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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-09-02 · 36 (2.9.1904) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
36 (2.9.1904)
Date
1904-09-02
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 680 Dr. Dlocb's MocbenscbrLN. Nr. 36 Glaubensbekenntnis). Knaben wurden weniger ausgenommen als Mädchen; aber während von rechtgläubigen Knaben um 7'6 Perzent weniger als Mädchen ausgenommen wurden, bei den Altgläubigen um 6 Perzent, wächst die Ziffer bei den Juden zu 14'9 Perzent. Die Summe ziehend, muß man sagen, daß, während von Rechtgläubigen und Altgläubigen etwas mehr als V« nicht ausgenommen erscheinen (26—27 Perzent), bei den Juden das Verhältnis mehr als 2/5 (62 Perzent) beträgt; indessen betrug im Jahre 1890—91 die Zahl der sich zum Eintritt in die Schule meldenden rechtgläubigen und übrigen Kinder 90'5 Petent der gesamten Bewerber und der Juden 5*5 Perzent; wenn man bedeutet, daß damals die Rechtgläubigen und Altgläubigen zirka 91*9 Perzent der ganzen Bevölkerung bildeten, so wird es klar, um wieviel stärker das Streben nach Elementarunterricht in der jüdischen Bevölkerung ist. (Die jüdische Bevölkerung ist 45mal kleiner als die gesamte Bevölkerung und die zum Eintritt in die Schule sich Meldenden nur lomal, was ein Verhältnis gibt 45:15, d. i. 3:1.) Nimmt man hinzu, daß Abweisungen im Allgemeinen iya—2mal öfter Juden treffen (die absoluten Ziffern genommen), dann wird klar werden, daß, relativ gesprochen, die Abweisung jüdischen Knaben und Mädchen 5—6mal öfter ereilt. Seit 1891 bis 1892 erhoben sich fteilich drückendere Schwierigkeiten, weil der Zeitgeist nicht bloß die Beamten betörte, sondern auch die Masse der Wohlgesinnten in seine Netze zog. Nach Schließung der Alexander-Gewerbeschule hieß es die Waisenschule ins Synagogengebäude verlegen, wozu nach behördlicher Vorschrift das Gebäude im Innern zu Schulzwecken umgebaut werden sollte. Der Plan wurde vorgelegt, den die Gubernialverwaltung und der Generalgouverneur bestätigten, 8000 Rubel wurden für den Umbau ausgesetzt. Die mit der Aufficht betraute Kommission erhob an Ort und Stelle keine Einwendungen, sondern hinterbrachte dem Moskauer Generalgouverneur, daß, wenn auch in den Arbeiten keinerlei Abweichung vom gutgeheißenen Plan zu bemerken sei, dennoch aus dem ganzen Charakter der Umänderung die deutliche Absicht spreche, dem Bau ein solches Aussehen zu geben, daß im Falle, als in den Ansichten der Regierung ein Umschwung eintreten sollte, derselbe neuerdings ohne durchgreifende Aenderung in die Synagoge umgewandelt werden könne. Ein solcher „Umweg" erscheint fast verbrecherisch für die reinen Herzen der Beamten, die kaum gerade Wege kennen; daher erklärt sich der Vorwurf, der in dem Anträge des Generalgouverneurs gemacht wird, welcher vom Oberpolizeimeister mit Erlaß vom 24. Oktober 1897 über die Schließung der Schule verlautbart wird .... Aber davon später. Mich der Schule zuwendend, bemerke ich, daß hier Unterkunft, Kleidung und Kost, sowie Unterricht in Religion, russischer Sprache, Rechtschreibung, Geographie, Arithmetik, hebräischer Sprache, und Geschichte des Volkes Israel eine relativ beträchtliche Anzahl armer Kinder, vorzugsweise verwaister, fand: 1892/93 65, 1893/94 70, 1894/95 62, 1895/96 60, 1896/97 44. Der Unterricht ward in der Schule so vorzüglich geleitet, daß der Inspektor der Volksschulen nicht nur mündlich, sondern auch in offiziellen Berichten seine volle Befriedigung über die Ordnung und die Fortschritte der Kinder, besonders in der russischen Aussprache äußerte. Aber diese Schule überlebte die Gewerbeanstalt nicht lange. Aus dem Bericht der ökonomischen Verwaltung der Moskauer Judengemeinde von 1896 erhellt unter Anderem, daß die noch vorhandenen Ueberbleibsel der Wohltätigkeits- und Bildungsanstalten der Moskauer Juden der Administration keine Ruhe ließen, selbst nach dem Umbau der Synagoge und den aufgewendeten Kosten. Fiedler, der Aufseher der Schule, der 10 Jahre bereits in Moskau lebte, wurde plötzlich des Rechts zum Aufenthalt ermangelnd befunden und aus der Hauptstadt ausgewiesen; nach seiner Ausweisung blieben die Kinder ohne Religionslehrer. Der Rabbiner trug sich an, den Lehrer zu ersetzen, ohne besondere Entlohnung dafür, aber er erhielt die Bewilligung nicht. Der Kurator des Moskauer Lehrbezirkes forderte die Vorlage „vollkommen überzeugender" Beweise, daß in der Schule der Unterricht in obenerwähnten Gegenständen erlaubt sei und „das Dokument, auf Grund dessen die Schule gegründet sei, und im Falle des Mangels eines solchen Dokuments" ordnete er an — Maßregeln zur unverzüglichen Schließung der Schule zu ergreifen. Unheil drohte, und zwar wie es schien, unabwendbares, weil das „Dokument" nicht vorhanden war, die Schule war auf Grund des Tagesbefehls des Oberpolizeimeisters eröffnet worden. Aber nach vielfachen Erklärungen und Bitten wurde der Lehrplan zur Bestätigung vorgelegt, obgleich er der Behörde recht gut bekannt war, welche beim Besuche der Schule aus Anlaß des Unterrichtes und des Fortschrittes der Schüler stets ihre Billigung ausgedrückt hatte. .„«MZur großen Freude der Lehrer (von denen drei „Rechtgläubige" waren) und der Eltern erklärte der Kurator (1. Mai 1897), daß der Belastung des Waisenhauses Talmud Thora von seiten der Bezirksverwaltung keine Hindernisse bereitet werden würden. Aber gleich darauf (28. Juli 1897) trug der Oberpolizeimeister, sich plötzlich für die Schule interessierend, der ökonomischen Leitung auf, Ausweise vorzulegen über die Anzahl der Kinder in der jüdischen Schule und über die Zahl derer, welche in den letzten 5 Jahren Unterricht genossen hatten. Genau nach 3 Monaten (28. Oktober) wurde der ökonomischen Leitung folgender Erlaß des Moskauer Generalgouverneurs kundgemacht: „Kanzlei des Moskauer Oberpolizeimeisters. Oekonomische Abteilung, 24. Oktober 1897, Nr. 13624. An den Vorstand des 2. Polizeiamtes des Mjasnizker Reviers. Angesichts der Unbeträchtlichkeit der Schülerzahl, welche in der Moskauer jüdischen Waisenschule, bekannt unter dem Namen „Talmud Thora" unterrichtet werden, und da die Kinder der Juden, welche in Moskau leben, gesetzlich nicht des Rechts verlustig sind, in die allgemeinen Lehranstalten einzutreten, ist genanntes Waisenhaus mit Einwilligung Sr. k. Hoheit des Moskauer Generalgouverneurs und des Ministeriums des Innern zu schließen. Demzufolge und laut Antrag Sr. k. Hoheit sud. Nr. 2491,. ersuche ich Ew. Hochwolgeboren von dem oben Dargelegten die ökonomische Verwaltung für jüdische Bethausgründungen in Moskau unter Rezepiß zu verständigen, mit dem Zusatze, daß diese Verwaltung im Laufe zweier Monate, vom Tage der Ausstellung des erwähnten Reverses, die Umwandlung des Gebäudes, in dem sich jetzt besagtes Waisenhaus befindet, in eine Wohltätigkeitsanstalt zu besorgen habe. Zugleich beauftrage ich Sie, die Verwaltung im vorhinein aufmerksam zu machen, daß die Nichterfüllung des Erlasses in der angegebenen Frist und ebenso die Zulassung irgend welcher Abweichung beim Umbau des Gebäudes für seine neue Bestimmung, gleichsam eigenmächtig zugelassen von der Verwaltung bei der Einrichtung desselben für die Aufnahme der Waisenschule „Talmud Thora", unverzüglich den Erlaß über die Ausführung des Allerhöchsten Befehls vom 23. September 1892 nach sich zieht, kraft dessen das zur Synagoge bestimmt gewesene Gebäude im Versteigerungswege zu veräußern ist. Der Revers der genannten Verwaltung über die Bekanntmachung und Verpflichtung zur genauen Erfüllung des ganzen Obigen ist mir vorzuweisen, von dortigem Amt eine strenge Beobachtung über die seinerzeitige Erfüllung des Gesagten einzuführen und über den Verlauf zu berichten. In Vertretung des Oberpolizeimeisters: Oberst Trepow. Kanzleileiter Belgard." Zur vollständigen Erläuterung des Sinnes des angeführten Erlasses muß man bemerken, daß angesichts der aufeinanderfolgenden Erlässe über die Schließung von jüdischen wohltätigen Stiftungen in Moskau die Moskauer Juden jetzt keine einzige Wohltätigkeitsanstalt im Auge haben, die von ihnen im unseligen Synagogenbau errichtet werden könnte — da sie keine Garantie haben, daß, wenn auch ein wohltätiges, nützliches und notwendiges Werk sich finden ließe und ebenso auch neue Tausender für neue Aenderungen und Umbauten, die Administration nicht

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