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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-02-10 · 6 (10.2.1905) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
6 (10.2.1905)
Date
1905-02-10
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 6 Dr. ffilocb s Mocbens k. ette 89 Du aber, o Allvater, sende den Balsam Deines Trostes in die Herzen der trauernden Kinder und Angehörigen, auf daß sie in ihrem Schmerze noch Deinen Namen preisen. „Der Herr hat es gegeben, der Herr hat es genommen, der Name des Herrn sei gepriesen!" Amen. Die Bestattung von Konfessionslosen. Soborten (Böhmen). Es dürfte gestattet sein, von einem Vorkommnis in der hiesigen Kultusgemeinde zu berichten, bei dem es sich um eine aktuelle Frage handelt, deren Erörterung und eingehende Besprechung von allgemeinem Interesse wäre. Vorige Woche verschied hier ein „jüdischer" Bergbeamter, der als konfessionslos mit einer Katholikin zivilgerichtlich verehelicht war. Obwohl als Dissident bekannt, lebte derselbe in der jüdischen Gemeinschaft als Glaubensgenosse und galt auch überall als Jude, wie dies bei Konfessionslosen öfter vvrzukommen pflegt. Auf dem Totenschein stand der Vermerk: konfessionslos. Demgemäß fand ich mich bemüssigt, die rituelle Bestattung zu verweigern. Ich beteiligte mich gar nicht an der Beerdigung und auch vom Kantor ließ ich kein rituelles Gebet verrichten, so wurde die Leiche ohne Sang und Klang in die Erde gebettet. Dieser Vorgang rief bei gewissen Leuten, die mit ihrem Judentum hin- und herpendeln und die es allen recht tun wollen, eine sichtbare Indignation hervor, und auch Nichtjuden äußerten ihre Verwunderung über diese Intoleranz bei den Juden. Ich habe keineswegs die Absicht, mein Vorgehen irgendwie zu rechtfertigen; es handelt sich mir vielmehr darum, die Frage über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der rituellen Bestattung von Konfessionslosen in dieser weitverbreiteten Wochenschrift zur Diskussion und zur endgiltigen Lösung zu bringen, damit die betreffenden Faktoren wissen, wie sie sich in solchen Fällen zu verhalten haben. „Wer sich lossagt von der Gesamtheit und nicht angehört der Gemeinschaft Israels, sondern frei (von jeder Konfession) lebt, gleichsam als würde er einer anderen Nation angehören, über einen solchen wird nach seinem Ableben keine Trauer gehalten, selbst von seinen nächsten Verwandten nicht, und man beschäftigt sich in keiner Weise mit seiner rituellen Bestattung". (Jore Dea 345, 5.) Mit dieser Verordnung stimmen alle Decisoren wörtlich überein und nirgends findet sich irgendwelche Abweichung hievon. Doch jeder Kundige weiß genau, daß sich dies auf den unmittelbar vorstehenden Satz bezieht, wo davon die Rede ist, ob schwarze Kleider als Zeichen der Trauer anzulegen sind, wie aus „Bes- Joßef" und „Schach" deutlich ersichtlich ist. Dasselbe gilt auch von Leuten, die sich wegen Erhöhung der Kultussteuer bei der Behörde konfessionslos erklären. Denn auch diese sagen sich öffentlich los von der Gesamtheit Israels und sind „frei" von jeder Konfession und gehören gleichsam einer „anderen Nation" an. Sie begehen aber auch mit ihrem Austritt aus dem Judentum einen schändlichen ChilulHaschem. Denn was mag ein k. k. Bezirkshauptmann vom Judentum denken, wenn Manche ihr Heiligstes für einige Gulden hinwerfen, wofür wir ein tausendjähriges Martyrium ertragen haben und heute noch allen Schimpf und Spott und alle Zurücksetzung erdulden müssen? Solche „Juden" nach ihrem Ableben nach jüdischem Ritus zu bestatten, hieße den Abfall von religionswegen sanktionieren. Mangel an Pietät oder an Toleranz kann uns deswegen nicht vorgehalten werden. Wir achten jede religiöse Ueberzeugung. Gebietet uns doch unser Gesetz, selbst die Leiche eines Heiden mit derselben Pietät zu "bestatten, wie die eines Israeliten (Gitin 61 a). Wir dürfen aber nicht die Toleranz bis zur Selbstentäußerung, bis zur Selbstverachtung treiben. Gewiß ist Selbstverleugnung eine schöne Tugend, doch nur wo es sich um die eigene Person handelt; mit den religiösen Institutionen des Judentums aber darf nicht ungestraft ein frivoles Spiel getrieben werden. Wer uns im Leben den Rücken kehrt und wegen materieller Interessen seinen Abfall von der angestammten Väterreligion öffentlich vor der Behörde kundgibt, der darf auch nicht im Tode wie ein Jehudi beerdigt werden. Es ist übrigens noch fraglich, ob wir das Recht dazu hätten, da er doch außerhalb unserer Glaubensgemeinschaft stand. Wir dürfen uns mit unserem Ritual bei Verstorbenen nicht aufdrängen, die im Leben von der Zugehörigkeit zum Judentum sich losgesagt haben. Das find wir unserer Ehre als überzeugungstreue Juden, unserer Selbstachtung als Menschen von Charakter schuldig. Deshalb erachte ich aus religiousgesetzlichen wie aus ethischen Gründen die rituelle Bestattung von Konfessionslosen für unstatthaft. Rabbiner H. G a l a n d a u e r. Hannover. Konsul Moriz Simon wurde, als er im Badezimmer seines Hauses ein Bad nahm, durch eine Explosion des mit Spiritus geheizten Kessels getötet. Konsul Simon war der größte Wohltäter der hiesigen israelitischen Gemeinde und der Begründer der bekannten israelitischen Erziehungsanstalt in Ahlem. Er war auch ein Hauptförderer der Bestrebungen, den Handsertigkeitsunterricht in den jüdischen Schulen einzubürgern, machte zu diesem Zwecke weite Reisen durch Amerika und Afrika und opferte große Summen. In Ahlem ließ er Lehrer ausbilden, die seine Ideen weiter trugen und an den über die ganze Welt zerstreuten Schulen der ^Illa-neo i^rnölite praktisch zur Anwendung brachten. Die Bestattung fand letzten Mittwoch Vormittag unter sehr großer Teilnahme statt. Eine Trauerfeier im Parkhause, wo die Leiche im großen Saale inmitten einer prächtigen Trauerdekoration aufgebahrt war, ging der Uebersührung der Leiche nach dem Friedhofe voran. In der halbkreisförmigen Pflanzengruppe stand der Sarg, umgeben von Kränzen, unter denen ein Kranz des Magistrats mit rot-weißer Widmungsschleife hervvrtrat. Zur Einleitung der Feier sangen die Zöglinge der Anstalt Ahlem, darauf hielt Landrabbiner Dr. Gronemann die Trauerrede, in der er hervorhob, daß das tragische Ende des Entschlafenen überall tiefe Betrübnis hervorgerufen habe, wie die große Versammlung der Leidtragenden zeige, die hier am Sarge aus allen Teilen des Reiches erschienen seien. Der Tod Moritz Simons sei ein schwerer Schlag, den das ganze Haus Israel beklage. Der Redner entwarf ein treffliches Charakterbild des Verstorbenen und würdigte sein in der Ahlemer Erziehungsanstalt verkörpertes uneigennütziges Streben, die Erlverbstätigkeit namentlich der armen jüdischen Bevölkerung in andere Bahnen zu leiten, sie zurückzuführen zu der ursprünglichen Beschäftigung der Israeliten, zum Ackerbau und zum Handwerk. Man könne mit König David sagen: „Ein großer Heerführer in Israel ist gefallen." Ein treuer Sohn seines Vaterlandes sei nun dahingegangen, der das Vaterland von Herzen liebte. Weiter erwähnte der Redner noch, daß Konsul Simon auch die Anregung gegeben habe, die planlose Auswanderung der Juden in geregelte Bahnen zu leiten. In diese Pläne reiße sein Heimgang eine große Lücke, denn angesichts der in Amerika auftretenden Widerstände gegen die Einwanderung würde gerade seine Kraft die notwendige gewesen sein, um — einem Moses gleich — den Wanderern den Weg über das Meer zu bahnen. Sv schrecklich wie sein Tod, so herrlich sei sein Leben gewese . Die Anregungen, die er gegeben, würden nicht verloren gehen, und sein großes Werk, die Erziehungsanstalt Ahlem, werde ihm einen Namen sichern für alle Zeiten. Justizrat Dr. Berend widmete im Namen der Verwaltung der Ahlemer Anstalt dem Verstorbenen einen warmherzigen Nachruf, in dem er den Gefühlen der Liebe und Verehrung der Anstaltsangehörigen für den Entschlafenen und dem Schmerze um seinen Verlust Ausdruck gab. Namens der „Bus Brith“- Logen, des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes und anderer Vereinigungen sprachen Seminardir cktor Dr. Knoller-Hannover, Senator Fischer-Linden, Jos. Wisloch und Rechtsanwalt Dr. Jul. Blau-Frankfurt a. M. warme Worte der Ehrung und des Abschiedes. Dann sangen zum Schluß die Ahlemer Zöglinge „Da unten ist Frieden". Konsul Simon hat ein Alter von 67 Jahren erreicht. Im Jahre 1893 begründete er die Anstalt mit nahezu einer Viertelmillion Mark und im Jahre 1902 konnte das Mädchenhaus, das dem denkbar dringendsten Bedürfnis entsprach, eingeweiht werden. Nicht nur seine Glaubensgenossen, sondern auch nichtjüdische hervorragende Männer erkennen seine Bedeutung auf allgemeinem sozialem Gebiete an. ' Noch am Tage der Beisetzung traten die anwesenden Kuratoren und Vorstandsmitglieder der Erziehungsanstalt Ahlem

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