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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-08-26 · 35 (26.8.1904) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
35 (26.8.1904)
Date
1904-08-26
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 562 Dr. Mocb's Mocbenscbrltt. Nr. 35 Me Juden in Moskau. Ein Blatt aus der Geschichte des gegenwärtigen Rußland. Nach unveröffentlichten Dokumenten. Aus dem Russischen übersetzt von Dr. Emil Singer. Die Massenauswanderungen der Juden aus Moskau, beginnend von den ersten Tagen des Jahres 1891, vom ersten Bekanntwerden der Ernennung des jetzigen Generalgouverneurs von Moskau, und mit unerhörter und stets wachsender Energie in der ganzen folgenden Zeit fortdauernd, füllen eines der traurigsten Blätter in der Geschichte der russischen Juden am Ende des Jahrhunderts. Der allerhöchste Erlaß vom 29. März 1891 traf bloß die jüdischen Handwerker, aber die städtische Verwaltung erweiterte mit einem Male die Grenzen, indem sie mit der allgemeinen Ausweisung auch derjenigen Kategorie von Personen begann, die unter dem Schutze des Zirkular-Erlasses des Ministeriums des Innern vom März 1880 lebten.*) Leute, die 20—30—40 Jahre in Moskau gelebt hatten, mußten in kurzer Frist ihre ganze Habe verkaufen und auswandern. Wer wegen Armut nicht imstande war, die Forderung der Polizei zu erfüllen, wer nicht imstande war, sein elendes Hausgerät um einen Spottpreis loszuschlagen, — es gab Fälle wo eine ganze Einrichtung um 1—2 Rubel an arme Leute, die in dem Marienhain genannten Viertel wohnten, verkauft wurde — der verfiel dem Arrest,, wurde ins Gefängnis gesperrt gleichwie Verbrecher und allerhand Vagabunden, die auf ihre Verschickung nach der Etappe der Reihe nach warteten. Leute, die ihr ganzes Leben lang Tag für Tag ehrlich um ihr Brot gearbeitet hatten, sahen sich unter der Gewalt des Gefängnisauffehers, der mit ihnen keineswegs besser umging als mit den zur Zwangsarbeit verurteilten Verbrechern. Vor dem Gefangenhaus wurden den Leuten der nicht privilegierten Stände (Handwerker sind fast ausnahmslos Bürgerliche, d. h. nicht Privilegierte) hölzerne Handfesseln angelegt, worüber auch auf dem von der Gubernialregierung ausgestellten Begleitblatt eine Anmerkung gemacht wurde — in der Rubrik „unter welchem Merkmal" er sich nach der Etappe begebe. Viel Schluchzen hörten und viele Thränen sahen die Gefängnismauern. Es ist schwer, genau, zu sagen, wie viele Menschen diese schrecklichen Foltern durchmachten, — einige starben auch im Kerker ohne die Etappe zu erleben (z. B. der Bürger Schwader, Abraham Buchstein u. a.) Wer nur konnte, wer nur, wenn auch nur die armseligsten, Mittel besaß, siedelte sich in einer Gegend nach seinen Mitteln an; die Hilfsaktion, welche kurzerhand von den Glaubensgenossen organisiert wurde — unter gnädiger Nachsicht der Verwaltung, welche gründlich darauf rechnete, durch jüdische Hände das erschreckende Bild des Elends, der Vernichtung, des Ruins einigermaßen zu vertuschen — diese Hilfsaktion genügte ungeachtet der Beträchtlichkeit der gesammelten Mittel nur zur Errettung *) Anmerkung: Es ist einer besonderen Erwähnung wert, daß die sogenannten Nikolaussoldaten (zum größten Teil Kantonisten, d. h. unter der Regierung Nikolaus I. von den Eltern gewaltsam entriffene Kinder, die zu Soldaten gemacht wurden und dafür 20 bis 30 Jahre dienten) ebenfalls aus Moskau vertrieben wurden, ungeachtet dessen, daß ihnen und ihren Nachkommen das Recht zum Aufenthalte allerorten im Reiche verliehen war. Zur Rechtfertigung einer solchen Verletzung des Gesetzes und der militärischen Ehre wurden die formellen Erwägungen herbeigezogen, daß jeder ausgediente Soldat der alten Aushebung (d. i. bis 1874) verpflichtet sei, sich in irgend einen Verein einschreiben zu lassen, und daher war nur jenen, welche sich rechtzeitig einschreiben ließen, gestattet, in Moskau oder im Moskauer Kreis zu bleiben. Man braucht nicht erst zu sagen, daß Juden, welche ihre militärische Dienstzeit nach dem neuen militärischen Statut beendigen, unverzüglich am Tage ihres Austrittes ins Ansiedluugsgebiet verwiesen werden, wenn sie kein selbständiges Recht zum Aufenthalt besitzen. Und gleichzeitig darf man nicht vergessen, daß an den Mauern der Kapelle (auf dem Jlinskaplatz), welche zum Andenken an die bei Plewna heroisch gefallenen Grenadiere erbaut ist, die Namen und Familien der Helden verzeichnet sind und darunter nicht wenige Namen von Juden, die ihr Blut für's Vaterland vergossen und ihr Leben! ns.egeben hatten. eines Teiles von den Leiden und der Schmach des Kerkers, der Etappe und der Handschellen. Aber was tun, wenn das Unglück so lawinenartig hereinbricht, daß selbst das gequälte und leidzerrissene jüdische Herz den Kummer nicht fassen kann. Die Leute versteckten sich in der Kälte auf den Friedhöfen, um dem Kerker und der Etappe zu entgehen; Frauen kamen gerade noch auf dem Bahnhof nieder; es gab viele Fälle von Ausweisungen Kranker, welche man auf Karren zum Bahnhof beförderte und auf Tragbahren in den Waggon schaffte, z. B. Jacob Nathan Fridensohn, welcher darauf in Lodz starb. Zur Ehre der Polizeiärzte sei es gesagt, daß, wenn auch selten so doch in einigen Fällen auch sie die Gefahr des Transports anerkannten; aber dann berief man sich auf die Erwägung der chronischen Krankheit, und die Kranken wurden unter Martern auf den Bahnhof überführt, da man unmöglich eine Genesung von der chronischen Krankheit abwarten konnte. Es heißt, daß der berühmte Leo Tolstoi selbst in einer frostigen Jännernacht Haufen von unfreiwilligen Auswanderern vor dem Brester Bahnhof sah, schlecht bekleidet, mit Kindern, mit Greisen, Frauen und Ueberbleibseln der Habe, welche sie in 30—40 jähriger Tätigkeit angesammelt hatten und die aus Reisesäcken und armseligen Kofferchen bestand. Der Frost erreichte 30 Grad und das Unglück war so kraß, daß auf Vorstellung des Moskauer Ober-Polizeimeisters der großfürstliche Generalgouverneur sich zu einem Aufschub der Auswanderung bis zur Linderung der strengen Kälte bestimmen ließ; aber es war schon zu spät. Die beschriebenen Szenen und die Kälte fanden vor dem 14. Jänner statt, dem für die Auswanderung bestimmten Termin, und der Befehl erschien erst später. Welches waren die Resultate die Errettung der Hauptstadt von den Juden? Im Jahre 1892 überreichten die Leiter der angesehensten ausschließlich russischen Kaufmanns- und Fabriksfirmen dem Moskauer Generalgouverneur eine Bittschrift, in welcher sie auf den Schaden und Verlust hinwiesen, der durch die Verbannung der Juden und die Beschränkung ihres Zutrittes zur Hauptstadt verursacht sei, darauf hinwiesen, daß es für den Moskauer Handel ein wesentliches Erfordernis sei, daß die jüdischen Kauflcute einigemale Zutritt zur Stadt bekämen; ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung des Bogorodskischen Kreises im Moskauer Gouvernement betrieb Hausindustrie in Seidenwaren; die vorzüglichsten Kunden derselben waren jüdische Händler, welche aus ihrem Ansiedlungsgebiet gereist kamen, und Moskauer Juden, die bis 1891 in den besten Verhältnissen daselbst gelebt und wie oben beschrieben ausgewandert waren. Darnach trat die Krise in der Hausindustrie des Bogorodskischen Kreises ein, viele Bauern gingen zugrunde und die Fabrikation der Seide ging beträchtlich zurück, der Umsatz verminderte sich um 100 Millionen und das Zentrum des Handels droht von Moskau auf Lodz überzugehen. Der Moskauer Generalgouverneur erließ auf die Bittschrift folgenden Bescheid: „1. August 1892 sut>. Nr. 16041. An den Pristaw des Stadtviertels Gorod. Die Moskauer Fabrikanten und Kaufleute haben sich an Se. kais. Hoheit den Moskauer Generalgouverneur gewendet mit der Bitte um Erlassung mildernder Bestimmungen bezüglich des Aufenthalts und zeitweisen Zutritts nach Moskau für die auswärtigen jüdischen Kaufleute und Kommis. Zufolge Antrag sud. 2480 ordne ich Euer Hochwohlgeboren an, den in Moskau lebenden Bittstellern kundzutun, daß im Einvernehmen mit dem Minister des Innern dem Ansuchen um Genehmigung für die in der Hauptstadt sich niederlassenden jüdischen Kaufleute 1. Gilde, einen oder zwei Kommis aus den Glaubensgenossen zu halten, nicht zu willfahren erkannt wurde, weil die genannten Kaufleute nach den gesetzlichen Bestimmungen nur Kommis halten dürfen, welche sie nach Uebersiedlung aus ihrem Wohnsitz nach Moskau mitgebracht haben. „Was das Ansuchen der Bittsteller wegen Aenderung des im Gesetze festgesetzten Statuts betrifft, so kann eine solche Aenderung nur auf gesetzlichem Wege erfolgen, weshalb ge-

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