Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 14 (7.4.1905)
- Date
- 1905-04-07
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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«vette 210 Dr Jßlocbs Wocbenscbrtft. mr. 14 beschäftigen sich immerfort mit der Judenftage. Es wird in der gegenwärtigen Zeit unglaublich scheinen, daß es eine Zeit gab, wo die strebsamen Gouverneure und Landräte es als beste Empfehlung ansahen, daß sie immer neue, Juden bedrückende Gesetze ausheckten und der Zentralregierung in Petersburg vorlegten. Noch unter der Regierung des Herrn von Plehwe wurde es den Juden verboten, außerhalb des Ansiedlungsrayons Grund und Boden zu erwerben und zwar aus dem ausschließlichen Grunde, weil in den 3 Gouvernements Smolensk, Pskow und Nowgorod der jüdische Grundbesitz bereits 1 Perzent des gesamten Bodens erreicht hat. Die Behörden verfolgten und bedrückten die Juden auf Schritt und Tritt und es kam schließlich so weit, daß selbst bei der Begründung von Leih- und Sparkassen gefordert wurde, daß diese ausschließlich von und für Juden errichtete Institution nur von Christen verwaltet werden durfte. Selbst also wenn die Juden sich vereinigten, um auf dem Wege der Selbsthilfe ihre Lage zu erleichtern, mußten solche Verbindungen von fremden Elementen kontrolliert und geleitet werden. In vielen Städten des Ansiedlungsrayons bildete die jüdische Bevölkerung nicht weniger als 60 Perzent der gesamten Einwohner und brachte 90 Perzent aller Kommunalsteuern auf. Trotzdem durften Juden keine Stadtverordneten wählen, besaßen weder das aktive noch das passive Wahlrecht. Die jüdische Bevölkerung mußte von einem nichtjüdischen Magistrat beherrscht und die von ihnen aufgebrachten Steuern von fremden zum Teil feindlichen Elementen verwaltet werden. Mit einem Worte, es ist kaum möglich, alle die Gesetze und Verordnungen aufzuzählen, welche den Juden sein ganzes Leben lang von der Wiege bis zum Grabe auf Schritt und Tritt verfolgten und bedrohten, und wo der Jude auch wohnen mag, ob in dem Ansiedlungsrayon, ob außerhalb desselben, niemals hat er die Sicherheit, nicht von den Behörden erdrückt und in seiner ganzen Existenz ruiniert zu werden. Das Resultat aller dieser grausamen Mittel und Mittelchen war derart, daß es den höheren Behörden in Petersburg schließlich selbst Angst und Bange zu werden begann. Von der gesamten Bevölkerung des III. jüdischen Ansiedlungsrayons sind nicht weniger als 20 Perzent derart verarmt worden, daß sie aus Mitteln der Wohltätigkeit unterstützt werden müssen. In den großen jüdischen Gemeinden, wie Wilna, Berdischew und Odessa erreicht die Zahl der jüdischen Armen sogar 25 bis 33 Perzent. Nebst diesen völlig Mittellosen besteht in allen jüdischen Gemeinden ein ungeheures Arbeiter- und Handwerkerproletariat, das heute nicht weiß, wovon es morgen leben wird. Die einzige Waffe, welche der Handwerker und Arbeiter gegenüber seinem Arbeitsgeber besitzt, nämlich die Möglichkeit, seine Arbeitsstätte zu verlaffen und sich anderswo bessere Arbeitsbedingungen zu suchen, ist ihnen durch die Beschränkung der Bewegungsfreiheit und das Verbot, sich anderswo, als in den wenigen Städten des Ansiedlungsrayons aufzuhalten, eine ganz unmögliche geworden. Wollen sie also nicht des Hungers sterben oder betteln gehen, so müssen die jüdischen Arbeiter, sich den ihnen von den Fabrikanten vorgeschriebenen Bedingungen unbedingt fügen. Aber auch die iüdjschen Kapitalisten leiden schwer unter dem auf ihnen lastenden Druck der Ausnahmegesetze, da ihnen durch die Beschränkung der Maigesetze jede Bewegungsfreiheit genommen und die Möglichkeit verschlossen wurde, ihre Produkte auf die Märkte außerhalb des Ansiedlungsrayons zu bringen. Nicht allein die Juden, auch die nichtjüdische Bevölkerung leidet schwer unter den ihren jüdischen Mitbürgern auferlegten Beschränkungen. Die judenfeindlichen Gesetze und Verordnungen haben bewirkt, daß die Produktion des Landes im allgemeinen abgenommen hat und die Erlangung von Kredit für die nichtjüdische Bevölkerung immer schwieriger wird. Zahlreiche angesehene Christen und sehr viele Gutsbesitzer suchen selber das Gesetz, welches den Juden verbietet, Grundbesitz zu pachten oder zu kaufen, auf Umwege zu umgehen. Die Regierungsbeamten beschweren sich darüber, daß die Gutsbesitzer mit den Juden nicht offiziell oder gar mündlichen Kontrakt abschließen und ihm auf Treu und Glauben Güter verpachten, resp. verkaufen. Sehr bedeutend ist auch die verderbliche moralische Wirkung, welche die Inkraftsetzung der Judenbeschränkungen auf die mit derselben betrauten Beamten ausübt. Selbst hohe Beamte mußten in der letzten Zeit einsehen, daß die Ausweisung von Juden den unteren Polizeiorganen als unerschöpfliche Quelle zu ihrer eigenen Bereicherung dient, da die mit der Ausweisung bedrohten Juden sich dagegen durch Bestechung mit Erfolg zu wehren suchten. Endlich haben die Ausnahmegesetze auch die gesamte nichtjüdische Bevölkerung im hohen Grade demoralisiert. Das Volk begann allmählich auf die Inden als auf schutzlose Parais zu blicken, an denen sich jedermann ungestraft vergreifen durfte und welche nach Belieben um Eigentum und Leben gebracht werden durften. Gewisse Elemente der christlichen Bevölkerung glauben sich ohneweiters berechtigt, gegen die Juden Gewalt anzuwenden, sie um ihre durch Jahrzehnte langer Mühe und Arbeit gemachten Ersparnisse zu bringen, ja sie selbst des Lebens zu berauben. Solche Ansichten über die Stellung der Juden haben die Krawalle von Kischenew, Homel, Mohilew u. s. w. herbeigeführt. Die einzige Möglichkeit, die tieftraurige Lage der Juden zu verbessern, besteht ausschließlich darin, sie von dem auf ihnen lastenden Druck zu befreien, ihnen nach dem Muster der anderen europäischen Staaten die Gleichberechtigung zu gewähren, nebst der Freiheit der Religionsübung und dem Recht, an. der Verwaltung der Städte und der Semstwos sich zu beteiligen, müssen die Juden das Recht der Freizügigkeit und der Möglichkeit, sich an allen Orten niederlassen zu dürfen, erhalten. Die Juden müssen die Freiheit haben, einen Beruf zu wählen, Grund und Boden zu erwerben, sowie unbeschränkt in den Schulen sich Bildung anzueignen. Die Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit, sich nach Belieben einen Beruf wählen zu dürfen, sind Bedingungen, ohne welche ein geordnetes Staatswesen undenkbar ist. Nur durch solche Rechte erhält der Mensch die Möglichkeit, seine Fähigkeiten und Kräfte auszunutzen und sich auf eine ihm richtig dünkende Art seinen Lebensunterhalt zu erwerben. Daher gelten diese Rechte als Grundrechte, als unbedingtes Postulat für jede geordnete menschliche Gesellschaft. Jede Begrenzung des Wohnortes und der Möglichkeit, eine Beschäftigung nach eigenem Willen auszusuchen, Grund und Boden zu erwerben, wird als schwere Bedrückung empfunden, welche dem Menschen alle Lebensfreudigkeit nimmt. Der Kampf ums Dasein ist heute in Rußland ohnehin schwer genug und es erscheint uns unerträglich, wenn man den Menschen unnötigerweise das Leben noch mehr erschwert und ihn verhindert, durch körperliche oder geistige Arbeit sich im Leben durchzuschlagen. Die Regierung müßte im Gegenteil alle Mittel anwenden, um in der Bevölkerung die Lust zur Arbeit zu steigern. Zu diesem Zwecke gehört auch, daß die Menschen die Möglichkeit erhalten, sich eine geeignete Bildung anzuschaffen. Um obige Ziele zu erreichen, genügen kleine Mittel durchaus nicht. Ihre Wirkung ist nicht nur gering, sie ist geradezu gleich Null. Daß die allmähliche Aufhebung der Judengesetze absolut wertlos sei, hat schon N. B Tschitscherin ausgesprochen: „Wenn ich eingesehen habe", schreibt der berühmte Gelehrte und Nationalökonom, „daß ein Mensch unschuldig ist und keine Strafe verdient, so ist es nicht einzusehen, warum man die ihm auferlegten Strafen nur allmählich aufheben soll. Ein solches Verfahren ist nicht allein ungerecht, sondern auch schädlich." Die jüdische Bevölkerung in allen Schichten fühlt nicht nur den materiellen Druck der Ausnahmsgesetze, sie empfindet auch die in ihm liegende moralische Beleidigung. Eine moralische Beleidigung wird aber mit halben Mitteln nicht wieder gut gemacht. Die große Not, in der sich jetzt Rußland befindet, wurde nicht zum geringen Teil auch dadurch verschuldet, daß seit 25 Jahrenin den Juden eine Gefahr für die übrige Bevölkerung erblickt wurde. Dadurch wurde die wahre Ursache der ungesunden Zustände nur verhüllt. Dem Beamtentum war es bequem, alles Ungemach auf die Juden zurückzuführen, Rußland für die Russen, war ihre Parole. Als Nichtrussen galten aber diejenigen Bürger des Landes, welche nicht der allein selig-