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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-04-07 · 14 (7.4.1905) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
14 (7.4.1905)
Date
1905-04-07
Page
– (sequence 1)
Language
German
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f*. 14 Dr l Bloch’s Jahrgang XXII II Erntralorgsn für die gessmmten Intereffen de« Iudenthnms. Wir«. 7. April IVOS. -++ - Lrsch eint jeden Freitag. -«- Brief-Adreffe: Wien, H/1, Berggaffe 39* Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. m=.— ===,==& | »rprgSPrri» für Srstrrrrtch: j I Halbjährig 8 Kronen. | Einzelexemplare 50 Heller, | Für'» Nn»land: i Halbjährig 10 Kronen. ' ganzjährig 20 D! Anzeigen: Die4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller.! - . ="& * -x 8. k. P»stfx«rrasfrn-A«»l Clearing-Verkehr Nr. 610.976. Lrdactton und 8d«inistraNon: w irn IX/l, Verggaffe Nr. 39. Telephon Nr. 14.847. i -* Jnbalt: Leitartikel: Eine Massenpetition der russischen Inden an den Ezaren. — Der Ritualmord als Saisonartikel. — Ein Wort über den Mittelschullehrertag. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Einiges über die zionistische Ostafrika-Expedition. Jüdische Werkelleute. Kaiser Friedrich und der Antisemitismus. Eine jüdische Gesellschaftsreise nach Palästina. — Korrespondenten: Aus der Plenarsitzung des Kultusvorstandes. Mährisch-jüdischer Waisenhilfsverein. Ortsgruppe Marienbad des galizischen Hilfsvereines. Josefftädter Kleinkinder-Bewahranstalt in Prag. Eger. Das Jubiläum David Popper's. Die Bibliotbek der jüdischen Gemeinde in Berlin. Berlin, Amsterdam. — Vermischles: Wien. Wohltätigkeitsverein „Fides" im III. Wiener Gemeindebezirk. Akademie des Vereines zur Bekleidung armer alter Männer israelitischer Konfession. Verein zur Hebung der Gewerbe. Kranken-, Witwen- und Waisen-Unterstützungsverein „Chesed schel Emes“. Schulinspektion im jüdischen Schulverein des IX. Bezirkes. Jubiläumsfeier des Leopoldstädter Kra> ken-Unterstützungsvereines „Nächstenliebe". Wien, Floridsdorf, Neuhaus, Jungbunzlau, Straßnitz, Meran, Kolomea, Budapest, Agram, Banjaluka. — Feuilleton: Ein Autodafe in Oesterreich im Jahre 1748. — Literatur. — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. Eine Mafie«prti1i»« der rosfische« Jude« an de« Czaren. In einem seiner zahlreichen Erläffe, welche im letzten Jahre in bunter Reihenfolge gefolgt sind, hat Czar Nikolaus unter anderem seinen Untertanen das Petitionsrecht gewährt. Es zeigt sich darin das Schwinden der Macht Pobjedonoszews, daß jeder Bewohner Rußlands das Recht erhielt, sich init einer Petition an den Czaren persönlich zu wenden und uneingeschränkt und ohne Scheu seine Ansichten über die Zustände in Rußland darzulegen. Die Petitionen werden alle womöglich vom Czaren selbst, im Behinderungsfalle des Letzteren aber vom Grafen Solski, dem neuernannten Vorsitzenden des Ministerrates, durchgesehen. Die russischen Juden 'machen gegenwärtig von diesem Recht den ausgedehntesten Gebrauch. Eine solche jüdische Petition zirkuliert gegenwärtig in allen Städten des Ansiedlungsrayons und wird mit Zehntausenden von Unterschriften bedeckt. Sie führt eine sehr kühne Sprache und hält mit den Behörden eine eingehende Abrechnung wegen aller von ihnen gegen die Juden in den letzten 25 Jahren begangenen Verbrechen ab. Wir geben dieselbe ihrer großen Wichtigkeit wegen im Nachfolgenden im Wortlaut wieder. An das Ministerkomitee! Die in den letzten 25 Jahren erlassenen Gesetze und Verordnungen betreffs der jüdischen Einwohner Rußlands hatten augenscheinlich den Zweck gehabt, die fünf Millionen zählende jüdische Bevölkerung in Bettler zu verwandeln. Ein künstlich in allen Details ausgearbeitetes System von Unterdrückung und Gewalt, das in der Praxis mit aller Gründlichkeit ausgeführt wurde, hatte den Zweck, aus Juden Menschen ohne Erwerb, ohne Bildung und ohne Ehre zu machen. Der Umstand, daß der Pöbel 1881 zahlreiche Judenkrawalle veranstaltete, wurde von den Behörden benutzt, um den Juden das Recht zu nehmen, sich in den Dörfern neu niederzulassen und daselbst Grund und Boden zu erwerben. Aber nicht allein eine neue Ansiedlung auf dem flachen Lande wurde ihnen verboten, die Beamten fanden sogar Mittel und Wege, die bereits in den Dörfern wohnenden Juden massenhaft auszuweisen und sie so immer mehr in eine Anzahl von Städten und Städtchen zusammenzupferchen. Dahin wandten sich auch diejenigen Juden, welche außerhalb einer Zone von 50 Werst längs der Grenze lebten und die nunmehr ebenfalls in Massen aus ihren Wohnorten ausgewiesen wurden. Das gesamte russische Reich wurde für die Juden künstlich in drei streng von einander gehaltene Gebiete zerlegt. In den 25 Gouvernements des sogenannten Ansiedlungsrayons konnten die Juden noch in den Städten und Städtchen unbeschränkt wohnen. Das übrige europäische Rußland war nur denjenigen Juden offen, welche eine Kaufmannsgilde ersten Grades 10 Jahre lang bezahlen konnten, einen akademischen Grad erreicht haben oder ein Handwerk ausübten, für letztere gab es im europäischen Rußland wiederum einen besonderen Ansiedlungsrayon, da im Gouvernement Moskau und Taurien jüdische Handwerker nicht wohnen dursten. Endlich gab es ein Gebiet im russischen Reiche, das für die Juden ohne Ausnahme ein Noli me tangere blieb. In Sibirien dursten nämlich Juden unter keinen Umständen wohnen, es sei denn, daß sie ein schweres Verbrechen begangen hatten und zur Strafe dafür dahin verbannt wurden. Das Ergelnis aller dieser Einschränkungen des Wohnrechts, verbunden mit Tausenden von Ausweisungen, war, daß die Städte und Städtchen des Ansiedlungsrayons von den Juden im hohen Grade übervölkert waren. Trotz überaus lebhafter Emigration nach den europäischen und außereuropäischen Ländern leben in den wenigen Städten und Städtchen des Anfiedlungsrayons nicht weniger als 4,200.000 Juden, welche da eng zusammengepfercht sind und sich gegenseitig eine wütende Konkurrenz machen. Um den Juden den Zutritt zu den Schulen zu verwehren, ist angeordnet worden, daß die Zulassung jüdischer Schüler in Mittelschulen 10 Perzent nicht übersteigen darf. Die Zulassung zu den Hochschulen war derartig beschränkt, daß nur sehr wenige Juden nach Beendigung des Gymnasialstudiums das Glück hatten, Aufnahme in einer Universität zu finden. Aber auch diese wenigen Glücklichen konnten aus dem Univerfitätsstudium sehr geringe Vorteile für ihre zukünftige Existenz ziehen. Dem Juden wurde es verwehrt, in staatlichen und kommunalen Anstalten, sowie in den Institutionen des Semstwos irgend ein Amt zu bekleiden, ja selbst in den Stand der Rechtsanwälte konnten sie nur auf besondere Genehmigung des Justizministers ausgenommen werden. In den letzten 14 Jahren ist auch kein einziger jüdischer Jurist in Rußland Rechtsanwalt geworden. Man kann ohne Uebertreibung sagen, daß die einzige Aufgabe der russischen Politik darauf ausgeht, den Juden das Leben in Rußland unmöglich zu machen. Sämtliche Regierungsbehörden

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