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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-02-03 · 5 (3.2.1905) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
5 (3.2.1905)
Date
1905-02-03
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 5 Dr. Blortz's Wochenschrift. Seite 69 Dr. S. K o h n niedergelegten Vorschläge einer eingehenden Prüfung unterziehen und hierüber einer folgenden Vollversammlung Bericht und Anträge vorlegen. Wir geben nachstehend das Referat des kaiserl. Rates Dr. K o h n wieder: Der Ruf nach einer Reform der jüdisch-konfessionellen Armenpflege unserer Stadt ertönt bereits seit längerer Zeit. Die Reformbedürftigkeit dieser Armenpflege wurde durch die vom Kultusvorstande zu Ende des Jahres 1897 abgehaltene Enquete in Armensachen auch offiziell anerkannt. Allerdings hat diese Enquete äußer der Begründung des Verbandes zur Unterstützung armer israelitischer Wöchnerinnen positive Ergebnisse nicht gezeitigt. Aber die Mängel der bestehenden Zustände sind seither fühlbarer, hie Ueberzeugung von der Notwendigkeit einer Aenderung ist allgemein geworden. Alle Wohltätigkeitsinstitute klagen, daß die an sie herantretenden Anforderungen immer größer werden, daß sie denselben mit ihren Mitteln zu genügen nicht vermögen, daß die Armenklientel wächst, die Unterstützungen unzulänglich sind.^Es steht ganz außer Zweifel, daß der Pauperismus ' immer weitere Kreise zieht und die absolute Zahl der Armen zunimmt. Es ist auch erklärlich, daß der in Bedrängnis geratene Arme, wenn er an einer Stelle nicht genügend Hilfe findet, zu gleicher Zeit an zwei, drei oder noch mehrere Institute sich wendet. Aber nicht immer ist es der wahrhaft Dürftige und Würdige, der verschämte Arme, der dies tut. Das Nebeneinander der vielen Institutionen, die keine Verbindung und keinen Zusammenhang haben, bildet für Unwürdige sehr häufig geradezu den Anreiz, aus der Wohltätigkeit eine Quelle des Erwerbes sich zu schaffen, vom gewerbsniäßigen Bettel zu leben und durch diesen Mißbrauch die Institute und die wirklich Dürftigen gleichermaßen zu schädigen. Betrachten wir die Art und Weise der Tätigkeit der Institute selbst in dieser unerfreulichen Situation, so können wir zwei Gruppen unterscheiden. Die eine Gruppe geht nach einer Methode vor, die gänzlich veraltet, rückständig, > mitunter sogar zweckwidrig ist. Die Erhebungen über die Verhältnisse der Unterstützungswerber werden entweder überhaupt nicht oder nur sehr mangelhaft und nicht durch diejenigen, welche zur Bewilligung und Erteilung der Unterstützung berufen sind, gepflogen. Die Erledigung der Ansuchen geschieht, mehr minder dem Gefühle und dem guten Herzen folgend, vom grünen Tische aus, bureaukratisch, schablonenmäßig. Unterstützungsursache und Unterstützung stehen zu einander in keinen: mit logischer Notwendigkeit sich ergebenden Verhältnisse. Diese Art der Wohltätigkeit gleicht dem Füllen des bodenlosen Danaidenfasses. Das Goethesche Wort gilt hier fast buchstäblich: Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage. Aber auch die andere Gruppe von Instituten, welche das Hauptprinzip der modernen Armenpflege, die individualisierende Behandlung jedes einzelnen Falles, sich zu eigen gemacht haben, deren Vorstände nach der als einzig richtig erkannten empirischen Methode an Ort und Stelle die Verhältnisse der Unterstützungswerber in Augenschein nehmen, die Dürftigkeit und Würdigkeit fcuru eigene, unmittelbare Wahrnehmung erforschen, entbehren bei dem Mangel einer Informationsstelle, die über alle einem und demselben Petenten zugekommenen Unterstützungen Aufschluß zu geben hat, einer verläßlichen, alle Zweifel und Bedenken ausschließenden Grundlage für die. Festsetzung der Unterstützung. Hiezu kommt noch in vielen Fällen der weitere Umstand, daß das einzelne Institut keine hinreichende Hilfe leisten kann, weil entweder das Ausmaß der erforderlichen Unterstützung seine Kräfte übersteigt oder eine Unterstützungsart überhaupt nicht in seiner Wirkungssphäre gelegen ist. Nun muß der Arme wohl oder übel wieder an so und soviele Hilfsstellen sich wenden, die Gesuchserledigungen abwarten, fraglich, mit welchem Erfolge. Das bi8 dat, qui cito dat, die rasche, vollständige, vorbeugende Hilfe, auch einer der Grundsätze der modernen Armenpflege, ist bei dem gegenwärtigen Stande nahezu ausgeschlossen. Wenn wir nun Umschau halten nach Mitteln und Wegen zu einer Reform der jüdisch-konfessionellen Armenpflege, so drängt sich in den Bannkreis unserer Vorstellung vor allem das Wort „Elberfelder System". Die Vorzüge der unter diesem Ausdrucke begriffenen Armenpflege find ganz unzweifelhaft und allseitig anerkannt. Aber eines schickt sich nicht für alle. Eine kopiegetreue Uebertragung des Elberfelder Systems auf unsere jüdisch-konfessionelle Armenpflege erscheint aus mehreren Gründen nicht durchführbar. Das Elberfelder System bringt das Prinzip der Dezentralisation unter Einräumung eines selbständigen Bewilligungsrechtes an die Bezirkskommiffionen in konsequenter Weise zur Geltung. Die Dezentralisation hat als Korrelat eine Zentralstelle zur Voraussetzung. Unsere jüdische Armenpflege ist zwar schon gegenwärtig dezentralisiert oder eigentlich atomifiert, eine Zentralstelle aber fehlt. Als solche kann auch nicht die Kultusgemeinde, die legale Vertretung der jüdischen Gemeinschaft, angesehen werden. Denn abgesehen davon, daß die Armenpflege der Kultusgemeinde, wenn auch in gewissem Sinne eine öffentliche, so doch nach unserer Gesetzgebung ebenso eine freiwillige wie die jeder anderen nicht obligatorischen jüdischen Institution ist, stellt die Kultusgemeinde durch die in ihrer Verwaltung befindlichen Stiftungen, Fonde und Anstalten nur einen Teil der jüdischen Armenpflege dar und bedürfte erst eines Mandates aller übrigen autonomen jüdischen Wohltätigkeits-Institutionen, über welche sie, die konfessionellen Stiftungen ausgenommen, ein mit imperativen Befugnissen ausgestattets Auffichtsrecht nicht besitzt, wie dies bei den rein kultuellen Institutionen der Fall ist. Weiters bedingt das Elberfelder System infolge der Dezentralisation und des selbständigen Bewilligungsrechtes der Bezirkskommissionen einen Aufwand an größeren Mitteln, als sie der jüdischen Armenpflege — die der Kultusgemeinde miteingerechnet — zu Gebote stehen. Ist also das Elberfelder System pure st simple nicht anwendbar, so können wir doch unter Befolgung der wichtigsten Grundsätze dieses Systems eine bedeutende Verbesserung, eine Reform der heutigen Zustände auf einem anderen, ohneweiters gangbaren, den gegebenen realen Verhältnissen sich anpassenden Wege erreichen. Dieser Weg ist die Zentralisation. Darunter verstehen wir das planmäßig geregelte Zusammen- U'irkcn der Institute in Bezug auf die Erhebungen und in Bezug aus die Unterstützungen. Die Identität der durch das Moment der konfessionellen Angehörigkeit bezeichneten Armenklientel, die Fluktuation der bald in diesem, bald in jenem Stadtbezirke wohnhaften armen Bevölkerung, die räumliche, quantitative und qualitative Größe der Ausgaben bringen die Erkenntnis zum Bewußtsein, daß die in gleicher Richtung wirkenden Kräfte die angestrebten Zwecke leichter erreichen und einen größeren Effekt erzielen, wenn diese Kräfte aus dem Verhältnisse des Nebeneinander in das Verhältnis des Miteinander treten. Förderation und Zentralisation, diese in dem vielfach verschlungenen Jneinandergreifen der Erscheinungen, Beziehungen und Bedürfnisse des modernen Lebens begründete gönn der Erfüllung sozialer Funktionen muß auch in der jüdisch-konfessionellen Armenpflege Einzug halten. Ansätze, welche diese Richtung andeuten, sind de facto vorhanden. Viele jüdische Wohltätigkeitsinstitute gehen bereits in gegenseitigem Einvernehmen vor. Was bisher nur fall- und zufallsweise geichehen, dem Belieben und der Einsicht der einzelnen Institute anheimgestellt, das soll nun in feste, geregelte und zweckentsprechende Bahnen geleitet werden. Eine unerläßliche Bedingung und Voraussetzung für eine sv geartete Armenpflege ist die Werbung und Bestellung einer möglichst großen Zahl tüchtiger, geschulter Armenpfleger, die nach Beschaffenheit des einzelnen Falles Rat und Hilfe vermitteln. Je größer die Zahl der Armenpfleger, je besser deren Eignung zu ihrem Amte, desto gesicherter und wirkungsvoller sind auch die Erfolge der Armenpflege. Der Armenpfleger bildet den Grundpfeiler der neuen Ordnung, er ist die Säule, der Träger des neuen Systems, durch ihn gelangen alle jene Prinzipien, welche die moderne Armenpflege charakterisieren, wodurch sie sich von der alten bureaukratisch-schablonenmäßigen Methode unterscheidet, zur Verwirklichung: die individualisierende Behandlung jedes einzelnen Falles, die vorbeugende und in höherem Maße als bisher die Naturalhilse. Ein in der Literatur der Armenpflege bekannter und anerkannter Fachmann, Dr. Heinrich Reicher, sagt in seinem Werke L I* ' E

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