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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-09-23 · 39 (23.9.1904) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
39 (23.9.1904)
Date
1904-09-23
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Rr. 39 Dr. Dlocb's MocbenscvrM. Sette 631 Geständnisse, durch die Folter erpreßt. Das ist Alles. Die Schüler hörten meinen Auseinandersetzungen mit Interesse zu, und ich glaube auch klärend aus sie gewirkt zu haben, da mein Verhältnis zu den Schülern stets vorzüglich gewesen ist und auch noch ist. Einige Zeit darauf erhielt ich von einem hiesigen Glasermeister — das sind die Oldenburger Bürger — einen sackgroben Brief, indem mir zwar unorthographische und stillose, aber recht deutliche Vorschriften gemacht wurden, wie ich mich im Unterrichte zu verhalten habe. Ich war töricht genug, den Mann für belehrbar zu halten und schrieb ihm ein paar Worte zu der Frage, darauf erhielt ich einen noch gröberen Brief. Ich antwortete noch einmal, nur um die Schmähungen des letzten Briefes (gegen Strack und mich) zurückzuweisen, ließ dann aber die Sache auf sich beruhen. Im Unterricht habe ich dann bei Gelegenheit noch einmal, ohne die Briefe zu erwähnen, die Frage kurz besprochen, und nun erfolgt dieser Wvrtausbruch des Herrn Glasermeisters (Lampe heißt er) in der „Staatsbürgerzeitung", von der er mir bei dem ersten Briefe einige Exemplare beilegte. Natürlich habe ich meinem Direktor, dem Herrn Prof. Krause, sofort die Sache vorgetragen, er gab mir vollkommen recht, meinen Kollegen und andern Herren diente sie zur Erheiterung; auch mich ärgert sie nur mäßig und stört mich gar nicht ..." Die Inden im dentschen Heere. Ueber die immer wieder abgeleugnete, aber doch durch immer neue Tatsachen bewiesene Zurücksetzung des jüdischen Elementes im deutschen Heere bringt die Zeitschrift „Im deutschen Reich" einen lehrreichen Beitrag. Sie druckt nämlich die Militärpapiere eines jüdischen Vizefeldwebels ab. der vom 1. Oktober 1890 bis zum 1. Oktober 1891 bei der 6. Kompagnie des 11. Infanterieregiments v. d. Tann in Regensburg gedient hat. In einem Führungsattest vom 1. Oktober 189! wird ihm bestätigt, daß er sich während der Dienstzeit „sehr gut geführt hat, sehr gut beanlagt, fleißig, willig, strebsam und verwendbar, bescheidenen Charakters, moralisch tadellos" ist, keine gerichtlichen Strafen erlitten und keine Disziplinarbestrafungen mit strengem Arrest. In einem Befähigungszeugnis vom 30. September 1891 heißt es: ..besitzt reges Ehr- und Pflichtgefühl, er hat sich diejenige Sicherheit in der persönlichen Ausführung des Dienstes und in der Kenntnis der Vorschriften erworben, welche für das richtige Auftreten als Vorgesetzter erforderlich ist. Nach seinen Leistungen und seinem Auftreten als Vorgesetzter verspricht er, bei weiterer Ausbildung ein brauchbarer Reserveoffizier zu werden." Am 12. Juni 1892 wurde 3E. während einer Uebung Vizefeldwebel. Der Hauptmann sandte ihm nach dieser Uebung „mit bestem Gruß" folgenden Brief: „Da es mir in der Hitze des Gefechts unmöglich war. mich persönlich zu verabschieden, so wünsche ich Ihnen auf diesem Wege ein herzliches Lebewohl und danke Ihnen bestens für Ihre ersprießliche Dienstleistung." Auch die sogenannte Uebung B machte er mit Erfolg, sowie vrei andere von elf Ostiziersaspiranten. Der Regimentskommandeur gab den Vieren ihren Erfolg selbst bekannt, indem er sie als Kameraden begrüßte und ihnen zu ihrem Erfolg gratulierte. Den Rat, seinen Wohnsitz formell nach Bayern zu verlegen, konnte der Vizefeldwebel nicht befolgen. Die Folge war, daß das Hamburger Bezirkskommando ihn auf Anfrage beim Regensburger Bezirkskommando als ungeeignet zur Beförderung bezeichnete. Als der Vizefeldwebel am 19. März 1894 anfragte, ob er höheren Orts zur Beförderung zum Reserveoffizier vorgeschlagen sei, er beabsichtige, eine längere Reise nach Holland zu machen und möchte sich gern nach seinen militärischen Verpflichtungen einrichten, erhielt er nämlich die Antwort, daß seine Reise nach Holland keiner Beanstandung unterliege und ein Beförderungsvorschlag bis jetzt nicht bestätigt worden sei. Am 22. April 1894 wurde ihm dann vom Bezirkskommando mitgeteilt, daß er zur Verwendung als Offiziersstellvertreter nicht geeignet befunden und demgemäß aus der Liste der Offiziersaspiranteu gestrichen wurde". Daß in Regensburg die Absicht bestand, ihn zum Reserveoffizier zu befördern, ist zweifellos, weil man solche Herren, die man nicht befördern will, da man sich vorher genau orientiert, die Uebung B schon „ohne Erfolg" ableisten läßt. Auf eine Anfrage, ob er selbst daran schuld trage, daß er dem Offizierkorps nicht zur Wahl voi geschlagen worden sei, oder ob er die Ursache in seinen privaten Verhältnissen zu suchen habe, — er habe noch zwei Brüder, welche demnächst ihrer Militärpflicht zu genügen hätten, und es sei sein Wunsch, ihnen durch die Kenntnis der Ursache seiner Nichtbeförderung helfen zu können — erhielt X. vom Bezirksoffizier in Regensburg am 25. Mai 1894 die Antwort, daß seine Wahlstellung zum Reserveoffizier gemäß Entschlreßung des Bezirkskommandos Regensburg unterblieben sei. Auf eine Anfrage des Vaters erwiderte das bayerische Kriegsministerium am 3. März 1895, daß bezüglich der Streichung seines Sohnes von der Liste der Offiziersaspiranten Erhebungen im Gange seien. Am 16. April 1895 teilte das Kriegsministerium weiter mit, daß nach eingehenden Erhebungen kein Anlaß bestehe, die Streichung des Sohnes von der Liste der Offiziersaspiranten rückgängig zu machen. Darum war das Kriegsministerium gar nicht ersucht worden. Das letzte dieser lehrreichen amtlichen Schriftstücke bildet die Mitteilung vom 16. April 1903, daß dem Vizefeldwebel der Landwehr die zweite Klasse der Landwehrdienstanszeichnnng verliehen worden ist. Schleswig. (Die Beisetzung von Aschen* Urnen auf israelitischen Friedhöfen.) Ueber die Zulässigkeit der Beisetzung von Aschen-Urnen auf israelitischen Friedhöfen ist von dem Regierungspräsidenten in Schleswig anläßlich eines ganz konkreten Falles eine Entscheidung getroffen worden, deren Bedeutung es rechtfertigt, wenn wir sie hier im Wortlaut wiedergeben. Der dieser Entscheidung zugrunde liegende Tatbestand ergibt sich ohneweiters aus dem Wortlaut des Bescheides, der an den Vorstand der israelitischen Gemeinde in Elmshorn gerichtet ist und folgenden Wortlaut hat: „Die Beisetzung von Aschen-Urnen widerspricht der jüdischen Glaubenslehre und ist geeignet, in den Kreisen der jüdischen Glaubensgenossen die lebhafteste Beunruhigung hervorzurufen. Der Herr Oberrabbiner zu Altona hat daher mit Recht zu wiederholten Malen daraus hingewiesen, daß die Beisetzung der Asche krematorisch Verbrannter auf jüdischen Friedhöfen nach dem israelitischen Religionsgesetze unzulässig ist. Da der Vorstand der israelitischen Gemeinde in Elmshorn eine der Auffassung des Oberrabbiners gegenteilige Anschauung vertritt, nehme ich Veranlassung, daraus hinzuweisen, daß die Beisetzung von Aschenresten auf Friedhöfen gegen die ausdrücklichen Bestimmungen des Gesetzes vom 14. Juli 1863 verstößt. Wenn es im Z 21 a. a. O. heißt, daß die Juden aus einem jüdischen Begräbnisplatze zu bestatten sind, so ist damit zum Ausdruck gebracht worden, daß den Juden ein besonderer Begräbnisplatz gestattet wird, sowie daß eine Bestattung, d. h. eine Beerdigung ihrer Todten stattzufinden hat. Es ist nicht angängig, diese Bestimmung dahin auszulegen, daß an Stelle der rituellen Beerdigung jegliche andere 2lrt der Bestattung treten darf. Ich weise den Vorstand hiernach an, die Aufnahme von Aschenresten aus dem jüdischen Friedhofe nicht zu gestatten." London. (Protest gegen d i e H e tz p r i e st e r.) Der hier domizilierende Protestanten-Bund (Imperial Protestant Federation) hat dem Statthalter von Irland, dem Premierminister, dem Minister des Innern und dem Hauptsekretär für Irland folgende Zuschrift übermittelt: „Der Vorstand des Imperial Protestanten-Bundes, der 54 Protestantenvereine Englands und der Kolonien vertritt, hat in seiner letzten Sitzung die skandalöse Behandlung besprochen, die vor kurzem die Juden in Limerick zu erdulden hatten. Es ist einstimmig beschlossen worden, daß ich an Eure Lordschaft schreiben und ihr die beifolgenden Zeitungsberichte mit der Bitte übermitteln sollte, ihnen die sorgfältigste Beachtung zu schenken. Der Vorstand gibt seiner einhelligen Meinung Ausdruck, daß das Benehmen gewisser Priester der römischen Kirche, die ihre Gemeinden zum Boykott und zu tätlichem Angriff gegen die Juden aushetzen, ein Skandal ist, der in diesem freien christlichen Land nicht geduldet werden dürfte. Der Vorstand spricht deshalb die Hoffnung aus, die königliche Regierung werde Schritte zur Verhinderung einer etwaigen Wiederholung solcher Vorfälle tun und werde eine Untersuchung veranstalten zur Feststellung aller Personen, die moralisch und gesetzlich für die Schäden verantwortlich zu machen sind, die den Juden in Limerick kürzlich zugesügt worden sind. Ich habe die Ehre u. s. w. James W. Walsch, Sekretär". Die Judenkrawaüe in Sosnowice. In Ergänzung unserer bisherigen Mitteilungen über die unerhörten Vorgänge in Sosnowice am 11. September entnehmen wir noch einem Spezialbericht der „Königsb. Hartungichen Zeitung" aus Sosnowice folgende anschauliche Schilderungen: Einem uralten Brauch gemäß pflegen die Juden von Sosnowice an ihrem Nenjahrstage an den Ufern der Przemsa, die hier vorüberfließt, zu beten. In jedem Jahre werden nun die harmlos ihre Gebete murmelnden Israeliten von halbwüchsigen Burschen gestört: Wahre Steinsalven rasseln auf die am Ufer Weilenden nieder. Um sich den Gefahren, durch Steinwürfe verletzt zu werden, nicht auszusetzen, sind es in den letzten Jahren der Juden immer weniger geworden, die an

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