehaltenem Schreiben ist von der regierenden Frau Herzogin sowie von der Frau Herzogin-Mutter von Anhalt diese Bestimmung angenommen und diese Fürstinnen find somit tätige Mitarbeiterinnen auf dem Gebiete barmherziger Nächstenliebe in der Baronin von Cohn-Oppenheim-Stistung, diesem schönen Liebeswerke für die Menschheit, geworden. _

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