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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-09-09 · 37 (9.9.1904) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
37 (9.9.1904)
Date
1904-09-09
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 37 Dr. Dlocb's MocbenscbrM. Seite 593 reicher künstlerischer, gewerblicher und humanitärer Korporationen stehen und wie sie sich als Protektoren vorbildlich betätigen. Wenn nun ein Erzherzog in militärischen Dingen die Initiative ergreift, so ist das gewiß wichtig genug, um mit aller Aufmerksamkeit gewürdigt zu werden. Es ist also für die Folge darauf zu achten, daß den Korpskommanden nur Christen als Unteroffiziere namhaft zu machen seien. Es ist vorauszusetzen, und nicht ganz ohne innere Berechtigung, daß der noch einschränkende Erlaß auch eine weitere und allgemeinere Wirkung haben wird und in der Folge womöglich wohl überhaupt nur noch christliche Unteroffiziere namhaft gemacht werden. Prüft man den Erlaß auf feine Tendenz, so ist es klar, daß er darauf ausgeht, den christlichen Geist in der Armee zu stärken. Die Sache hat viel für sich. Man weiß aus der Kriegsgeschichte, daß der christliche Geist zuweilen einen ganz bedeutenden militärischen Faktor vorstellen kann. Ohne den christlichen Geist hätten sich die Kreuzzüge schwerlich arrangieren lassen. In den Türkenkriegen hat er eine sehr wichtige Rolle gespielt, und was die Religionskriege und insbesondere den dreißigjährigen Krieg betrifft, — halt, da spießt es sich freilich mit der weiteren Ausspinnung der Analogie! Es werden ja christliche Unteroffiziere verlangt und nicht römisch-katholische. In jenen Kriegen ging's nämlich auch gegen Christen, gegen protestantische Christen, und diesen soll die Unteroffizierskarriöre nicht verschlossen werden. Der Erlaß regt zum Nachdenken an, nach verschiedenen Richtungen hin. Alle administrativen militärischen Verfügungen müssen notwendigerweise den Endzweck haben, die Kriegstüchtigkeit der Armee zu erhöhen. Der christliche Geist, welche Vorzüge er sonst auch immer haben mag, ist kein kriegerischer Geist. Er predigt den Frieden. Pax vobiscum! Und auch sonst verlangt er nicht, daß Beleidigungen gerächt werden, und alle Gewalttat ist ihm etwas Fremdes und nicht Erstrebenswertes. Er hat mit dem Kriegswesen überhaupt sehr wenig gemein. Für stramme Disziplin und Pflichterfüllung bis zum Aeußersten sorgt schon das Reglement und die militärische Schulung der Truppe. Daß der christliche Geist in unseren Truppen im Kriegsfälle nicht gerade ausschlaggebend sein muß, das hat sich ja jetzt im fernen Osten gezeigt. Die russischen Soldaten sind, wie alle Welt gelesen hat, zur Stärkung des christlichen Geistes reichlich mit Heiligenbildern versehen worden. Die Japaner waren dagegen gar nicht in der Lage, sich auf den christlichen Geist, als einen Faktor, der mit für sie kämpfte, zu stützen und sie sind bisher wenigstens bei ihren kriegerischen Unternehmungen nicht schlecht gefahren. Immerhin könnte der entflammte christliche Sinn von Belang werden gegen einen heidnischen Feind. Ein solcher ist für absehbare Zeit nicht in Sicht. Erneuerte Türkenkriege, wenn man schon die Mohammedaner als Heiden bezeichnen will, sind für Oesterreich wohl kaum zu erwarten. Andere nichtchristliche Feinde, wie die Japaner oder die Chinesen, sind uns ein wenig zu entlegen. Und sonst? Alle sonst möglichen Feinde: Deutschland, Rußland, Frankreich, Italien, England, Schweden, Dänemark — sie find alle gut christlich. Es mag recht wünschenswert sein, fie im etwaigen Kriegsfall zu besiegen, aber für den speziell christlichen Geist bleibt da recht wenig zu tun. Er würde von der Gegenseite, die er auch beseelen dürfte, einfach paralysiert werden. Italien und Frankreich sind dazu noch gut katholisch, was die Sache einigermaßen kompliziert. Davon aber war nicht die Rede und konnte in unseren Tagen füglich nicht die Rede sein, daß noch einmal zu kriegerischen Zwecken der katholische Geist aufgestachelt werden soll wider den protestantischen. Wenn nun all' das nicht das treibende Motiv sein konnte, so muß es doch auffallen, daß für eine militärische Qualifikation selbst in den untersten Graden das religiöse Bekenntnis ausschlaggebend sein soll. Sonst gibt es ja bei uns in Oesterreich ganz selbstverständlich für Anstellung oder Avancement beim Militär oder sonst im Staatsdienst nur einen einzigen ausschlaggebenden Faktor und das ist die Tauglichkeit, die Eignung, die Tüchtigkeit, das Verdienst, die Würdigkeit. Es würde gewiß nicht auffallen und gewiß mit allseitiger Zustimmung begrüßt werden, wenn ein hoher Erlaß einmal, um die eingewurzelte gute Uebung noch mehr zu befestigen, verlangte, daß streng darauf zu achten sei, daß selbst zu Unteroffizieren nur solche Männer namhaft gemacht werden, die es vermöge ihrer Leistungen und Vorzüge verdienen. Die Armee ist ja überwiegend christlich; es werden also doch wohl nur Ausnahmsfälle gewesen sein, die den Anlaß zu jener bemerkenswerten Aeußerung geboten haben mögen. Sollten jene Ausnahmen fich häufig wiederholt haben, so würde das doch zugunsten der Intelligenz, der Brauchbarkeit und der besonderen Tüchtigkeit der nichtchristlichen Elemente sprechen. Sonst hätten fich die Ausnahmen wohl nicht so oft ergeben. Wenn aber dem so ist, dann sollte man meinen, läge eher ein Grund vor, diese Elemente besonders zu berücksichtigen, als fie besonders zu benachteiligen, nicht um ihrer selbst willen, sondern im Interesse des allerhöchsten Dienstes, auf den es hier ja ausschließlich ankommt. In unseren bosnischen Regimentern dienen zahlreiche Mohammedaner. Sie leisten die Blutfteuer und tun damit für den Staat so viel, wie nur irgend ein Anhänger des christlichen Bekenntnisses. Ist es da gerecht, wenn man — die nötige Intelligenz und Tüchtigkeit bei ihnen vorausgesetzt — ihnen nicht einmal die Möglichkeit einräumen will, wenigstens zu Unteroffizieren „namhaft" gemacht zu werden? Warum denn nicht? Das Militär nivellirt. Wer da im Rock des Kaisers in Reih und Glied steht, der ist nicht Katholik, Protestant oder Mohammedaner, der ist nicht Deutscher, Czeche, Pole oder Slovene. der ist Soldat und als solcher hat er gleiche Rechte und gleiche Pflichten und hoffentlich doch auch gleiche Aussichten — Einer wie der Andere. Es müßte den Mohammedaner doch in seinem Selbstgefühl schwer bedrücken und ihn es als ein bitteres Unrecht empfinden laffen, wenn er, nur weil er ein Mohammedaner ist, ausgeschlossen sein sollte von allen Zukunftsaussichten. Wenn er gut genug ist, sein Leben einsetzen zu dürfen, wie die Anderen, alle Bürden seines nicht selbsterwählten, sondern ihm zwangsweise auferlegten Berufes zu tragen, dann sollte er — seine Intelligenz und Tüchtigkeit immer vorausgesetzt — auch gut genug sein, dort „namhaft" gemacht zu werden, wo das Verdienst und sonst nichts Anderes den Ausschlag zu geben hat. Wir empfehlen das der geneigten Beachtung im Jntereffe — der Mohammedaner. Wh. Dom Jahrmarkt des Lebens. Mozart und die Gesetzgebung in Bezug auf die Judentaufen. Wie der sel. G. Wolff in seinem Buche „Judentaufen in Oesterreich" mitteilt, hat Wolfgang Amadeus Mozart, der berühmte Komponist des „Don Juan" und der „Zauberflöte", die Gesetzgebung in Bezug auf die Judentaufen, wenn auch unbewußt, beeinflußt. Da nämlich unter der Regierung der Kaiserin Maria Theresia öfters Fälle vorkamen, daß jüdische Kinder zwangsweise getauft wurden, und es gar oft geheißen hat, die Kinder hätten selbst die Taufe gewünscht, so gab in einem gegebenen Falle die Hofkanzlei (jetzt Ministerium des Innern) ihr Votum am 19. Jänner 1765 dahin ab, daß die anni discretionis (Jahre der Vernunft) mit der Vollendung des siebenten Jahres beginnen sollen. Sie begründete ihr Votum u. a. damit: „Wie man denn erst in den abgewichenen Jahren gewisse, von Salzburg gebürtige Kinder unter dem siebenten Jahre ihres Alters in der Welt herumgeführt, welche in der Musik so erfahren gewesen, daß fie selbst komponiert haben, wozu mehr als ein znäleium discretivmii erfordert wird." Diese Kinder, von welchen hier die Rede ist, waren Wolfgang Amadeus Mozart und seine Schwester, mit welchen ihr Vater, als fie noch kleine Kinder waren, Kunstreisen unternahm. Wie aus dem Mitgeteilten ersichtlich ist, übte der kleine Mozart einen Einfluß aus die Gesetzgebung in Betreff der Juden, denn in der Tat wurden die anni discretioiüs von der Kaiserin Maria Theresia

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