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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-05-12 · 19 (12.5.1905) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
19 (12.5.1905)
Date
1905-05-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 19 E>w Slccb's Uüiocbenscbritt. seile 291 ober minder barbarische Gesetze bestanden in fast allen arischen christlichen Staaten znm Schutze des „edlen Waidwerkes". Der Hof von Sachsenwo das Schächten zuerst in Deutschland verboten wurde, war im siebzehnten Jahrhundert wegen seiner mörderischen Jagden verrufen. In England wurde im Jahre 1591 auf königlichen Befehl das Theaterspielen am Donnerstag verboten, damit den zur Unterhaltung der Königin an diesen! Tage stattfindenden Bärenhetzen keine Konkurrenz gemacht werde. In Wien und Pest bestanden noch im achtzehnten Jahrhundert sogenannte Hetztheater, in denen zur Unterhaltung des Publikums Tierquälerei getrieben wurde. In der Inventur des Pester Theaters finden wir unter Anderem einen Hetzbär, einen Raufbär und zwei kleine Raubbären, zwei Hirsche, zwei Pferde, einen Esel, sechs Wölfe, Bärenzangen, Hetzgabeln, eine Schlachtmaschine u. s. w. In Wien riß sich am 13. November 1768 ein „ungeheuer großer grimmiger" Bär im „privilegieiten Hetztheater" vor dem Stubcntor los und zerfleischte den Hetzmeister und seinen Gehilfen. In Spanien dauern die Stierkämpfe noch fort und sie wurden neuestens auch in Frankreich einznführen gesucht, unter Patronanz des großen Judenfeindes Drumont. Eine der grausamsten empörendsten Unterhaltungen der vornehmen Sportwelt ist das T a u b e n sch i e ß e n. Als es vor einigen Jahren vom Herzog-Regenten Johann Albrecht von Mecklenburg verboten wurde, brachte die Zeitung „Deutscher Sport" (das Organ der sporttreibenden Aristokratie) einen heftigen Artikel gegen den Herzog und bezeichnete seine Verfügung als „Verletzung der dynastischen Pietät", da der verstorbene Großherzog an dem Taubenschießen selbst teilaenoinmen habe. Durch das Verbot sei demnach dem verstorbenen Landesfursten „eine schwere Kränkung, eine posthume Schmähnng zugefiigt worden" n. s. w. Die Gesetze zum Schutze der Tiere, nicht gegen Grausamkeit der Jagdherren, sondern gegen unbefugte Jäger sind zwar jetzt etwas milder, aber die Jagdwut hat nicht abgenommen. Vor einigen Monaten war in den Zeitungen folgende Notiz zu lesen: Der Schloßherr von Groß-Strelitz Graf Tichirschky-Nenard ließ gegenüber dem Standorte des Kaisers bei der Jagd ein zwei Meter hohes Denkmal aus roten erratischen Blöcken errichten, mit einer Kaiserkrone an der Spitze, unter der sich folgende Inschrift befindet: „Seine Majestät der Kaiser und König Wilhelm II. erlegte an dieser Stelle am 2. Dezember 1902 allerhöchst seine 5i>.000tc Kreatur, einen weißen Fasanenhahn." Und während diese 50.000 „Kreaturen" von einem Jäger allein „zur Strecke gebracht" wurden, beschäftigte sich die moderne Gesetzgebung fast aller europäischen Staaten sehr eifrig mit dem Tierschutz. Es sind aber nur die Haustiere, die in Schutz genommen werden, und die Gesetze richten sich vorzüglich gegen Bauern, Fuhrleute, Schlächter und — Vivisektion. In England sind jetzt auch Stierhetzen, .Hahnen- und Hundekämpfe verboten. Die jagdbaren Tiere bleiben aber der Humanität der vornehmen Herren Jäger und Jägerinnen überlassen. Und die berühmten englischen Fuchsjagden sind neuestens auch in Italien eingeführt worden. In einem sehr gründlichen und unparteiischen Werke von Dr. Robert v. Hippel „Die Tierquälerei in der Strafgesetzgebung des In- und Auslandes" (Berlin 1891), in dem die Geschichte und der damalige Stand der betreffenden Gesetzgebung dargestellt und Vorschläge für deren Verbesserung gemacht werden, kommt das Wort Jagd gar nicht einmal vor. In Bezug auf die jüdische Schlachtmethode sagt Hippel: „Das jüdische Schächten würde nach meinem Gesetzvorschlage straflos bleiben, da hierin gemäß der ganz überwiegenden Ansicht der Sachverständigen eine erhöhte Grausamkeit im Verhältnis zu unseren sonstigen Schlachtmethoden nicht zu erblicken ist. Sollte sich dieses Verhältnis durch ungeahnte Vervollkommnung der letzteren ändern, dann würde der Anwendung unserer Vorschrift nichts im Wege stehen. Solange nicht feststeht, daß die jüdische Schlachtmethode tierquälerisch ist, so lange sind alle Bestrebungen zu deren Beseitigung nichts als der Ausfluß b c d ä n e r l i ch e n R e l i g i o n su n d R a s s e n h a s s e s. Wird jener Nachweis umgekehrt erbracht, dann m u ß das Schachten verschwinden. Wie es aus Humanität eingeführt worden ist, als Verbesserung der rohen Schlachtarten vergangener Zeit, so muß es fallen in dem Augenblick, wo es selbst als inhuman (?) erscheint. Unsittlichkeit deshalb zu dulden, weil sie sich mit dem Mantel der Religion deckt, das wäre übel angebrachte Toleranz." So sehr wir im Allgemeinen den lichtvollen und erschöpfenden Darlegungen Hippels Beifall zollen, so müssen wir uns doch einige Fragen oder Einwendungen erlauben: 1 Wie kann man denn überzeugend Nachweisen, welche Todesart den Tieren am wenigsten Schmerz bereitet, wenn man die Tiere selbst nicht fragen kann? Und wenn sie antworten könnten, würden sie wahrscheinlich antworten: Wir wollen weder abgestochen, noch gekeult oder geschlichtet werden. 2. Warum soll, angenommen, aber nicht zugegeben, daß die jüdische Schlachtmethode quälerischer sei als andere, nur diese auf religiösen Motiven beruhende Quälerei verboten werden, aber die aus Gewinnsucht, Gonrmandise oder zur Unterhaltung geübte, wie zum Beispiel das Kastrieren von Tieren, das Sieden lebender Krebse, die Wettrennen u. dgl. gestattet bleiben? 3. Gibt es außer der jüdischen Schlachtmethode nicht Unsittliches oder Unrechtes, das sich mit dem Mantel der (nichtjüdischen) Religion deckt und das noch weniger zu dulden wäre? Gegenüber der Tierfreundlichkeit des Alten Testamentes bedeutet das Christentum einen Rückschritt in der Behandlung der Tiere, als ob sie, wie der christliche Philosoph Deseartes behauptete, nur seelenlose Maschinen wären. Die Sabbathgesetze, die auch den Tieren einen Ruhetag gewährten, wurden abgeschafft, das Gebot, dem dreschenden Ochsen nicht das Maul zu verbinden, wurde weginterpretiert. Die ersten Christen haben noch die jüdischen Speisegesetze beobachtet, sich vom Genüsse des Blickes enthalten; aber während im Talmud diese Gesetze weiter ansgebild t wurden, nahm im Christentnme die Tierfreundlichkeit ab. „Mitleid gegen Tiere", sagt Lecky (Ui-itorv of european morals, II, 178), „ist in der Tat ein Gebot der Humanität, worauf im Alten Testament viel mehr Nachdruck gelegt wurde als im Neuen. Und dieses Mitleid wurde von den rabbinischen Autoren noch dringender empfohlen und eingeschärft." . . . „In Bezug ans Mitleid stehen die Christen den Brahmineu und Mohammedanern weit nach Erst in späterer, weniger kirchlicher Zeit hat die Humanität gegen Tiere auch bei den Christen an Umfang gewonnen" (ebenda II. 188). Es ist daher ganz begreiflich, daß sich der christliche Theolog Tr. Scheicher vor mehreren Jahren über den Baron Tinti entrüstete, weil dieser gesagt hatte, einem Pfarrer liege das Kreuz besser in der Hand als das Gewehr. Und es mag wohl mehr als einen christlichen Geistlichen gegeben haben und noch geben, der es mit seinem Berufe vereinbar findet, mit seinen Hunden den Hasen nachzujagen, Schnepfen und Rebhühner totznschießen. Um so sonderbarer ist es, daß ein anderer katholischer Priester, Dr. Laur, unter Berufung auf diese seine Stellung, im Wiener Gemeinderat für das Schächtverbot eingetreten ist. Er sieht darin auch keinen Eingriff in die Gewissensfreiheit der -Juden, denn das Schächten sei nur eine rabbinistische Einrichtung, es finde sich im ganzen Alten Testament keine Vorschrift über das Töten der Tiere. Glaubt denn der so bibelknndige Priester, die Wiener Inden seien Karaiten, welche den Talmud verwerfen? Weiß er denn nicht, daß die rabbinischen Kultus- und Ritualgesetze für den frommen Inden ebenso verbindlich sind, wie die Dogmen von der Unbefleckten Empfängnis und von der Unfehlbarkeit des Papstes, von denen sich weder im Alten noch im Neuen Testament etwas findet, für den frommen Christen? Das Interessanteste dabei ist aber, daß der fromme katholische Priester und Gemeinderat sich hier in voller Uebereinstiinmung mit dem atheistischen Philosophen Schopenhauer befindet, der bekanntlich Christen'um und Judentum, Bibel und Universitätsprofessoren mit gleicher Wut bekämpfte. Auch Hippel findet sich durch „die regelmäßig wiederkehrende Berufung der christlich-orthodoxen Presse auf Schopenhauer (in der Frage der Vivisektion) eigentümlich berührt." Wir aber wundern uns über dieses Bündnis gar nicht, wo es gegen die Inden geht. Wir haben Aehnliches schon bei den klerikalen Kritikern von Chamberlains phantastischen G.'schichtskonstruktioncn bemerkt. Man mußte ja pflichtgemäß seine Angriffe auf den Karbolizismus zurückweisen, aber man klatschte ihm mit Vergnügen Beifall, ivo er gegen die Juden loszog. Schopenhauer will von der Bibel nur die Stelle kennen, derznfolge, wie er sagt, Gott sämtliche Tiere ganz wie Sachen und ohne alle Empfehlung zu guter Behandlung, wie sie doch meistens selbst ein Hniideverkäufer hinzufügt, dem Menschen übergibt, damit er über sie herrsche, also mit ihnen tue, was ihm beliebt. Von den tierfreundlichen Stellen nimmt er keine Notiz. Hippel, dem ich dieses Zitat entnehme, findet übrigens die ernste, wenn auch leidenschaftliche Behandlung der Frage (der Vivisektion) durch Schopenhauer als einen Gegensatz zu den „Produktionen neuester Zeit, wie sie aus Antivivisektionskreisen hervorgehen, die nur blindes Behaupten, oft tendenziöse Entstellung, maßlose Ueberschätzung der eigenen medizinischen Kenntnisse und mangelnde Logik der Deduktion sind." Zn dieser so geschilderten Presse gehört nach Hippel auch ein offener Brief Richard Wagners über die Viviseklion, und setzen wir hinzu, auch die Agitation gegen das Schachten. Denn beide Fragen werden von den Antiiemiten, die gern die jüdischen Aerzte r.ls die grausamsten Vivisezierer darstellen, miteinander verknüpft Ucberhaupt hängen Wagnerianismus, Antisemitismus, geheuchelte Tierfre ndlichkeit nud Vegetarianismus miteinander zusammen. Am ehrlichsten und konsequentesten sind noch die Vegetarianer, während die sonstigen; ntisemitischen Tierfrennde, wie der Gourmand und Philosoph Schopenhauer, sich die gebratenen und gesottenen, gekeulien. abgestochenen oder erschossenen „Kreaturen" ganz gut schmecken taihii, ohne danach zu fragen, auf welche Weise sie vom Leben zum Tode gebracht wurden. Fragt man nun, was das Ende der langen Debatte des Wiener Gemeiuderates sein wird, so kann man, wie sonst man auch die intellektuellen und moralischen Qualitäten des Herrn Hierhammer abschätzen mag, ihm nur beistimmen, wenn er sagte, daß die Regierung kein Schächtverbot erlassen wird. Eine Regierung, welche die Jagd erlaubt und beschützt, ja begünstigt, kann das jüdische Schächten nicht verbieten, wenn sie sich nicht der größten Inkonsequenz und Ungerechtigkeit schuldig machen will. LI. L.

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