Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 43 (21.10.1904)
- Date
- 1904-10-21
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 43 Dr. JBlocbs Mlocbens^ orttt. L eite 699 Krirfkasterr. K. L > Stud. Zionistischen Studenten wird an der Preßburger Rabbinerschule die I m m a t r i k u l i e r u n g verweigert. So meldet ein zionistisches Blatt in Frankfurt a. M. Der berühmte Rabbi von Belz hat seinen Anhängern verboten, in einem Minjan zu beten. F. M. Laut dem Berichte der Brooklyner Naturalisationskommission wurden während der letzten sieben Monate (vom I. Jänner bis zum 1. August) 6048 Fremde als Bürger ausgenommen. Von diesen bilden Fremde russischer und österreichisch-deutscher Provenienz die Majorität (2 tu/n und B5u/0). Von diesen wieder sind 95u/0 Juden, somit wurden wieder 3350 Juden naturalisiert. S B. Nach den statistischen Angaben gibt es in Afghanistan ungefähr 40.000 Juden. Obwohl sie nicht als vollgiltige Bürger betrachtet sind, genießen sie doch ziemliche Freiheit unter dem Schutze der freundlich gesinnten Mächte. Die Juden sind in 60 Gemeinden eingeteilt, von denen die größte die von Kabul ist, die 200o Menschen zählt. B. 10. Ein kluger Prediger hat stets den richtigen Text zur Hand. Ein Pfarrer der englischen Hochkirche hatte zwei Bikare, einen alten und unfähigen und einen jungen und begabten. Er wurde in eine andere Stelle berufen und nahm sich den fähigen jungen Vikar mit, während er den alten und unfähigen zurückließ Znr Abschiedspredigt wählte er die Stelle 1. Mose 22, 5: „Abraham sprach zu seinen Knaben: Bleibet ihr hier mit dem Esel, ich und der Knabe wollen dorthin gehen." „Ein eifriger Leser." Sie haben Recht. „Uoeu3 poeus“ scheint eine Verstümmelung aus „Hoc est corpus“, welches der Priester bei der Messe spricht, zu sein. „Treuer Leser." Ist uns nicht bekannt. Fr. in D. Wir haben diese Frage vor Jahren wiederholt behandelt und halten es dermalen nicht an der Zeit, die Diskussion wieder anzuschneiden. Fragen Sie die böhmische Landesjudenschaft und den ehrwürdigen Prager Oberrabbiner. Rabbiner I. H. K. in Th. Der 16. Oktober 1861 war am 12. Cheschwan 5622. Dr. Grunwald's „Spinoza" ist ausschließliches Eigentum der Buchhandlung, welche allein über Exemplare verfügt. Dr. S. in L. Emanuel Bruno B a r b e r, geb. am 6. Juni 1879 in Rozancze, Bukowina, ledig, Großgrundbesitzer, I., Singerstraße 2, ist laut Note des Magistrat. Bezirksamtes I, vom 17. September 1904, Z. 5.848/04 aus der israelitischen Religionsgenossenschaft ausgetreten. Ignaz Blnmenfeld'sche Widmung für Künstler. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien verlautbart hiemit, daß aus den Erträgnissen der genannten Widmung für die Jahre 1905/06 ein Stipendium im Gesamtbeträge von K 1900.— abzüglich der auflaufenden Spesen an einen der Malerei sich widmenden israelitischen Jüngling zur Verleihung gelangen wird. Die Bewerber haben den Nachweis über ihre Anlagen und Leistungen durch Beibringung von Zeugnissen oder durch Vorlage eigener Leistungen zu liefern. Die mit derartigen Nachweisen, sowie mit den Geburts- und Zuständigkeitsdokumenten und eventuell mit einem Mittellosigkeitszeugnisse belegten Gesuche sind längstens bis 81. Dezember 1904 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Knltusgemeinde Wien, L, Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich verabfolgt werden, während der Amtsstundeu zwischen 9 und 11 Uhr vormittags zu überreichen. Unter den Bewerbern genießen österreichisch-ungarische Staatsangehörige den Vorzug. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die genaue Angade der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Dr. Max Friedländer'sche Heiratsausstattungs-Stiftung für ein armes Waisenmädchen. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien bringt zur Kenntnis, daß aus den Zinsen der genannten Stiftung ein Stift- Platz ä K 118.— an arme verwaiste Mädchen jüdischer Konfession als Brautausstattungsbeitrag zu verleihen ist. Die Bewerberinnen haben ihre mit einem Geburts- und Armutszeugnisse, einem Sittenzeugnisse, ferner dem Nachweise, daß sie verwaist sind und sich im Brautstande befinden, versehenen Gesuche bis 31. Oktober 1904 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags Gesuchsblankette unentgeltlich ausgefolgt werden, zu überreichen. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs¬ und Sterbematriken der israelitischen Knltusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Dr. Adolf Sacks'sche Stiftung für Herz- und Aorta-Kranke. Der Unterzeichnete Vorstand verlautbart hiemit, daß aus den Stiftungserträgnissen der obigen Stiftung per K 8300 — a) Jahresunterstützungen für das Jahr 1905 im Betrage von je X 600.— für Herz- und Aortakranke zur Verleihung gelangen und daß b) der nach a) nnverteilte Rest der Stiftungsinteressen von Fall zu Fall an ebensolche Kranke verteilt wird. Anspruch auf diese Stiftung haben bedürftige Personen, ohne Unterschied des Geschlechtes, des Standes und der Religion, welche mit hochgradigen Herz- und Aortakrankheiten behaftet sind, an Kongestionen gegen den Kopf leiden und infolge dessen ihren Beruf aufgeben müssen. Ledige Männer haben den Vorzug. Die ungestempelten Gesuche sind bis 31. Oktober 1904 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch während der Amtsstunden zwischen 9 unv 12 Uhr vormittags Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, zu überreichen und müssen mit nachstehenden Beilagen versehen sein: 1. einem amtsärztlichen Zeugnis über das mit Kongestionen gegen den Kopf verbundene Herz- und Aortaleiden des Gesuchstellers und über den Einfluß, welchen dieses Leiden auf die Berufsfähigkeit des Kranken ausübt, 2. einem glaubhaften Nachweise über die Armut des Bewerbers, worin auch das Alter und das Einkommen der Eltern, Geschwister, eventuell der Kinder wahrheitsgetreu anzugeben ist; 3. mit Dokumenten über Geburt und Zuständigkeit. Tie Unterstützung von K 600.— wird auf das Jahr 1905 verliehen und in vierteljährigen gleichen Dekursivraten, deren erste am 1. April 1905 fällig wird, ausbezahlt, gegen Beibringung entsprechender Belege, daß die Bedürftigkeit und Berufsunfähigkcit des Stiftlings fortdauert. Bei unverändert bleibenden Verhältnissen haben Bewerber, welche bereits im Genüsse dieser Stiftung st ehe n, in der Regel den Vorzug. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbenratriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Stiftung zur Unterstützung israelitischer Studierender, gewidmet von Dr. Sem Plohn zum Andenken an seinen Dater Jakob Plohn. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde in Wien verlautbart hiemit, daß das Zinsenerträgnis der oben genannten Stiftung per K 650.— zusammen, für das Schuljahr 1904/05: 1. In Beträgen von je K 200.— an israelitische hilfsbedürftige und unterstützungswürdige eheliche Nachkommen der Geschwister des Herrn Jakob Plohn, als Vater des Stifters, welche eine öffentliche Mittel- oder Hochschule in Oesterreich besuchen. 2. Daß der nach Beteilung der sub 1) bezeichneten Kompetenten etwa verbleibende Zinsenrest an israelitische hilfsbedürftige und unterstützungswürdige Realschüler in Beträgen von je K 50 — zur Verleihung gelange. Die mit dem Geburts-, Armuts- und den betreffenden Studienzeugnissen und bezüglich der 3ud 1) bezeichneten Bewerber mit dem legalen Nachweise der Verwandtschaft mit dem Stifter versehenen Gesuche find bis 31. Oktober 1904 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags unentgeltlich zu beheben sind, zu überreichen. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbeilagen nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Ofias H. Schorr-Stiftung. Von dem Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde in Wien als Kuratorium der obigen Stiftung sind die Jahreserträgnisse im Gesamtbeträge von gegenwärtig zirka X 11.000 —: a) An Seminaristen, die sich an der Wiener israelitisch-theologischen Lehranstalt zu Rabbinern ausbilden, in Stipendien per je fl. 300.— --- X 600.—; b) An Seminaristen, die sich an der genannten Lehranstalt zu Lehrern ausbilden. in Stipendien per je fl. 200.— ---- X 400.—, für das laufende Schuljahr 1904/05 zu verleihen. Diese Stipendien können nur solche Seminaristen mit Beginn des zweiten Jahrganges ihrer Studienepoche erhalten, welche guten Fortgang und sittliches Verhalten aus dem ersten Studienjahre urkundlich erweisen. Bei Verleihung des Stipendiums gebührt jenen nach einer galizischen Gemeinde zuständigen Seminaristen der Vorzug, welche sich mittelst schriftlicher Erklärung verpflichten, nach Beendigung ihrer Studien in galizischen Gemeinden wirksam zu sein. Die mit Studienzeugnissen, der Bestätigung des Rektorates der israelitisch-theologischen Lehranstalt in Wien über das sittliche Verhalten des einschreitenden Seminaristen und mit dem Nachweise der Dürftigkeit, sowie der Heimatsangehörigkeit versehenen Gesuche sind bis längstens 31. Oktober 1904 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, zu überreichen.