Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 35 (26.8.1904)
- Date
- 1904-08-26
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 35 Dr. Blocb’s Mocbenscbritt. Seite 563 nanntes Ansuchen bei der Revision der Rechte der Juden im Handel am Platze sein wird." (Unterschrift des Moskauer Oberpolizeimeisters.) Die Zahl der Handwerker in Moskau schrumpfte selbstverständlich ein, da die jüdischen Handwerker abgingen; aber die Lage der Christen hat sich seitdem nicht, gebessert und die Bevölkerung leidet großes Ungemach. Nach Aussage des Moskauer Universitätsprofessors Janschul haben die mittleren Haushalte in Moskau mit Schwierigkeiten zu kämpfen, dank der Abwesenheit der jüdischen Handwerker. Geringe Reparaturen, Verbesserungen und billige Nachahmungen sind nirgends zu bestellen, die russischen Handwerker übernehmen solche Bestellungen nicht und berufen sich darauf, daß dies Sache der Juden wäre, die jetzt fehlen. Die bekannte. Unparteilichkeit des Professors Janschul und sein Verständnis, die ökonomischen Verhältnisse zu würdigen, verleihen seiner Aeußerung, auf die sogar in der Presse sich zu berufen er Erlaubnis gab, einen ganz besonderen Wert. Zum Schlüsse können wir nicht umhin, eine seltsame, rührende und psychologisch fast unbegreifliche Tatsache mitzuteilen. Viele Juden übersiedelten nach ihrer Vertreibung aus Moskau zum Aufenthalt und zur Qual nach Warschau und anderen Städten des polnischen Gebietes. Hier trafen sie mit den eingeborenen polnischen Juden zusammen, deren Lage schon vordem Zuströmen neuer Konkurrenten kläglich genug war: freilich, die polnischen Juden kamen den Ankömmlingen nicht freundlich entgegen, aber bemerkenswert ist dabei, daß letztere weniger die Konkurrenz beunruhigte, als die innigen Beziehungen der Ortsjuden zum ganzen Polentum. Sich Russen nennend, zeigten sich die Verbannten als Muster von Patriotismus und in allen Streitigkeiten stellten sie ihre russische Gesinnung in den Vordergrund. Und diese seltsamen Idealisten, gehetzt und beschimpft, ruiniert und verarmt, vermochten noch Gefühle und Ideen so lebhaft zu beschäftigen, die fremd sind vielen von diesen trockenen Beamten mit hölzernen Gesichtern und Herzen, die nicht von Tränen, noch vom Gestöhne der Kranken, noch von den Geburtswehen der Frauen erweicht werden. Die Sorge der Verwaltung war vor Allem, nach Möglichkeit die Zahl der in Moskau lebenden Juden zu verringern und auf jede erdenkliche Weise den Zuzug aus dem Ansiedlungsgebiet zu erschweren. Außer den durch das Gesetz vorgesehenen Bedingungen erließ der Erfindungsgeist der Polizei eine ganze Reihe neuer Formalitäten für den zeitweiligen Aufenthalt der Juden in Moskau. Die Kommis mußten eine Bescheinigung über die Krankheit ihrer Herren und die Unmöglichkeit, zum Einkauf der Waren selbst nach Moskau zu fahren, vorlegen; man forderte ein Wohlverhaltungszeugniß und führte einen ständigen Nachweis über den Zweck der Reife ein: nur beim Vorhandensein der Rechnungen, welche den Warenkauf beglaubigen, ward der Aufenthalt in Moskau gestattet. Kaufleute 1. Gilde, die 5 Jahre am Orte der Ansiedlung ansässig waren und darauf in die 1. Gilde Moskaus übergetreten find, können zum Handel Kommis aus den Glaubensgenossen mitnehmen — mit Genehmigung des Generalgouverneurs; eine solche Genehmigung anzustreben, ist unmöglich. Juden, welche die Universität absolviert und sich in eine Gilde eingeschrieben haben, steht nach dem Gesetze das Recht zu, einen Kommis aus den Glaubensgenossen zu halten — ohne besondere Genehmigung: aber in Moskau ist es unumgänglich notwendig, um die Genehmigung anzufuchen, worauf eine Nachforschung eingeleitet wird, die sich lange Monate hinzieht, bis der Bittsteller, erschöpft vom endlosen Warten, seine Sache aufgibt oder die Polizei einen mehr oder weniger scharfsinnigen Anlaß zur Verweigerung findet. Seit 1891 und bis zu den letzten Tagen erlangte nur ein einziges solches Ansuchen einen befriedigenden Bescheid. In allem, was die Juden betrifft, legt die Polizei einen Utlerhörten Eifer an den Tag, und wenn wir in den anderen Sphären des Staats- und Polizeidienstes einer so eingefleischten Beharrlichkeit, einer solchen Energie, Findigkeit, so unablässigem Fleiß und solcher Erfindsamkeit im Auslegen des Gesetzes nach dem Zeitgeist begegneten, Rußland würde nicht viel Elend und Sorge kennen. Für den Fang von Juden waren Nachtpatrouillen der Polizei organisiert, welche die schon voraus bezeichneten Häuser, Gasthöfe und Gassen umringten; Polizeiagenten durchwüblten die Quartiere und möblierten Zimmer und machten hier, ohne sich durch irgend etwas genieren zu lassen, auch vor der weiblichen Scham nicht Halt, kontrollierten die Rechte der erschreckten, plötzlich geweckten Bewohner der Quartiere und arretierten unverzüglich die. welche sich vermaßen, in der Hauptstadt zu schlafen, ohne sich dazu eine vorläufige Genehmigung der Polizei besorgt zu haben. In den Ausweisen der Moskauer Stadtpolizei kann man wiederholt von Zuerkennung erhöhter Geldbelohnungen lesen für den Fang von Juden, die kein Recht haben, in der Hauptstadt zu weilen: mir greifen aufs Gerathewohl Nr. 276, 22. Oktober 1897 heraus, und lesen darin, daß der Moskauer Oberpvlizeimeister eine gleiche Belohnung zuerkannt für den Fang eines Juden und für den Fang zweier Personen, die des Raubes beschuldigt wurden. Anderseits wieder, wenn die Polizei Akte offenkundiger Gesetzlosigkeit begeht und in ihrem Eifer so weit geht, daß sie eine Person von höchster Bildung aus Moskau ausweist, deren Rechte selbst für die verbissensten Kommentatoren des Gesetzes außer allem Zweifel stehen, zeichnet sich die Rüge wenn überhaupt eine für den Mißgriff des Eiferers angeordnet wird, durch ungewöhnliche Bescheidenheit aus. Noch in diesen Tagen befahl der Oberpolizeimeister dem Revierhauptmann des Mjasnizker Viertels, Schidlowski, einen Verweis zu erteilen für die offenkundige Willkür und gesetzwidrige Ausweisung eines Juden mit Uuiversitütsbildung aus Moskau, der daneben noch alle Rechte für den Aufenthalt aller Orten hatte, und diese nichtssagende Bestrafung wird nicht in den Polizeianzeigen zur allgemeinen Kenntnisnahme gedruckt, wie die lauten Verkündigungen über Belohnungen für den Fang von Juden, sondern. im Polizeibefehl (17. Oktober 1897, Nr. 230), der kaum unter den Amtspersonen verbreitet ist. Zum größeren Teile bleiben die handgreiflichen Härten ungeahndet. Im Jahre 1895 oder 1896 begab sich der Polizeiwachtmeister des Mjasnizker Viertels um 11 Uhr nachts ins Quartier des Kaufmanns Schloßberg, forderte beharrlich die sofortige (d. i. noch diese Nacht) Auswanderung des friedlich schlummernden und mit großem Schrecken erwachenden 10jährigen Neffen desselben, eines Sohnes des Kaufmannes erster Gilde Wilenkin aus Zarskvje- Selo; der Knabe war zu feinem Oheim als Gast gekommen, aber die Polizei berücksichtigte weder feine Wohlverhaltungszeugnisse, noch andere kabbalistische Formalitäten, ohne die man — dem Gesetze entgegen — die Kaufleute oder deren Kinder in Moskau nicht einläßt. Nur die zufällige Anwesenheit eines Militärarztes, dessen Epauletten die Agenten respektirten, rettete den Knaben vor der gewaltsamen "Ausweisung: es ist überflüssig, zu bemerken, daß er das Andenken an diese Szene für fein Leben lang bewahren wird. Wie zum Hohn ist von der Moskauer Polizei die Regel aufgestellt worden — speziell für Juden — daß auf den Schildern außer dem Familiennamen -auch der Vorname und Vatersname genau bezeichnet werde, wobei der Vatersname immer mit abgekürzter Endung geschrieben wird, was sich nirgends findet, weder in der Umgangssprache noch im geschäftlichen Briefwechsel. Und so schmückten sich die jüdischen Läden mit für den russischen Sinn ungewohnten Namen Schlemki, Liby, Taubki, Ribki u. s. w., zum größten Teil eine durch allerhand Schreiber verstümmelte Uebersetzung aus dem Jargon. Das Gesetz verlangt, daß die Juden sich mit denjenigen Namen nennen, welche auf ihren Matrikenzeilgniffen bezeichnet sind und die oft von des Lesens und Schreibens unkundigen Schreibern, welche die Dokumente ausfertigen, verstümmelt, zuweilen von den Juden selbst in die entsprechenden russischen umgewandelt werden (Schleima — Schlioma — SalomonL sich richtend nach den neuen Lebensbedingungeu in der rein russischen Bevölkerung u. f. w. In letzter Zeit begegnet man in den jüdischen Matriken immer häufiger rein russischen Namen, da wiederholt erklärt worden war, daß die Juden keine Heiligen hätten und in der Wahl ihrer Namen frei wären. Nichtsdestoweniger können die Behörden dies weder begreifen noch sich daran gewöhnen, daß die Juden echt russische Namen tragen, nicht lächerliche und nicht verächtliche; die Polizeibehörden betrachten dies ganz ein-