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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-07-22 · 30 (22.7.1904) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
30 (22.7.1904)
Date
1904-07-22
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 30 Dr. JSlocb’s Wocbenscbrtft Sette 481 verführt durch die ähnliche Schädelbildung und dunkle Pigmentierung. Diese gefährliche Urrasse, die die Kelten und Italiker überwuchert hat, das germanische Element der romanischen Nationen verdrängt hat, auch bei uns von Süddeutschland her vordrmgt, ist vielleicht der schlimmste Widersacher unserer arischen Weltordnung und Herrschaft, vor allem, da sie einen Hort und Züchtungs-Mittelpunkt gefunden hat in der weltumspannenden Organisation der römischen Kirche. Diese Kirche als Nachfolgerin der römischen Zäsuren ist mit ihrem Programm, dem Streben nach absolutem Imperialismus, nach Herrschaft über Leiber und Seelen, unlöslich verknüpft mit dem Geschick dieser ihrer Rasse, die ihre Vertreter bereits unter fast allen Kulturvölkern zählt, zäh und fruchtbar sich durchsetzt, ein merkwürdiges Beispiel atavistischen Rückschlages ohne Gleichen." Graf A. von Bernftorff über den Antisemitismus. In der letzten Nummer des evangelisch-orthodoxen Wochenblattes „Auf der Wacht", das sich die „Förderung und Pflege der Reichsgottesarbeit in allen Landen" zum Ziele gesetzt hat, sucht der Leiter der Zeitschrift, Graf A. von Bernftorff, seine Leser über das Wesen des Antisemitismus aufzuklären. Nach einigen einleitenden Worten über die traurige Lage im Mittelalter und nach dem Geständnis: „Die Christenheit hat sich viel an diesem Volke versündigt" kommt er auf die Zeiten der Emanzipation zu sprechen. Er erkennt rückhaltlos an, daß die freisinnigen Parteien sich stets der bedrängten Juden angenommen haben. Dieser Judenfreundlichkeit der liberal denkenden Männer stellt Graf Bernftorff den Haß gegenüber, der die Bildung einer antisemitischen Partei veranlaßte. Er wirft nun die Frage auf: „Was ist das Richtige?" und kommt dann, nachdem er eine Art Sonderstellung der Juden „biblisch" begründet zu haben meint, zur Aufstellung folgender Regeln für jeden evangelischen Christen: „Daß wir ihnen (den Juden) volle Freiheit der Ausübung ihrer Religion lassen, daß wir ihnen den Schutz der Gesetze gewähren, ja die gleichen staatsbürgerlichen Rechte, betrachten wir in unserer Zeit als selbstverständlich. Evangelische Christen sollten stets auf Seiten voller Religionsfreiheit stehen." Nachdem Graf Bernftorff noch den Ursprung des Antisemitismus gestreift hat, faßt er seine Ansicht über diese „Bewegung" in folgenden Worten zusammen: „Aber der Weg des Antisemitismus ist sicherlich nicht der richtige. Es. ist niemals christlich, nationalen Haß zu schüren, am wenigsten gegen das Volk, dem der Herr so große Verheißungen gegeben hat und welches berufen ist, in der Geschichte des Reiches Gottes auf Erden noch eine große Rolle zu spielen. Wir faßten bisher unter dem Begriff Christen alle diejenigen zusammen, die, wenn auch nur äußerlich, zur christlichen Kirche schwören. Kommen wir nun aber schließlich zu den Gläubigen, so werden wir sagen müssen, daß ein solcher unseres Erachtens niemals Antisemit sein kann. Der Gläubige wird mit warmem Interesse das Volk verfolgen, das nach den Verheißungen der Schrift noch eine große Zukunft hat — er wird das Volk herzlich lieben, von dem unser Heiland denl Fleische nach abstammte." Rnsfische Gerechtigkeit. Der nachstehende Vorfall, der für russische Verhältnisse bezeichnend ist, wird der „Breslauer Zeitung" unter Angabe sämtlicher Namen und Details mitgeteilt: Ein junger russischer Jude, der zur Zeit seiner Militärpflicht genügt, ging mit seinem Regiment nach dem ostasiatischen Kriegsschauplatz. Die Eltern erhielten mehrfach Briese, seit einigen Wochen aber blieb jede Nachricht aus. Begreiflicherweise befanden sich die Eltern in Angst und Sorge. Vor weniger! Tagen wurde der Vater auf das Polizeirevier gerufen, wo ihm mitgeteilt wurde, daß ein Telegramm, seinen Sohn betreffend, vorliege, daß man es ihm aber erst gegen Zahlung von zwanzig Rubel aushändigen werde. Der arme Mann war nicht in dem Besitz des verlangten Geldes. Alle Bitten des geängstigten Vaters halfen nichts; er mußte wieder Weggehen und es gelang ihm nur schwer, die verlangte Summe aufzutreiben, die er dann dem Polizeikommiffär übergab. Hierauf empfing er das Telegramm. Es war vom Generalkommando und enthielt die Nachricht, daß sein Sohn — gefallen sei. Symptome russischer Finanznöten. Eine Petersburger Meldung der „Frankfurter Zeitung" kündigt die bevorstehende Aufhebung des Gesetzes vom 3. Mai 1882 an, welches den Juden selbst in jenen Gebieten Rußlands, in denen die Niederlassung gestattet ist, die Anfiedlung auf dem flachen Lande und den Ankauf, sowie die Bewirtschaftung von Grund und Boden untersagt. Das Gesetz, um das es sich handelt, stammt aus derRegierungszeit des Vaters des jetzigen Zaren, Alexander III., und ist kurz vor dessen Ermordung durch den als „Vater der. Lüge" vielberufenen Grafen Jgnatiew ins Leben gerufen worden. Die Schädlichkeit dieses Gesetzes durch Zusammenpferchung von Millionen armer und elender Juden in den Städten nicht blos für die Betroffenen, sondern für die wirtschaftlichen Jntereffen der gesamten Bevölkerung des Zarenreiches ist in den letzten Jahren selbst von solchen russischen Staatsmännern und Publizisten anerkannt worden, die durchaus nicht im Gerüche des Philosemitismus stehen. Aber nicht blos für Rußland, auch für die Nachbarstaaten wäre die Aufhebung jenes unheilvollen Gesetzes in hohem Grade wünschenswert, denn die Schaffung erträglicher Existenzbedingungen in Rußland würde der Auswanderung des verelendeten jüdischen Proletariats in andere Staaten Einhalt tun. Offenbar ist die russische Finanznot sehr groß. Petersburg. 19. Juli. Die Gesetzsammlung veröffentlicht folgende Abänderung der Bestimmungen über die Juden: In den westlichen Grenzgouvernements und in Beffarabien unterliegen die Juden in dem Rayon von fünfzig Werst von der Grenze allen Gesetzen über den Aufenthalt der Juden in der Ansässigkeitszone. Die Bestimmung, die den Juden verbietet, sich in dem Rayon von fünfzig Werst von der Grenze außerhalb der Städte und Flecken festzusetzen und aus einem Dorfe ins andere zu übersiedeln, bezieht sich nur auf solche Juden, die nach dem 20. Juli in den Dörfern des genannten Rayons erscheinen. Heldentaten eines Jndenmädchens. Petersburg, 13. Juli. Aus Mukden gehen den Blättern Berichte über mutige Taten eines tapferen ruffischen Mädchens zu, welches sich bei genauerer Nachforschung nach ihrer Persönlichkeit als eine karaitische Jüdin zu erkennen gab. Das beherzte Mädchen, das erst zwanzig Jahre alt ist, hatte sich als Mann verkleidet, nannte sich Michael Smolko und bewährte sich insbesondere glänzend und hilfteich als Meldereiter und Dolmetsch. Wenn besonders gefährliche Arbeit zu verrichten war und Freiwillige hiezu aufgeboten wurden, war sie die erste, die ihre Dienste anbot, um die japanischen Stellungen auszukundschaften. Am 21. Juni führte sie eine kleine Abteilung Kosaken und konnte nicht bloß die für den ruffischen Kommandanten nötigen Informationen einholen, sondern es gelang ihr auch, eine große Menge von Vieh, welche von den Japanern erbeutet worden war und von Chinesen in ihr Lager getrieben wurde, den Russen wieder zurückzubringen. Die Inden in Italien. Man schreibt aus Mailand der „F. Z>": Obwohl Italien eines der ersten, wenn nicht das erste Land Europas ist, in das die Juden eingewandert sind, hat es doch nur eine sehr schwache jüdische Bevölkerung. Sie überschreitet kaum 1 vom Tausend der gesamten Einwohnerzahl, von etwa 34 Millionen Italienern find 35.617 Juden. Was ihre Verteilung anbetrifft, so haben sie sich mehr im Norden als im Süden des Landes niedergelassen. Am stärksten find sie in Toskana, mit etwa 2500 Seelen, die stärkste toskanische Gemeinde ist Livorno.

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