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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-12-09 · 50 (9.12.1904) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
50 (9.12.1904)
Date
1904-12-09
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 60 Dr. Llocb s Moebens irttt. Sette 809 von Nah und Fern, setzte sich das Fest bis zum Abend fort. Zu bewundern war, daß der Herr Jubilar, trotz der anstrengenden Gratulationscour, bis zum Schluß des Festes frisch und angeregt blieb. Wünschen wir dem Herrn Rabbiner, dem man die „70" noch in keiner Weise anmerkt, auch ferner bestes Wohlergehen, so daß der Abschluß noch manches Dezenniums festlich begangen werde. Der Homeler Prozeß. Der mit so großem Interesse in Rußland und auch im Auslande verfolgte Prozeß über die Judenkrawalle in Homel hat durch die überraschenden Aussagen eines Zeugen eine Wendung genommen, die nicht verfehlen wird, überall das größte Aufsehen zu erregen und selbst den verstocktesten Antisemiten in Rußland die Augen aufzureißen, wohin die künstlich angefachte Judenfeindschaft führen muß. Die folgende Szene, die sich im Gericht zugetragen hat und in der letzten Nummer der der russischen Zensur unterliegenden „Novosti" geschildert wird, ist für die Art und Weise, wie Anklagen gegen die Juden in Rußland geschmiedet und „verteidigt" werden, so charakteristisch, daß ein Kommentar überflüssig erscheint. Zur Erläuterung des Folgenden müssen wir noch vorausschicken, daß die selbst in Rußland als parteiisch bezeichnete Anklageakte sich hauptsächlich auf die in der Voruntersuchung vor dem Untersuchungsrichter gemachten Aussagen gewisser Zeugen stützt, daß die Juden auf die Menge und das Militär geschossen hätten. Einige Soldaten, darunter der Soldat Tschebotajew, sollen sogar nach dem Protokoll des Untersuchungsrichters diese „Schützen" nachträglich wieder erkannt haben, so zum Beispiel den auf der Anklagebank sitzenden Schlesinger. Und nun höre man, was derselbeTschebotajew vor Gericht aussagt: Zeuge Tschebotajew erklärt, er habe iitjfcer Schloßstraße gehört, daß jemand geschossen habe; wer es getan, wisse er nicht. — Vorsitzender: Waren es Juden oder Russen? — Tschebotajew: Es war da viel Volk, Juden und Russen. — Auf eine bezügliche Anfrage des Staatsanwalts wiederholt Tschebotajew, daß er nicht wisse, wer geschossen hat. — Rechtsanwalt Sokolow: Was hat Ihre Kompagnie (die nämlich die Juden schützen sollte) getan? — Tschebotajew: Sie stand (!) an der katholischen Kirche und trieb die Menge auseinander. — Sokolow: Hebräer und Russen? — Alle, die dort gestanden hatten. — Sokolow: Haben Sie gesehen, wie man die jüdischen Jahrmarktsbuden und die darin aufgespeicherten Wassermelonen vernichtet hat? — Tschebotajew: Später erst (damit wird zugegeben, daß das Militär nur da hinging, wo schon das Zerstörungswerk verrichtet war. . .) bemerkte ich im Vorübergehen die zerstörten Marktbuden. — Sokolow: Was haben Sie noch gesehen? — Tschebotajew: Nichts. — Staatsanwaltsgehilfe: Die Marktbuden waren zerstört? — Tschebotajew: Zu Befehl, zerbrochen. Ein Jude rief uns auch an, indem er sagte: „Meine Melonen wurden zerschlagen". — Staatsanwalt: Haben Sie die Melonen in den Buden gesehen. — Zeuge: Zu Befehl, ich habe sie gesehen. —Viel? —Viel. —Staatsanwalt: Also sind die Melonen nicht geraubt worden? — Zeuge: Ich kann es nicht wissen. — Staatsanwalt: Waren die Dächer zerbrochen? — Zeuge: Nein. — Und die Wände? — Ich weiß es nicht mehr. — Lagen die Melonen zerstreut auf dem Boden umher? — Ja, die Türen waren zerbrochen und die Melonen lagen auf dem Boden umher. Der Zeuge, befragt über die Anteilnahme Schlesingers, macht Aussagen, die schnurstracks seinen vor dem Untersuchungsrichter zu Protokoll gegebenen Erklärungen widersprechen. Der Zeuge sagt jetzt bestimmt aus, er hätte überhaupt nicht Schlesinger an dem Orte des Verbrechens gesehen. Das Gericht verliest das Protokoll des Untersuchungsrichters und stellt den krassen Gegensatz fest zwischen den belastenden Aussagen des Zeugen vor dem Untersuchungsrichter und den entlastenden vor dem Gericht. Vorsitzender des Gerichtshofes: Haben Sie so bezeugt, wie das Protokoll des Untersuchungsrichters lautet? Zeuge: Nein, durchaus nicht so. — Vorsitzender: Nein??? — Zeuge: Nein, nicht so. — Vorsitzender: Wie ist das geschehen? Hatder Untersuchungsrichter Ihre Aussagen nicht richtig verzeichnet? — Zeuge: Kann's nicht wissen. — Vorsitzender: Hat Ihnen der Untersuchungsrichter das Protokoll über Ihre Aussagen vorgelesen? — Zeuge: Zu Befehl, vorgelcsen. — Vorsitzender: Warum haben Sie denn das Protokoll unterschrieben, wenn es nicht Ihren gemachten Aussagen entsprach? — Der Zeuge schweigt, es fällt ihm sichtlich schwer, eine gerade Antwort zu geben. — Rechtsanwalt Basunow (Schlesingers Verteidiger) fährt fort, den Zeugen um eine Erklärung zu bitten, weshalb er denn vor dem Untersuchungsrichter speziell gegen Schlesinger solche belastende Aussagen gemacht hat, und erhält darauf die ganz unerwartete, alle überraschende Antwort des Zeugen: Mein Kompagniechef hat mir befohlen, so auszusagen. . . . Dieses naive Geständnis des Soldaten wirkt geradezu niederdrückend auf Alle. . . . Basunow: Ihr Kompagnieches befahl Ihnen, so zu sagen? — Zeuge: Zu Befehl. — Basunow: Sie machten also ihre belastenden Aussagen entsprechend den Weisungen Ihres Kompagniechefs? — Zeuge: Ja. — Basunow: Wann hat er Ihnen befohlen? — Zeuge: Während des Verhörs vor dem Untersuchungsrichter. — Basunow: Er war dabei? — Zeuge: Ja. — Staatsanwalt: Was hat Ihnen der Kompagniechef gesagt? — Zeuge: Er sagte: „Bezeuge, daß Du ihn (Schlesinger) gesehen hast." Wir glauben dem Berichterstatter, daß eine solche vernichtende Aussage eines Soldaten über seinen Vorgesetzten deprimierend selbst auf den parteiisch angehauchten Gerichtshof gewirkt hat. Die Rolle der Polizei während der Judenexzesse in Mohilew. Die „Neuesten Nachrichten des Bundes" veröffentlichen eine offizielle Eingabe der jüdischen Gemeinde von Mohilew, die vor kurzem dem Gehilfen des Ministers des Innern, als den obersten Polizeichef, von Delegierten dieser Stadt übergeben wurde und die sich mit den jüngsten Judenexzessen, die bei der Mobilisierung in jenem Orte vorgekommen sind, beschäftigt. Die Tatsachen, die in dieser Eingabe angeführt werden, machen es begreiflich, daß jene drei Tage der Mobilisierung für die Einwohner wahre Schreckenstage waren, nicht minder aber zeigen sie die Polizei, mit ihrem Polizeimeister an der Spitze, zweifellos als Anstifter jener Exzesse gegen die ärmere jüdische Bevölkerung sowie den Gouverneur Klingenberg als Beschützer der Polizistenbande. Die Enthebung des Plehwe-Gouverneurs reinsten Wassers durch Swiatopolk-Mirsky ist durch diese Anklage der jüdischen Mohilewer Gemeinde sicherlich mit bedingt worden. Diese Beschwerde gegen die Polizeibehörden stützt sich ausschließlich auf die Aussagen von im Orte wohnenden Bürgern, deren Namen und Adressen in der Eingabe genau angegeben werden. Schon vor dem 22. Oktober, dem Tage, an welchem die Krawalle ihren Anfang nahmen, ging das Gerücht, daß zwischen dem 22. und 25. Oktober Judenexzesse stattfinden werden. Wie die Beschwerde festzustellen in der Lage ist, war es der Polizeimeister selbst, der dieses Gerücht verbreitete und gelegentlich auch die Bemerkung machte, „die Polizei werde dabei nicht einen Finger rühren". Als dann die Krawalle ausbrachen, wurden nur die reichen Juden beschützt, während der Polizeimeister die flehentliche Bitte der Juden aus dem armen Stadtviertel, sie zu schützen, mit folgender Bemerkung abwies: „Diesen Stadtteil werde ich nicht verteidigen, laßt euch von den Demokraten beschirmen." Aehnliche Antworten erhielten die bedrohten Einwohner auch von anderen Polizeiorganen; so schrie sie ein Polizeiagent an: „Man hat euch noch zu wenig gehauen, man muß es erst gründlich tun!" Ja, der Polizeimeifter schrack sogar nicht davor zurück, einen Juden, auf dessen Bitte hin der Staatsanwalt den schriftlichen Auftrag zur Beschützung seiner Habe und feiner Angehörigen gab, aus Aerger über diesen Auftrag angesichts des Staatsanwalts blutig zu mißhandeln. Als ein Jude, um

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