Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 20 (19.5.1905)
- Date
- 1905-05-19
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr 20 Dr. Moeb's Mocdenscbrm. Seite 311 Handlungen beziehe, suchte der Vorstand Mittel und Wege zu finden, um diesem Scheingrunde den Boden zu entziehen. Es wurden ein Beamter und ein Schächter nach den größeren Gemeinden Deutschlands entsendet, um die dortselbst üblichen Niederleg-Methoden zu studieren und Vorschläge zu erstatten. Aus dem Berichte ergab sich, daß eigene Niederleg-Apparate in einigen Städten Deutschlands in Verwendung stehen, daß aber das Niederlegen der Tiere in den meisten Schlachthäusern unter Benützung von Aufzugswinden erfolge. Es wurde ein Niederleg- Apparat angeschafft und in der Schlachthalle zu St. Marx wiederholt ausprobiert. Obgleich sich dieser Apparat als vollkommen zweckentsprechend erwiesen hat, konnte (die nicht geringen Anschaffungskosten hätten für uns keine Rolle gespielt) die Einführung des Apparates deshalb nicht erfolgen, weil mit einer kaum nennenswerten Ausnahme in den Wiener Schlachthäusern keine Aufzugswinden vorhanden sind und das Vorhandensein solcher Winden eine notwendige Voraussetzung für die Anwendung dieses Niederleg-Apparates bildet. Aus demselben Grunde kann keine der in Deutschland üblichen Niederleg-Methoden in Anwendung kommen. Die Studien auf diesem Gebiete werden ortgesetzt. In der Zwischenzeit (Anfangs 1905) ist ein Buch gegen das Schächten erschienen, welches, wie heute bereits nachweisbar gesagt werden kann, in ebenso gehässiger als vielfach entstellter, wahrheitswidriger Weise das bisher zerstreute Material der Schächtgegner in einem 259 Seiten starken Bande vereinigte. Es unterlag für den Vorstand keinem Zweifel, daß dieses Buch die wichtigste Grundlage für die Behandlung der Schächtfrage vom gegnerischem 'Standpunkte aus bilden werde und der Vorstand mußte deshalb darauf Bedacht sein, daß die in diesem Buche enthaltenen Angaben gegen das Schächten gründlich widerlegt werden; er hat sich zu diesem Zwecke mit geeigneten Persönlichkeiten in Verbindung gesetzt, mit welchem Erfolge, wird später erwähnt werden. Der Anregung des niederösterreichischen Landtages folgte am 22. Februar 1905 die Ausführung seitens des Wiener Stadtrates. Derselbe beschloß, sämtliche in den städtischen Schlachthäusern zur Tötung kommenden Schlachttiere vor der Schlachtung durch Stirnschlag vollständig zu betäuben. Die Durchführung dieses Beschlusses, in welchem vorsichtigerweise jede Bezugnahme auf das Schächten selbst vermieden ist, wäre einem Schächtverbote vollständig gleichzuhalten. Da die Möglichkeit bestand, daß der Stadtrat, ohne die Angelegenheit im Gemeinderate vorzubringen, die sofortige Durchführung seines Beschlusses veranlasse, ein Erfolg von einer Vorstellung an den Stadtrat selbstverständlich nicht zu erwarten war, hat der Vorstand sofort in einer ausführlichen Eingabe, die der Herr Oberrabbiner und der Präsident dem Herrn Statthalter persönlich überreichten, dargetan, daß die Durchführung des Stadtratsbeschlusses einem Schächtverbote gleichkäme, daß zu einem solchen vom Standpunkte des Tierschutzes kein Anlaß vorliege, daß das Schächtgebot eine seit Jahrtausenden geübte biblische Religions-Satzung des Judentums sei und eine Behinderung desselben eine schwere Gewiffensbedrückung vieler Tausende bilden würde: daß weiters im Sinne einer Entscheidung des Ministeriums und des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Schächtverbotes, in welcher Form immer gesetzlich unzulässig sei. Die erwähnte Entscheidung des Ministeriums besagt, daß die gepflogenen Erhebungen ergeben haben, daß, wenn alle Bestimmungen des Rituales erfüllt werden, eine tierquälerische Handlung im Schächten nicht gefunden werden kann. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes stützt sich insbesondere auf die staatsgrundgesetzlich g"währleistete Glaubensfreiheit, welche durch die Erlassung eines Schächtverbotes beeinträchtigt würde. Unter Hinweis auf diese Gründe wurde an den Herrn Statthalter die Bitte gerichtet, die eventuelle Durchführung des Stadtratsbeschlusses zu sistieren. Bei diesem Anlasse wurde dem Herrn Statthalter auch eine Eingabe überreicht, welche sich gegen den Beschluß des niederösterreichischen Landtages richtet und sich in eingehender Weise mit dem bezüglichen Referate befaßt. Die Befürchtung des Vorstandes, daß der Stadtrat die Durchführung seines Besch luffes im eigenen Wirkungskreise veranlassen werde, erwies sich als unbegründet. Der Gegenstand wurde vielmehr wiederholt auf die Tagesordnung des Gemeinderates gestellt. In der Sitzung desselben vom 18. April 1905 wurde das Referat erstattet, die Debatte hierüber auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. Schon in diesem Referate zeigte sich, daß, wie der Vorstand vorausgesetzt hatte, das früher erwähnte schächtgegnerische Buch die hauptsächlichste Grundlage für das Referat und die daselbst aufgestellten Behauptungen bildete. Dank den bereits früher eingeleiteten Erhebungen war der Vorstand in der Lage, die vielfachen in diesem Referate enthaltenen und dem erwähnten Buche entnommenen wesentlichen Unrichtigkeiten zu widerlegen, was in kurzer Form in einer an den Bürgermeister gerichteten, seither veröffentlichten Eingabe geschah. Die jüdischen Gemeinderäte Ritter v. Goldschmidt, Klebinder und Dr. Hein ergänzten dann anläßlich der in der Gemeinderatsfitzung vom 28. April 1905 stattgehabten Debatte die in der Zuschrift des Vorstandes an den Bürgermeister angeführten Tatsachen des Weiteren. Trotz dieser für jeden objektiv Denkenden überzeugenden Ausführungen wurde der Beschluß des Stadtrates, wie vorauszusehen war, angenommen. Der Vorstand hat unmittelbar nach Fassung des Beschlußes schon tagsdarauf, am 29. April, die Beschwerde, welche gleichzeitig ein Sistierungs-Ansuchen enthielt, sowohl an den Bürgermeister als auch an den Statthalter gerichtet. Von Ersterem ist am 5. Mai 1905 eine Zuschrift an den Vorstand gelangt, des Inhaltes, daß er verpflichtet sei, die Beschlüffe des Gemeinderates durchzuführen und demnach dem Ersuchen des Kultusvorstandes um Sistierung des erwähnten Beschlusses nicht Nachkommen könne. Äuf die gleichzeitig überreichte Beschwerde an den Statthalter ist bisher eine Erledigung noch nicht erfolgt, andererseits ist an eine Durchführung des Gemeinderatsbeschluffes bisher nicht geschritten worden. Aus den obigen Darstellungen geht hervor, daß der Kultusvorstand nichts unterlassen hat, um diesen neuerlichen, wohl nicht auf tierfreundliche Motive zurückzuführenden Angriff auf eines der wichtigsten Gebote unserer Religion abzuwehren. Er wurde in seinen Bestrebungen auf das Tatkräftigste unterstützt durch die bereits erwähnten Herren Gemeinderäte Baurat v. Goldschmidt, Dr. Oskar Hein und Ferdinand Klebinder, welchen für ihre ausgezeichneten, von eingehender Beschäftigung mit den einschlägigen Fragen zeugenden, unter schwierigen Verhältnissen gehaltenen Reden im Gemeinderate unser wärmster Dank gebührt. Ich erwähne noch, daß diese Angelegenheit Gegenstand einer Interpellation geworden ist, welche in den letzten Tagen durch den Reichsratsabgeordneten Dr. Byk im Abgeordnetenhause überreicht wurde, wofür wir dem Genannten den Dank und die vollste Anerkennung schulden. Ich kann es aber nun zum Schluffe nicht unterlassen, unserer Empörung über die Anwürfe, welche sowohl im Landtage, als im Gemeinderate gegen unsere Religionsgenossenschaft, gegen deren religiösen Institutionen und Einrichtungen, gegen unsere heiligen Schriften vorgebracht und geduldet wurden, entschiedenst Ausdruck zu geben. Eine Religion, welche seit Jahrtausenden das Gebot der Menschenliebe und Tierfreundlichkeit hochhält und welche die hier in Frage gestellte Tierfreundlichkeit gerade dadurch bekundet, daß die unabweisbar notwendige Tötung des Tieres für den menschlichen Genuß, bezw. die Art, wie diese Tötung zu geschehen habe, sogar unter eine religiöse Sanktion gestellt wird, überhaupt und gar in politischen Körperschaften, die doch gewiß nicht das Forum für religiöse Diskussionen find, in solcher Weise, wie es geschehen, herabzusetzen, — für die Charakterisierung dieser Vorgänge vermag ich die richtige Bezeichnung nicht zu finden. Kultusvertreter Dr. Berger hebt hervor, mit welcher Energie, Klugheit und Ausdauer der Präsident die schwierige und verantwortungsvolle Schächtangelegenheit vom Anbeginn bis heute verfolgt hat und spricht ihm dafür im Namen der Versammlung den Dank aus. (Lebhafter Beifall.) Der Rechnungsabschluß wird hierauf einstimmig genehmigt.