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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-05-05 · 18 (5.5.1905) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
18 (5.5.1905)
Date
1905-05-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 18 Dr. Dlocb's MocbenscbrM. Seite 277 Juden keine Geschäfte zu machen, sich immer schwieriger gestalte. Diese Aufforderungen sind einige Zeit hindurch infolge der Einschränkung der Konfiskationspraxis unter dem Ministerium Koerber unbeanständet geblieben, bis unser Rechtsschutzbureau gegen die Duldung solcher Aufreizungen energisch einschritt. Wir haben zunächst bei einer ganzen Reihe von Staatsanwaltschaften die Strafanzeige gegen die betreffenden Blätter wegen Vergehens nach § 302 Str.-G. erstattet und in jenen Fällen, wo die Staatsanwaltschaften erklärten, keinen Grund zum Einschreiten zu finden, die Beschwerde beim k. k. Justizministerium erchoben. Durch dieses beharrliche Vorgehen haben wir namentlich in der Provinz eine verschärfte Anwendung des objektiven Verfahrens erzielt und die Beschlagnahme antisemitischer Blätter in Linz, Innsbruck, Eger, Zwittau, Trebitsch, Tachau, Klagenfurt, Wodnian und Leitmeritz bewirkt (Beifall). Bei der mündlichen Aussprache, welche wir im Verlaufe dieser Aktion mit dem derzeitigen Leiter des Justizministeriums gepflogen haben, wurde auch die Unzuträglichkeit berührt, daß beschlagnahmte Artikel im Wege einer parlamentarischen Interpellation immunisiert werden. Die einzig mögliche Remedur gegen diesen Mißbrauch der parlamentarischen Tribüne läge in einer verschärften Anwendung der Disziplinargewalt des Präsidenten nach der Richtung, daß die Verlesung strafgesetzlich inkriminierter Stellen einer solchen Interpellation nicht zugelaffen würde. Eine solche Remednr wurde bereits im Herrenhause durch einen Antrag auf Abänderung des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Reichsrates angeregt. In das Gebiet des wirtschaftlichen Antisemitismus fällt auch eine Petition der marktbesuchenden Kaufleute an den niederösterreichischen Landtag, in welcher die Trennung der christlichen von den jüdischen Marktfahrern verlangt wurde und der Beschluß desselben Landtages, an der Exportakademie aus Landesmitteln zwei Stipendien zu je Kronen 600.— für Bewerber arischer Abstammung zu errichten. Gegen die Absicht, eine Scheidung der christlichen von den jüdischen Marktfahrern durchzuführen, haben wir die Intervention der nied.-österr. Handels¬ und Gewerbekammer mit Erfolg angerufen. Der Antrag Schneider auf Errichtung konfessioneller Stipendien aus allgemeinen Steuergeldern an der Exportakademie gab uns Veranlassung, den Statthalter Grafen Kielmansegg aufzufordern, daß er namens der Regierung gegen einen solchen verfassungswidrigen Beschluß Einsprache erhebe. Wir haben dem Herrn Statthalter hiebei auch nicht verhehlt, daß dieser Beschluß nicht nur der staatsgrundgesetzlichen Rechtsgleichheit aller Staatsbürger, sondern auch den Grundlagen und Unterrichtszielen der Exportakademie widerstreite und von dieser selbst als ein Attentat an dem bisherigen friedlichen Bestände dieser Anstalt empfunden werde. Der Herr Statthalter hat diese Erklärung nicht abgegeben, und wir haben aus autoritativstem Munde die Versicherung erhalten, daß Graf Kielmansegg persönlich und ausschließlich für diese Passivität verantwortlich zu machen ist. Daß eine Zurückweisung des Antrages Schneider im Sinne der Gesamtregierung gewesen wäre, beweist die Erklärung, welche nachträglich vom Leiter der Exportakademie, dem Hofrate im Handelsministerium Dr. Ritter von Rößler, abgegeben wurde und deren wesentliche Stelle lautet: „Wir machen und werden an der Exportakademie nie einen Unterschied der Nationalität und Konfession machen." (Beifall.) Wenn in Westösterreich unser Widerstand gegen die Untergrabung der wirtschaftlichen Existenz der Juden vielfach die wohlwollende und dankenswerte Unterstützung der Staatsbehörden fand, so haben wir dagegen in Galizien nur zu oft gegen den Antisemitismus in der Verwaltung selbst den Kampf aufnehmen müssen. Dort wird, und zwar nicht nur von den autonomen Landesorganen, in vielen Fällen eine Praxis geübt, welche Herr von Koerber treffend als eine „listige Auslegung des Gesetzes" bezeichnete. Wie soll man es anders nennen, wenn ein Bezirkshauptmann die Schließung der jüdischen Fleischläden am Samstag als einen freiwilligen Verzicht auf die Ausübung des Gewerbes ansieht? Oder wenn ein Bezirkshauptmann einer jüdischen Deputation, die vor ihm über antisemitische Hetzereien Klage führt, zuruft: „Glaubt nur ja nicht, daß wir Euch schützen werden, Packt Euch zusammen und geht wohin Ihr wollt!" Ein klassisches Beispiel des Antisemitismus in der Verwaltung bietet die gesetzwidrige Ausschließung der jüdischen Salzhändler vom Salzbczuge. In Galizien finden noch einige Tausend Juden ihren redlichen, wenn auch dürftigen Erwerb durch den Kleinhandel mit Speise- und Viehsalz. Im Frühjahr 1904 kamen nun unserem Rechtsschutzbureau aus Kalusz, Dolina und anderen Orten Galiziens zahlreiche Beschwerden darüber zu, daß den kleinen Salzhändlern der Bezug von Speise- und Viehsalz bei den ärarischen Salzämtern entweder unter allen erdenklichen Erschwerungen nur zum geringsten Teile ermöglicht oder unter grundlosen Ausflüchten gänzlich verweigert wurde. Diese Zustände datierten von demAuftreten des Landesausschuffes als Salzgroßhändler und standen im Widerspruche einerseits mit dem gesetzlich zu Recht bestehenden Salzfreihandel, andererseits mit der Verordnung des Finanzministeriums vom 31. Jänner 1903, wonach der Landesausschuß nur auf ein bestimmtes Quantum des produzierten Salzes Anspruch habe, während ein entsprechender Teil den kleinen Salzhändlern reserviert bleiben müsse. Die ärarischen Verschleißümter verweigerten nun den kleinen Salzhändlern in durchaus unrichtiger Auslegung oder gänzlicher Nichtachtung dieser Verordnung den Bezug von Speise- und Viehsalz mit dem Bemerken, daß die 'Salinen den Bestellungen des Landesausschuffes nicht Nachkommen können und daher für die kleinen Salzhändler kein Salz verfügbar sei. Unser Rechtsschutzbureau wendete sich auf schriftlichem und mündlichen! Wege an den Finanzminister Dr. von Böhm Bawerk mit der Bitte, diese gesetzwidrigen Zustände zu beheben. Der Herr Finan.minister sagte eingehende Erhebungen über die gerügten Uebelstände zu. Diese Erhebungen wurden denn auch durch einen höheren Funktionär des Finanzministeriums im Sommer 1901 durchgeführt und das Ergebnis derselben war eine scharfe Weisung des Finanzministeriums an die ärarischen Verschleißämter, im Sinne der Verordnung vom Jahre 1903 einen entsprechenden Teil des produzierten Salzes den kleinen Salzhändlern jederzeit zur Verfügung zu halten. Seither ist auch tatsächlich keine weitere Klage von Seiten der kleineren Händler erhoben worden und nur haben durch düse Intervention einige Tausend ehrlicher jüdischer Existenzen vor dem Untergänge bewahrt. (Lebhafter Beifall.) Nicht minder wie die jüdischen Gewerbetreibenden, hat unter den herrschenden Zuständen die jüdische Berufsintelligenz zu leiden. Der Kampf gegen die jüdischen Aerzte, Advokaten, Beamten und Lehrer nimmt immer schärfere Dimensionen an, wobei sich die Gegner mit der heuchlerischen Phrase decken, daß die Zugänglichkeit der öffentlichen Acmter für alle Konfessionen im Staatsgrundgesetze nur prinzipiell ausgesprochen ist, im einzelnen Falle aber eine Verpflichtung zur Anstellung jüdischer Bewerber weder für den Staat, noch für die Gemeinden existiere. Wir waren bemüht, auch aus diesem schwierigen Gebiete eine Besserung herbeizusühren. Als das schreiendste Unrecht wurde insbesondere die Zurücksetzung der provisorischen jüdischen Unterlehrer in Wien empfunden; ein Unrecht, welches auch die Regierung und — wie wir aus verschiedenen Anzeichen schließen zu dürfen glauben — sogar der Wiener Stadtrat eingesehen hat. Der R i t u a l m o r d w a h n hat auch im abgelaufenen Jahre üppige Blüten getrieben, wenn auch die Spekulation der professionellen Blutlügner auf die Dummheit der Menge in jüngster Zeit nicht mehr besonders lohnend erscheint. Sie waren eifrig beflissen, jedes rätselhafte Verschwinden eines Knaben oder Mädchens und jede Auffindung einer Leiche aus jüdischrituelle Zwecke zurückzuführen, aber in den meisten Fällen folgte die Aufklärung, resp. die Entdeckung des christlichen Mörders rasch nach. In Floridsdorf schwänzte kurz vor dem vorjährigen Osterfeste ein zwölfjähriger Knabe die Schule und log dann seinen Eltern vor, daß ihn ein Jude in einen Sack gesteckt und nach Wölkersdorf getragen habe. Von der Polizei tüchtig ins Gebet genommen, gestand der Junge, die Geschichte erfunden zu haben.

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