Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 8 (24.2.1905)
- Date
- 1905-02-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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- Hebron 1× ep/1047559
- Safed 1× ep/1046078
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Nr. 8 Dr. Dlocb s Moebens iritt. Seite 117 Sehnsucht nach Jndenexzessen. Wir lesen in dem in Wilna erscheinenden Tagblatt „Hasma n": „Rnhestörungen in Groß-Rußland ohne Judenkrawalle! Das ist eine neue und herzerfreuende Erscheinung! Den Grund dieser Freude kann keine Nation und kein Volksstamm in der Welt uns nachfühlen oder auch nur begreifen. Nur wir allein empfinden die Bedeutung dieses Schauspieles und fühlen es nur zu gut." „Wir wissen, daß der Wille vorhanden ist, das Volk gegen die Juden aufzureizen und die bösen Instinkte der Massen auf die Juden abzulenken. Wir wissen, daß man versucht hat, Gerüchte zu verbreiten, die Juden hätten einen christlichen Geistlichen ermordet. Das Intermezzo von Judenexzessen wäre in der heutigen Situation Vielen willkommen und man hätte für alles eine plausible Erklärung. Man erwäge, daß viele reiche jüdische Fabrikanten bei den Arbeitern seit Langem verhaßt sind. Warum gelang es nicht, die unglücklichen Arbeiter zu einem Exzeß gegen diese Juden zu verleiten? Warum gelang es in Kischenew und Homel? „Bekannt ist das Schlagwort (Plehwes): „So lange man April tage hat, braucht man vor Mai tagen nichts zu fürchten". Mit anderen Worten: Die Judenexzesse an den O st e r feiertagen sind die besten Vorbeugungsmittel vor gefährlichen, sozialdemokratischen Maidemonstrationen. Nachdem die Unruhen ausgebrochen waren, gab man sich alle Mühe, Judenexzesse zu arrangieren. Die bäuerliche Bevölkerung wäre dazu zu haben gewesen. Die Analphabeten kennen nichts, als die alte Tradition, daß die Juden an allem Unheil schuld sind. Anders die Arbeiterpartei. Gleichviel wie der Einzelne sich zu den Juden stellt, die Erkenntnis hat er sich erworben, daß antisemitische Exzesse nichts anderes bedeuten, als der finsteren Reaktion Handlangerdienste leisten. Die Arbeiter sehen sich die antisemitischen Hetzer an und sie verstehen sofort, aus welchen Gründen man sich derzeit in Rußland Judenexzesse wünscht. Die Außenwelt kann wohl diese Vorgänge beobachten, Niemand vermag aber das Empfinden der russischen Juden in der gegenwärtigen Lage als Beobachter dieser Vorkommnisse nachzusühlen." Zahl der Inden in den türkischen Gebieten In den Ländern, die jetzt zur Türkei gehören oder früher zu ihr gehört haben, leben gegenwärtig nicht weniger als 2,180.000 Juden. Davon befinden sich auf dem Balkan 233.770, in Kleinasien 51.270, in Armenien und Mesopotamien 53.250, in Arabien 45.000, in Tripolis 17.500, in Egypten 21.800 und in Palästina und Syrien 89.612. Von den Balkanstaaten zählt Serbien 6500, Griechenland 9000 und Bulgarien 33.663 und die europäische Türkei 184.637 Juden. Ferner wohnen auf den Inseln Cypern und Rhodos 5868 Juden. Ueber die Zahl der Juden in Palästina liegen neuere Daten nur aus 10 Städten vor. In Jerusalem bilden die Juden mit 28.838 Seelen 62°5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die meisten Juden weist demnächst Safed auf, 7144 56 35 Prozent der Gesamtbevölkerung. An dritter Reihe steht Liberias mit 3205 63 46 Prozent. In Jaffa wohnen 2970, in Chaifa 2375 und in Hebron 1130 Juden. Es folgen Akka mit 130, .Rarnle 99, Gaza mit 75 und Nablus mit 31 Juden und 110 Samaritanern. Im Ganzen wohnen in den 10 Städten Palästinas 45.000 Juden unter 21.889 Christen und 117.833 Mohammedanern. Von diesen 45.000 Juden, zu denen noch 8000 jüdische Kolonisten und zerstreut lebende Juden hinzugerechnet werden dürfen, sind 24.438 Aschkenasim, 15.331 Sephardim. Der Rest besteht aus 2420 Marokkanern. 1228 Jemeniten, je 530 Perser und Bucharer und 670 Grusier. Klerikale Heilkunde. Die Halbmonatschrift „Das freie Wort" schreibt in einer der letzten Nummern unter dem Titel „Ein wichtiger Entscheid" folgendes: Der Erzbischof von Santiago in Chile stellt an die Jnquisitionskongregation in Rom die folgende Anfrage: „Darf ein kranker Katholik zum Zwecke, dadurch die Gesundheit wieder zu erlangen, Papierbilder, welche die Madonna darstellen, in Wasser ausgelöst trinken oder sie zu Pillen drehen und so verschlucken?“ Die „sehr eminenten" Väter (patres eminentissimi) der heiligen Inquisition beantworteten die Frage mit ja, forderten aber, daß mit dieser Andacht kein Aberglaube verbunden werde! Eine solche Handlung ist also in den Augen der heiligen Inquisition kein Aberglaube. Dieser wichtige Entscheid ist im päpstlichen Amtsblatt (.-^.naloeta eeelesiasriea) vor Kurzem publiziert worden, wo man erfahren hat, daß die heilige Jnquisitivnskongregation ihn schon am 29. Juli 1903 gefaßt hat. So lange also blieb dieses Heilmittel der leidenden Menschheit verborgen. Cin Rabbinats-Konknrs. Folgender Konkurs erschien im „Neuen Pester Journal" und verdient seiner Merkwürdigkeit wegen weiteren Kreisen zugänglich gemacht zu werden: In der hiesigen orthodoxen Filialgemeinde ist mit "!''8 it"! die Stelle eines Y"v zu besetzen. Bewerber, ausschließlich ungarischer Staatsbürger mit kleiner Familie, soll guter nn-w und “'Jpna und angenehmer Norbeter sein und nnrn von 3 orthodoxen Rabbinern besitzen. Jahresgehalt 600 Kronen, halbe ntsTtr. freie Wohnung und Nebenemvlumente. Reisespesen nur dem Akzeptierten. Tardoskedd. am 1. Jänner 1905. Josef Lichtenstern, Kultusvorsteher. Das Verfahren bei der Bestattung von Konfessionslosen. Von Rabbi Stark. In Städten, wo kein eigener Friedbof für Konfessionslose besteht, werden diese in der Regel ans dem Friedhofe derjenigen Konfession beerdigt, welcher sie, bevor sie sich für konfessionslos erklärt, angehört haben. Wie soll man nnn auf Grund des jüdischen Ritualgesetzes bei der Bestattung von konfessionslos gewordenen Juden verfahren? Es ist zweifellos, daß solche in die Kategorie jener fallen, „die von der jüdischen Gemeinschaft sich abgesondert, an ihrem religiösen Leben, wie Mitfeier des Sabbaths und der religiösen Feste, Besuch des Gotteshauses, nicht teilnehmen, das Joch der religionsgefetzlichen Gebote abgeworfen haben und sich frei von jeder Verbindlichkeit gegen das Judentum, als wären sie Nichtjudeu, fühlen. Die Quelle, aus welcher Maimuni (Hilchot Abel, Abschn. 1,Hal. l0) Tur und Schulchan- Arnch (315, 5) und andere Dezisoren ihre auf die genannte Kategorie sich beziehenden Entscheidungen geschöpft, ist der kleine Traktat Semachot (Ebel-Rabsi) Absch. 2. Auf diese Quelle muß zurückgegangen werden, wenn man die Entscheidungen der verschiedenen Dezisoren richtig verstehen und sich selbst ein gründliches Urteil bilden will. Auch müssen zu dem Zwecke die anderen im 2. Abschn. von Semachot behandelten Kategorien in Betracht gezogen werden. Der Abschnitt beginnt (und nach ihm auch Joreh-Deah 315) mit dem Selbstmörder Von diesem heißt es: „Wer sich selbst mit Vorbedacht und Ueberlegung das Leben genommen hat, mit dessen Leichnam besaßt man sich nicht nach jeder Richtung hin (so faßt Rasch ba in seinen Resp. Z. 763 und nach ihm Bes-Josef, Darke Moscheh und Schech des an wisaskiu imo beedal dnwor auf), .... man macht keinen Einriß in das Kleid, zieht nicht die Schuhe aus und erhebt keine Klage über ihn, aber man stellt sich in Reihen auf und spricht den Gruß an die Trauernden (Birchas Abelim), weil dieses eine Ehrenbezeigung für die letzteren ist; es hat überhaupt als Regel zu gelten: alles, wodurch bei einer Leichenbestattung die Lebenden (Hinterbliebenen) geehrt werden sollen, kann und soll geschehen, was aber nicht dazu gehört, damit soll die Menge (Rabim) sich nicht befassen. Maimuni hat nun die Stelle so aufgefaßt, als ob das Verbot des Einrisses sich auch auf die nächsten Angehörigen des Selbstmörders bezöge, und entscheidet daher, daß diese die üblichen Trauervorschriften nicht zu beobachten haben, wogegen Nachmani mit Recht einwendet, daß bei einer derartigen Auffassung die Worte: „aber man stellt sich in Reihen auf und spricht den Gruß an die Trauernden" gar keinen Sinn hätten. Er bezieht daher den Passus nicht auf die Angehörigen, sondern auf Fremve. Der Meinung des R. Moses b. Nachman in seinem Werke Torath-Adom schließen sich auch Tur und «chach an. Diese divergierende Meinung des Nachmanides bezüglich der Trauer der Verwandten kann sich aber nur auf den Selbstmörder beziehen, nicht aber auch auf den, der sich von der Gemeinschaft getrennt hat. Von diesem heißt es in dem bezeichneten Abschnitt: „Wer sich von den