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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-05-05 · 18 (5.5.1905) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
18 (5.5.1905)
Date
1905-05-05
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 278 Dr. Wtocb's Mocbenscbritt. Nr. 16 In Pilsen behauptete ein bei Juden bedienstetes Mädchen am ersten Tage des Pessachfestes, daß man ihr in der Nacht Blut abgezapft habe. Sie gestand noch am selben Tage, daß sie zu diesem Märchen von ihren Freunden angestiftet worden sei. In P o ch w a l o w bei Laun wurde die Jndustrielehrerin Ludmilla W o l f mit durchschnittenem Halse ermordet aufgefunden. Sofort sprachen antisemitische Blätter von einem Ritualmorde. Drei Tage später wurde der übel beleumundete christliche Landstreicher Schrämet als Täter eingebracht. Das Brünner Hetzblatt „LrüenskS ärak" berichtete aus Horitz, daß sich dort alljährlich zur Osterzeit in einem jüdischen Gasthause eine Anzahl fremder Rabbiner versammeln und Gefäße mit sich tragen, die weder für Wein, noch für Wasser bestimmt seien; ferner, daß in unmittelbarer Nähe der Synagoge häufig einzelne Personen verschwinden und daß unter dem Fußboden der Synagoge Menschenknochen gefunden worden' seien. Das genannte Blatt wurde von der Brünner Staatsanwaltschaft subjektiv verfolgt und der Redakteur desselben wegen Verbreitung unwahrer, beunruhigender Gerüchte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. In Kamenieek bei Hlinsko wurde die Leiche eines 17jährigen Mädchens mit durchschnittenem Halse aufgefunden. Als Mörder wurde der 22jährige christliche Weber Anton Tlusty verhaftet, der die Bluttat auch cingestand. Charakteristisch ist der Umstand, daß bei Auffindung der Leiche der Mörder selbst zugegen war und das Verbrechen mit dem Hinweise auf den Halsschnitt als Ritualmord darzustellen suchte. Als eine lehrreiche Aufhellung der Geheimnisse der Ritualmordfabrikation darf dieAffairevonZmigrod gelten, welche uns in allerjüngster Zeit beschäftigte. Ein 14jähriges Mädchen, das bei einem Bauer in Mytarz bei Zmigrod bedienstet war, entfernte sich Sonntag den 19. März um 8 Uhr ftüh aus dem Hause mit dem Bemerken, daß sie zur Kirche nach Zmigrod gehe und Mittag zurück fein werde. Sie kam jedoch erst um 6 Uhr abends in großer Erregung, ohne Schuhe und Umhängtuch und mit dem Rufe: „Die Juden in Zmigrod haben mir Gewalt angetan!" nachhause. Auf Befragen ihres Dienstherrn erzählte sie, daß sie auf dem Wege zur Kirche von einem Haufen Juden überfallen und in das Haus des 70jährigen Essigmachers Josef Z i m e t geschleppt worden sei, dort fei sie mit zwei alten, bärtigen Juden in einem Zimmer allein geblieben und man habe sie gezwungen, die Schuhe auszuziehen und sich niederzulegen. Sie habe Angst bekommen und es sei ihr unter einem Vorwände gelungen, das Freie zu gewinnen und nachhause zu entfliehen. In einer späteren Aussage erklärte dann das Mädchen, daß sie von Mytarz nicht nach Zmigrod, sondern in ein entferntes Dorf zu ihrer Mutter gegangen und erst nachmittags um halb 3 Uhr von den Juden in Zmigrod überfallen worden sei. Auf Grund dieser Aussagen verfügte der Bezirksrichter die Verhaftung des Josef Zimct und dessen Frau, des Sender Zimet und dessen Frau und der 20jährigen, ledigen Tochter des Josef Zimet. Da zur selben Zeit zehntägige Missionspredigten der Franziskaner in der Zmigroder Kirche begannen, zu welchen das Landvolk zusammenströmt, drohten arge Exzesse gegen die Zmigroder Juden auszubrechcn. Unser Präsidium hat sofort veranlaßt, daß das Ministerium des Innern auf telephonischem Wege die notwendigen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung anordne, und gleichzeitig zur Feststellung des Tatbestandes unseren Sekretär nach Zmigrod entsendet. Nach den Erhebungen unseres Delegierten, welche durch die gerichtliche Untersuchung bestätigt wurden, konnte das Mädchen auch nachmittags nicht von den Zmigroder Juden überfallen worden sein, weil sie um 4 Uhr nachmittags in einem entfernten Dorfe bei einem Mühlenbesitzer vorgesprochen und dort um einen Dienstposten ersucht hatte. Mit Zimet, Vater und Sohn, konftontiert, mußte das Mädchen auch zugestehen, daß sie die Beiden nicht kenne. Schuhe und Umhängtuch des Mädchens wurden vom Totengräber aus dem christlichen Friedhofe in Zmigrod aufgefunden. Wir haben sofort einen eingehenden Bericht an das Justizministerium erstattet und 24 Stunden später wurden die verhafteten Juden aus der Haft entlassen. Es ist nun interessant, was die antisemitischen Blätter aus diesem gerichtlich festgestellten Tatbestände gemacht haben. Sie berichteten, daß ein Schulmädchen in einen jüdischen Krämerladen geschickt wurde, um Einkäufe zu besorgen, und daß die im Laden anwesenden Juden das Mädchen in eine entlegene Stube zerrten, wo sie es splitternackt auszogen, wuschen und dann in einen Keller einsperrten. Sie erzählten ferner, daß die Kleider des Mädchens auf jüdischem Grund vergraben ausgefunden wurden. Es ist klar, daß man es hier entweder mit dem Phantasiegebilde eines hysterischen Mädchens zu tun hat oder daß das -Kind von dritten Personen zu diesen Beschuldigungen gegen die Zmigroder Juden angestiftet worden sei. Wir haben dem Jasloer Advokaten Dr. Steinhaus den Auftrag gegeben, nach formellen Abschluß der Untersuchung gegen das Mädchen die Verleumdungsklage anzustrengen, damit auf diese Weise die Urheber dieser nichtswürdigen Beschuldigungen entdeckt werden. Ferner haben wir an das Justizministerium das Ersuchen gerichtet, durch die Staatsanwaltschaft in Jaslo die lügnerischen Darstellungen der antisemitischen Blätter amtlich berichtigen zu lassen. Dieser Auftrag ist erteilt worden. (Beifall.) Der Vorfall von Zmigrod hat in ganz Galizien große Erregung hervorgerufen und sein Verlauf beweist neuerdings, wie notwendig es ist, in jedem einzelnen Falle, wo die abgeschmackte Blutbeschuldigung gegen die Juden erhoben wird, mit aller Raschheit und Energie den tatsächlichen Sachverhalt am Orte selbst festzustellen und zur Kenntnis der maßgebenden Behörden zu bringen. Eine Spezialität Galiziens ist bekanntlich die Entführung minderjähriger jüdischer Mädchen in katholische Klöster. Anläßlich der Affaire Araten hat der Minister für Galizien, Dr. Pientak, den merkwürdigen Ausspruch getan, daß vor den Klosterpforten die Staatsgewalt aufhöre. Seither hat allerdings infolge des energischen und konsequenten Einschreitens unseres Rechtsschutzbureaus die Praxis platzgegriffen, daß die Entführer strafgerichtlich verfolgt und in zahlreichen Fällen verurteilt wurden, allein in die Klöster selbst reichte die Macht der staatlichen Organe nicht. Vor wenigen Wochen ist auch nun nach dieser Richtung ein entscheidender Erfolg erzielt worden: Am 3. November 1904 wurde die elfjährige Chana Naß von einer Frau Zabierzowska aus dem Elternhause in Dembica entführt und ins Charitenkloster nach Krakau gebracht. Auf unsere Veranlassung suchte Herr Dr. Raphael Landau in Krakau um die zwangsweise Abnahme des Kindes an, worauf die Krakauer Polizeidirektion einen Polizeikommissär in das Kloster entsendete und daselbst die Ausfolgung des Kindes verlangte. Die Oberin brachte das Kind selbst zur Polizeidirektion, wo es den Eltern übergeben wurde. Dieser erste Fall eines entschiedenen Vorgehens der Staatsgewalt gegen die Zurückhaltung jüdischer Kinder in christlichen Klöstern wird hoffentlich nicht vereinzelt bleiben. (Lebhafter Beifall.) Seither ist auch in Husiatyn ein ähnlicher Fall vorgekommen, dessen genaue Umstände von unserem Sekretär an Ort und Stelle erhoben wurden: Die 14jährige Jente Weitmann entwich am 19. März unter Beihilfe, mehrerer christlicher Personen aus dem Elternhause ist und wahrscheinlich in ein Kloster gebracht worden. Obwohl der Vater in einer am 21. März beim Bezirksgerichte Husiatyn erstatteten Strafanzeige alle jene Personen namhaft gemacht hatte, welche der Teilnahme an dem Verbrechen der Entführung verdächtig erscheinen, waren diese Personen dennoch bis zum 5. April vom Untersuchungsrichter nicht einvernommen worden. Wir haben hierüber an das Justizministerium eine dringende Vorstellung gerichtet, welches vom Bezirksgericht Husiatyn die Vorlage der Akten verlangt hat. Die Ausforschung des entführten Mädchens ist durch die politischen Behörden eingeleitet worden. Wir erwähnen hier noch, daß unser Sekretär am 13. Jänner 1905 einen 16jährigen Knaben, welcher am 24. Mai v. I. aus dem Elternhause in Wien unter Umständen flüchtig geworden ist, die auf eine Entführung durch Missionäre

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