Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 3 (20.1.1905)
- Date
- 1905-01-20
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 3 Dr. Mocb's Mocbenscbrttt. Seite 37 einen Treffer gemacht habe, wurde sofort eine Requisition an das königlich bayerische Bezirksamt in Mühldorf gerichtet, auf welche die Antwort zurückkam, daß das genannte Bezirksamt sowohl im Franziskauerklvster, als auch in der Redemptoristenniederlassung des Bezirkes nach Julius K. vergeblich gesucht habe. Seither blieb jede Spur verloren, bis endlich am 1. Jänner 1906 an den Vater, Ignaz K., et» Brief mit dem Poststempel Ampfing und der Rückadresse: „I u l i u s K. bei Alois Reiter, Geier in Neufahrn, P o st Ampfing. O b e r b a y e r n", einlangte, in welchem Julius K. nach dem Befinden seiner Eltern fragte und um ein Lebenszeichen bat; der Brief war mit „H a n §' unterzeichnet. Herr Ignaz K. beantwortete diesen Brief sofort, worauf er am 9. Jänner ein neues, zehn Seiten langes Schreiben mit dem Poststempel M e t t e n h e i m von Julius K. erhielt, der sich wieder mit „H a n §" Unterzeichnete. Dieser Brief erging sich in eigentümlichen religiösphilosophischen Betrachtungen über den Tod der Großeltern, den Ignaz K. seinem Sohne gemeldet hatte. Der Briefschreiber erzählte sodann seinen Eltern, daß er zuerst mit einem geistlichen Freunde nach Jerusalem, einem kleinen Kirchdorfe Bayerns, gefahren sei, sodann in Neufahrn bei Ampfing gesunde ländliche Arbeit gefunden habe, daß er mit seinen Verhältnissen vollkommen zufrieden sei und keine Hirse vom Hause beanspruche. In der Nähe befänden sich fünf Redemptoristenbrüder, mit denen er jedoch i n keinem Verkehr stehe. Sein Aufenthaltsort gleiche einem Kurorte ersten Ranges und seine Gesundheit habe sich sehr gebessert, obwohl er noch immer an einem Keuchhusten leide, der aber hoffentlich das Ende seines langwierigen Lungenleidens bedeute. Dieser Brief war nach Fassung und Inhalt nicht von Julius K. verfaßt, sondern nach dem Urteile Aller, die Einblick in denselben nahmen, dem Knaben in die Feder diktiert. Genaue Erhebungen ergaben, daß ein Ort namens „Jerusalem" in Bayern nicht existiere Am 10. Jänner produzierte der Sekretär der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" die beiden letzteingelaugten Briefe im Sicherheitsbureau. wo über diese neuen Umstände ein Protokoll ausgenommen wurde. Noch am selben Abend reiste unser Sekretär Herr Siegfried Fleischer mit einer entsprechenden Vollmacht des Vaters nach München ab, um mit einem dortigen Rechtsanwälte die nach deutschem Gesetze möglichen und erforderlichen Schritte zur Wegnahme des vermutlich unrechtmäßig seinen Eltern entzogenen Julius K. und zu seiner Rückbringnng ins Elternhaus zu besprechen und dnrchznführen. Aus dem vorliegenden Material gewann auch der Münchener Rechtsanwalt den Eindruck, daß Julius K. nicht aus eigenem Antriebe, sondern durch Beeinflussung dritter, wahrscheinlich dem geistlichen Stande angehöriger Personen aus dem Elteruhause entflohen war. Es wurde zunächst mit dem Delegierten der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" ein Zeugnis an Eidesstatt über alle tatsächlichen Umstände ausgenommen, welches zur Grundlage eines Antrages an das königliche Amtsgericht in Mühldorf diente. In diesem Anträge wurde eine einstweilige Verfügung des Gerichtes verlangt, nach welcher Alois Reiter in Neufahrn den minderjährigen Julius K. seinem Vater herauszngeben habe und dieser Vater ermächtigt werde, den Julius K. aus dem Gewahrsam des Alois Reiter durch einen Gerichtsvollzieher wegnehmen zu lassen. Um der eidesstättigen Aussage unseres Sekretärs größeren Nachdruck zu geben, richtete der Letztere an die Polizeidirektion in Wien das telegraphische Ansuchen um amtliche Bestätigung des von ihm bekundeten Tatbestandes. Diese Amtsbestätigung langte noch am selben Abend auf telegraphischem Wege in München ein. Am folgenden Morgen begab sich Sekretär Fleischer mit dem mittlerweile in München eingetroffenen Vater, sowie einer Vertrauensperson nach Mühldorf und überreichte bei dem dortigen Amtsgerichte den Antrag auf einstweilige Verfügung, der noch im Laufe des Vormittags wegen angeblich nicht genügend nachgewiesener Dringlichkeit ab sch lä g i g beschieden wurde. Nun wendete sich unser Delegierter an das königliche Bezirksamt als die politische Behörde und verlangte von diesem unter Hinweis aus die seinerzeitige Requisition der Wiener Polizeidirektion und auf die vorliegende telegraphische Amtsbestätigung dieser Behörde die Ermächtigung, mit Hilfe der Gendarmerie in Ampfing den Julius K. ergreifen und in Gewahrsam nehmen zu dürfen. Zur selben Stunde, als dieses Begehren gestellt wurde, langte von der Wiener Polizeidirektion ein Nequisitionsfchreiben im Bezirksamte ein, in welchem der von der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" der Wiener Behörde bekanutgegebene Aufenthalt des Julius K. der bayerischen Behörde mitgeteilt und diese ersucht wurde, die Rückführung des Knaben zu seinen Eltern zu verfügen und die Umstände seiner Entführung und seiner Entziehung aus der väterlichen Gewalt festzustellert. Der Amtsvorstand fertigte nun den Auftrag zur behördlichen Beihilfe an die Gendarmerie in Ampfing aus und übergab dieselbe unserem Sekretär, welcher in Begleitung des Vaters und der ermähnten Vertrauensperson in einem Schlitten nach Ampfing fuhr. Da in der dortigen Gendarmeriestation zufällig kein Gendarm anwesend war, begaben sich die drei Herren, nachdem sie durch Umfrage festgestellt halten, daß Julius K. als Knecht bei dem Bauer Alois Reiter, dessen Gehöft, genannt Geier, sich abseits vom Orte Neufahrn befände, bedienstet sei, zu diesem Gehöfte, wo sie hinter dem Hanse einen Bauernknecht antrafen, der eben den Betrieb eines Göppels überwachte. Während der Vater im Schlitten zurückblieb, begaben sich die beiden anderen Herren bewaffnet zu dem Hause und richteten an den Knecht die Frage, wie er heiße. Als derselbe antwortete: „Ich heiße Julius K.", wurde er gefaßt und mit dem Bemerken, daß für ihn eine Mitteilung vom Bezirksamte da sei, in den Schlitten gebracht, der sich sofort in Bewegung setzte und mit größter Eile nach Mühldorf zurückkehrte. Dort wurde Julius K. ins Bezirksamt gebracht, welches mit ihm zunächst unter Ausschluß der Oeffentlichkeit ein längeres Verhör anstellte und ihn daun dem Vater übergab. Nachdem der Knabe seine Bauerntracht mit städtischer Kleidung vertauscht hatte, kehrte die Expedition noch am selben Abend nach München zurück, von wo Julius K. in Begleitung seines Vaters und unseres Sekretärs am 16. Jänner in Wien eintraf und im Elternhause Aufnahme fand. Der Bauer Alois Reiter wurde unmittelbar nach der Wegnahme Julius K.'s zum Bezirksamte Mühldorf vorgeladen und ihm milgeteilt, daß diese Wegnahme in vollkommen rechtmäßiger Weise und in Ausübung der väterlichen Gewalt des Ignaz K. erfol t sei. Während Julius K. behauptet, daß er sieben Monate in Diensten des Bauern Alois Reiter gestanden sei, gab dieser bei seinem Verhöre an, daß er den Knaben nur vier Wochen in seinem Hause als Knecht beherbergt habe. Dieser Widerspruch ist bisher ebenso unaufgeklärt wie der von dem Knaben behauptete Umstand, daß er während der sieben Monate wiederholt Briefe an seinen Vater bei dem Postamte des Kirchdorfes Mettenheim zur Aufgabe gebracht habe, ohne daß diese Briefe an ihre Adresse gelangt sind. Die Angaben des Knaben, daß er lungenkrank sei und an einem Keuchhusten leide, erwiesen sich als vollständig erlogen, wie auch schon durch die seinerzeitigen Erhebungen der Wiener Polizeibehörde festgestellt worden war, daß die Angaben des Julius K., er sei auf dem Wege vom Elternhause ins Geschäft unwohl geworden und habe sich in ein Klosterspital begeben, unwahr gewesen sind. Auf wiederholte diesbezügliche Fragen, die in München und Wien an Julius K. gerichtet wurden, erklärte derselbe bisher beharrlich, daß er seine Flucht auf eigenen Antrieb unternommen, daß ihn zu derselben niemand angestiftet und ihm niemand Beihilfe geleistet habe, eine Behauptung, die mit seinen eigenen früheren brieflichen Mitteilungen und gerichtlichen Tatsachen in entschiedenstem Widerspruche steht. Es wird