Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 41 (7.10.1904)
- Date
- 1904-10-07
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 654 Dr. Dlocb's MlvcvenscvrlN. üiu 41 Provenienz derselben treten sie ausschliesslich zuerst dort auf, wo sich Städte wesen, Bürgertum und der mit denselben verbundene Handel zuerst entwickelt hat: am Rhein, im südöstlichen Frankreich, in Venedig, wo man sich weigert, die jüdischen Kaufleute als Passagiere auf den Sehiffen aufzunehmen, in England, wo derselbe Eduard I., unter dem die erste kaufmännische Gesellschaft, die „merchant adventures“ gegründet wird, zuerst die Juden ausweist, also immer dort, wo zuerst ein nationaler Handelsstand auftaucht; und umgekehrt zeigt sich am spätesten die Feindseligkeit gegen die Juden dort, wo auch die kaufmännische Bestrebung der christlichen Städtebürger am längsten auf sieh warten lässt, wie im Osten Deutschlands. Nur von den Städtebürgern, von den städtischen Kaufmannsgilden geht die Bewegung aus, von Stadt zu Stadt — ersieht man deutlich aus den Chroniken — springt die Flamme über, das flache Land wird nur von den inzwischen abfallenden Funken in Brand gesetzt. Man hat die Kreuzzüge für den Brand verantwortlich gemacht. Gewiss haben sie schauerlich mitgewirkt, aber die Motive, welche die Verfolgung so allgemein machte, waren vor allem wirtschaftliche. Ist ja in den Kreuzzügen selbst diese Tendenz des Kampfes speziell gegen das Monopol der Juden im Orienthandel ganz deutlich. Man hofft die Schätze des Orients ohne die Juden reichlicher und billiger zu erlangen! In allen Kreuzzugspredigten wird auf diese Reichtümer des fernen Ostens hingewiesen, die Phantasie der Massen durch diese Schilderungen entflammt; wie den Conquistadoren die Goldbarren Mexicos und Perus, so standen den Kreuzfahrern die Schätze Asiens vor den Augen. Hinter den Kreuzfahrern her ziehen die Kaufleute, und wo diese fehlen, greifen die Ritterorden selbst zum Handel. Die Religion allein wäre kaum im Stande gewesen, diese Bewegung nach dem fernen Osten so andauernd anzufachen, und hätte allein und für sich gewiss nicht jene gegen die Juden hervorgerufen. Die theologischen Kontroversen zwischen Kirche und Synagoge hatten bis zu dieser Wendung in den Städten keinen Hass gegen die Juden zu Stande gebracht, und zu jener Zeit kommen nationale Empfindungen gewiss erst im Gefolge anderer Motive zur Geltung. Sind wir doch im Stande, die Fortsetzung dieses Gegensatzes zwischen jüdischen Kaufleuten und gerade den Städtebürgern noch bis in unsere Zeit, und zwar sehr deutlich zu verfolgen! So in den Märztagen des Jahres 48 in Pressburg und auch heute noch in gewissen Unterschieden nach dieser Richtung zwischen dem agrarisch - czechischen Süd- und dem städtischdeutschen Nordböhmen. Und was sehen wir auch noch jetzt in unseren Tagen sich in Galizien vollziehen? Dort war als Ersatz für den Bürger- und den Kaufmannsstand, den Polen nicht im Stande war, aus eigener Kraft zu erzeugen, von Casimir dem Grossen und seinen Nachfolgern die damals ja sehr wohlhabende deutsche Judenschaft ins Land gerufen worden. Erst seit ganz kurzer Zeit entsteht nun jetzt auch dort ein sehr spärlicher heimischer Handelsstand; und kaum dass dieser geboren, wird der erbgesessene jüdische Konkurrent von Amts- und Landeswegen durch die „Kolka rolnice“, d. h. nationale Handelsgesellschaften, durch die Ausschliessung vom Salzhandel u. s. w. aufs Trockene gesetzt. Nun waren diese Verfolgungen der Juden an Leib und Leben, wie sie im 32. und 13. Jahrhundert beginnen, schon früher von einzelnen Versuchen begleitet gewesen, ihnen auf gesetzlichem Wege den kaufmännischen Beruf unmöglich zu machen. Das „capitula de judaeis“ aus der Zeit Karl’s des Grossen bringt einen ersten solchen. Das capitulare ist entweder, was wahrscheinlich, ganz und gar unecht oder, wenn echt, mit der im Mittelalter in solchen Dingen usuellen Ungeniertheit um Jahrhunderte hinaufgesetzt. Aber um die Mitte des 14. Jahrhunderts, da sich zeigte, dass weder alle Juden erschlagen waren, noch die Verschonten ganz verhindert werden konnten, ihren Erwerb im Handel zu suchen, wird die Tendenz, diese Konkurrenten jetzt auf dem Wege des Gesetzes unblutig zu vernichten, eine ganz allgemeine, welche in ganz selbstverständlicher Uebereinstimmung von Allen befolgt wird, die da zu schalten und zu walten hatten. Man begnügt sich nicht mit der Ausschliessung von den Gilden, denen allein in den meisten Städten der Handel gestattet ist. Allüberall tauchen ganz unzweifelhafte expresse Verordnungen gegen den Waarenhandel der jüdischen Kaufleute auf, so aus Oldenburg, Wien, Linz, Steier, Augsburg, Glogau, Nurrenberg u. s w. Beispielsweise besagen die Verordnungen aus letzterer Stadt ausdrücklich: Die Juden sollen keine Kaufmannschaft üben ausser mit Pferden und Fleisch, namentlich ist ihnen der damals wichtige Gewürzhandel untersagt — sie sollen, will der Rat, nur Geldgeschäfte betreiben. Darunter ist aber nicht der Geldhandel, der Handel mit gemünztem und ungemünztem Gold und Silber zu verstehen, denn dieser, als das Geschäft der Hausgenossen der Zunft der Münzer, ist den Juden allüberall strenge verboten. In ganz Deutschland werden sie von den Messen weggewiesen, nach den damaligen Handelsverhältnissen war ihnen hiedurch der ganze Grosshandel unmöglich, nur der Schacher mit Trödel wurde ihnen gelassen. Wir besitzen eine Urkunde, aus der allein wir schon ganz charakteristisch diese Wendung ersehen. Das viel erwähnte Speyrer Juden-Privilegium war ganz allgemein das Formular für alle ähnlichen, den Juden zu erteilenden Privilegiums-Urkunden geworden. Sein wertvollster und Hauptinhalt war die „Handelsfreiheit“. Ungefähr zwei Jahrhunderte nach seiner 1084 erfolgten Erteilung in Speyer verleiht der Kaiser den Wiener Juden dasselbe Privilegium — aber in ganz unverkennbarer und ganz entscheidender Absicht ist aus dem Wortlaut des Speyerschen Textes die Stelle vom freien Handel weggelassen. Nun wäre es ganz verkehrt und würde aller historischen Erfahrung widersprechen, anzunehmen, dass etwa erst diese Gesetze den neuen nicht jüdischen Kaufmannsstand geschaffen und den Kampf geboren hätten. Der neue Händler muss bestanden, muss den Krieg schon begonnen haben, bevor die Gesetzgebung Veranlassung hatte nehmen können, zu seinen Gunsten sich einzumengen. Es ist darum von höchstem Interesse, die Ursachen zu verfolgen, welche diese neue merkantile Schichte haben entstehen und den Sieg über die alte, erbgesessene gewinnen lassen. Wir denken, sie sind dem im Wirtschaftsleben praktisch Tätigen nicht schwer zu finden, wenn ihm gestattet ist, sich das gelehrte Material der Urkundenforschung ergänzend, die wirtschaftlichen Prozesse, wie sie zu jener Zeit in Deutschland offenbar aufeinander gefolgt sind, mit früheren auf anderen Gebieten stattgefundenen zu vergleichen und sich das ökonomische Getriebe, wie es nun einmal in allen Epochen sich in gewissen Entwicklungen bewegt, lebendig vor Augen zu stellen. Erinnern wir uns, dass mehr als zwei Jahrtausende vorher, wie wir in unserem ersten Artikel dargelegt, ein gleicher Kampf zwischen den griechischen und phönizischen Kaufleuten sich abgespielt hat, der hauptsächlich aus dem Grunde zugunsten der ersteren entschieden worden ist, weil in Griechenland eine nationale Industrie entstand, deren Erzeugnisse für den Westen kommerzfähiger und die griechischen Kaufleute bei dem Vertriebe derselben gegen die Phönizier in einem natürlichen Vorteil waren. Ein ganz gleiches Moment nun war klarer Weise auch jetzt im germanischen Mittelalter sieghaft. In den ersten Zeiten desselben waren es nur die höheren Gesellschaftsschichten, die grossen Schlossherren, die Stifte, die Patrizischen