Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 43 (21.10.1904)
- Date
- 1904-10-21
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 43 Dr Wlocd s Mocbenscbritt. Seite 687 angefügt ist, berechnet, die gläubige Landbevölkerung gegen die wenigen in Tirol ansässigen Juden aufzuwiegeln. Auf dem flachen Lande gibt es nur wenige Kasernen und bis Militär requiriert werden kann, sind die Juden in und um Bozen geplündert und ausgeraubt. Und der Staatsanwalt? Wir sind nicht gewohnt, nach dem Staatsanwalte zu rufen; aber wir fordern im Namen der dort bedrohten Juden, daß der Herr Justizminister seine wiederholt zur Anwendung gebrachte ideale Auffassung des Rechtes auch der jüdischen Bevölkerung gegenüber zum mindesten dort zur Geltung bringen möge, wo „die Schmach des Jahrhunderts" noch nicht den übelriechenden Schlamm angehäuft hat, welcher in Wien die frömmelnde Luegerei an die Oberfläche trieb. —ng— -i- * * Der Herausgeber der „Oesterreichischen Wochenschrift" hat dem erwähnten Hetzblatt folgende Berichtigung zugemittelt: An den verantwortlichen Redakteur der periodischen Druckschrift „Der Tiroler", Herrn Peter Fuchsbrugger in Bozen. In der Nr. 121 vom Samstag den 8. Oktober 1904 bringen Sie einen Artikel unter der Ueberschrift: „Vom Osten her schleicht eine Schar mit giftgetränkten Pfeilen", — in welchem Sie mitteilen: „Doktor Rohling hat den Talmud fleißig und erfolgreich studiert, er ist Autorität hierin; dieselbe erkennen aber die Juden begreiflicherweise nicht an. Die Judenzeitungen hießen den Gelehrten „verrucht" u. a. m. Er setzte daraufhin 3000 Mark als Preis aus für den Nachweis, daß er etwas unrichtig aus dem Talmud übersetzt habe. Es fand sich aber in Juda niemand, der den Preis geholt hätte. Rabbi Bloch kam glücklich darauf, daß Doktor Rohling das Alter eines Talmudexemplares und den Tod eines Rabbiners unrichtig angab, sonst fand er aber nichts!" Demzufolge werden Sie hiermit im Grunde § 19 des Preßgesetzes aufgefordert, nachstehende Berichtigung in Ihrer periodischen Druckschrift „Der Tiroler" in gesetzlicher Form und Frist abzudrucken: Es ist unwahr, daß ich Herrn Rohling lediglich vorhielt, das Alter eines Talmudexemplares und den Tod eines Rabbiners unrichtig angegeben zu haben; wahr ist vielmehr, daß ich in mehreren Streitschriften, welche vor dem k. k. Landesgericht zu Wien durch christliche Professoren und speziell in Eid genommene christliche Sachverständige geprüft und bestätigt worden sind, sämtliche Talmudzitate Rohling's als teils gefälscht und entstellt, teils gänzlich erdichtet nachgewiesen habe. Als unwahr habe ich insbesonders die Behauptung Rohling's nachgewiesen, wonach es im Talmud heiße: „Einen Goi (d. i. Nichtjuden) darfst du betrügen und Wucher von ihm nehmen. Wer einem Goi das Verlorene wiedergibt, dem wird Gott nicht vergeben"; in Wahrheit lautet eine Talmudstelle Chullin 94 a.: „Es ist verboten, die Leute zu täuschen, selbst einen Nochri (Religionsftemden) darf man nicht täuschen", welche Vorschrift noch die Verschärfung erhielt durch die Worte: „Die Benachteiligung des Goi ist eine umso größere Sünde, weil es eine Entheiligung des göttlichen Namens ist." Ebenso habe ich die Mitteilung Rohling's, wonach der Talmud gegen den Christen irgend einen Falscheid gestatte, als eine vollständige Erdichtung erklärt und durch das Zeugnis der erwähnten christlichen Sachverständigen nachgewiesen, denn die betreffende Vorschrift lautet: „Der Eid ist heilig und verbindlich, ob er von dem Juden oder von dem Nichtjuden abgenommen wird, selbst wenn er auf Verlangen eines Mohammedaners auf den Namen Allah geschworen wird". „Der falsche Eid ist eine der schwersten Sünden, die auch durch das Erleiden der darauf gesetzten weltlichen Simsen (z. B. Geißelung) nicht getilgt wird, sondern die noch einer göttlichen Strafe unterliegt." Als erdichtet habe ich ferner die Behauptung Rohling's nachgewiesen, daß der Talmud die Christen für Götzendiener hält, denn es heißt ausdrücklich: „Lästere keine Religion. Wer eine fremde Religion lästert, wird später die eigene Religion lästern". Ich habe Herrn Rohling vorgehalten und durch das Zeugnis der Sachverständigen nachgewiesen, daß es unwahr ist, daß der Talmud verbiete, einen Christen aus der Grube zu retten, denn es heißt ausdrücklich: „Ein frommer Manu erbarmt sich jedes Geschöpfes". „Verfolge niemand, auch keinen Sünder und Frevler. Wenn der Fromme einen Frevler verfolgt, so weilt die Barmherzigkeit Gottes nicht aus Seite des Frommen, sondern bei dem verfolgten Sünder". Ergebenst Dr. Joses S. Bloch. Organisation der jüdischen Auswanderung Die „Oesterreichifche Wochenschrift" brachte jüngst unter obigem Titel einen Artikel, der Beachtung verdient, da er die erfreuliche Mitteilung enthielt, daß der „Hilfsverein der deutschen Juden" die Leitung, Ueberwachung und Regelung der Auswanderung armer Juden aus den Slavenländern in die Hand zu nehmen und eine zweckmäßige Organisation einzusühren beabsichtige. Es wäre dies eine hervorragende, warm anzuerkennende Leistung des deutschen Vereines, dem die allseitige Unterstützung zu wünschen ist. Seit der Zeit, wo zuerst Charles Netter für die Pariser „Alliance Israelite Universelle" und dann Felieien Veneziani für den Baron Hirsch die Auswanderung der verfolgten Juden aus Rußland geleitet, das Material sorgfältig sichteten, die Handwerker und Ackerbauer ins erste Treffen schickten, die Mindertüchtigen langsam nachrücken ließen, die Erwerbsunfähigen repatriierten, die Ansiedlungsplätze bestimmten und die ersten Schwierigkeiten wegräumten, wurde die russische und rumänische Auswanderung zur wilden Flucht Einzelner oder kleiner Gruppen, ohne Führer, Berater und Förderer. Man kann es allerdings den armen Leuten nicht verargen, wenn sie aus Ländern fliehen, in denen man die Juden straflos berauben und niedermetzeln kann, in denen man ihnen den Erwerb entzieht und sie in enge Räume pfercht, wo ihnen Licht und Lust fehlen. Wenn wilde Bestien losgelassen werden, da rettet man sich wie immer und wohin immer, denn c§' kann nirgends so schlimm sein als in der lieben Heimat! Aber das Resultat ist meist traurig. Die Flüchtigen treten den weiten Weg mit sehr knappen Mitteln an, werden unterwegs bestohlen und betrogen, langen vollkommen mittellos am fernen Ziele an, das zuweilen noch nicht das letzte Ziel ist, mühen sich hungerig und entkräftet um irgend eine Arbeit ab und danken dem Himmel, wenn sie nicht von der amerikanischen Hasenbehörde sofort heimgeschickt werden — „Hinüber, herüber — herüber, hinüber" — wo sie so sehr elend waren! Es ist somit eine große, weittragende Wohltat, diese durch das grausame Schicksal, welches in den letzten Dezennien aus den Juden in den Slavenländern lastet, aufgezwungene Emigration zu regeln, sie möglichst in Ein Bett zu leiten, ihr tunlichst die Wege zu ebnen und sich der armen Wanderer auf dem harten Gang ins Ungewisse anzunehmen, die jetzt in den Grenz- und Hafenstationen von autorisierten Wegelagerern ausgeraubt werden. Es ist ganz richtig geplant, an den Knotenpunkten der Auswanderungsbewegung Informationsstellen zu errichten, bei denen bie Emigranten Auskünfte, Belehrung, Rat und Schutz gegen Erpresser und Ausbeuter finden würden, aber der Sitz des Zentralkomitees müßte Berlin, nicht Königsberg sein, da Berlin reicher an Hilfsmitteln und an Männern ist, welche Zeit und Einfluß für den humanitären Dienst, in dem sie sich stellen, haben, und dort im Bedarfsfälle die Regierung leichter angerufen werden kann, als in der Provinzialstadt. Die jüdische Bevölkerung der Hauptstadt des Deutschen Reiches, unter der so viele Männer und Frauen durch ihre Hochherzigkeit hervorleuchten, hat sich