Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 44 (28.10.1904)
- Date
- 1904-10-28
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 44 Dr Llocb's Mocbenscbritt, Seite 705 auch statutarische Verordnungen, welche eine Disposition über das Vereinsvermögen nach der Auflösung des Vereines enthalten, da ja solche mit dem Vereinszwecke, welcher die Gebührenfreiheit begründet, nichts gemein haben. Der Verwaltungsgerichtshof konnte die Beschwerde nicht als im Gesetze begründet erkennen. Es ist unrichtig, wenn in der Beschwerde behauptet wird, daß die dauernde Widmung nur während des Bestandes des Vereines gesichert sein müsse, denn im Gesetze — Tarifpost 106, B, e, Anmeldung 2, lit. d — ist nur den Stiftungen zu Wohltätigkeits-, Humanitäts- und Unterrichtszwecken die Befreiung vom Gebührenäquivalente zuerkannt, und wenn daher die Finanzministerial - Verordnung vom 14. Juli 1900, R.-G.-Bl. Nr. 120, diese Befreiung auch den Vereinen zu solchen Zwecken zuerkannt hat, so konnte dies, wenn die Finanzverwaltung mit dem Gesetze im Einklänge bleiben wollte, nur unter der Voraussetzung geschehen, daß die Widmung zu diesen Zwecken bei den Vereinen eine ebenso dauernde und immerwährende sei, wie bei Stiftungen, also bei Anstalten, welche nach § 646 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches dadurch charakterisiert sind, daß ein gewisses Vermögen für immerwährende Zeiten zu einem Wohltätigkeits-, Humanitäts- oder gemeinnützigen Zwecke bestimmt ist. Es gehört daher allerdings zum Begriffe eines Vereines, welcher auf die Aequivalentbefreiung, wie sie den Stiftungen zukommt, Anspruch erheben will, daß die Widmung des Vermögens zu dem bestimmten Zwecke dauernd gesichert sei, oder, wie es in der zitierten Finanzministerial- Verordnung heißt, daß das Vermögen diesem Zwecke nicht mehr entfremdet werden kann. Diese Bestimmung trifft hier nach 8 19 der Vereinsstatuten öffentlich nicht zu, da das Vereinsvermögen im Falle der Auflösung des Vereines, welche dann erfolgt, wenn die Majorität von zwei Drittel aller Mitglieder des Vereines sich dafür ausspricht, der Kultusgemeinde zugewendet werden kann. Unter einer Kultusgemeinde kann aber schon nach der Bedeutung des Wortes selbst ein Verein zu Wohltätigkeits¬ oder Humanitätszwecken nicht verstanden werden, sondern eben nur eine Vereinigung zu Kultuszwecken; daher ist, wenn die rechtliche Möglichkeit besieht, daß das Vermögen des beschwerdeführenden Vereines der Kultusgemeinde zugewendet werden kann, nicht die dauernde Verwendung dieses Vermögens zu Wohltätigkeitszwecken gesichert. Wien, am 14. September 1904. L e m a y e r. Entwicklung der Sage non Salomo und dem Tobesengel, zugleich als Beitrag zur Charakteristik der palästinensischen und babylonischen Haggada. Von Dr. Rubin Faerber in Witkowitz (Mähren). (Schluß.) Mit einigen Aenderungen wird ihrer, wie schon Grünbaum (ibiä. S. 380) erwähnt, vom Korankommentator Zamahsari (gestorben 1143) und später von Baidawi und Kazwini gedacht. Und zwar ist da von einem Manne die Rede, welchen der in Menschengestalt vorübergehende Todesengel scharf fixierte, worauf Salomo, der Bitte des Mannes nachgebend, denselben durch einen Wind nach Indien entführen läßt. Gerade dort aber findet er den Tod. Aus der arabischen kam sie in die persische Literatur, wo sie von einem mystischen Poeten eine dichterische Fassung erhielt. Paul Horn bringt in seiner Geschichte der persischen Literatur (Amelang 1901, S. 167) aus dem Mäthnäwi des Dschelüleddin Rümi (gestorben 1273 zu Koma) nach Rosens Übersetzung folgendes mit der palästinensischen Version sich berührende Gedicht: Gleichnis. Zur Morgenzeit trat einst ein edler Gast Mit banger Eil' in Salomo's Palast, Aus Gram sein Antlitz bleich und blau sein Mund. Der König sprach: „Was ist Dir? Tu mir's kund!" Er sprach: „Es sah, im Auge wilde Gier, Der Todesengel Asrael nach mir." Der König sprach: „Was soll ich tun? Verkünde!" Er sprach: „O Seelenhort, befiehl dem Winde, Daß er nach Indien alsobald mich bringe!" Ob dort vielleicht zu leben mir gelinge!" So find't der Mensch, der vor der Armut bang Sich scheut, in Gier und Geiz den Untergang. Der Armutscheu glich jenes Mannes Erbeben, Es glich sein Indien solchem nicht'gen Streben! Und über Land und Meer trug ihn sofort Der Wind nach Indien auf des Königs Wort. Im Ratsaal aber sprach am andern Tage Der König zu dem Todesengel: „Sage, Was schautest Du so grimm nach jenem Frommen, Daß ihm die Angst das Leben fast genommen?" Er sprach: „Nicht grimm Hab' ich ihn angeseh'n, Verwundert nur sah ich am Weg ihn steh'n, Da für denselben Tag mir Gott befohlen Aus Indien seine Seele herzuholen." Ich sprach erstaunt: „Und hätt' er hundert Schwingen, Gar weit ist's, heut bis Indien noch zu dringen!" Was alles ird'sche Tun, hiernach ermiß es! Mach' klar dein Auge und zum Seh'n erschließ es! „Vermagst Du je. Dir selber zu entfliehen. Sündhaft Dich dem Allmächtigen zu entziehen?" Die Aenderungen lassen sich ethnologisch gut begründen. An der Heiligkeit Salomos kann der Bekenner des Islams, der ihn zu seinem Propheten macht, nicht den geringsten Zweifel haben. Daher die unterwürfige Haltung des Todesengels und die Niederhaltung seiner Gemütsausdrücke „Zähneknirschend" und „Lachend". Die Sentenz: „die Füße des Menschen bürgen für ihn", erhält die fatalistische Nutzanwendung: Der Mensch könne dem Fatum nicht entgehen, darum dürfe er auch nichts unternehmen, um sich ihm zu entziehen, was der jüdischen Anschauung selbstverständlich diametral gegeuübersteht. Ebenso die Verzichtleistung auf die Freuden des Daseins, die Abtötung aller Lebenslust, wonach die Bemühungen, das Leben zu erhalten, als nichtiges, verwerfliches Streben stigmatisiert werden muß. Außerdem ^st die Divergenz trotz der auffallenden Uebereinstimmung mit dem palästinensischen Original bemerkenswert. Bekanntermaßen zeichnet sich schon der Koran durch eine erstaunliche Ignoranz der israelitischen Geschichte aus. Achab, sowie die meisten anderen Könige Israels sind auch seinen ersten Kommentatoren unbekannt; zu schweigen erst von anderen Persönlichkeiten, wie Schescha und seine Söhne Elichoref und Achijah. Da wird einfach an Stelle der letzteren irgend ein „edler Mann" gesetzt, der mit bleichem Antlitz und blauem Mund zu Salomo, dem Seelenhorte eilt. Indien, eigentlich Vorderindien, als „Wunderland Asiens", mag Arabern und Persern eher als Rettungsanker für Kranke erschienen sein als Lisan. Möglicherweise auch hat eine gewisse Aehnlichkeit Vorderasiens mit dem Lus in der Sage zu einer Verwechslung geführt. Von Lus heißt es noch nämlich in einer alten babylonischen Haggada (ek. Sanhedr. 12a; Sota 46b und Ber. rabba zu Genes. 28,19.): „Das ist Lus, in welchem man die blaue Wolle färbt, dasselbe Lus, das Sanherib nicht verderben, Nebukadnezar nicht zerstören konnte Das ist auch dasselbe Lus, in welchem selbst der Todesengel niemals seine Gewalt ausführen konnte." Mit Zuhilfenahme von Richter 1, 25 wird ferner erklärt, daß diese Stadt von einer unüberwindlichen Mauer umgeben war und daß sie nur durch einen unterirdischen Gang, welchen ein Baum markierte, erreicht werden konnte. Der Baum selbst war hohl und bildete den einzigen Zugang. Vorderindien.zeigte dieselben Eigenschaften insofern, als es im Altertum für Landreisende durch den Himalajapaß abgeschlossen war, aus seiner Industrie die Bearbeitung der Jndigofarbe weit und breit bekannt war und auch mehrere gesündere Gegenden hatte. Ortsverwechslungen hat ja die Sage von Lus auch sonst aufzuweisen. Denn es gab mehrere Orte dieses Namens. Schon in der Bibel sind