Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 37 (9.9.1904)
- Date
- 1904-09-09
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Dr. Dlocb s Woebenscfrtift. Eeite 599 Nr. 37 des Vorstandes der Anwaltskammer rief Justizrat Jacobsohn dem entschlafenen Kollegen Worte des Abschieds nach, wobei er besonders betonte, daß Staub, wenn nicht an Jahren, so doch an Erfolgen das biblische Alter erreicht habe und der Stolz der Advokatur war. Ties ergriffen sprach Justizrat Lemberg vom Kammergericht im Namen aller zahlreichen persönlichen Freunde des Entschlafenen, wobei er noch besonders hervorhob, wie anregend die schriftstellerische Tätigkeit Staub's aus seine Kollegen gewirkt hat. Im Namen der Großloge des Ordens B'nai B'rith, um die sich Staub große Verdienste erworben, hielt Justizrat Sinnendorfer eine kurze Ansprache. Mit einem Gebet und einem Gesang schloß in der Leichenhalle die feierliche Trauerhandlung. Am Grabe sprach Rabbiner Dr. Weiße ein kurzes Gebet und dann wurde der Entschlafene zur Ruhe gebettet. Petersburg (Revision der Aufenthaltsbestimmungen.) Ein kaiserlicher Erlaß ändert die Bestimmungen über die Aufenthaltsrechte der Juden bis zur allgemeinen Revision der Judengesetze folgendermaßen ab: Das Verbot, innerhalb der Ansässigkeitszone sich außerhalb der Städte und Flecken anzusiedeln, findet keine Anwendung auf Juden mit höherer Bildung nebst ihren Frauen und Kindern, auf Kaufleute der ersten Gilde und deren Familien, auf Kaufleute, die 15 Jahre lang zur ersten Gilde zahlten, auf Handwerker, solange sie ihr Handwerk treiben, und aus verabschiedete Untermilitärs. Allen diesen Juden wird gestattet, außerhalb der Städte und Flecken Immobilien zu mieten, sowohl zum Wohnen, als auch zum Betreiben von Handel und Gewerbe. Juden, die höhere Bildung erhalten haben und unbescholten sind, dürfen überall Handel und Gewcrbe treiben und können, ohne vorher fünf Jahre hindurch innerhalb der Ansässigkeitszone zur ersten Gilde gezahlt zu haben, außerhalb dieser Zone der Kaufmannschaft beitreten. Jüdische Kaufleute erster Gilde, die nicht volle sechs Jahre als solche gezahlt haben, dürfen ihr in den inneren Gouvernements wieder beitreten, ohne abermals fünf Jahre lang in der Ansässigkeitszone für die erste Gilde' gezahlt zu haben. Juden, die, wenn auch mit Unterbrechung, zehn Jahre außerhalb der Ansässigkeitszone als erste Gilde besteuert gewesen sind, erwerben das Recht, in den inneren Gouvernements den Stadtgemeinden beizutreten und samt ihren Familien im ganzen Reiche zu leben. Juden mit dem Titel Kommerzienrat oder Manufakturrat dürfen mit ihren Familien im ganzen Reiche, auch die Dörfer der Ansässigkeitszone nicht ausgeschlossen, leben. Juden, welche an dem Kriege im fernen Osten teilgenommen, Auszeichnungen erhalten und sich im aktiven Dienste tadellos aufgeführt haben, erhalten das Recht, im ganzen Reiche zu leben. Jüdische Kaufleute erster und zweiter Gilde erhalten das Recht, alle Städte der inneren Gouvernements zu Handels- und Gewerbezwecken ohne Beschränkung zu besuchen, jedoch darf ihr Aufenthalt dortselbst sechs, beziehungsweise drei Monate im Jahre nicht übersteigen. Auch können sie sich dort im Krankheitsfalle durch Kommis oder Bevollmächtigte vertreten lassen. Frauen von Juden mit höherer Bildung und solche mit dem Titel Konnnerzienrat oder Manufakturrat erhalten lebenslänglich das Recht, im ganzen Reiche zu leben, die Söhne bis zur Volljährigkeit oder Beendigung ihrer Hochschulstudien, die Töchter bis zu ihrer Verehelichung. Alle Verfügungen der Kontrolhöfe über den Beitritt der Juden zum Kaufmanns- und Kleinbürgerstande in den Städten der inneren Gouvernements bleiben in Kraft, selbst wenn sie gesetzwidrigerweise erfolgt sein sollten. Die neuen Bestimmungen finden keine Anwendung auf Gegenden, wo für die Juden besondere Beschränkungsmaßnahmen bestehen. Der vorstehende Erlaß berücksichtigt einige reiche Juden und außer ihnen nur noch jene, die sich einen akademischen Grad errungen haben. Die große Masse, die im Elend verkommt, für die Rußland nur der große Kerker ist, ging leer aus. In Rußland gilt eben nur der reiche Jude etwas, begreiflicherweise, da man von ihm nur Eines will: Geld. Für die jüdischen Studenten kein Wort der Gnade, ebensowenig für die jüdischen Studentinnen; für sie bleiben jene Gesetze bestehen, die am drastischesten durch eine entsetzliche Geschichte illustriert werden, die Anatole Leroy- Beaulieu in seinem großen Werke erzählt. Eine jüdische Studentin, berichtet er, habe, als sie ihre Studien an der Universität fortsetzen wollte, eine Karte als Prostituierte lösen müssen; denn der Prostituierten ist der Aufenthalt in der Universitätsstadt erlaubt, der jüdisften Studentin nicht. Daran aber ändert auch der jüngste Gnadenerlaß nichts, wenn auch selbst die wenigen Begünstigungen, die er gewährt, nnmerhin als ein Schritt nach vorwärts cufgefaßt werden kämen. So viel ist sicher: Der Zweck dieses Ukas ist kein humanitärer; die ruffische Regierung will ein Anleh.'n aufnehmen, und die Judenverfügung des Ministeriums des Jnne n ist einfach eine vorbereitende Maßregel hiezu. Man will den weste ropäischen Juden, die eine Rolle in der Finanzwett spielen, zeigen, daß man bestrebt ist, das Los ihrer Stannmsgenosse t zu verbessern. Aber schon der Schluß- Passus der kaiserlicher: Verfügung, daß diese nämlich keine Anwendung auf jene Gegenden finden solle, in denen für di? Juden besondere beschränkende Maßregeln bestehen, beweist, daß die russische Regdrung nir der Not gehorchend, nicht aus. rmerem Triebe zu diesem Erl'.ffe sich entschloß, der, wie gesagt, 'ausschließlich beit reichen und gebildeten Juden zugute kommt. Die reichen Juden aber h.ben auch bisher schon Alles durchsetzen können, was sie wollten, denn ihnen stand ja der Rubel zu Gebote. Gcknechter '."doch, im Riesenghetto eingesperrt, der Unterdrückung und Aussaugung durch die Beamtenschaft preisgegeben, das bleibt die große Masse der Judenschaft im russischen Reiche auch fürderhin, und der neueste Erlaß des Zaren wirft in ihr düsteres Los nur einen schwachen Strahl der Hoffnung, der Hoffnung auf jene vollkommene Revision der Judengesetze, die immer wieder angekündigt wird und die bisher noch immer nicht gekommen ist. Ans dem nnterird schen Rußland. Im Hafen ron Kronstadt spukt es. Am hellichten Tage gehen dort die Geister um und stiften schweres Unheil. Seltsamerweise haben sie alle ihre Tücke gegen die Werft gerichtet, in der die großen, gewaltigen Schiff-, Rußlands Trost und Hoffnung, zum Auslaufen bereit liegen. Da steigen bald Flammen auf und ein Brand zerstört die Arbeit von Monaten, bald kracht es tief unten in den Schiffsräumen und der Zimmermeister findet ein Leck, das, man weiß nicht wie, entstanden ist; bald hört man von einer Explosion, die den Kessel eines Dampfers zerriß ui.d ihn auf lange Zeit zum Stillstand verurteilte. Immer und in .ner wieder geschieht etwas, das die baltische Flotte kurz vor dem für ihre Abfahrt bestimmten Tage znrückhält, etwas, das üiese Flotte, die in Ostafien den Umschwung zugunsten Rußt nds herbeiführen soll, verhindert, die Reise anzutreten. Auch neue, )ings liegt wi 'der di-' Meldung von einem solchen Unfälle vor. An dem Panzer , Orel" wurde in dem Augenblicke, als das Sch ff den Hafen verlassen sollte, das Eindringen von Sand und Kies in wichtigen Maschinenteilen wahrgenommen, so daß die Reparatur des Schiffes abermals vier Wochen beanspruchen dürfte. Kann ein bl.ßer Zufall all dies verschuldet haben und sollte da nicht mchr im Spiele sein, als die landesübliche Schlamperei, die landesübliche Indolenz? Was geht in Kronstadt vor, luuß man f - igen, welches Gespenst treibt dort so grausamen Unfug und zersti t je länger je mehr die Hoffnungen, die man von dem Erscheinen der baltischen Flotte auf dem Kriegsschauplätze hegen zu dürfen glaubt? Die letzte Nachric t ist besonders kraß. Wie sollte Sand und Kies in wichtige M ffchinenteile des „Orel" gekommen sein, wenn nicht durch die Hände von Attentätern? Ein Kriegsschiff wird schon in Friedenszeiten gut behütet, im Kriege wird die Sorgfalt verdoppelt und im Hafen von Kronstadt geschieht die Ueberwachung mit noch größerem Eifer, weil man genau weiß, wer das Gespenst ist, das dort sein Wesen treibt. Es sind die Emissäre der Revolution, die ihre Zeit gekommen glauben. Der Krieg ist der beste Bundesgenosse für ihre Wünsche und Hoffnungen, wenn er verloren wird. Deshalb sehnen viele Tausende echter, gutgläubiger Russen nichts so sehr herbei, als eine russische Niederlage und jener Teil des Volkes, der die Propaganda der Tat betreibt, der für den Umschwung zum Guten nicht auf die Initiative des Zarismrauf die freiwillige Abdikation des