Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 19 (12.5.1905)
- Date
- 1905-05-12
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Sette 290 Dr. Biocb’s Moebenscbrift. Nr. 19 des Kapitäns oder Eigentümers des Schiffes zu erfolgen habe, das sie gebracht hat. Das ist radikal, und die Kapitäne und Eigentümer werden sich natürlich wohlweislich hüten, sich in so riskante Geschäfte einzulassen. Damit ist es aber nicht abgetan. Nicht nur die einwandernden Juden, sondern auch die bereits in England ansässigen sollen unter ein Ausnahmsgesetz gestellt werden, das in seiner Willkür in einem scharfen Gegensatz zu der bisherigen liberalen Tradition in England steht, jenes Landes, das immer Stücke gehalten hat auf das geheiligte Asylrecht. Es sollen nunmehr auch die bereits ansässigen „Fremden" ausgewiesen werden können und es wird den Richtern die Machtvollkommenheit erteilt, statt einer Strafe oder als Zusatzstrafe die Ausweisung auszusprechen. Und nicht genug an dem „reformierten" Gerichtsverfahren, es soll auch eine administrative Prozedur in Kraft treten, die sich kaum mehr wesentlich von der so beliebten und in Rußland so gebräuchlichen administrativen Verschickung unterscheidet. Wenn ein „Fremder" von der Gemeinde, in der er ansässig ist, durch drei Monate Unterstützungen empfangen hat, so kann er ausgewiesen werden. In dem ganzen Gesetzentwurf kommt unverhüllt die brutale Eigensucht zu Wort, die, mag das Elend noch so himmelschreiend sein, sich nicht durch die Berührung mit demselben inkommodieren möchte. Es wird kein Ehrentag für die große englische Nation sein, an welchem dieser Entwurf zum Gesetz erhoben werden wird. Wie hat sich doch die öffentliche Meinung Englands über alle möglichen Atrozities zu entsetzen vermocht, wenn sie sich abspielten weit hinten in der Türkei, wo die Völker auseinander schlagen, und nun, da das Elend an ihre Pforten pocht, da werden sie nicht nur schwerhörig die Engländer, sie werden geradezu selber grausam. So verschließt sich den trotz Recht und. Gesetz, trotz Zivilisation und Menschlichkeit rechtlos in der Welt fluktuierenden Juden eine Zuflucht nach der anderen — int Narben des Gesetzes! Vielleicht hat auch das sein Gutes. Auch das Gefühl des Alleinseins gibt Kraft. Wir wissen, wo die Wurzel des Uebels steckt. Es ist vornehmlich der russische Despotismus, der die Scharen der Rechtlosen, Besitzlosen hinaustreibt zu dem Versuch der Verzweiflung, die Unsicherheit der Ferne mit dem sicheren Elend und Verkümmern in der Nähe vertauschen zu wollen. Wenn da der ungeheure Druck aufhört, würde sofort auch all der Gegendruck in der Ferne eingestellt werden. Fünf Millionen Juden leiden unter dem russischen Druck. Kann noch ein Zweifel sein, wo der Hebel anzusetzen ist? Nachstehend teilen wir die Alien-Bill in wörtlicher Uebersetzung mit: 1. Kein Einwanderer soll in einem anderen Hafen landen dürfen als in dem, wo sich ein Beamter für die Kontrolle der Einwanderung befindet. 2. Kein Einwanderer darf ohne die Erlaubnis dieses Beamten gelandet werden, und eine derartige Erlaubnis ist erst nach ärztlicher Untersuchung zu geben. 3. Ausgeschlossen von der Einwanderung sind: a) Personen, die nicht genügend Mittel haben oder nicht Nachweisen können, daß sie sich anständig zu ernähren vermögen; b) Irrsinnige, Idioten, Kranke oder solche Leute, die vermutlich den Kassen des Landes zur Last fallen würden; c) Personen, die im Auslande für ein Verbrechen verurteilt wurden, das mit Auslieferung bedroht ist. Politische Verbrecher werden wegen ihres Vergehens nicht an der Landung verhindert. 4. Die Landung soll nicht verweigert werden, wenn der Einwanderer nachzuweisen imstande ist, daß er den Zutritt zum Lande lediglich wegen Vergehen politischer Art sucht. 5. Wird einem Einwanderer die Einwanderung verweigert, so hat der Kapitän oder Eigentümer des Schiffes, auf dem er sich befindet, die Kosten seiner Rückbeförderung zu tragen. 6. Ausländer, die bereits in England ansässig sind, können auf Antrag des Staatssekretärs ausgewiesen werden für Vergehen, für die Gefängnisstrafe ohne die Wahl einer Geldstrafe vorgesehen ist. 7. Die Richter erhalten die Machtvollkommenheit, bei Ausländern statt einer Strafe oder als Zusatzstrafe die Ausweisung zu empfehlen. 8. Wenn ein Ausländer drei Monate hindurch von der Gemeinde, in der er wohnt, Unterstützungen erhalten hat, die ihm als Engländer die Ausübung des Wahlrechtes entziehen würden, so kann er ausgewiesen werden. 9. Einwanderungsbeamte sollen zunächst angestellt werden in Leith, Grimsby, Hüll, Harwich, Newhaven, Southampton und London. 10. Die Anzahl der kontrollierten Häfen kann nötigenfalls erhöht werden. _ Die Ochsenliebe der Antisemiten. Roma locuta causa fiuita est - „Rom hat gesprochen, damit ist die Sache entschieden" hat vor fünfzehn Jahrhunderten ein c ristlicher Kirchenlehrer gesagt. Nun heißt es Vimlodolla l^cuta est, Men hat gesprochen durch" den Mund seiner gewählten christlichen Vertreter. Ist aber die Sache damit entschieden? Der niederösterreichische Landtag ist vorangegangen und der Wiener Gemeinderat ist gefolgt. Männer von so gründlichem, phpsiologischem und allgemeinem Wissen und solcher Humanität, wie Bielohlawek und Ernst Schneider, von solch tiefer Kenntnis der Bibel und des Talmud, von solch würdevoller christlicher Liebe, wie die Priester Scheicher und Laux, so unentwegt freisinnige echt deutsche Männer, wie Herr v. Pirko und Dr. Krenn sind zur Ueberzengung gelangt, daß das Schlachten nach den Vorschriften der jüdischen Religion eine Tierquälerei ist und daß diese Schlachtniethode eigentlich mit der jüdischen Religion nichts zu tun habe. So wurde denn am 28. April vom Wiener Gemeinderat mit 57 gegen 11 Stimmen beschlossen vorzuschreiben, daß die in den städtilchen Schlachthäusern zur Tötung kommenden Tiere, bevor ihnen das Blut entzogen wird, durch Stirnschla? vollständig zu betäuben sind Damit soll die rituelle jüdische Schlachtung innerhalb Wiens unmöglich gemacht werden. Der Beschluß sieht so unschuldig, so tierfrenndlich und human aus, daß man sich jedenfalls wundern muß, entweder darüber, daß er von der christl'ch-soztalen Majorität (haben nicht einige sogenannte Liberale mit ihr gestimmt?) gefaßt wurde oder daß diese Majorität ihre' Tierfreundlichkeit auf die für Juden geschlachteten Ochsen und Kälber beschränkt und nicht viel ärgeren und zahlreicheren Tierquälereien Einhalt zu tun sucht. Aber unsere Verwunderung schwindet, wenn wir einsehcn, daß dem Schächtantrag und allem, was bannt zusammcnhäi'gt, viel weniger Tierliebe als Judenhaß zugrunde liegt. Welch ^reiches Feld zur Betätigung böte nicht wirklichen ehrlichen Tierfreunden der Kampf gegen die mit den ärgsten und zahlreichsten Tierquälereien verbm dene Jagd! Aber da sind unsere Tierfreunde — nicht bloß die Wiener — mäuschenstill Einen armen Kutscher, der seinem Pferde ein paar Peitschenhiebe versetzt oder seinen Wagen zu schwer beladet, der Polizei anzuzeigen, die Juden in ihren religiösen Gefühlen zu verletzen, dazu haben sie Mut, aber zur Bekämpfung der Tierquälerei durch die Jäger fehlt es ihnen an Lust und Mut. Sie hätten es da eben mit vornehmen und mächtigen Herren und mit — ihren eigenen Passionen zu tun. Betäuben die Herren v. Pirko, D. Krenn und ihr-. Gesinnungsgenossen die Hasen, Schnepfen und Rehe durch Stirnschlag, bevor sie die Hunde auf sie hetzen oder thre Flinten obfeuern, und zielen sie immer so gut, daß das Tier sofort tätlich getroffen wird und keine Minute leidet? Das ärgste, was unsere großen Tierfreunde der jüdischen Schlachtmethode nachsagen können, ist, daß der Ochie einige Minuten lang Schmerz empfindet, wer zählt aber die Stunden der Qual und der Schmerzen, die das verfolgte und gehetzte Jagdwild zu erleiden hat. Und nicht bloß dieses. Glicht minder leiden die verfolgenden Hunde und die Pferde der Jäger. Tief werden den edlen Rennern die Sporen eingedrückt und manchmal reißt ein Eber oder ein Hirsch einem Hunde den Bauch auf. Wo sind da die Herren v. Pirko und Krenn mit ihrer Betäubung? Mit Worten, wie sie eben nur der große Dichter zu finden weiß, sch'ldert Shakespeare (in „W i e's euch belieb t"), wie der vom Jäger verwundete Hirsch sich ins Waloesdunkel an den Rand eines Baches flüchtet, seine Klageschreie ihm die Brust zu zersprengen drohen, während unaufhörlich Tränen aus seinen brechenden Augen fließen. Man wende nicht ein, daß die Jagd nötig sei, um die wilden Tiere anszurotten und die Ueberhandnahme der zahmen, die auch dem Menschen schädlich wäre, zu verhindern, denn die jagdbaren Tiere werden ja von den hohen Jagdherren in Parks und Forsten gehegt und gepflegt, gegen Bauern und arme Jäger geschützt, „Wilddiebe" aufs strengste bestraft. Noch in der zweiten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts wurde in Dänemark ein Gesetz erlassen, demzufolge jeder, der einen Wilddieb ertappte, das Recht halte, ihm beide Augen auszustechen oder an dem nächsten Baum aufknüpfen zu lassen; Bauern durften in der Nähe von Jagdrevieren nicht mehr als einen Hund halten, und diesem mußte das eine Vorderbein über dem Knie abgehauen werden. Aehnliche mehr