Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 2 (13.1.1905)
- Date
- 1905-01-13
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 2 Dr. Dwcb's Mocbenscbrm. Seite 31 Bedenkt man, daß die allseitigen Bestrebungen zur Hebung des kulturellen Niveaus von Palästina Hand in Hand mit einer Ausweitung der kommerziellen Verbindungen gehen; daß die Verbreitung von Kultur gleichbedeutend mit kommerzieller Vorherrschaft in einem Lande ist, so sollten sich gerade die österreichischen und ungarischen Juden nicht allein von humanitären, sondern mehr noch von politisch-patriotischen Gesichtspunkten die Gelegenheit nicht entgehen lassen, an der Förderung dieser Bestrebungen lebhaften Anteil zu nehmen. Es wäre darum wünschenswert, daß unsere hervorragenden Stammesgenossen, die zweifellos von den besten Intentionen in Bezug auf eine wenn auch nur teilweise Lösung der sozialen Judennot beseelt sind, sich ein leuchtendes Beispiel nehmen wollten an der ersprießlichen Tätigkeit der gefinnungsverwandten Elemente im Auslande. Wir weisen unter den Vielen z. B. auf die Männer in Berlin hin, den Vorsitzenden des jüdischen Hilfsvereines James Simon, Dr. Paul Nathan, Justizrat Dr. H. Meyer Cohn, speziell aber auf Professor O. Warburg, Mitglied der Deutschafrikanischen Gesellschaft, der selbst schon zwei jüdische Kolonien gegründet, die Kolonisation Syriens und Palästinas durch Juden in der von uns geschilderten Art geradezu als seine Lebensaufgabe ansieht. Professor Marburg in der Reihe der einflußreichen Zionistenführer ist für uns eine erfreuliche Wahrnehmung; an der Spitze des Palästina-Komitees wird es seiner überlegenen Klugheit und seinem durchdringenden Verstände gelingen, die Bewegung allmählich in praktische Bahnen zu lenken und praktischen Zielen zuzuführen. Allein auch diejenigen unserer Stammesgenossen, die wie wir außerhalb der zionistischen Partei stehen, find nicht der Pflicht enthoben, an diesem großen Werke mitzuarbeiten. Me KezirksksmmWo« als Kontrollorgan «llrr die „Uerlaffenrn Kinder". Von Alexander Hecht, Direktor des Freiherr Max Springer'schen Waisenhauses. „Nach einem jüngst gefaßten Beschlüsse will der Kultusvorstand die Beaufsichtigung der sogenannten „verlassenen Kinder" hinfort an die Bezirkskommissionen übertragen." So lese ich in Nr. 53 dieser geehrten Zeitschrift, und da ich in der Art der Ausführung dieses Themas den versierten Fachmann erkenne, der über die Vorgänge im Kultusvorstande wohl informiert zu sein scheint, so begrüße ich den Beschluß unserer Gemeindeführer im Interesse der „verlassenen Kinder" aufs Freudigste. Schon vor zwei Jahren habe ich in der Bezirkskommission für die Bezirke XII.—XV. darauf hingewiesen, wie wünschenswert es wäre, eine Liste jener Kinder zu besitzen, die aus Gemeindemitteln subventioniert werden und welchen Nutzen diesen Kindern eine liebevolle väterliche Beaufsichtigung seitens der Kommissionsmitglieder brächte. Nun scheint es doch ernst damit zu werden und daher eine Erörterung dieser Angelegenheit nicht unzeitgemäß. Wer seinen Blick der Wahrheit nicht verschließt, muß zugeben, daß die einfache Unterbringung der Kinder in Familien ohne Kontrolle nicht genügt, daß ein Erfolg nur dann möglich ist, wenn eine ständige und geordnete Aufsicht geübt wird. Ueberall, wo Kinder in die Familienpflege gegeben werden, wird auf diesen Punkt großer Wert gelegt. Die Praxis hat gelehrt, daß nebst einer genügenden Zahl geeigneter Familien desselben Glaubensbekenntnisses und der Zahlung eines den Ortsverhältnissen entsprechenden Pflegegeldes die unausgesetzte Beaufsichtigung der Kinder und die über das schulpflichtige Alter hinausgehende Fürsorge ausschlaggebend für das Resulat einer jeden Familienpflege ist. Leider ist mir der Raum zu karg zugemessen, um auf die beiden ersten Erfordernisse einer gut organisierten Armenkinderpflege näher eingehen zu können. Ich betone nur, daß ich die Unterbringung eines jüdischen Kindes in eine andersgläubige Familie für ein Unrecht halte. Ein jüdisches Kind gehört in eine jüdische Familie. Heute und immer! Das wird wohl niemand bezweifeln. Der Kultusvorstand hat sich daher schon deshalb um die „verlassenen Kinder" verdient gemacht, daß er diesen unnatürlichen Zustand beseitigte und das vom Wiener Magistrate gezahlte geringe Kostgeld, im wahren Sinne des Wortes nur ein „Kostgeld", durch einen ansehnlichen Zuschuß erhöhte, um die Pflegeeltern in Stand zu setzen, die ihnen anvertrauten Kinder wirklich erhalten zu können. Diese freiwillig geleistete Mehrausgabe bildet eine Ehrenpost in unserem Gemeindebudget. Und in der Tat, nichts ist für die Familienpflege nachteiliger, als eine zu geringe Entlohnung der Pflegeeltern. Man darf da nicht mit dem guten Herzen der Leute rechnen und sie auf Gotteslohn verweisen. Dieser Hinweis ist zwar billig aber ungenügend für den Empfänger. Im Gegenteil, das Pflegegeld muß so bemessen sein, daß es außer der Entschädigung für die Erhaltung des Kindes noch ein kleines Plus für die Mühe der Pflegeeltern enthält. Ist aber das Pflegegeld mit den von den Pflegeeltern verlangten Leistungen in ein gewisses Gleichgewicht gebracht, dann kann der Kultusvorstand mit vollem Rechte die vollständige Erhaltung und gute Behandlung seiner „verlassenen Kinder" verlangen und durch eine geregelte Kontrolle die gewissenhafte Erfüllung der eingegangenen Vertragspflichten überwachen. Zweifellos ist daher die stete Beaufsichtigung der Kinder einer der mächtigsten Hilfsfaktoren der gesamten Armenkinderpflege und es entsteht demgemäß die Frage: „Wie muß eine erfolgreiche Kontrolle beschaffen sein?" Ein Dreifaches ists, was hierbei in Betracht kommen muß: 1. Worauf hat sich die Kontrolle zu erstrecken, 2. durch wen und 3. wie soll sie ausgeübt werden. Einen wirklichen Erfolg wird die Ueberwachung nur dann haben, wenn sie das körperliche, geistige und sittliche Wohl der Kinder im Auge behält. Sie wird sich demnach erstrecken: 1. Auf die Art der Verpflegung der Kinder in Bezug auf Ernährung, Kleidung, körperliche Reinlichkeit und Schlafstelle, 2. auf die gesundheitliche Beschaffenheit der Wohnung. 3. auf das moralische Verhalten und religiöse Leben der Pflegefamilie, 4. auf die Studienerfolge des Kindes und endlich 5. auf die Pflege des Kindes im Krankheitsfalle. Aus der Zusammenstellung dieser Punkte ist ersichtlich, daß außer den Kommissions-Mitgliedern noch die Mitwirkung ihrer Gattinnen und die Beiziehung von Aerzten als Kontrollorgane unerläßlich ist. In erster Linie steht die gesundheitliche Ueberwachung. Zu diesem Zwecke sollte jeder Bezirkskommisfion ein Arzt zugewiesen werden, der vom Kultusvorstande, mit einem Pauschale honoriert, verpflichtet wird, in seinem Sprengel die ältliche Kontrolle auszuüben und im Erkrankungsfalle eines Kindes dem Rufe der Pflegepartei Folge zu leisten. Der Obmann der Bezirkskommisfion wird seinem RayonsaiHte eine vollständige Liste und das Nationale der in seinem Bezirke wohnenden „verlaffenen Kinder" übergeben und darauf sehen, daß jede Pflegepartei ein neu übernommenes Kind innerbalb der ersten Woche und später einmal im Quartale zur ärztlichen Kontrolle vorstellt. Der A^t wird das Ergebnis seiner Untersuchung in ein Kontrollbuch eintragen und an der Hand seiner Befunde am besten die Erfolge in Bezug auf die gesundheitliche Entwicklung des Kindes beurteilen können; er wird aber auch die Kinder von Zeit zu Zeit, mindestens aber dreimal im Jahre unvermutet besuchen. Sein geschulter Blick wird da so Manches sehen, was dem Auge des Laien verborgen geblieben wäre. Er wird den Pflegeeltern mündliche Unterweisungen über eine rationellere Ernährung geben können und oft durch Vorkehrungen den Ausbruch mancher ernsten Erkrankung verhüten; er wird ferner mit unnachfichtlicher Strenge darauf bestehen, daß sein ärztlicher Rat