Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 36 (2.9.1904)
- Date
- 1904-09-02
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 36 Dr. Vloev's MocbenscbrM. Seite 579 Im März 1894, am Vorabend des Passah, erfolgte im Einverständnis mit dem Moskauer Generalgouverneur und dem Minister des Innern die Schließung von 9 Bethäusern, wobei nur die an Raum unbedeutendsten und sanitätswidrigsten erhalten blieben. In den sämmtlichen 5 Bethäusern gab es 816 Plätze, während man in Moskau allein 1500 jüdische Soldaten zählte. Das sich zeigende Gedränge und die Unmöglichkeit zu beten, gab Anlaß, im Juni desselben Jahres um Genehmigung anzusuchen, diese Bethäuser zu erweitern, und im selben Monat verständigte der Oberpolizeimeister die Bethausverwaltung, daß bezüglich des Gesuches wegen der Bethäuser von ihm Seiner k. Majestät Vorstellung gemacht worden sei, demzufolge die 5' Bethäuser als ausreichend erkannt worden seien. Das Gedränge in den Bethäusern nahm einen solchen Umfang an, daß die Verwaltung genötigt war, ihr Ansuchen auch für die folgenden Feiertage zu wiederholen, aber jedesmal erhielt sie die Verweigerung. Ein letzter Versuch erfolgte am 13. November 1895. Es ward das Ansuchen vorgelegt, daß der Moskauer Generalgouverneur zu Füßen Sr. Majestät die Bitte unterbreite um Genehmigung, die Synagoge zur bevorstehenden Krönungsfeier zu eröffnen, damit die Moskauer Juden die Möglichkeit hätten, das freudige Ereignis würdig zu feiern. Diese Bitte nannte der Generalgouverneur eine freche Verletzung des Allerhöchsten Befehls, und in solchen Ausdrücken wurde der Bescheid dem ganzen Vorstand kundgemacht, der zu diesen! Zweck zum Oberpolizeimeister befohlen war. Dank diesen Maßregeln nahm das Gedränge in den bestehenden Bethäusern einen gefährlichen Umfang an und es passierte, daß man den Frauen den Einlaß verbieten mußte, da sie keine Plätze bekamen und bei der geringsten Panik die Anwesenheit derselben verhängnisvoll werden konnte. Jede Versammlung zu einem privaten Minjan wurde von der Polizei als ungesetzlicher Auflauf betrachtet und der Hausherr wurde für die Entdeckung eines Bethauses ohne Bewilligung der Behörde mit den Folgen bedroht. Und siehe da, zur Zeit der achttägigen Feiertage, 1897, wurden strengere Kontrollen der Quartiere eingeführt: man durchsuchte alle Zimmer und sogar Kästen, und wenn man Betende fand, vertrieb man sie gleich Verschwörern und benützte die günstige Gelegenheit, ihre Rechte zum Aufenthalt zu prüfen. In zwei Vierteln wurde auf diese Weise die Visitierung fast aller von Juden besetzten Quartiere durchgeführt. Die Polizei suchte in die Alexander-Kaserne zu dringen, wo den jüdischen Soldaten zu beten erlaubt war, angesichts des Mangels an Plätzen in den Bethäufern; dahin waren zum Gebet auch einige nichtsoldatische Juden gegangen, die unbedingt irgendwohin mußten: ihnen drohte eine für den frommen Menschen drückende Aussicht, nicht in der Synagoge zu beten am größten Feiertag im Jahr, ckom-Xixpur. Die Detektives erfuhren davon und die Polizei stürmte in die Kaserne. Aber die Militärbehörde wehrte sich gegen einen solchen Einfall der Polizei und so mußte diese das Ende des Gottesdienstes abwarten; dann wurden alle Teilnehmer fammt den Soldaten notiert. In Erfüllung des Allerhöchsten Befehles vom 23. September 1892 wurden ins Synagogengebäude bis 1. Jänner 1893 zwei Schulen verlegt, die Alexander-Gewerbeschule und die Waisenschule unter dem Namen „Talmud Thora". Es wird hinreichend sein, nur der Reihe nach Dokumente anzuführeu, betreffend die Eröffnung und Schließung dieser Gründungen, um ohne Kommentar die wahren Tendenzen der Verfolger zu durchschauen. Beginnen wir bei der Alexander-Gewerbeschule. „Moskauer Generäl-Gouvernement-Verwaltung (4. Sept. 1880, Nr. 4844). Se. Majestät der Kaiser hat nach alleruntertänigstem Vortrag über den Vorschlag der Moskauer Judenfchaft, den 25jährigen Tag der Herrschaft Seiner kaiferl. Majestät für die Gründung der Gewerbeschule in Moskau zu bestimmen und über die Bitte, diese Schule „Alexander" zu benennen, Allerhöchst seine Zustimmung dazu kundzutun geruht, mit dem Befehl, der Moskauer Judenschaft für ihre treuuntertänigen Gefühle zugleich zu danken." Ein zweites Dokument. „Moskauer Oberpolizeimeister. Oekonomische Abteilung 27. Mai 1895, Nr. 5532. Der Minister des Innern hat im Einvernehmen mit dem Moskauer Generalgouverneur und laut dem Gutachten des Unterrichtsministeriums es für angemessen gefunden, die in Moskau nach einstweiligen Statuten bestehende jüdische Gewerbeschule abzuschaffen und der ökonomischen Leitung zur Pflicht zu machen: 1. Vom Tage der Kundmachung gegenwärtiger Verordnung die Aufnahme von Zöglingen in die genannte Schule einzustellen, 2. die in der Schule studierenden im nächsten Jahre auf keinen Fall in ein und derselben Klasse zu lassen. Besagter Befehl bezieht sich bloß auf die jüdische Gewerbeschule und nicht aus die Waisenschute." Der Zar „dankt" und ruft durch eine spezielle Verordnung eine Pflanzstätte des Wissens ins Leben, und nun wird das Andenken an die 25jährige Herrschaft als „einstweiliges Statut" durch die Gewalt dreier höchster Behörden verwischt, die berufen sind, jede in ihrer Sphäre das Gesetz zu beobachten und Muster zu sein für treuuntertänige Ehrerbietung gegen jedes vom Zaren kommende Wort! Aber wenn es sich um Juden handelt, gibt es keine Notwendigkeit, sei es dem Staatsgrundgesetz, sei es der Logik zu entsprechen und am allerwenigsten der Gerechtigkeit. Es ist nicht denkbar, andere Gebiete zu finden, auf denen der Minister ohne Bedenken einen Allerhöchsten Befehl auf einfache Vorschrift des Oberpolizeimeisters abändern würde. Linderer Art, aber ebenso interessant sind die Dokumente, welche die zweite Schule betreffen. „Tagesbefehl des Moskauer Oberpolizeimeisters 16. September 1871 Nr. 259. Der Moskauer Gemeinderabbiner Minor hat in Anbetracht dessen, daß in der hiesigen Hauptstadt unter der jüdischen Gemeinde sehr viele jüdische Waisen beiderlei Geschlechtes und insbesondere Kinder im Waisenhaus der primitivsten religiös-sittlichen Erziehung entbehren, im März d. I. um Genehmigung angesucht auf Grund der Gesetze bei der Bethausverwaltung auf Soljanka ein Waisenhaus für obgenannte Kinder zu gründen unter dem Namen Talmud Thora und gleicherzeit ihm zu bewilligen, zu diesem Zweck eine freiwillige Subskription zu eröffnen. Heute benachrichtigt mich der Moskauer Generalgouverneur, daß das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Unterrichtsministerium und gemäß dem Ansuchen des Rabbiners Minor die Bewilligung erteilt, in Moskau mittels freiwilliger Spenden ein Waisenhaus für Kinder beiderlei Geschlechts zu bauen und zu erhalten, unter dem Namen Talmud Thora, aber mit der Bedingung, daß sich dieses Waisenhaus im Lehrwefen der Schulobrigkeit unterwirft und daß darin die russische Sprache gelehrt wird." i* ^Jn den mittleren und höchsten Lehranstalten werden an Juden nur 3 Perzent der Gesamtziffer der Eintretenden ausgenommen und außerdem sind diese Anstalten nur für die mehr oder weniger wohlhabende Klasse zugänglich. Was die städtischen Schulen betrifft, so stellt sich nach statistischen Untersuchungen das Resultat der Aufnahmen folgendermaßen dar: * Bon 100 Rechtgläubigen wurden im Jahre 1890—91 ausgenommen 70 7, nicht ausgenommen 26'6, und von 100 Juden ausgenommen 57°7, nicht ausgenommen 42 3: dabei ist zu bemerken, daß Moskau nach dem Schulwesen in 3 Zonen zerfällt, die 1. und 2. Zone umfassen die Gegenden, wo der beträchtlichste Anteil der Moskauer Juden wohnt. Und da zeigen sich insbesondere in diesen zwei Zonen als in die städtischen Schulen ausgenommen 64'2 Perzent der jüdischen Kinder. Es muß bemerkt werden, daß in jenem Jahre (1890—91) eine Zahl von 73 Schülern (16 Knaben und 57 Mädchen) nur deshalb nicht ausgenommen wurde, weil sie Juden waren (wie es im Bericht erwähnt ist). Im Jahre 1891—92 stellen sich die Ziffern annähernd solgendermaßen: nicht ausgenommen 10 Personen mit Andeutung über den wahren Grund der Abweisung «nidtsches