Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 40 (30.9.1904)
- Date
- 1904-09-30
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 40 Dr. Wlocb's Mocbenscbritt. Seite 647 Kleinen, tröstete, half, beschenkte und entfaltete eine Tätigkeit, die in tausend dankbaren Herzen ein pietätvolles Echo fand. Erst in der letzten Zeit, als er schon selbst nicht die Interessen der Anstalt so vertreten konnte, als er es wünschte, betraute er seinen Neffen, Herrn Emil R. von Portheim, mit der Verwaltung des Instituts. Im öffentlichen Leben entfaltete Joseph von Portheim, der im Jahre 1898 durch die Verleihung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse ausgezeichnet wurde, eine außerordentliche ersprießliche und gemeinnützige Tätigkeit, die ihm die Anhänglichkeit seiner Mitbürger und die Achtung auch seiner nationalen Gegner eintrug. Es gab keine Wohltätigkeitsaktion speziell in Smichow, der er nicht helfend zur Seite trat. In nationaler Beziehung bekannte sich Joseph v. Portheim als ein entschiedener Anhänger der deutsch-fortschrittlichen Partei, der er mit allen seinen Empfindungen angehörte; speziell in Smichow stand er an der Seite Alexander Richters in der treuen und wirksamen Vertretung der deutschen Interessen. Aber auch im weitesten Kreise der nationalen Bedürfnisse fand man bei ihm stets vornehmste und unbeschränkteste Förderung. Dabei trat er aber doch nie öffentlich hervor; eine still zurückhaltende Bescheidenheit bannte ihn in seine Häuslichkeit und von hier aus gingen geräuschlos die Botschaften seiner künstlerischen und humanitären Tätigkeit. Das stilvoll in Rokoko gebaute Portheim'sche Palais, ein Werk Dienzenhofer's — es gehörte früher dem Grasen von Buquoi und kam 1823 in den Besitz der Familie Portheim — war eine kleine Schatzkammer von kostbaren Erinnerungen. Mit treuer Pietät bewahrte der Dahingeschiedene alle Zeichen der Freundschaft, die er im Laufe seines Lebens erhalten hatte. Auf seinem Schreibtisch lagen immer die neuesten Erscheinungen der modernen Literatur; in innigem Kontakte mit zeitgenössischen Schriftstellern — Ossip Schubin gehörte stets zu den Intimsten des Hauses — hatte Joseph v. Portheim ein treffsicheres Urteil in allen den Fragen derliterarischen Kritik gewonnen und bis in seine letzte Lebenszeit nahm er energisch in den Diskussionen über literarische Neuerscheinungen Partei. Im Hause selbst umgab ein äußerst gemütvolles, in steter Harmonie dahinfließendes Familienleben den liebenswürdigen Mann, der als Gatte, Vater und Großvater die Seinigen mit einem Herzen voll Liebe betreute. Seine Gattin Rosa, mit der er im Jahre 1898 die goldene Hochzeit feierte, ist ihm vor einigen Monaten im Tode vorangegangen. Seither fühlte er sich vereinsamt, so sehr auch die zärtliche Liebe seiner beiden Töchter — die eine derselben ist die Gemahlin des Herrn Arthur von Portheim, die andere ist unvermählt —• den herben Verlust dem greisen Vater zu ersetzen suchten. Die Familienangehörigen weilten in den letzten Wochen fast unausgesetzt um den alten Herrn, dessen Kräfte zusehends in Abnahme begriffen waren; täglich weilte auch Regierungsrat Dr. Baudiß bei ihm und im Gespräche mit ihm erhellte sich seine Laune immer wieder und wandt' sich immer wieder künstlerischen Fragen und besonders dem neuen Programm der Kammermusikkonzerte zu. Nun hat das edle HeiH, dem alles Edle vertraut, alles Niedrige fremd war, zu schlagen aufgehört; wir sind ärmer geworden um einen jener seltenen Männer, die regen Tatsachensinn mit dem reinsten Idealismus zu vereinigen wissen, die ihre Pflicht als Glieder der großen Gemeinschaft freudig erfüllen und doch nur in einem hochgesteigerten Innenleben ihre wahre Persönlichkeit bergen. Zu reich und tief ist von Joseph von Portheim ein Quell edler Impulse und schöner Taten ausgegangen, als daß sein Andenken der Vergessenheit anheimfallen könnte. Aus der Ehrentafel derer, an die sich die Deutschen Prags stets dankbar erinnern werden, wird sein Name mit goldenen Lettern eingezeichnet bleiben! Frankfurt a. Nt. Der Hilfsverein der deutschen Juden hat auf Grund einer Depesche für die durch die Krawalle in Smiela Geschädigten sofort telegraphisch zur Linderung der ersten Not 2000 Mark überwiesen. Nach den bisherigen Feststellungen sind die Ruhestörungen sehr ernste gewesen. 98 Häuser und 142 Läden und Buden, die Juden gehören, sind demoliert mib geplündert worden. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß der Gras Alexis Bobrinski, der Großgrundbesitzer in Smiela und gleichzeitig Senator ist, sich der Geplünderten in hingebendster Weise angenommen bat. Er hat es auch übernommen, die sachgemäße Verteilung der eingelausenen Gelder zu besorgen. Ihm gebührt der aufrichtige Dank aller human Denkenden. Da die Not, die infolge des Brandes in Wilkvmir entstanden ist, sich als eine außerordentlich große herausgestellt hat, so hat der Hilssverein der deutschen Juden auch für diese Notleidenden weitere 2000 Mark bewilligt, in Summa mithin 3600 Mark. Außerdem hat das Frankfurter Hilfskomitee für die osteuropäischen Juden dem Hilssverein für den gleichen Zweck weitere 1000 Mark zur Verfügung gestellt, so daß auch diese an die Abgebrannten gesandt werden konnten. Bukarest. (I s r a e l i r e u R u m änien s.) Hier folgt in wörtlicher Uebersetzung der Text der wichtigsten im neulich veröffentlichten Börsengesetz enthaltenen Bestimmungen: Art. 3 In den Ortschaften, wo ans Mangel an Mitteln oder aus einem sonstigen Grund keine Börse hergerichtet werden kann, so auch auf kleinen Handelsplätzen, wo keine Börse besteht, dürfen berechtigte Vermittler vom Handelsminister angestellt werden, mit Boranssetzmig, daß sie Rumänen sind, alle Rechte genießen, und allen Verpflichtungen Nachkommen, die den an Börsen tätigen Vermittlern obliegen. Ter Verwaltungsrat besteht ans den Mitgliedern der örtlichen Handelskammer oder, sclls keine solche existiert, aus drei vom Minister gewählten Kauslenten, deren Firma seit wenigstens drei Jahren eingeschrieben ist. In beiden Fällen gehört der Delegierte, der Vermittler rechtmäßig zum Ausschuß. Art. 14. Die Börse wird für je einen Zeitraum von 2 Jahren von einem Ausschuß dirigiert, der aus den Delegierten der Börse besteht, im Verhältnisse von 2"/„. Ihre Zahl muß mindestens 2 betragen und darf nicht 4 übertreffen. wovon wenigstens Rumänen sein sollen. Art. 28. Wer als Vermittler beglaubigt werden will, muß das 25. Jahr überschritten haben und die bürgerlichen und politischen Rechte genießen. Art. 31. Im Notfälle können stellvertretende Vermittler unter der Verantwortlichkeit der offiziellen Vermittler angestellt werden. Wer an der Börse nicht zugelassen wird, darf weder als Vermittler, noch als stellvertretender Vermittler wirken. Art. 33. Die Stellvertreter müssen allen Verpflichtungen nachkouimen, die den eigentlichen Vermittlern obliegen. Art. 53. Die Generalversammlung der Börsengenossenschaft wird 10 bis 20 Mitglieder im Besitze der bürgerlichen Rechte wählen, die eine Liste der Personen aufzustellen haben, welche als Schiedskammern fungieren sollen und über die verschiedenen Rechtsstreite zu urteilen haben. Daraus erhellt, daß die Inden von dieser ganzen Organisation so gut wie ganz ausgeschlossen sind. New-Aork. lieber den am 3. September gemeldeten großen Brand im New-Pvrker Ghetto, bei dem 15 Personen ums Lebeu gekommen sind, berichten die Zeitungen tloch das folgende: Die Verunglückten sind sämtlich russische Juden. Gegen hundert Personen schliefen in dem Hause, als das Feuer ltachts in einer Zimmermannswerkstatt ausbrach. Ein furchtbarer Kamps um den Ausweg aus den Flammen entstand zwischen den Bewohnern des zweiten Stockwerkes des bretlnenden Gebäudes, das sich als eine wahre Feuersalle erwies. Viele Leute sprangen aus dem Fenster aus die Straße hinab. Andere versuchten mittels Leitern das Dach zu erreichen. Die Leitern brachen jedoch unter der übergroßen Last zusammen und die aus den obersten Sprossen Stehenden stürzten aus die Absteigenden herab, sie mit sich in die Tiefe reißend. Die Männer machten den Fxauen und Kindern mit Gewalt den Rettungslveg streitig. Unter den Toten befinden sich ausschließlich Frauen und Kinder.