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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-01-13 · 2 (13.1.1905) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
2 (13.1.1905)
Date
1905-01-13
Page
– (sequence 2)
Language
German
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sette 18 Dr. JBlocb’s Mocvenscbrm. »ti. 2 So wird denn der Tod dieses edlen Mannes nicht allein von seiner liebenswürdigen Gattin, deren Geist und Herzeusgüte ihm sein Leben verschönert haben, von seinen Söhnen, Töchtern und Schwiegersöhnen, welche, ausgezeichnet durch öffentliches Wirken, zu Rang und Ansehen aufgestiegen sind, von einer ganzen Schar trefflicher Enkelkinder, welche den Sarg umstehen, sondern auch von der Gesamtheit des Wiener Judentums tief und aufrichtig betrauert. In der Geschichte der Wiener israelitischen Kultusgemeinde wird das Wirken des Präsidenten K l i n g e r ein eigenes Blatt umfassen, ein Ruhmesblatt mit einem Goldrand. In einer ihrer schwierigsten Epochen war er der Führer und die schwierigsten Aufgaben, welche geeignet schienen, ihren inneren Bestand zu erschüttern, ihren Frieden und ihre innere Einheitlichkeit zu bedrohen, die Parteien zu zerklüften, hat er als Oberhaupt mit seiner hohen Weisbeit, mit seiner Milde, mit seinem klugen Takt in einer Weise gelöst, welche ihm für alle Zeiten die Dankbarkeit sichert. Sein Gedenken bleibt gesegnet! Die Keschmeed-e der Katholiken. Die neue Regierung hat sofort nach ihrem Amtsantritte dringend zu tun bekommen. Veranlaßt durch einen Angriff eines alldeutschen Blattes auf eine Einrichtung der katholischen Kirche, haben die Vertreter mehrerer katholischer Vereine mehrere Protestversammlungen veranstaltet und ein Promemoria an den Ministerpräsidenten und den Leiter des Justizministeriums ausgearbeitet, in welchem vom Standpunkte der katholischen Religionsgenossenschaft heftige Beschwerden gegen das derzeit bestehende Preßgesetz selbst und gegen dessen Handhabung seitens der berufenen Behörden erhoben und eine Reihe von Reformmaßregeln verlangt wird, durch welche in Hinkunft Vergehen gegen den die Kirche schützenden § 303 des Str.-G. verhindert 'werden sollen. Auch wenn die ganze Angelegenheit nicht in unmittelbarem Konnex mit dem jüngst eingetreteneu Ministerwechsel stünde, wäre sie von außerordentlicher Wichtigkeit und würde die Aufmerksamkeit auch der uichtkatholischen Kreise im höchsten Grade beanspruchen. Die Eingabe bezeichnet die gegenwärtigen Zustände in der Handhabung des Preßgesetzes, bei denen die heiligsten Güter vogelsrei erscheinen und die einzelnen Bürger der straflosen Verleumdung preisgegeben sind, als unzulässig. Sie wendet sich gegen eine angeblich in der Aera Koerber erfolgte Instruktion an die Staatsanwälte, durch welche die Konfiskationspraxis wesentlich eingeschränkt wurde, und verlangt, daß die Staatsanwaltschaften in Fällen zweifelloser Verletzung des Strafgesetzes ohne vorherige Anfrage bei der Zentralstelle von dem Rechte der Beschlagnahme rasch und energisch Gebrauch machen sollen. Sie fordert weiters, daß beschlagnahmte oder verbotene Zeitungsartikel nicht durch Interpellationen zu Bestandteilen der Verhandlungen gesetzgebender Körperschaften gemacht werden. Die Straflosigkeit des Abdruckes solcher Interpellationen soll ganz aufgehoben oder auf solche Interpellationen beschräntt werden, welche durch besonderen Beschluß des betreffenden Hauses in die Verhandlungen ausgenommen werden. Gegen Zuwiderhandelnde Zeitungen sollen auch administrative Repressivmaßregeln, wie Enlziehuug des Postdebits, Entziehung der Bestellung durch die Post, Entziehung des Trafikverschleißes u. s. w., angeweudet werden. Wir fühlen uns in keiner Weise berufen, die Berechtigung der Klagen, welche von katholischer Seite über die Bedrohung der heiligsten Güter, über die Herabwürdigung von Einrichtungen und Gebräuchen der Kirche und über die straflose Verleumdung der einzelnen Bürger erhoben wird, zu überprüfen. Wir sind vielmehr der Ansicht, daß über solche Dinge jede einzelne Religivnsgenossenschaft die allein maßgebende Stimme abzugeben hat. Ja, wir gehen weiter! Wir geben ohneweiters zu, daß tatsächlich die „Los von Rom"-- Bewegung, die alldeutsche Hetze gegen die katholische Kirche und ihre Repräsentanten geeignet ist, die Katholiken in ihrem Gewissen zu beunruhigen und den verfassungsmäßigen Grundsatz von der freien Religionsttbuug zu gefährden. Allein was wir auf der einen Seite für recht erachten, müssen wir auf der anderen Seite für billig erklären. Dieselben Klagen und Beschwerden, welche heute die Katholiken erheben, machen die Juden seit länger als zwanzig Jahren in Oesterreich gegenüber allen Regierungen geltend, nur mit dem Unterschiede, daß bei uns außer dem § 303 des Str.-G., welcher die Lehren, Gebräuche und Einrichtungen einer im Staate gesetzlich anerkannten Religionsgenossenschaft und deren Religionsdiener in Ausübung ihrer gottesdienstlichen Funktionen vor Verspottung und Herabwürdigung schützt, auch noch der § 302 des Str.-G, welcher von Aufreizungen zu Feindseligkeiten gegen einzelne Volksstämme. Religions- und andere Gesellschaften und einzelne Klassen oder Stände der bürgerlichen Gesellschaft handelt. Jawohl! Im Laufe eines Vierteljahrhunderts sind sowohl von den alldeutschen Antisemiten, als auch von unseren Christlich-Sozialen und gar oft auch in den Spalten des „Vaterland" unsere heiligsten Güter für vogelfrei erklärt, ist das Judentum in seiner Gesamtheit und sind einzelne Bürger jüdischen Glaubens dir straflosen Verleumdung preisgegeben worden Die Redaktion des „Vaterland" erinnern wir an die elenden Schimpfereien des Pfarrer Dr. D e ck e r t über die jüdische Religion und die Erzväter, an den berüchtigten Brief des Paulus Meyer mit seinem gerichtlichen Nachspiel. Man lese nur die Preßerzeugnisse des Herrn S ch e i ch e r. Unser ganzes öffentliches Leben ist heute erfüllt von solchen Kontraventionen gegen die §§ 302 und 303 Str.-G., die Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen die Juden. Die Verspottung und Herabwürdigung ihrer Lehren, Gebräuche und Einrichtungen ist ja geradezu zum Schiboleth großer und im Staatsleben sehr einflußreicher Parteien geworden. Und auch wir Juden haben gar oft uns bei allen zuständigen Stellen beschweren müssen, daß zur Abwehr solcher Beschimpfungen und Beleidigungen von den Gesetzen nicht der gebührende Gebrauch gemacht werde, daß die Staatsanwaltschaften nicht die Energie und vielleicht auch nicht den Mut aufbringen, die Uebertreter des Gesetzes zu fassen und die Folgen der Gesetzesübertretung unwirksam zu machen. Daß gerade uns Juden gegenüber seit Jahren schon jede Frevellat begangen werden durfte, ohne daß von einer objektiven oder subjektiven Verfolgung gegen die Frevler die Rede war, und daß insbesondere die Immunität der parlamentarischen Tribüne dazu mißbraucht wurde, um selbst in jenen wenigen Fällen, wo einzelne Staatsanwälte sich ihrer gesetzlichen Pflicht erinnert hatten, die straflose Verbreitung des konfiszierten Artikels zu sichern. Wenn wir von einzelnen Forderungen des katholischen Promemoria, die uns doch ein bischen zu reaktionär erscheinen, absehen, so könnte dieses ganze Schriftstück von den Vertretern der Judenschaft geschrieben worden sein. Es bewahrheitet sich in diesem Falle wieder das Wort, das wir oft und oft an dieser Stelle und erst in unserer jüngsten Nummer wieder ausgesprochen haben: daß, wenn mau einmal der Rechtlosigkeit auf irgend einem Punkte des Staatslebeus Raum und Duldung gewährt, diese Rechtlosigkeit wie ein fressendes Gift weitergreift und schließlich sich auch denen unangenehm fühlbar macht, die zunächst einen Vorteil von ihr erwarteten. Die Juden, die unter dem Schutze, der Verfassung stehen und staatsgrundgesetzlich als voll- und gleichberechtigte Bürger dieses Staates erscheinen, wurden von den christlich-sozialen Verbündeten der katholischen Kirche zuerst für vogelfrei erklärt. Und heute ist es diese Kirche, find es deren Angehörige selbst, welche darüber Klage führen müssen, daß sie von einer anderen radikalen Partei mit gleicher Elle gemessen wurden, daß man ihnen gegenüber die Verfassung und das Strafgesetz verletzen darf, ohne daß die Staatsgewalt mit der nötigen Energie dagegen einschreitet. Und hier ist der Punkt, wo

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