Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 40 (30.9.1904)
- Date
- 1904-09-30
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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(Seite 638 Dr. JBlocb’s Wochenschrift. Nr. 40 Nach all dem Ausgeführten können wir die Existenz weise des Juden Volkes inmitten der ganzen Bevölkerung in jener Zeit, zwischen den Karolingern bis nach den Kreuzzügen, deutlich ersehen. Sie sitzen nach dem unter den Germanen' allgemeinen Grundsätze der persönlichen Stammesrechte, genau so wie die Franken, Allemanen, Sachsen und Romanen, in ihren Vierteln nach ihrem Rechte. Als nun durch die wirtschaftliche Entwicklung das Stammesrecht allüberall zurücktritt, geschlossene territoriale Rechtsgebiete entstehen, namentlich einheitliche Stadtrechte sich bilden, so zeigen die Quellen, dass bis zum 12. Jahrhundert diese Ausgleichungs- und Assimiiierungs-Tendenz vor den Toren des Juden Viertels, das mit dem späteren Ghetto keinen Zusammenhang hat, keineswegs stille hält. Das geht aus den vielen Nachrichten, welche wir gerade aus den Städten besitzen, klar hervor. So steht, um von den vielen Beispielen aus den städtischen Gemeinwesen nur jenes aus Köln zu bringen, dort das alte Rathaus „Intra Judaeos“, es ist tatsächlich umgeben von Judenhäusern, was bei einem schon damals vorhandenen gehässigen Verhältnis nicht denkbar wäre. Wir sehen weiters in dieser Stadt die charakteristische Erscheinung, dass der ursprünglich eximierte Gerichtsstand der Juden aufgehört hat, dass sie vor den städtischen Richtern Recht nehmen und dass selbst in dem wichtigsten Teil des Rechtslebens die Exklusivität der Gemeinsamkeit gewichen ist; die Besitztitel der Juden und Christen an Immobilien erscheinen unterschiedslos nebeneinander stehend, in demselben „Schrein“, in der Fassung der Urkunden tritt nicht die geringste Differenz mehr zu Tage. Mannigfache sonstige Umstände lassen überhaupt auf ein allmäliges, aber unverkennbares Abschwächen des Unterschiedes schliessen. Die deutschen Namen beginnen auch in den jüdischen Urkunden vorzukommen, namentlich kommen die deutschen Frauennamen häufig vor; gerade so wie auch wieder im 18. und 19. Jahrhundert die Mädchen und Frauen unter den Juden die deutschen Vornamen am frühesten akzeptierten. Aus den verschiedensten, beiläufig und absichtslos erwähnten Tatsachen geht ein ungezwungener Verkehr selbst zwischen den geistlichen Würdenträgern Kölns und seinen Juden hervor. Und an dieses letztere Zeugnis schliesst sich ein anderes nicht weniger beweiskräftiges. Wir finden nämlich dort in den höchsten kommunalen Stellungen in grosser Anzahl getaufte Juden vor. Das wäre ganz unmöglich, wenn die Juden selbst sieh in unwürdiger Lage befunden hätten. Aus dem Zusammenhänge der verschiedenen fortlaufenden Urkunden ergibt sich der diesfällige Prozess zumindest bei einer Reihe von einzelnen Individuen mit ziemlicher Deutlichkeit. Es standen Juden im sozialen Ansehen und in kommunalen Würden —es ist nun ein psychologisch leicht erklärlicher Vorgang, wenn in solchen jüdischen Männern der Wunsch entsteht, die letzte Scheidewand zwischen sich und ihren Kollegen zu entfernen, Vorgänge, die wir ja in Berlin und Wien in den letzten zwei Jahrhunderten sich wiederholen gesehen. Und nicht nur aus Köln kennen wir ein solches grosses Patrizier-Geschlecht, die „ Judden“,— aus den verschiedensten Städten Deutschlands werden solche vornehme Geschlechter jüdischer Provenienz genannt, deren Glieder darum den Beinamen Judaeus führen. Fügen wir . noch zur Vervollständigung des Bildes kurz hinzu, wie die Quellen nicht den geringsten Zweifel bestehen lassen, dass zu jener Zeit den Juden auch das vornehmste Besitzrecht, das sie von der Römerherrschaft her besassen, jenes auf Immobilien, in Frankreich wie in Germanien bestimmt zu eigen war. Die hyperbolische Aeusserung Boquet’s (script. XII, 215): „halb Paris gehört den Juden“, ist natürlich auf ein sehr bescheidenes Mass zu reduzieren — immerhin musste ein sehr ansehnlicher Hausbesitz der Juden vorhanden gewesen sein; bilden ja nach einer anderen Nachricht auch in Lyon die Häuser der Juden ein Viertel, dessen Häuser zu den schönsten der Stadt gehören. Die Nachrichten aus den deutschen Städten zeigen, dass, namentlich in Südlind Mittel- Deutschland, Grundbesitz der Juden eine gewöhnliche Erscheinung ist. Heben wir aus der Fülle der Daten nur einige Wien betreffende heraus. In unserer Stadt zeigt nach der Studie Camesinas (Wiens örtliche Entwicklung) um die Mitte des 12. Jahrhunderts die Judenstadt, vom Sternhof und Ledererhof bis zum Schulhof reichend, einen für die damalige Ausdehnung der ganzen Stadt überraschenden Umfang; dieselbe ist ausgefüllt von grossen stattlichen Häusern, deren jüdische Besitzer bei Camesina auf jeder Parzelle verzeichnet stehen. Noch deutlicher wird der damalige Stand des jüdischen Hausbesitzes in Wien durch die Tatsache charakterisiert, dass die Juden auch ausserhalb ihrer Judenstadt Häuser besassen. So waren urkundlich von den in das heutige alte Rathaus hineingebauten Parzellen die Nummern 285 G—G Judenhäuser gewesen. Und ausserhalb Wiens, in Niederösterreich legt man noch 1267 den Juden auf, von ihren Aeckern den kirchlichen Zehnt zu bezahlen, sie müssen demnach solche besessen haben. Noch im 14. und 15. Jahrhundert, schon unter ganz anderen Verhältnissen, treffen wir noch an vielen Orten zahlreiche jüdische Hausbesitzer, allerdings nur als Restanzen früherer Zustände — aber gerade deshalb sind sie beweiskräftig für diese selbst; ein allgemeines prinzipielles Verbot des jüdischen Hausbesitzes datiert erst aus dem Jahre 1597. Einen Widerstand nun gegen diese von den Juden innegehabte Stellung, eine Gehässigkeit gegen dieselben sehen wir in der frühesten Zeit nur von einer Seite ausgehen : von Seite der Kirchenversammlungen; nicht aus wirtschaftlichen, sondern rein dogmatischen Motiven. Bei den Westgothen dringen diese Kirchen verböte auch durch. Anders in Deutschland. Hier zeigen gerade die fort und fort wiederholten Kirchengesetze, dass die Juden nicht Richter sein, überhaupt nicht öffentliche Aemter bekleiden sollen, dass solches tatsächlich der Fall gewesen sein muss. Und wenn von Seite der Kirchenversammlungen immer von Neuem eingeschärft werden muss, dass Juden keine Christinnen heiraten, kein christliches Gesinde halten, mit Christen nicht zusammenspeisen sollen, setzt dies doch voraus, dass solche Gewohnheiten bestanden, dass die Bevölkerung damals die den Juden feindlichen Anschauungen der Geistlichkeit nicht teilte. Ueberspringen wir aber zwei Jahrhunderte, ungefähr von 1300 bis 1500. Welch’ anderes Bild zeigt sich dann unseren Augen! Ungezählte Tausende der Juden hatte man hingemordet, andere Tausende gerichtsordnungsmässig verbrannt, im mildesten Falle, nachdem man sie ausgeraubt, nur verbannt. Und nachdem die unmittelbar gegen Leib und Leben gerichteten Verfolgungen schon ein Ende gefunden hatten, verhältnismässig Ruhe eingetreten war, sehen wir die Juden allüberall in der tiefsten Erniedrigung des Seins und Daseins. Aus den Städten sind sie zumeist vertrieben, hinausgedrängt auf die Dörfer. Es sind die günstigeren Fälle, wenn sie sich auf solchen in der Nähe der Stadt niederlassen und von^ dort aus tagsüber in der vorigen Heimatsgemeinde Erwerb suchen können; nur die Strassennamen, hie und da die Reste eines alten Friedhofs, an dem die Kinder furchtsam vorüberhuschen, bleiben von ihnen zurück. Wo sie noch tatsächlich in den Mauern der Stadt geduldet werden, sind sie zusammengepfercht in dem schrecklichen licht- und luftleeren Ghetto, das sie nur scheu verlassen, weil sie