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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-09-30 · 40 (30.9.1904) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
40 (30.9.1904)
Date
1904-09-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Äelle 640 Dr. Diocb's MlocvenscvrM. Nr. 40 Turnerschaft hatte mit dreiundzwauzig gegen eine Stimme sich gegen die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung zur Erörterung der Rechtsfrage oder der Nichtausführung des Turntagsbeschlusses ausgesprochen, aber unsere Jünglinge wissen es besser: es ist doch ein Nechtsbruch. Der Ausschuß ist in seinem Rundschreiben sehr deutlich gewesen. Es heißt dort, daß das Verlangen „niemals" (doppelt unterstrichen) seine Erfüllung finden wird, es wird dort von Unverschämtheit und frecher Beleidigung des ganzen Turntages gesprochen, — aber unsere Jünglinge wissen es besser. Geradezu rührend ist es nun, zu sehen, wie sich das Blatt Vergani's zu dieser Sache stellt. Es findet es ganz selbstverständlich, wenn nunmehr selbst die ruhigen Elemente der österreichischen Turnerschaft von einer starken Erregung befallen sind und wenn sie nun einmütig den Austritt aus den: großen Turnverbande beschließen. Wie da mit einem Male, nur weil es gegen die Juden geht, aus den alldeutschen Jünglingen Oesterreichs, die kein Mensch bitterer zu hassen alle Ursache hat als Herr Vergani, plötzlich äußerst schätzenswerte „ruhige Eleniente" geworden sind! Das Allerschönste aber ist, daß nach dem Blatte Vergani's Herr Dr. Götz, der Vorsitzende der deutschen Turnerschaft, das Recht verwirkt hat, „sich einen deutschen Mann zu heißen und einem Bunde deutscher Männer vorzustehen". Es ist das Blatt Vergani's, indem das geschrieben steht!! Es ist Zeit, aufzuhören. Denn da hört wirklich Alles auf. — Wh. „Die Quelle der Gerechtigkeit." Wilna. Anläßlich seiner Verabschiedung empfing Minister des Innern Fürst Swiatopolk-Mirski auch eine Abordnung der israelitischen Gemeinde. Er hielt an diese eine Ansprache, in der er sagte, genau bekannt mit den Bedürfnissen der israelitischen Gemeinde, sei er in der Lage, bei der demnächst bevorstehenden Behandlung der ernsten israelitischen Frage mit voller Würdigung an sie heranzutreten. Er erwarte von Seite der Israeliten, daß sie den Regierungsmaßregcln volles Vertrauen entgegenbringen. Die Israeliten können völlig beruhigt sein, daß er, an die Quelle der Gerechtigkeit, an die Seite des Kaisers, berufen, darüber wachen werde, daß ihnen immer Gerechtigkeit widerfahre. Zur Vorgeschichte des Zarenerlasses vom 4. September. Der bekannte Erlaß vom 4. September, in welchem Zar Nikolaus seinen jüdischen Untertanen in 11 Paragraphen nebst 2 Anmerkmgen so wenig gegeben hat, hatte dennoch eine sehr lange Vorgeschichte, die bis zum Jahre 1900 zurückdatiert. Den ersten Anstoß zu einer „Reform" der Maigesetze gab der damals noch allmächtige Finanzminister Witte, der trotz seiner jüdischen Frau für die Juden zwar nicht das Mindeste übrig hatte, aber im Interesse der mit chronischem Defizit und periodisch wiederkehrenden Anleihen arbeitenden russischen Finanzen einige Vorrechte für die reichen Juden haben wollte. Ihm schloß sich der Minister des Innern Herr Durnowo an, der seinerseits Erleichterungen für die jüdischen Handwerker forderte. Die Zahl dieser ehrlichen, zum langsamen Verhungern verurteilten Arbeiter hat seit Erlaß der Maigesetze in erschreckender Weise zugenommen. Die in ihrer Bewegungsfreiheit gehemmten, durch dieses Gesetz in ihrem Erwerb stark eingeschränkten Juden wußten in ihrer Not nichts besseres zu beginnen, als immer wieder und wieder zum Handwerk zu greifen, das infolge der erdrückenden Konkurrenz seinem Manne nicht einmal das trockene tägliche Brot mehr geben konnte. Die so in die Enge getriebenen jüdischen Proletarier griffen zum Wanderstab oder verschrieben sich in ihrer Verzweiflung dem von der russischen Regierung so gefürchteten „Bund". Dem Ministerium des Innern lag daher sehr daran, die Lage des jüdischen Proletariats zu erleichtern, um so dem „Bund" das Arbeitsfeld einzuschränken. Zu diesen beiden Faktoren trat sehr bald ein dritter hinzu. Auch die Führer des russischen Judentums, die von den Plänen der Regierung erfahren haben, meldeten sich mit ihren Wünschen. Sie baten den Minister des Innern, eine jüdische Deputation zu empfangen, welche die Behörden auf die allgemeine Lage der Juden aufmerksam machen sollte. Allein davon wollte der Minister nichts wissen. Eine jüdische Deputation empfangen, mit den Juden gar verhandeln! Was ein richtiger russischer Tschinownik ist, mag keine Deputationen leiden, geschweige denn eine jüdische Deputation. Den Juden wurde daher nahegelegt, als Privatpersonen in einzelnen Zuschriften.ihre Vorschläge zu machen. Das geschah auch, aber die Vorschläge der Juden überstiegen doch alle Maßen und Grenzen! Zwar an eine völlige Aufhebung der Maigesetze wagten auch sic nicht einmal in ihren kühnsten Träumen zu denken. Nicht allein forderten sie die Aufhebung der 50 Werstzone und die Gewährung des Wohnrechtes auf dem flachen Lande, sie verlangten sogar die Erweiterung des 25 Gouvernements umfassenden Ansiedlungsrayons um die weiteren 6 Gouvernements Smolensk Tschernigvw, Pskow, Kurland, Livland und Estland. Sie motivierten diese Forderung damit, daß die Zahl der Juden in genannten Gouvernements jetzt schon sehr groß wäre. Ferner verlangten sie die Wiedereröffnung der den Juden nach Erlaß der Maigesetze gesperrten weiten Gebiete Sibiriens, Zentralasiens und des Kaukasus. Diese letztere Forderung wurde damit begründet, daß diese Ländereien nicht weniger als % des gestimmten Zarenreiches repräsentieren und daß absolut gar kein Grund vorliegt, weshalb diese so wenig bevölkerten Gebiete den Juden verschlossen bleiben sollten. Die Forderungen der Juden wurden als „ungeheuerlich" abgelehnt und nur die Aufhebung der 50 Werstzone akzeptiert, Auch wurden in 2 Erlässen 160 Dörfer in den Ansiedlungsrayon hineinbezogen. Aber an Stelle der Juden trat der Justizminister Graf Murawjew als neuer Faktor ein. Als Justizminister forderte er, daß die gegen Japan käuipfenden jüdischen Soldaten zu den privilegierten Juden gerechnet werden sollen. Dieses wichtigste Zugeständnis in dem ganzen Zarenerlasse haben die Juden also dem Grafen Murawjew und nicht, wie Mr. Zangwill behauptet, Herrn v. Plehwe zu verdanken. Ferner danken die Juden diesem aufgeklärten Justizminister die Bestimmung des § 10, wonach die einmal von den Korporationen in den Gebieten außerhalb des Rayons als ortsansäßig registrierten Juden nicht mehr behelligt werden dürfen, selbst wenn die Registrierung zu Unrecht erfolgt sein sollte. Endlich muß noch ein sehr wichtiger, bei dem Zustandekommen des Erlasses tätig gewesener Faktor, der Name des Marschalls Oyama, erwähnt werden. Ohne die Siege dieses großen Japaners würde der Erlaß, über den im Schooße einer Kommission 5 Jahre lang beraten wurde, überhaupt nie das Tageslicht erblicken. Noch ein halbes Dutzend solcher Siege wie bei Liaujang und die Maigesetze werden für immer in den Orkus verschwinden. Ueber die Inden in Spanien erfährt man selten etwas näheres. Um so interessanter dürften folgende Notizen sein, die der gut unterrichtete Mitarbeiter eines englischen Blattes veröffentlicht hat. Das Dekret, durch welches gestattet ist, Juden in Spanien zu naturalisieren, datiert vom 14. August 1871 und ist unterschrieben vom König Amadeus und kontrasigniert von dem Ministerpräsidenten Zorilla. Die größte Mühe um das Zustandekommen dieses Dekrets hat sich ein Neffe von Moses Montefiore, Haim Guedalla, gegeben. Er hat 1868 schon seinen Einfluß auf den damaligen Diktator Spaniens Marschall Prim geltend gemacht. Dieser wollte auch die Erlaubnis geben, indes wurde er bekanntlich 1870 ermordet. Im Jahre 1880 setzte Guedalla seine Bemühungen fort; aber erst am 27. Juni des folgenden Jahres waren diese von Erfolg gekrönt. Der Ministerpräsident Sagasta schrieb ihm einen Brief, in welchem es heißt: „Ich teile Ihnen mit, daß Artikel 1 der spanischen Konstitution die entschiedenste Widerrufung des Verbannungsdekrets gegen die Juden aus dem Jahre 1492 ist." Aber dabei beruhigte sich Guedalla nicht. Er verlangte von Sagasta eine ausdrückliche Erklärung und dieser verwies ihn auf Artikel 11

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