Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 46 (11.11.1904)
- Date
- 1904-11-11
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 734 Dr. Dlocb's MocbenscbrM. Rr. 46 nach dieser Unterredung, und zwar am 17. April 1899, das Kreisgericht Kuttenberg die Poluaer Gerichtsärztedie in ihrem Scktionsbefund kein Wort von fehlendem Blut hatten verlauten lassen, aufforderte, sich nachträglich darüber zu äußern, ob denn wirklich Blut gefehlt habe. Die oben geschilderte Szene im Landtage vom 28. April 1899 ereignete sich anläßlich einer von Schneider eingebrachten Interpellation über die Ermordung der Agnes Hruza, und zielte augenscheinlich darauf ab, auch weiterhin einen starken Druck aus H-rrn von Ruber im Sinne der Bluthetzer auszuüben. Wie ein erhellender Blitzstrahl fällt nun die Enthüllung Schneidens, daß er es dem Minister Ruber „unmöglich gemacht habe", den Pvlnaer Ritualmord todzuschweigen, auf dieses Gewirre dunkler Gerüchte und Tatsachen. Diese Aenßeruug ist ein Beweis dafür, daß in dem verhängnisvollen Angenblick, in dem es sich um die Jnstrurernng des Poluaer Prozesses handelte, fern vom Schauplatze der Tat und der gerichtlichen Untersuchung, in einem Wiener Minifterhotel sich Koulissengeheimnisse abgespielt haben. Herr Schneider behauptet, daß er eine Pression auf den Justizminister Ruber ausgeübt habe, und die Frage muß gestellt werden im Interesse der Reinheit und der Unantastbarkeit der österreichischen Justizpflege: Welcher Art war denn das Pressionsmittel, das. Herr Schneider angeblich mit Crfolg auweudeu konnte, um unmöglich zu machen, daß an entscheidender Stelle aus der Ueberzeugung von der Unschuld Hilsners die praktischen Konsequenzen gezogen werden? Diese Frage schreit nach einer Antwort und es wird nicht gut möglich sein, diese Antwort zu verweigern. H.rr von Ruber weilt noch unter den Lebenden. Er ist heute zweiter Präsident des Obersten Gerichtshofes und er ist in dieser Funktion berufen, den blanken Schild der österreichischen Justizpflege vor jeder Trübung zu bewahren. Er hat geschwiegen, als ihn Herr Schneider vor fünf Jahren im Landtage öffentlich verdächtigte. Kann er auch heute noch schweige», wo vor aller Welt klipp und klar ausgesprochen wird, daß er durch einen Ernst Schneider dazu gebracht worden sei, in seiner Eigenschaft als oberster Hüter der Gerechtigkeit einen sensationellen Prozeß in eine vorher bestimmte Richtung zu leiten? Die Frage ist aufgeworfen — Herr Ignaz Edler von Ruber hat das Wort! Me Kchiichthehe im mederosterreichischen Landtag. Der niederösterreichische Landtag hat neuerdings das Bedürfnis empfunden, gegen das österreichische Judentum einen Schlag zu führen und so bereitete er eine Resolution gegen das rituelle Schächten vor. Der Landesausschuß von P i r k o — auch ein ehemaliger Liberaler — hat das Referentenamt übernommen. Er belehrt uns zunächst darüber, daß das rituelle Schächten kein mosaisches Gesetz sei; er wisse das ganz genau, er habe das jüdische Religionsgesetz gründlich studiert und ist in der Lage, sich auf „Autoritäten" zu berufen. Soll man diesen Blödsinn ernst nehmen und einer Widerlegung würdigen? Im Monat April 1894 hat der Wiener israelitische Kultusvorstand dem hohen Ministerium eine Resolution, unterschrieben von 290 israelitischen Kultusgemeinden Oesterreichs aus allen Kronländern, überreicht mit folgendem Wortlaute: „Die endesgefertigten Vertretungen israelitischer Kultusgemeinden erklären hiermit einstimmig: 1. das; alle strenggläubigen Israeliten die in dem jüdischen Ritus begründete Schlachtnngsweise als ein hochwichtiges biblisches Religionsgebot beobachten und in dem Genüsse des Fleisches von auf andere Weise geschlachteten Tieren eine schwere Sünde erblicken, daß denselben sonach durch ein Verbot der jüdischen Schlachtungsweise der Genuß des Fleisches unmöglich gemacht werden würde, daß 2. die gesamte israelitische Bevölkerung ohne Unterschied der religiösen.Richtung in dem Verbote der jüdischen Schlachtungsweise einen schweren Eingriff in das staatsgrundgesetzlich gewährleistete Recht der vollen Glaubens- und Gewissensfreiheit, sowie in das in gleicher Weise sanktionierte Recht der gesetzlich anerkannten israelitischen Religionsgesellschaft auf freie Religionsübung und selbständige Ordnung und Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten erblickt.' Diesen 290 Gemeinden haben sich seitdem alle übrigen Judengenieinden Oesterreichs angeschlossen und wir stehen somit vor einer übereinstimmenden Erklärung sämtlicher Kultusvorstände und Rabbinen Oesterreichs, die Herr von P i r k o über den eigentlichen Inhalt der jüdischen Religion belehren will. Es Ist schwer, keine Satire zu schreiben. Im Landtag sitzen katholische Bischöfe, sie stimmten mit dem famosen „Priester" Scheicher. Wie ganz anderer Art war der berühmte Führer der deutschen Katholiken, der unvergeßliche W i n d t h o r st. In der Sitzung des deutschen Reichstages vom 18. Mai 1887 sagte der Abgeordnete Win dt Horst in Bezug auf die Schächtfrage, die dort damals auf der Tagesordnung stand: „Wenn es sich um religiöse Anschauungen handelt, die durch Jahrhunderte oder gar Jahrtausende überkommen sind und die heilig gehalten sind von den vielen unter unseren Mitbürgern, dann gebe ich der Regierung das Recht nicht, in dieselben einzugreifen; und ich habe nicht die Meinung, daß man die religiösen Ansichten modeln soll nach angeblich modernen Ideen. Dem entgegenzutreten, halte ich für meine erste Pflicht." Die Haßapostel im niederösterreichischen Landtag, welche die Verhandlungen dieser Körperschaft zu einer wahren Karikatur erniedrigen, erdreisten sich, im Namen der Humanität zu sprechen. Um die innere Verlogenheit dieser Humanität bloßzulegen, genügt es, folgende Tatsachen in Erinnerung zu bringen: Ueber Andrängen der Tierschutzvereine hat seinerzeit der Ministerpräsident Graf Eduard T a a f f e eine Kommission eingesetzt, das jüdische Schächtverfahren zu prüfen, und zwar ohne daß die Oeffentlichkeit irgend etwas davon damals erfahre. Die Mitglieder der Kommission, hervorragende Fachleutehaben Wochen hindurch das Verfahren bei derTötung der Tiere^ nach den verschiedenartigsten Methoden genau beobachtet und über ihre Wahrnehmungen dem Ministerpräsidenten Bericht erstattet. Dieser Bericht, der leider in den Akten des Ministeriums des Innern ruht, ohne publiziert zu werden, ist eine glänzende Rechtfertigung der jüdischen Schächtmethode und der Sch ä chtv orschrift en der jüdischen Religion. In einem Erlasse an den Statthalter von Steiermark vom 11. Mai 1893, Zahl 2560, wurde denn auch damals dem Statthalter von dem damaligen Minister des Innern Grafen T a a f f e eröffnet, „daß die im Jahre 1888 über die bei den Israeliten übliche Methode des Schächtens der Schlachttiere durchgeführten Erhebungen zu dem Ergebniß geführt haben, daß, wenn alle Bestimmungen des Rituals erfüllt werden, in der Methode des Schächtens eine tierquälerische Handlung nicht gefunden werden kann, daher auch für das Ministerium des Innern eine Veranlassung nicht vorliegt, um gegen dieselbe einzuschreiten." Die deutsche Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege hielt am Freitag den 29. Juni 1894 im Hörsaale des hygienischen Instituts in Berlin eine Sitzung ab, um den physiologischen Wert des nach verschiedenen Methoden geschlachteten Fleisches in Diskussion zu stellen. Vorsitzender der Versammlung war der Geheime Oberregierungsrat Spinola, als Referent fungierte Dr. Krüger vom Berliner Physiologischen Institut. Dr. Krüger schloß seinen Vortrag mit der Erklärung, daß ein Urteil über die beste Schlachtmethode nicht den Schlächtermeistern, auch nicht den Tierschützlern, sondern nur allein den Physiologen zustehe. Vom hygienischen Standpunkte aus könne man nur wünschen, daß die j ü d i s ch e Schächtmethode endlich die Anerkennung finde, welche sie verdient. Die Staatsbehörden hätten alle Veranlassung,