Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 37 (9.9.1904)
- Date
- 1904-09-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 37 Dr Dlocb's Mocbenscbrttr. Seite 591 unter dessen Schutz das Konzil tagte, in einem förmlichen Geleitsbrief Leben und Freiheit zugesichert hatte. Aber es half ihm nichts. Der Kaiser selbst sagte während der Verhandlungen, wenn Huß nicht widerrufe und seinen Ketzereien entsage, werde er mit eigenen Händen das Holz zu dessen Scheiterhaufen zusammentragen. Noch in der Sitzung vom 6. Juli, wo seine Verdammung ausgesprochen wurde, berief sich Huß auf den kaiserlichen Geleitsbrief: „Im Vertrauen auf diesen bin ich vor der Kirchenversammlung erschienen, um meine Unschuld zu beweisen", sagte er und sah dem Kaiser gerade ins Gesicht. Sigismund errötete — und Huß wurde verbrannt. Das Recht, Ketzer verbrennen zu lassen, bestritt man damals dem Konzil nicht, aber es fühlte sich doch verpflichtet, sein Verfahren in diesem Falle und den Wortbruch des Kaisers möglichst zu rechtfertigen. Es erließ zu diesem Behufe ein Dekret, mittelst dessen es erklärte, daß kein von einem Kaiser, König oder andern weltlichen Fürsten einem Ketzer oder der Ketzerei Beschuldigten erteilter Geleitsbrief dem katholischen Glauben oder der kirchlichen Gerichtsbarkeit Eintrag tun dürfe; solche Ketzer können von der Kirche verhört, verurteilt und bestraft werden, selbst wenn sie sich ihrem Gericht nur im Vertrauen auf diesen Geleitsbrief gestellt haben. Der weltliche Fürst, der ihnen den Geleitsbrief, in welcher Form es auch sei, ausgestellt habe, sei in solchem Falle nicht verbunden, sein Wort zu halten. Im Besondern wurde dann noch das Verfahren gegen Huß gerechtfertigt, „dem nach göttlichem und menschlichem Recht keine Zusicherung und kein Versprechen zu halten sei", (nee aliqua sibi lides aut promissio de jure naturali, divino et humano fuerit in praejudicium Catholicae fidei observanda) der Kaiser habe in Bezug auf ihn alles getan, wozu er verpflichtet sei und das Konzil verbiete Jedwedem, weß Ranges und Geschlechtes er auch sei, den Kaiser oder das Konzil deshalb zu tadeln, da er sonst als Ketzer und Majestätsbeleidiger bestraft werden würde?) I. H. von Wessenberg, der Verweser des Bistums Konstanz (1817—1827), der in einer Zeit lebte, da man die Drohungen des Konzils nicht mehr zu fürchten hatte, sagt in seinem Werke „Die großen Kirchenversammlungen des 15. und 16. Jahrhunderts" (I. Abt., Kap. 30): „Die schwerste Schmach fiel auf Sigmunds kronumstrahltes Haupt; die Folgezeit hat sie nicht von ihm weggenommen .... Er lieh den Scheingründen des hohen Klerus und der Weltlichgesinnten geneigtes Gehör, versagte es aber den triftigsten Vorstellungen der böhmischen und mährischen Edeln, die ihm mündlich und schriftlich zu Gemüte führten, was aus Treu und Glauben werden solle, wenn er seinem Königsworte nicht Geltung verschaffe." Dagegen wurde Sigismund für seinen Wortbruch vom - Konzil schon im Voraus belohnt: Seit lange war er ein Feind des Habsburgers, Herzog Friedrich von Tirol, und strebte, ihn seines Besitzes zu berauben. Darin unterstützte ihn nun das Konzil, denn der Herzog hatte sich auch dessen Feindschaft zugezogen, da er den vom Konzil abgesetzten Papst Johann XXIII. in Schutz nahm. So wurde denn Friedrich als Feind der Kirche und Hochverräter in Bann und Reichsacht erklärt, alle seine Lehensleute wurden vom Kaiser ihres Eides gegen ihn entbunden, alle benachbarten Fürsten und Städte zu seiner Bekriegung aufgefordert. Und es fanden sich gar viele, die sich beeilten, unter Billigung von Kaiser und Kirche über den Habsburger zu dessen Beraubung herzufallen. Nur die Schweizer Kantone, die kurz vorher einen Frieden auf fünfzig Jahre mit ihm geschlossen hatten, weigerten sich. Da erklärte ihnen das Konzil, sie seien nicht verpflichtet, ihr Wort zu halten, und bedrohte sie sogar mit Exkommunikation und Bann, wenn fie neutral blieben. So ließen sich denn die braven Landsleute Tell's zum Wortbruch bewegen und erhielten ihren Anteil an der Beute.* 2) 1) I. Lenfant, Histoire du Concile de Conatance, Livre IV, § 32, Bd. I, 491, Fleury, Hist. eccles. Livre CHI, ch. 147. 2) Lenfant a. a. O. Buch II 29, Band I, 169. Wilhelm Coxe, Geschichte des Hauses Oesterreich, deutsch von H. K Dippold, Kap. 14. Daß sechzehn Jahre später (1431) Papst Eugen IV. die deutschen Fürsten ihres Eides entband und zum Bruche des mit den Huffiten geschlossenen Waffenstillstandes ermunterte, erscheint demnach ganz glaubwürdig. Es ist charakteristisch für die den Eid betreffenden Anschauungen des Mittelalters,' daß die Einwohner von La Rochelle, Untertanen des Königs von England, als sie von ihm abfielen und sich dem König von Frankreich unterwarfen, fich unter anderem ausbedangen, er solle ihnen auf seine K o ft e n vom Papst Dispens von den dem Engländer geschworenen Eide verschaffen, da sie sich sonst in ihrem Gewissen sehr beschwert fühlen würden. ‘) Und dabei war König Eduard ein ebenso guter Katholik wie König Karl von Frankreich. Wo man seinen Vorteil fand, brach man Eide und Verträge auch gegen Rechtgläubige, mit oder ohne Dispens der Kirche. Mitunter hielt selbst der Papst nicht sein Wort, wie z. B. Paul II. im Jahre 1464, Jnnocenz VIII. i. I. 14892), oder bewog weltliche Fürsten, geschlossene Verträge nicht zu halten, wie Julius II. den Kaiser Maximilian i. I. 1508 beim Kriege gegen die Republik Venedig. Auch entband er die von der Republik in Sold genommenen Truppenführer ihres Eides, gestattete ihnen aber, den erhaltenen Sold zu behalten.3 4 5) Ein sehr frommer, fanatischer Katholik war der Feldherr des Königs Ferdinand des Katholischen von Spanien, Don Gonsalvo von Cordova. Bei der Kapitulation der von ihm belagerten Stadt Tarent schwur er in feierlichster Weise auf einer Hostie, dem Herzog von Calabrien freien Abzug zu gewähren. Kaum war ihm die Stadt übergeben worden, als er den Herzog ergreifen und gefangen nach Spanien abführen ließ. Als frommer gewissenhafter Mann hatte er sich aber vorher von ebenso frommen Theologen belehren lassen, daß er persönlich nicht verpflichtet sei, den Eid zu halten, da er ihn ja nur für seinen König geleistet habe, und dieser sei wieder nicht verpflichtet, den Herzog freizulassen, da er selbst nicht geschworen habe. So blieb dem Herzog Zeit, in beinahe fünfzigjähriger Gefangenschaft (1501 —1550) über den Wert spanischer Eide nachzudenken. *) Zur Charakterisierung dieses „großen Capitains", auf den die Spanier so stolz waren, mag noch erwähnt werden, daß er als Vizekönig von Neapel während einer Teuerung im Jahre 1505 durch einen gewissen Paolo Tolosa Getreide aufkaufen ließ, die Preise in die Höhe trieb und dabei viei^igtausend Dukaten verdiente. Ein anderer spanischer Vizekönig, Don Ferrante Gonzaga, konnte (a. 1538) einer Meuterei der Soldaten nur dadurch ein Ende machen, daß er ihnen Amnestie versprach und dies in feierlicher Weise vor dem Altar beschwor. Kaum hatten die Meuterer die Waffen niedergelegt, als er alle ihre Anführer und auch viele andere Soldaten ergreifen und hinrichten ließ?) Man solle aber nicht glauben, daß bloß die vom großen Germanen Houston Chamberlain als so korrumpiert geschilderten Romanen im Eidebrechen so viel Hebung hatten. Der große Theodorich „Dietrich von Bern", der vielgepriesene Held deutscher Sagen, war nicht besser als Gonsalvo von Cordova. Nach dreijähriger Belagerung von Ravenna hatte ihm der König Odoaker die Stadt übergeben unter beschworener Zusicherung, ihm nicht bloß Leben und Habe, sondern auch königliche Ehren und, wie manche angeben, einen Anteil an der Regierung zu lassen, (a. 493.) Wenige Tage nach seinem Einzuge in die Stadt lud ihn Theodorich zu einem Gastmahle und ließ ihn unter dem Vorgeben, er habe gegen ihn konspiriert, nicht von Anderen töten, sondern ermordete ihn höchst eigen- ') Lea Chroniques de Sir Jean Froissart a. 1372, Livre I Partie II eh. 355. 2) Fleury Hiat ecel. Livre CXII ch. 111, Livre CXVI, ch, 105. 3) Cardinale Pietro Bembo, Iatoria veneziana, libro VII; Simonde de Sismondi, Hiatoire des republiques italiennes ch. 105, vol. XIII, 433. 4) Sismondi a. a. 0. chap. 100 vol. XIII 128; Muratori, Annali d’Italia a. 1501; Paulus Joviua, Vita magni Consalvi 1. I. 5) Barbaramente, contro la fede data e conculcata la religione d’essi giuramenti, fece impiccare. (Muratori 1« c. anno 1538.)