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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-07-08 · 28 (8.7.1904) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
28 (8.7.1904)
Date
1904-07-08
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 28 Dr. Mocb's MocbenscbrM< Seite 453 als Juden gemordet wurden, dachte eben niemand daran, daß vor allen Dingen die Juden nicht gemordet werden sollten. Auch der erste Vertreter der Regierung ist aus diesen Einfall nicht gekommen; er ersann eine große Menge Maßregeln, überlegte und dachte nach, aber daß die Juden nicht gemordet werden sollten, war ihm zu „kompliziert". Drei Viertel von seiner Verteidigungsschrift an den Senat füllt Herr v. Raaben mit der Schilderung aller Maßregeln, die er an jenen Tagen der Krawalle zu bewältigen hatte. Mit großem Kraftaufwande organisierte er die Verteidigung der Bankinstitute, die von niemand bedroht wurden, und erklärt jetzt tioch, daß er es für seine Schuldigkeit hielt, „das Wichtigste" zu bewachen. Viel Mühe kostete ihn ferner die Besorgung von Zellen für die wenigen verhafteten Mordbuben, damit sie nicht etwa irgendwo auf dem Hofe unter freiem Himmel warten müßten. Er ging sogar so weit, für sie telephonisch Brot zu bestellen, denn sie sind ja auch Menschen und sollten nicht hungern. Er hätte eigentlich noch mehr der schönen Handlungen ausfindig machen können, da alle in der Tat in sein Ressort hineingehörten und genügend Arbeit verschaffen könnten, während vor seinem Hause die Leute in Blutlachen ertranken. Der Gouverneur am Telephon. Ich will aber diese Tätigkeit v. Raabens verlassen. Ich glaube kaum, daß irgend ein Gericht diesen Teil seiner Verteidigungsschrift ' ohne Abscheu gelesen, geschweige denn als wirkliche Entlastung hinnehmen wird. Ich gehe darüber hinweg zum kleineren Teile der Schrift, welcher die Maßregeln zur Unterdrückung der Meuterei schildert. Herr v. Raaben schildert die beiden Tage getrennt, aber beiden Teilen ist Eines gemein: weder am ersten noch am zweiten Tage hat er sein Zimmer verlassen, den ersten wie den zweiten Tag hat er am Telephon zugebracht. Herr v. Raaben überlegte: „Wenn ich auf die Straße hinausgehe, so kann ich doch in jedem Augenblicke nur an einer Stelle sein und es könnte gerade geschehen, daß ich mich an einerweniger wichtigen aufhalte, während an einer anderen was Wichtiges vor sich geht. Es wird also am vernünftigsten sein, wenn ich in meinem Zimmer bleibe und harre der Dinge, die mir telephonisch gemeldet werden." So blieb er da am Telephon. Er sah nur die Kleinigkeit, daß in derartig wichtigen Augenblicken seine Hauptkraft in dem unmittelbaren persönlichen Zugreifen besteht: seine Blicke, seine Auffassung, seine Stimme, das sind die Hebel, welche ihm zu Gebote stehen, um die schwere Last zu bewältigen. Deswegen ist auch sein Sitz dort an Ort und Stelle. Wozu sollte denn sonst der Gouverneur in Kischenew sitzen? Warum sollte nicht lieber ein zentrales Telephon in Petersburg sein, welches mit dem ganzen weiten Rußland Verbindung hätte und überallhin die Weisungen des Leiters hinaustrüge? Man würde dann nirgends einen Gouverneur brauchen. Aber Herr v. Raaben saß am Telephon und wartete, was Augenzeugen ihm über den Zusammensturz des ihm anvertrauten Gebäudes berichten werden. Er nahm wohl an, daß die Mordbuben an jeder Straßenecke und vor jedem Hause erst ein Telephon anlegen werden und keiner von ihnen einen Schlag ausüben wird, bevor er davon den am Telephon in seinem Arbeitszinnner sitzenden Gouverneur verständigt. Um 5 Uhr nachmittags wurde ihm gemeldet, daß die Krawalle begonnen haben. Er ließ sofort anspannen und bestellte eine Schwadron Kavallerie und eine Kolonne Infanterie. Der Wagen fährt vor, das Militär kommt an. Herr v. Raaben ruft den Polizeipräsidenten an, er hört, daß dieser draußen ist und nun kommt jene klassische Ueberlegung. Das Hörrohr wird an den Haken gehängt und der Gouverneur bleibt am Telephon sitzen. Draußen steht der Wagen, die Schwadron Kavallerie und die Kolonne Infanterie, drin sitzt Herr v. Raaben. Und das ist alles, was der Gouverneur von Bessarabien am 6. April zur Beilegung der Krawalle getan hat. Schriftliche Befehle. Es wurde Nacht, es wurde Tag — der 7. April. Um 9 Uhr morgens, erzählt Herr v. Raaben, hörte er den Vortrag des Polizeipräsidenten, daß es in der Stadt ruhig sei. Warum er bis um 9 und sogar bis um 10 Uhr, da er doch von niemand angerufen wurde, sich nicht aus seiner bescheidenen Ecke hinausgetraut hat, um nachzusehen, was gestern geschehen und ob denn heute wirklich alles ruhig war, ist nicht zu ersehen. Ebenso bleibt es unverständlich, wieso Herr o. Raaben einen Vorfall vergessen konnte, der ihnr eigentlich für ewige Zeiten im Gedächtnis bleiben müßte. Um 7 Uhr früh stand vor ihm eine vor Angst zitternde Menge Juden und flehte um Schutz; er versprach ihn auch und — kehrte vom Empfangsin das Arbeitszimmer zurück. Es verstrich noch eine Stunde. Um 10 Uhr erhielt Herr v. Raaben die erste telephonische Meldung: die Krawalle hatten begonnen. Die Schilderungen der Verteidigungsschrift entbehren von da ab jedes chronologischen Zusammenhanges: alles wird so dargestellt, als wäre es gleich am Morgen geschehen. Unverzüglich, erzählt der Gouverneur, habe er das ihm zu Gebote gestandene Militär dorthin gesandt, wo Hilfe nötig war; unverzüglich habe er das Oberhaupt der Garnison und die Kommandeure der einzelnen Kolonnen zu sich berufen. Aber das, was hier erzählt wird, ist nicht wahr. Nicht wahr ist es, daß er das bei ihm bereitgestandene Militär irgendwohin kommandiert: es ist vielmehr bis zum Abend dageblieben und bewachte — den Gouverneur. Nicht wahr ist es, daß er das Oberhaupt der Garnison zu sich berufen hat, zumal unverzüglich. Das wird Ihnen Generalleutnant Beckmann selbst bestätigen. Nach Besprechung mit Beckmann hat v. Raaben wirklich einen Schritt zur Beilegung der Krawalle getan. Es war sein erster und einziger Schritt, wenn man von den Sorgen für Bäckereien, Barmherzige Schwestern und Gefängnisse absehen soll. Er leistete sich nämlich zwei schriftliche Befehle, von denen der erste den Kommandeuren aller Regimenter zwischen 2 und 3 Uhr nachmittags zugestellt wurde, während der zweite um 3'/2 Uhr nachmittags an Herrn Beckmann ging. Bis dahin war in Kischenew der Greueltaten genug geschehen: Leichen lagen ill Menge auf den Straßen, Bettfedern bedeckten die Wege, jüdisches Hab und Gut war vernichtet. Diese Befehle des Herrn v. Raaben bilden einen Wendepunkt in der Geschichte seiner Leistungen am zweiten Tage der Krawalle: der Gouverneur, der bis dahin einfach untätig war, erklärte damit offiziell, daß jeder Gedanke eines Eingriffs in den Gang der Verhältnisse ihm fern liegt und daß er das Verfügungsrecht einem anderen übertrage. Bedarf es noch eines Beweises, daß der Inhalt dieses Schriftstückes in krassem Gegensätze zu den fundamentalen Pflichten eines Gouverneurs steht, wie diese durch das Gesetz vorgeschrieben sind? Der unsichtbare Regisieur. Bis um 3 Uhr hat Herr v. Raaben nichts getan und faß am Telephon: von 3 Uhr ab hat er wiederum nichts getan, saß aber nicht mehr am Telephon. Innerhalb einer oder zwei Stunden versuchten die einzelnen Kommandeure, die ihnen übertragene Macht auszuüben, aber ohne Erfolg. Das Erscheinen einer Kolonne an einer Stelle verscheuchte nur das Gesindel anderswohin, wo eine andere oder noch gar keine austreten sollte. Jeder Kommandeur mußte seine Position innehalten, und während er nach einer Seite hin arbeitete, ging nach der anderen die Plünderung ungestört vor sich. Es war niemand da, der die Aktion vereinigen sollte. Unter den Klagen der Gemordeten, dem Krachen der zusammenstürzenden Häuser, dem Geheul des betrunkenen Gesindels bewegte sich die Kavallerie und Infanterie wie auf dem Paradeplatze, während der Regisseur dieses Schauspieles unsichtbar am Telephon saß. Die Bemühungen der einzelnen Kommandeure konnten nichts nützen, aber sie hatten gar Verschiedenes zu überwinden. Hauptmann Rauch bezeugt, daß die Polizei ihn am Eingreifen gehindert habe, weil ihr vorgeschrieben gewesen sei, keine strengen Maßregeln zu gebrauchen und niemand zu verhaften. Borgeschrieben! Von wem denn? Die Beamten haben also nicht nur ihre Schuldigkeit nicht getan, sondern sie haben auch etwas vorgeschrieben. Der Telephondrahi hat offenbar Konfusion gebracht, denn er hat was anderes übertragen, als Herr v. Raaben, nach seiner Verteidigungsschrift zu urteilen, verordnet hat. Hütte v. Raaben um 7 Uhr früh, als er von den Juden um Hilfe angefleht

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