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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-04-21 · 16 (21.4.1905) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
16 (21.4.1905)
Date
1905-04-21
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 16 Dr. Biocb s Mocbenscdrirr. Seite 247 So galt z. B. als Minimum der Kleidung, welche der Mann seiner Frau jährlich kaufen mußte und welche die Frau.nötigenfalls gerichtlich einfordern konnte: Ein Kleid, ein Gürtel, drei Paar Schuhe und eine Haube. Als größte Schande und Beschimpfung galt — barfuß zu gehen. Stehend darf nicht gegessen werden, die Finger darf man nicht ablecken, in Gesellschaft unmäßig viel essen war taktlos, ebenso während des Essens zu sprechen. Umso lebhafter war das Gespräch während der zwischen den einzelnen Gerichten erfolgten Pausen. Dann wurde gescherzt und auf alle möglichen Arten zur Erheiterung beigetragen. Ferner war unpassend: Sein Glas in einem Zuge zu leeren, aber es tropfenweise auszuschlürfen galt wieder als affektiert. Ebenso unschicklich war es, jemand zum Essen zu zwingen, wenn er bereits gesagt hatte, er habe genug und könne nicht weiter. Auch Anklopfen vor dem Eintritt in ein Zimmer verlangte der Anstand. „Ueber die Sabbathianer" hielt der Journalist Hugo Hazay anläßlich des Vortragsabends, den der Verein der Ung. israel. Jünglinge in Budapest am 1. April veranstaltete, einen hochinteressanten Vortrag. Ausgehend von der Begründung der Sekte der Sabbathianer entrollte er ein fesselndes, farbenreiches Bild von den Leiden und Qualen, die sie wegen ihres Glaubens zu erdulden hatten, wie sie an der Hand der Bibel, ohne jedwede Beeinflussung seitens der Juden zum reinen Monotheismus gelangten, wie die Sekte bald nach ihrer Entstehung die letzten Reste des Christentums aus ihrem Glauben, ihren Gebräuchen und Gebeten eliminierte und trotz aller Verfolgung mit Gefahr des Lebens und Vermögens am Judentume im Geheimen festhielt. Und im Jahre 1868, da die Emanzipation der Juden Gesetz geworden, da trat der Rest derselben in Bözöd-Ujfalu ohne Verzug zum Judentume über und ihr Uebertritt wurde zu Recht erkannt, trotzdem ein solcher bis 1896 verboten war. Und es ist ein Ruhmeszeugnis für die Toleranz jener Zeit, daß sich der damalige Öbergespan für die Anerkennung, respektive Rechtlichkeit des Uebertrittes derselben einsetzte, was bei dem erleuchteten damaligen Kultusminister Baron Josef Eötvös s. A. nicht schwer hielt. Besonderes Interesse erweckten die kernmagyarischen poetischen Gebete dieser dem Szöklerstande angehörenden Juden, die Angaben über ihre Tracht und Lebensweise und innige Religiosität. Sie haben naturgemäß den Weg zum Judentum zurückgefunden, von welchem das Christentum durch die Staturierung mit heidnischen Elementen abgewichen ist, und welchem sich dasselbe in seiner Entwicklung wieder nähert, und vielleicht wäre der Protestantismus ebenfalls zu demselben gelangt, wenn er seine Entstehung nicht einem Mönche zu verdanken hätte. Der Protestantismus ist auf halbem Weg stehen geblieben, aber der Calvinismus ist ein weiterer Fortschritt auf der von demselben eingeschlagenen Bahn, und das Christentum wird schließlich von selbst bei dem so verpönten und verfolgten Judentume anlangen, während unterdeß zahllose „aufgeklärte" Juden von demselben abgefallen sein werden. Wenn man bedenkt, daß da in Siebenbürgen, fern von jeder Beeinflussung, Tausende und aber Tausende plötzlich die Wahrhaftigkeit des jüdischen Glaubens erkannten und nur durch Gewalt abwendig gemacht werden konnten, wenn man bedenkt, daß in einem weltentlegenen Dorfe zahllose Landbewohner jahrhundertelang sich zur mosaischen Lehre bekannten und auch nach Tunlichkeit ihre Gebräuche streng beobachteten, ohne hierin durch die Tradition, die herrlichen Geistesschätze der jüdischen Literatur und die erhebenden Erinnerungen an eine ruhmreiche Vergangenheit bestärkt zu werden, dann erscheinen uns die feigen Fahnenflüchtigen unseres eigenen Stammes nur umso verächtlicher, die den großen Schatz ethischer Erkenntnis und geistiger Spannkraft, die im Judentume liegen und die sie zu Großem auf allen Gebieten menschlicher Tätigkeit befähigten, um äußerer Vorteile, nichtiger Aeußerlichkeiten willen von sich werfen. Bromberg. Ein orthodoxer Jude sollte vor Gericht den Zeugeneid leisten. Er bat um die Erlaubnis, daß er — seinem religiösen Empfinden gemäß — dabei sein Haupt bedecken dürfe, was ihm indessen nicht gestattet wurde. Unter diesen Umständen weigerte er sich, überhaupt zu schwören, und nun wurde er vom Gerichtshof wegen unrechtmäßiger Eidesverweigerung zu 30 Mark Geldstrafe verurteilt. Hiergegen legte er sofortige Beschwerde ein, indem er einwandte, es sei unverständlich, warum ihm der Gerichtshof es verweigern wolle, während der Eidesleistung seinen Kopf bedeckt zu halten; die Würde des Gerichts könne doch unmöglich darunter leiden, denn der den Eid abnehmende Richter setze doch auch sein Barett auf, und alle Militärpersonen, die vor Gericht schwören, tun dies, indem fie das Haupt mit dem Helm bedecken. Der Staatsanwalt, dem die Beschwerde zur Aeußerung vorgelegt wurde, hielt sie für unbegründet; der Eid sei durch die Bestimmungen der Strafprozeßordnung jeder religiösen Form entkleidet, und jedermann, der vor Gericht erscheine, habe sich daher der vor Gericht angemessenen Höflichkeitsform anzupaffen und demgeniäß mit unbedecktem Haupte zu schwören. Das Aufsetzen des Baretts seitens des Richters beziehungsweise des Helms seitens der Militärpersonen gehe die Zeugen gar nichts an, denn das sei eine staatliche Verwaltungsvorschrift. Dieser Anschauung des Staatsanwalts wurde vom Landgericht Bromberg, das in dieser Sache zu beschließen hatte, nicht beigepflichtet, vielmehr wurde dem beschwerdeführeuden Israeliten Recht gegeben. Es ist keineswegs richtig, so meinte der Gerichtshof, daß der Eid vor Gericht, der allerdings als eine staatsbürgerliche Handlung auzusehen ist, seines religiösen Charakters entkleidet ist. Ausdrücklich ist seinerzeit bei der Beratung der Strafprozeßordnung seitens der Regierungsvertreter darauf hingewiesen worden, daß den Anhängern der verschiedenen Konfessionen gestattet sein sollte, Zusätze zu der vorgeschriebenen Eidesformel zu machen, sofern fie lediglich zur Verstärkung des Schwures dienen, und ebenso unbenommen sollte es ihnen sein, sich besonderer Formen und Gebräuche dabei zu bedienen, die ihnen von Alters her heilig seien. Es steht nun zweifelhaft fest, daß es bei orthodoxen Israeliten Brauch ist, während der Eidesleistung ebenso wie bei anderen religiösen Handlungen, das Haupt zu bedecken und demgemäß kann auch in der Bedeckung seitens eines strenggläubigen Israeliten während des Schwörens ein die Würde des Gerichts oder die Achtung vor diesem verletzender Umstand nicht gefunden werden. Purimfeier zrrgunften der jüdischen Auswanderer in Altona. Eine solche nachahmenswerte Feier hat der Israelitisch- Wissenschaftliche Verein iw Altona veranstaltet. Im Rahmen einer „Orientreise" wurden lebende Bilder aus Palästina aufgeführt. Die Purimzeitung „Schiffsnachrichten" von M. Deutschländer trug viel zur Unterhaltung bei. Rauschenden Beifall fand der von Frau Lisa T a r l a u verfaßte und vorgetragene Prolog, den wir nachstehend folgen lassen: Prolog der zum Besten der osteuropäischen Auswanderer veranstalteten Purimfeier vom Jüdisch-wissenschaftlichen Verein zu Altona, am 15. Adar II. 5665. Wir haben euch zu einem Fest gebeten, Das euch auf schwankem Schiffe soll vereinen, Und seid ihr ob der seltnen Wahl betreten, So laßt mich euch erklären, wie wir's meinen. Zwar wär' es unser gutes Recht, allein Dem allertollsten Maskenscherz zu fröhnen; Denn Purim ist es, wo mit Gaukelein Wir Jahrzeit halten allen Hamanssöhnen. Doch nicht das Spiel nur einer flücht'gen Stunde Sollt jetzt ihr sehen, wie wohl manche wähnen. In diesen bunten Bildern wird euch Kunde Von unsres Herzens tiefgeheimsten Sehnen.

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