Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 12 (24.3.1905)
- Date
- 1905-03-24
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Dr. Mocb's MocbenscbrtN. Nr. 13 / ©eite 184 aufrecht zu erhalten. An den Vortrag schloß sich eine Diskussion, an welcher namentlich die Herren Dr. Bernfeld, Nathan und Rechtsanwalt Mendel teilnahmen. Die ausgelosten Mitglieder des Komitees, nämlich die Herren Heinrich P. Goldschmidt, R.-A. Dr. Hantke, Dr. med. Lehfeldt und Louis Rosenbaum, wurden wiedergewählt. Paris. Der „Siede“ veranstaltete eine Rundfrage über die Meinungsverschiedenheiten geistlicher Würdenträger über die Trennung von Kirche und Staat. Unter anderen erschien Ende Februar auch das Gutachten des Großrabbiners von Paris, Joseph Lehmann, der zugleich auch Direktor des jüdischen Seminars ist. Lehmann sprach darin zuerst seine Verwunderung darüber aus, daß diejenigen, die berufen wären, die Interessen der verschiedenen Konfessionen zu vertreten, nicht auf ihre Ansicht hin gehört worden seien. Lehmann fährt dann fort: „Wenn tok gefragt worden wären, so hätten wir alles aufgeboten, die Tempel denen im Besitz zu erhalten, für die sie gebaut wurden und die in ihnen ihr Gebet verrichten; jede Konfession erhält sich die Organisation, die ihren Traditionen und Wünschen am meisten entspricht; der Katholizismus seine imposante Hierarchie; der Protestantismus seine Presbyterien, seine Synoden, und das Judentum seine zentrale Gruppierung, die nichts anderes bezweckt, als die materielle und geistige Förderung des französischen Judentums. Unsere Konstitution in Frankreich entsprang der Revolution. Unsere Organisation datiert von 1806 her. Sie ist das Werk einer allgemeinen Versammlung zu Paris am 10. Dezember 1806 und sie wuü»e sanktioniert durch das Gesetz vom 17. März 1808. Wir haben kein Konkordat, keine organischen Gesetze. Alles aus unseren Kult Bezügliche wurde durch die Verordnungen der staatlichen Gewalt (20. August 1829, 29. Mai 1844, 9. Juli 1853, 12. September 1872, 27. März 1898) geregelt, aber immer nach Anhörung der Wünsche der berufenen autorisierten Vertreter des Judentums. Wir verlangen von den heutigen Gesetzgebern denselben Liberalismus, den alle anderen Regierungen seit Napoleon I. besaßen, und uns die Organisation zu belassen, die unbedingt unseren Bedürfnissen entspricht. Zum Schlüsse spricht Lehmann sich gegen die Scharfmacher aus welchem Lager immer aus. Basel. In der hiesigen historischen Gesellschaft hielt Herr Dr. Aug. Burkhardt einen äußerst interessanten Vortrag über „die Eberler genannt Grüuzweig, eine Basler Familie des 14. und 15. Jahrhunderts". Es ist dies die Geschichte einer jüdischen Familie im ausgehenden Mittelalter und zugleich ein Stück Rechts- und Kulturgeschichte. Basel hat die Juden früher als andere oberdeutsche Städte ausgenommen und schon am Anfang des 13. Jahrhunderts existierte hier eine starke jüdische Kolonie. Bischof Heinrich von Thun mußte den Juden im Jahre 1223 den Domschatz verpfänden. Das Ghetto befand sich am Rindermarkt, im heutigen Grünpfahlgäßchen, der Friedhof da, wo jetzt der Werkhof steht. Im 14. Jahrhundert ging es auch den Juden in Basel schlecht, weil man sie, wie überall, falsch beschuldigte, die Brunnen vergiftet zu haben. Im Jahre 1349 wurden alle erwachsenen Juden in einem hölzernen Haus auf einer Rheininsel verbrannt, die Kinder aber getauft und im christlichen Glauben erzogen. Der Rat verbot, daß fernerhin Juden in der Stadt wohnen dürfen. Doch bald waren dieselben wieder hier ansässig. Sie wurden Bürger und werden sogar zu Staatsämtern zugelassen, ein gutes Zeugnis für die Toleranz im 14. und 15. Jahrhundert gegenüber späteren Zeiten. Das typische Beispiel einer solchen jüdischen Familie sind die Eberler oder Eberlin, die den Beinamen „Grünzweig" annahmen. Der Stammvater Mathis Eberler aus Villingen erlangt 1393 auf dem Muttenzer Zug mit 500 anderen das Basler Bürgerrecht. Er ist Schlosser, steigt in Politischen und militärischen Aemtern rasch aufwärts und wird 1445 Hauptmann des eroberten „Steins zu Rheinfelden". So überraschend entwickeln sich Reichtum und Macht der Familie, daß ein Enkel des eingewanderten Villinger Juden Schloßherr zu Hiltalingen und Gemal einer Geroldseck wird. Natürlich hört damit auch das Geschlecht auf, ein jüdisches zu sein. Doch andererseits ist es Tatsache, daß, nachdem sich dieses Geschlecht mit den angesehensten Familien der Stadt verschwägert hatte, heute noch unter den alten Baslern keiner ist, in dessen Adern nicht das Blut des Juden Mathis Eberler von Villingen rollt. Die politischen Forderungen der Juden. Der „Voss. Ztg." wird ein offener, von 6050 Juden unterschriebener Brief an die russische Regierung zugeschickt. Die Veröffentlichung des Briefes, der als Petition dem Reichsrat zugestellt worden ist, soll in den nächsten Tagen im „Russj" erfolgen. Der Brief schließt mit folgenden Thesen: „Wir tun kund, daß wir alle Versuche, die jüdische Bevölkerung durch irgendwelche teilweise Zugeständnisse zu befriedigen und zu beruhigen, für unfruchtbar halten. Wir erwarten Gleichberechtigung vor dem Gesetz. Wir lassen ferner wissen, daß ^wir auch eine allmähliche Aufhebung der Beschränkungen als nicht genügend erachten. Dasjenige, was wir verlangen, stellt keine Summe von Vergünstigungen dar und kann daher nicht in Portionen verteilt werden. Nicht von Erleichterung unseres Daseins ist die Rede, es handelt sich um Gleichberechtigung, um ungeschmälerte Gleichberechtigung. Wir erwarten die Gleichstellung unserer Rechte mit denen des russischen Volkes; dann werden wir gemeinsam mit allen Völkerschaften in Rußland unser Geschick bestimmen, in freier Entwicklung unserer Kräfte zum Heile des Vaterlandes und der Menschheit. Wir betrachten die Gleichstellung nicht als einen Beweis der Gnade und Großherzigkeit und selbst nicht als eine politische Abrechnung, sondern einzig als einen Akt der Ehre und Wahrhaftigkeit." General Trepow gegen die jüdischen Arbeiter. Der Generalgouverneur von Petersburg, General Trepow, hat anbefohlen, daß in allen staatlichen Werken keine jüdischen Arbeiter mehr Aufnahme finden dürfen, da diese allein als die Urheber der ganzen Streikbewegung anzusehen seien. Gegen jüdische Arbeiter soll von nun an in strengster Weise vorgegangen werden und sind alle Behörden angewiesen, auf die möglichste Trennung der jüdischen Arbeiter von ihren Kollegen überall hinzuwirken. Zur Geschichte der Synagoge in Moskau. Am 23. September 1892 hat der Kaiser nach dem Vortrag des Ministers des Innern über die eigenmächtige Eröffnung der Synagoge in Moskau durch den Rabbiner Minor und den Vorsteher Schneider Allerhöchst zu erkennen geruht: 1. Der Moskauer Rabbiner Minor wird von seinem Amte entfernt mit Verweisung zum Aufenthalt im jüdischen Ansiedlungsgebiet und mit dem Verbot für immer, Gegenden zu betreten, die außerhalb dieses Gebietes liegen. 2. Vorsteher Schneider wird aus den Grenzen Moskaus und des Moskauer Gouvernements auf zwei Jahre verbannt. 3. Der Moskauer jüdischen Betgemeinde kundzutun, daß, wenn bis 1. Jänner 1903 das auf der Soljanka erbaute Gebäude der Synagoge nicht verkauft oder in eine Wohltätigkeitsanstalt umgewandelt sein sollte, es durch die Moskauer Gubernialverwaltung zur Versteigerung gelangen werde. Und so wurde die Synagoge, welche mit Genehmigung der kompetenten Behörde viele Jahre gebaut worden und zirka 200.000 Rubel gekostet hatte, die mühsam in mancher Zeit gesammelt waren, nicht eröffnet. Im März 1894, am Vorabend des Passah, erfolgte im Einverständnis mit dem Moskauer Generalgouverneur, Großfürsten Sergius, und dem Minister des Innern die Schließung von 9 Bethäusern, wobei nur die an Raum unbedeutendsten und sanitätswidrigsten erhalten blieben. In den sämtlichen 5 B°thäusern gab es 816 Plätze, während man in Moskau allein 1500 jüdische Soldaten zählte. Das sich zeigende Gedränge und die Unmöglichkeit, zu beten, gab Anlaß, im Juni desselben Jahres um Genehmigung anzusüchen, diese Bethäuser zu erweitern, und im selben Monat verständigte der Oberpolizeimeister die Bethausverwaltung, daß bezüglich des Gesuches wegen der Bethäuser von ihm Seiner