Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 43 (21.10.1904)
- Date
- 1904-10-21
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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©eite 700 Dr. Dlocb's MocbenscbrM. Ar. 43 Ignaz und Rofalie Wolf Kranken unterstütz ungs-Stiftung. Am 11. Tebeth d. I, das ist am 19. Dezember 1904, gelangen die halbjährigen Interessen der obigen Stiftung, zusammen per K 200.—, an arme hilfsbedürftige Kranke der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde zur Verteilung. Die Bewerber haben ihre mit dem Armuts- und Krankheitszeugnisse belegten Gesuche im Einreichungsprotokolle der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde I., Seitenstettengaffe 4, I. Stock, woselbst auch während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags Gesuchsblankette unentgeltlich zu beheben sind, bis längstens 31. Oktober 1904 zu überreichen. Gesuchsteller, welche ihre Verwandtschaft mit den Stiftern nachzuweisen in der Lage sind, genießen unter gleichen Verhältnissen vor anderen Bewerbern den Vorzug. Auszüge aus den Geburts-, Tranungs- und Sterbematriken der israelitisch n Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Dr. Jacob Goldenthal'sche Stiftung. Vom Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde Wien wird hiemit bekanntgegeben, daß aus den Zinsen obiger Stiftung K 100.— an einen Rabbinatskandidaten, welcher sich an der hiesigen k. k. Universität für das Schuljahr 1904/5 inskribieren ließ, zur Verleihung gelangen. Bewerber um dieses Stipendium haben die Gesuche bis 31. Oktober 1904 im Einreichungsprotokolle der ift. Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengaffe 4, I. Stock, woselbst auch tvährend der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber im Bezüge eines Stipendiums steht, bezw. auf welchen Betrag dieses Stipendium sich beläuft. Als Gesuchsbelege sind erforderlich: 1. der Nachweis der österreichischen oder ungarischen Staatsangehörigkeit. 2. Ein Zeugnis von einem bei einer israelitischen Gemeinde Oesterreichs oder Ungarns wirklich fungierenden Rabbiner über den moralischen Lebenswandel des Bewerbers, wie über dessen tüchtiges Bewandertsein in der hebräischen und rabbinischen Literatur. 3. Ein. Armutszeugnis. 4. Der Index oder der Matrikenschein über die Inskription als ordentlicher oder außerordentlicher Hörer der philosophischen Fakultät an der k. k Universität Wien. 5. Die Bestätigung dreier Professoren dieser Fakultät über den fleißigen Besuch der Vorlesungen durch deu Einschreiber. Nicht entsprechend belegte, oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, am 15. Oktober 1904. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien. Kundmachung. gang (Jahreszengnis, Schnlnachricht) oder dem Zeugnisse über den Fortgang einer Berufsbildung und mit einem legalen Armutszeugnisse zu belegen und bis längstens 15. November 1904 im Einreichungs- Protokolle der Magistrats-Abteilung XIII zu überreichen. Auf verspätet überreichte, sowie auf nicht ge hörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht gell o m m e n. Vom Magistrate der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, am 20. September 1904. Ziehung schon 12. Mmber! f Krieger >D&nkmal-L<>se ä | Krone Haupttreffer 25.000 KlWKH Jlipf. Wechselstuben-A.-ß. Merkur, 1., Wollzeile 13. Konkurs. Die Gutsverwaltung der Jewlsh Kolonisation Association ZU Siobodka Iesna in Galizien sucht einen Anstaltsfehrer mit Lehrbefähigung für Bürgerschulen mit polnischer Vortragssprache und ausreichender Kenntnis des Hebräischen zum sofortigen Antritt. Offerte nebst curriculum vitae,. Zeugnisabschriften und Gehaltsansprüchen sind an die Gutsverwaltung 1 K A. SlObtidka lesna ad Kolomea zu richten. Die Kopien der Zeugnisse werden nicht retourniert. Zu einem ca. 67 Jahre alten Witwer in einer Provinzstadt Mährens wird als Vertreterin der Hausfrau eine zirka 50 Jalire alte, wirtschaftliche, intelligente Witwe (Israelitin) aus besserem religiösem Hause (deutsch und böhmisch) für sofort gesucht. Gefällige Anträge mit Angabe der bisherigen Tätigkeit, sowie der Ansprüche werden unter „Versorgung“ an die Annonzen-Expedition Hausrepräsentantin (Adolf Ignaz und Julie Marzelline Mautner v. Markhof'fche Stiftung.) Am 6. Februar 1905 gelangen die Interessen der Adolf Ignaz Mautner Ritter v. Markhof'schen Stiftung für Wiener Waisenknaben und der Julie Marzelline Mautner v. Markhof'schen Stiftung für Wiener Waisenmädchen im Betrage von je 4750 Kronen zur Verteilung. Zur Bewerbung um diese Stiftung sind arme Waisenknaben im Alter von 12 bis 16 Jahren, beziehungsweise arme Waisenmädchcn im Alter von 10 bis 14 Jahren berufen, welche in Wien hcimatberechtigt sind, sie mögen sich in einer Waisenanstalt befinden oder nickit. Die vorhandenen Stiftungsinteressen sind zu gleichen Teilen, somit mit je 593 Kronen 75 Heller an je acht die stiftbriefliche Eignung besitzende Waisenkliaben beziehungsweise Waisenmädchen zu verleihen; hievon haben vier Waisenknaben und vier Waisemnädchen der katholischen Religion, zwei Waisenknaben und zwei Waisenmädchen der evangelischen Religion A. K. oder H. K und zwei Waisenknaben und zwei Waisenmädchen der israelitischen Religion anzugehörcn. Die Bestimmung jener acht Waisenknaben und jener acht Waisenmädchen, welchen ein Stiftungsbetrag zuzuwenden ist, erfolgt durch das Los in der durch die Stistbriefe für die Verlosung festgesetzten Weise. Ferner gelangt der infolge Ablebens eines Stiftlings frei gewordene Betrag von 620 Kronen samt den mittlerweile aufgelaufenen Interessen an ein evangelisches Waisemnädchen und der im Vorjahre mangels eines geeigneten Bewerbers nicht verliehene Betrag von 610 Kronen an einen mosaischen Waisenknaben in analoger Weise zur Verleihung. Der zugefallene Stiftungsbetrag wird nicht sofort ausbezahlt, sondern ftuktifiziert und nach Maßgabe der Bestimmungen der Stiftbriefe zum Beginne eines Gewerbes oder als Stipendium zur Fortsetzung der Studien, den Mädchen bei Verehelichung, jedoch erst nach zurückgelegtem 18., eventuell nach vollendetem 24. Lebensjahre ausgcfolgt. Mütter, Vormünder oder Pflcgeparteien, welche um Verleihnng eines solchen Stistbetrages an die in ihrer Obsorge stehenden Waisen aniuchen wollen, haben ihre Gesuche mit dem Tauf(Gebnrts)scheine, Jmpfungszeugniffe und dem Nachweise über dieWienerHeimatsangehörigkeit ihrer Pfleglinge, sowie dem Totenscheine der Eltern oder des Vaters der Waisen, endlich mit dem Zeugnisse über den Schulfort- £ Eduard Braun Wien, 1. Bezirk, Idebenberggasse 2 erbeten. Chorknaben 9 bis II Jahre alt, mit kräftiger Stimme, werden im Chor, II., Tempelgasse 3, aufgenommen. Prüfung: Montag 5—6 und Mittwoch 2—3 Uhr nachmittags. Samuel W. Pascheies, Verlagsbuchhandlung, Prag, Zeltnergasse 4, nächst dem Ring, offeriert in reichster Auswahl Professor Kämpf’s allgemein beliebte Brautgcbetbficher und deutsche Andachtsbücher für israelitische Frauen und Jungfrauen in elegantesten Einbänden, ferner Seiden- und Woll-Talesim, Gold- und Silber-Borten. Im Verlage von Samuel W. Pascheies, Prag, Zeltnergasse 4, nächst dem Ring, in neuer Auflage und prachtvoller Ausstattung erschienen das berühmte Prachtwerk prof. Ir. Julius fttrsVs illustr. fünf Mer Mer mit deutscher Uebersetzung, erläuternden Erklärungen und über 230 Illustrationen. Ein Geschenkwerk ersten Ranges! Preis in hochelegantem Prachtband ö. W. fl. 6—. Die früiiere Auflage ist gänzlich ausverkauft. Versendung erfolgt gegen Einsendung des Betrages. Herausgeber trab verantwortlicher Redakteur: Dr. Josef S. Bloch. — Druck von L. Beck & Sohn, Wien, Vfll.