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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-05-12 · 19 (12.5.1905) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
19 (12.5.1905)
Date
1905-05-12
Page
– (sequence 6)
Language
German
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? ekle 294 Dr. Blocb s Wochenschrift Nr. 19 gehört zu den Jahrtausende alten rituellen Vorschriften und zum rituellen Gebrauche des israelitischen Kultus. Die Nichtgestattung des rituellen Schächtens in den städtischen Schlachthäusern involviert eine Behinderung der in Wien befindlichen Israeliten, sich das zum Genüsse bestimmte Fleisch rituell geschlachteter Tiere aus gewerbsmäßig in der Stadt Wien betriebenen Schlachtungen zu verschaffen. Diese Nichtgestattung steht mit der den anerkannten Religionsgesellschasten staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Glaubensfreiheit und Religionsübung (Artikel 14 und 15 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, R.-R.-Bl. 142) und ebenso auch mit der Bestimmung des 8 25 des Gesetzes vom 21. März 1890, R.-G.-Bl. Nr. 57, über die äußeren Rechtsverhältnisse der israelirischen Religionsgenossenschaft, wonach die freie Betätigung der religiösen Ueberzeugung insbesondere auch in ritueller Beziehung nicht behindert werden darf, im Widerspruche, wie der Verwaltungsgerichtshof in einem analogen Falle mit Enrscheidung vom 30. April 1897, 9fr. 2468/897 V.-G.-H., ausgesprochen hat. Der im Eingänge dieser Interpellation erwähnte Beschluß des Wiener Gemeinderates verstoßt sonach gegen die bestehenden Gesetze und hat die sofortige Amtshandlung der niederösterreichischen Statthalterei nach der Richtuug der Sistierung dieses Beschlusses im Sinne des § 107 des Wiener Gemeindestatuts umsomehr herausgefordert, als dieser Beschluß in den weitesten Kreisen der israelitischen Bevölkerung des ganzen Reiches die größte Beunruhigung hervorgerufen hat und nach dem Gange der betreffenden Debatte nur von religiöser Unduldsamkeit dikliert war. Auffallenderweise verlautet jedoch bisher nichts davon, daß die niederösterreichische Statthalterei die ihr gesetzlich auserlegte Amtshandlung auch durchzuführen beabsichtige, und die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister des Innern, in dessen Wirkungskreis die oberste Staatsaufsicht in dieser Angelegenheit ressortiert, die Anfrage: Aus welchen Gründen ist die Sistierung dieses Beschlusses des Wiener Gemeinderates bisher nicht erfolgt? Die Interpellation ist von den meisten Mitgliedern des Polenklubs, darunter auch von dem Obmann Grafen Dzieduszycki gefertigt. Israelitische Allianz zu Wien. Der Vorstand der Israelitischen Allianz zu Wien hat an den Vorstand der Oesterreichisch-Jsraelitischen Union folgendes Schreiben gerichtet: An den sehr geehrten Vorstand der Oesterreichisch-Jsraelitischen Union! Aus den Mitteilungen unseres Sekretärs sowie auch aus der Veröffentlichung in der „Oesterreichischen Wochenschrift" haben wir entnommen, daß bei der am 29. April d. I. stattgehabten Generalversammlung Ihres Vereines von mehreren Rednern an der Aktion der Israelitischen Allianz in Angelegenheit der russischen Emigration eine«abfällige Kritik geübt wurde. Die dankenswerte loyale Erklärung des Vorsitzenden, daß der richtige Ort, die Gebahrung der „Allianz" zu besprechen, die Generalversammlung der „Allianz" sei, und die damit zum Ausdrucke' gebrachte, dem natürlichen Taktgefühle entsprechende Ansicht, daß man an Abwesenden, die sich nicht zu verteidigen in der Lage sind, keine Kritik üben solle, hat bei einzelnen Rednern kein Verständnis gefunden. Dieselben haben gegen die „Allianz" in erster Linie den Vorwurf erhoben, daß sie bei Durchführung der Aktion die Pflichten, die sie übernommen, nicht erfüllt habe. Wenn wir uns dessen bewußt sind, daß für derlei Aeußerungen Einzelner weder die Leitung des Vereines noch auch dieser selbst verantwortlich ist und wir annehmen müssen, daß solche unerwiesene Anschuldigungen von jedem objektiven Beurteiler, der das Maß der Bedeutung kennt, das derartigen nichtinformierten, zumeist aus sehr suspekten Quellen stammenden Auslassungen zukömmt, von Vorneherein mit großem Skeptizismus ausgenommen werden, so halten wir es doch für notwendig und glauben es insbesondere der Achtung und Wertschätzung, die wir Ihnen entgegenbringen schuldig zu sein, diese in Ihrer Generalversammlung von Mitgliedern Ihres Vereines getanen Aeußerungen nicht gleichgiltig hinzunehmen und zu ignorieren, sondern Ihnen gegenüber in offizieller Form zu erklären, daß die vorgebrachten Angriffe jeder tatsächlichen Grundlage entbehren. Die formelle Erklärung wird in kürzester Zeit den für ihre tatsächliche Begründung und Bestätigung erforderlichen Inhalt durch das Erscheinen des Rechenschaftsberichtes erhalten, welchen wir über unsere Aktion in Angelegenheit der russischen Emigration zu veröffentlichen im Begriffe stehen. Sie werden demselben zu entnehmen in der Lage sein, in welch großem Style diese Aktion im Einvernehmen mit den befreundeten deutschen, französischen und englischen Korporationen und auf Grund von gemeinschaftlich festgesetzten Prinzipien von uns ausgeführt wurde, welche Summe aufopferndster Arbeit und hingebungsvollster Tätigkeit hiebei aufgewendet worden ist und welch große Resultate unter den schwierigsten Verhältnissen erzielt wurden. Sie werden aus diesem Berichte ersehen, wie haltlos und unbegründet die an unserer Aktion geübte Kritik ist und werden daran auch die Bedeutung der Rekriminationen ermessen können, die hinsichtlich der „Behandlung der Emigranten" erhoben wurden, Vorwürfe, über die wir mit dem ruhigen Bewußtsein hinweggehen, daß keinerlei Wirken, und sei es auch das menschenfreundlichste, vor Verleumdung sicher ist. Mit vorzüglicher Hochachtung Der Vorstand der Israelitischen Allianz. Ferner erhielten wir mit Bezug auf den Bericht über die Generalversammlung der „Union" folgende Zuschrift: Sehr geehrter Herr Redakteur! In Ihrem Berichte über die Emigrationsdebatte bei der Generalversammlung der „Union" sind meine Mitteilungen an zwei Stellen ungenau wiedergegeben. 1. Ich habe nicht gesagt, daß die preußische Polizei „auf Wunsch der Berliner Wohltätigkeitsvereine" Emigranten an der Grenze zurückhalte (es ist unserer „Allianz" im Gegenteil genau bekannt, mit welcher Opfersreudigkeit man in Berlin daran gearbeitet hat, die Grenzschwierigkeiten zu überwinden), sondern nur hervorgehoben, daß durch den bei uns in Oesterreich bestehenden freien Zuzug und den unbehelligten Aufenthalt die Ansammlungen von Emigranten unbegrenzt und die Schwierigkeiten des Hilfswerkes unendlich größer sind, als z. B. in Preußen und ebenso in Holland, wo gewisse Kategorien von Einwanderern durch staatliche Maßregeln im Vorhinein ferngehalten werden und dadurch unmöglich gemacht wird, daß sie den Wohltätigkeitsvereinen zur Last fallen. 2. Mein Hinweis darauf, daß die Verhandlungen mit den Emigranten in Wien regelmäßig von zwei Vorstandsmitgliedern geleitet werden, geschah lediglich, um der durch vorhergehende Aeußerungen hervorgerufenen Annahme zu begegnen, daß sich der Vorstand einer Anhörung der Emigranten entziehe, und um darzutun, daß jeder einzelne Fall gewissenhaft geprüft, niemand ungerechtfertigt abgewiesen wird und Beschwerden wegen inhumaner Zurückweisung unbegründet sind. Mit bestem Dank für freundliche Aufnahme dieser Zeilen hochachtungsvoll Dr. Armand Kaminka. „Dr. Moritz Topolansky". Vom Herrn Primarius Dr. Alfred Topolansky erhalten wir folgende Zuschrift: Hochgeehrter Herr Redakteur! Ich bitte Sie um gütige Aufnahme nachfolgender Zeilen: Mein Vorname ist Alfred — ich, Primarius und Privat- Dozent für Augenheilkunde, bin also mit dem in Ihrer letzten Nummer besprochenen „Dr. Moritz T." nicht identisch. Erlauben Sie mir noch die Versicherung, daß ich zwei gute Eigenschaften habe: Ich bin weder geisteskrank, noch schlecht erzogen! In ausgezeichneter Hochachtung Primarius Dr. Alfred Topolanski. Direktor Moriz Bauer. In Meran ist Dienstag den 2. Mai der Direktor des Wiener Bankvereines Herr Moriz Bauer im Alter von 64 Jahren gestorben. Der Verblichene, der zu den bedeutsamsten Repräsentanten der österr. Finanz- und Bankwelt zählte, nahm im Wiener Gesellschaftsleben

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