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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-06-24 · 26 (24.6.1904) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
26 (24.6.1904)
Date
1904-06-24
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Rr. 36 Dr. Dlocb's MocbenscbrM. Sette 417 dieses Stipendiums zu entscheiden hat. Die Berufung zum Bürgernieister konnten die armen jungen Leute als ein gutes Zeichen deuten; sie waren offenbar unter den vielen Bewerbern die würdigsten und am besten qualifizierten. Das Stipendium, um das es sich handelte, ist ein recht verlockendes, es beträgt fast fünfhundert Gulden für jeden Stipendisten und wird jährlich an drei Studenten — einen Mediziner, einen Juristen und einen Philosophen — verliehen. Es ist von einem reichen Privatmanne namens Gustav Figdor gestiftet worden, der den Betrag dem Wiener Magistrat zur Verwaltung übergab und ihm auch die Entscheidung über die Verleihung des Geldes überließ, wohl in der sicheren Annahme, daß der Magistrat als unparteiische Behörde mit dem Stipendium keinen Mißbrauch treiben werde. Naive Annahme das! In den Klauen Lueger's ist diese von einem längst verstorbenen liberalen Bankier gewidmete Summe einfach christlich-soziales Parteigeld und wird selbstverständlich so benützt, wie es das Parteiinteresse erheischt. Und wie macht das der Volksmann Dr. Lueger? Sehr einfach folgendermaßen: Es wird der Jurist Hans B. vorzerufen und sieht sich alsbald dem Gewaltigen, der sonst gemütlich und fidel sein kann, gegenüber. Der Herr Bürgermeister hat die goldene Kette um und eine recht feierliche Miene. „Sie sollen das Stipendium bekommen," sagt er. Der Student strahlt vor Glückseligkeit. „Sind sie ein Alldeutscher, ein Schönerianer oder dergleichen?" Der Student blickt verdutzt auf den Herrn mit der goldenen Kette und stottert: „Nein!" „Auch kein Sozialdemokrat?" . . . Der arme Junge weiß nun, wie er daran ist, und es schnürt ihm die Kehle zusammen. Er faßt sich aber und sagt: „Ich gehöre keiner Partei an, da ich ja noch studiere." Der Bürgermeister: „Ah was, das is net war. Ein jeder g'hört einer Parte: an." Der Student (sich mühsam fassend): „Die volle Wahrheit ist die. Ich sympathisiere mit sozialistischen Ideen, ich kann aber beute noch nicht wissen, ob ich mich einmal der sozialdemokratischen Patei anschließen werde." Der Bürgermeister: „Können Sie mir Ihr Ehrenwort geben, daß sie Sozialdemokrat oder Alldeutscher weder jetzt sind, noch in Zukunft sein werden?" — Der Student (fest): „Nein!" — Der Bürgermeister: „Da kann ich Ihnen das Stipendium nicht geben." (Zum Magistratsrat:) „Streichen Sie den Herrn aus!" — — Der Student: „Aber, Herr Bürgermeister! Sie können mich nicht nicht zwingen, meine Gesinnung für das ganze Leben zu bestimmen!" — Der Bürgermeister: „Und mich kann niemand zwingen, einem Sozialdemokraten fünfhundert Gulden zu geben." — Der Student: „Aber ich bin ja keiner!" — Der Bürgermeister: „Also geben Sie Ihr Ehrenwort!" — Der Student: „Auch für die Zukunft? Nein!"-Der arme junge Mann wankte hinaus in grimmiger Enttäuschung. Berlin. In der am 29. v. M. stattgehabten konstituirenden Sitzung des Ausschusses des „Verbandes der deutschen Juden" wurden die Herren Prof. Dr. M. Philippson zum ersten Vorsitzenden, Rechtsanwalt Dr. M. Horwitz zum ersten, Justizrat Dr. E. Fuchs zum zweiten Stellvertreter, Justizrat B. Breslauer zum ersten, Justizrat Dr. E. Friedmann zum zweiten Schriftführer, Verlagsbuchhändler Rudolf Mosse zum Schatzmeister gewählt. Fünf außerhalb Berlins 'ansässige Beisitzer sollen in der nächsten Ausschußsitzung nominirt werden. Betreffs der Organisation der Geschäftsführung wurde beschlossen, vier Kommissionen einzusetzen: eine politische zur Verhandlung mit Behörden, Zeitungen rc., eine juristische zur Bearbeitung von Gesetzes- und Verfassungs-Fragen, (Vorsitzender Rechtsanwalt Dr. Horwitz) eine Kommission des Innern zu Verhandlungen mit den jüdischen Gemeinden und Verbänden (Vorsitzender Pros. Philippson) und eine literarisch-apologetische Kommission (Vorsitzender Rabbiner Prof. Maybaum). Nach der sodann vollzogenen Zuwahl von einundzwanzig Mitgliedern setzt sich der Ausschuß aus folgenden 49 Herren zusammen: Rechtsanwalt Dr. Horwitz, Justizrat Dr. Fuchs, Professor Dr. Philipvson, Justizrat Breslauer, Justizrat Dr. Friedemann, Geheimrat Professor Doktor Aron, Lehrer Doktor Ficgel, Gcheimrat Professor Doktor Pinuer, Martin Simon, Oscar Berlin, Oberlehrer Dr. Schneider, Syndikus Dr. Apt, Oberlehrer Dr. Schaefer, Rabb. Prof. Dr Maybaum, Justizrat Timendorfer, Dr. H. Hildesheimer, Rabb. Dr. Eschelbacher, Verlagsbuchhändler Rud. Mosse, Rechtsanwalt Dr. Makower, Sanitätsrat Dr. Neumann, Dr. Klee, Prof. Dr. Barth, Landgerichtsrat Eugen Löwe (sämtlich in Berlin), Rechtsanwalt Dr. Blau-Frankfurt a. M., Rechtsanwalt Dr. Cohn- Dessan, Landgerichtsrat Wollstein-Breslau, Rechtsanwalt Dr. Samson- Hamburg, Benjamin Hirsch-Halberstadt, Stadtrat Fritz Hamburger- Karlsruhe, Bankier Ignatz Goldschmidt-Posen, Philipp Simson-Danzig, Dr. med. Apfel-Köln, Justizrat Dr. Geiger-Frankfurt a. M., Rabb. Dr. Horovitz-Frankfurt a. M., Stadtrat Aronsohn-Bromberg, Rabb. Dr. Vogelstein-Stettin, Geh. Hofrat Josephthal-Nürnberg, Kirchenrat Tr. Kroner-Stuttgart, Rabb. Dr. Cohn-Kattowitz, Wilhelm Langenbach-Darmstadt, Geh. Baurat Prof. Landsberg-Darmstadt, Professor Dr. Lassar Cohn-Königsberg i. P., Hermann Gumpertz-Hamburg, Rechtsanwalt Dr. Lewin-Stettin, Geheimrat Prof. Dr. Cohen-Marburg, Geh. Kommerzienrat Sonnenthal-Dessau und Abraham Lewandowsky-Hamburg. Bremen. Eine Notiz über rituelle Verpflegung von Zwischendeckspassagieren, welche dieser Tage durch die jüdischen Zeitungen ging, gibt mir die Veranlassung, Folgendes ergänzend hinzuzufügen. An erster Stelle muß hier der Norddeutsche Lloyd genannt werden, der bereits vor zwei Jahren auf seinen sämtlichen Schiffen den Zwischendeckspassagieren, entsprechend den Anordnungen des hiesigen Herrn Rabbiners Dr. Rosenak, rituelle Kost verabfolgen läßt. Herr Rabbiner Dr. Rosenak war es nämlich, der seinerzeit die erste Anregung dazu gab und dem daher, Dank dem freundlichen Entgegenkommen des Norddeutschen Lloyd, auch indirekt das Verdienst zufällt, daß die Hamburg-Amerika-Linie nach dem Muster des Norddeutschen Lloyd diese Einrichtung getroffen hat. Ich behalte mir vor, in einem speziellen Artikel eine Schilderung von der Verpflegung jüdischer Passagiere zu geben, möchte aber doch jetzt schon daraus Hinweisen, daß nicht nur den Zwischendeckspassagieren, sondern auch Kajütspassagieren auf den Dampfern des Norddeutschen Lloyd hinreichend Gelegenheit geboten ist, rituell zu leben, sofern die Passagiere einen Tag vor der Abreise oder beim Lösen der Schiffskarte einen dahingehenden Wunsch äußern. Für Kajütspassagiere gibt es ohne irgendwelche Preiserhöhung rituelle Fleischkonserven und wenn angängig, sogar frisches rituelles Fleisch, welches, mit dem Rabbinatssiegel versehen, in den vorzüglichen Kühlräumen der Lloydschiffe zur Verfügung der Passagiere ist. So viel uns bekannt, liefert die Packetsahrt zwar auch Konserven, aber nur gegen besondere Zahlung. Immerhin sind diese Einrichtungen im Gesetze der gesetzestreuen jüdischen Reisenden mit aufrichtiger Freude zu begrüßen. Die Konitzer Affaire. Die Untersuchung der neuen Spuren in der Konitzer Mordaffaire nimmt ihren Fortgang. Wie ein Privat-Telegramm aus Könitz meldet, wurden dort heute mehrere Einwohner von Könitz nach der Richtung vernommen, ob sie noch in Erinnerung haben, wo sich der Schlosser Berg am Tage der Ermordung Winter's aufgehalten hat. Unter denjenigen, die heute einer Vernehmung unterzogen wurden, befand sich Restaurateur Sänger, der hinter dem Schlochauer Tor wohnt, und der frühere Inhaber einer Kutscherstube hinter dem Kühn'schen Hotel. Es heißt, daß die Vernehmung sehr wichtiges Material zu Tage gefördert hat. Gleichzeitig wird aus Halberstadt gemeldet, daß Maßloff nach einer Vernehmung, die er in der Konitzer Affaire zu bestehen hatte, auf freien Fuß gesetzt wurde. Auch Frau Maßloff wurde vernommen. London. (Eine jüdische Gedenkfeier in England.) Die israelitischen Glaubensgenossen in England begingen dieser Tage die dreihundertjährige Gedenkfeier an den Geburtstag von Menasse ben Israel, jenen Rabbiner, dem die Juden ihre Wiederzulassung in England im Jahre 1655 hauptsächlich zu danken haben. Menasse ben Israel ist der Sohn eines Crypto-Jsraeliten in Lissabon, der schwer unter der Inquisition gelitten hat. Der Sohn wurde in Amsterdam erzogen, widmete sich dem geistlichen Stande und ward bald in weiten Kreisen bekannt. Er geriet in Berührung mit den englischen Puritanern und den an das tausendjährige Reich Glaubenden. Mit großer Energie arbeitete er aus Wiederzulassung der Juden in England, wo sie durch Eduard I. seit 1290 verbannt worden waren, mit allen Bemühungen hin. Seit 1649 begann er darüber mit der parlamentarischen Regierung zu verhandeln, doch konnten erst von 1655 an praktische Schritte getan werden. Cromwell, der mit Rücksicht aus den Handel und die koloniale Politik für die Zulassung der Juden war, lud Menasse im erwähnten Jahre zu einer Konferenz in Whithall ein, welche als der einleitende Schritt für die von Menasse angestrebte Maßregel gelten kann. Nachdem dieselbe erfolgt, bestimmte Cromwell für den Rabbi als Zeichen seiner Hochschätzung eine Pension von 100 Pfund jährlich, die aber — nie ausgezahlt wurde. Menaffe kehrte in ziemlich bedrängter Lage nach Holland zurück; 1657 ist er in Middelburg gestorben.

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