Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 25 (17.6.1904)
- Date
- 1904-06-17
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 25 Dr. Llocb's MocbenscvrM. Sette 407 Krirfkasterr. Ad. El. In Lissabon ist in diesem Jahre znm jüdischen Pfingstfest eine Synagoge eingeweiht worden. Dr. L. Ueber die Juden in Indien bringt das parlamentarische Blaubuch einige interessante Details. Danach gab es bei der Volkszählung im Jahre 1901 in Indien 18.228 Juden gegen 17.194 im Jahre 1881 und 12.009 im Jahre 1871. Davon lebten 15.848 int Vizekönigreich selbst und 2380 in den Vasallenstaaten. Von 12dO Juden, die hauptsächlich in den Provinzen Bengalien, Bombay und Burma wohnen, wird berichtet, daß sie das Hebräische als ihre Muttersprache angegeben haben. Ueber den Ursprung dieser Juden heißt es, daß cm großer Teil von ihnen bereits seit dem XV., die von C-ochin sogar seit dem VIII. Jahrhundert unserer Zeitrechnung in Indien wohnen. Die Juden von Kolaba in der Präsidentschaft Bombay, die sich selbst Beni Israel nennen, zerfallen in zwei Gruppen, deren eine, die der Weißen Beni Israel, sich durch Zuzug aus Vorderasien rein erhalten hat, während die Gruppe der schwarzen Beni Israel Mischehen mit eingeborenen heidnischen Frauen geschlossen und dadurch ihre ursprünglich weiße Farbe eingebüßt hat. Die Weißen Beni Israel, welche mit ihren schwarzen Glaubensgenossen in Feindschaft leben, ihre Frauen nicht heiraten und ihre Nahrungsmittel nicht genießen, behaupten von ihnen, daß sie überhaupt kein jüdisches Blut in ihren Adern haben und von ehemaligen Proselyten abstammen. Jedenfalls stehen die schwarzen Beni Israel geistig und gesellschaftlich tief unter ihren weißen Glaubensgenossen. Herrn W. I., Wien. Besten Dank für die interessanten Stammbaumskizzen, die gelegentlich zur Verwendung gelangen. R B. Als Beleg für die Untrüglichkeit der Rassenmerkmale dient ein heiteres Vorkommnis, welches sich nach der „Straßb. Ztg." letzten Sonntag kurz nach 9 Uhr am Bahnhofe in Mühlhausen i. E. abspielte, als der Weihbischof Zorn von Bulach zur Erteilung der Firmung eintraf. Eine zahlreiche Menge hatte sich zum Empfange eingefunden, die ganz gewaltig über den „miserablen Gemeinderat" schimpfte, der kein anderes Mitglied zum Empfang des hochwürdigen Bischofs schicken konnte, als den „dreckigen Juden Dr. Elias". Erst als ein „Ketzer" ihnen auseinandersetzte, daß der Herr, welcher den Weihbischof empfing und der seinem „Gesichtsvorsprung" nach der israelitischen Rasse angehören könnte, nicht der jetzige Stadtrat Dr. Elias, sondern der frühere Stadtrat Dr. Brazis sei, gaben sich die beunruhigten Schäflein zufrieden. „Königsstadtl". Sie stellen die Anfrage: „Was ist gegen einen Rabbiner zu veranlassen, welcher Samstag am Hofe vor der Synagoge Holz spalten l ä^ß t? Auf Anordnung des Kultusvorstehers, diese Arbeit möge unterbleiben, ließ der Rabbiner, ohne das Verbot zu beachten, die Arbeit weiter vollführend" Ein solcher Rabbiner ist im Disziplinarwege des Amtes zu entsetzen. Da«ksag«ng. Der Knabenpension Dr. B a r n a ß in Pfungstadt bei D a r m st a d t, in welcher mein Sohn durch mehrere Jahre gediegene Ausbildung, sorgsame Pflege und Erziehung und die weitestgehende geistige Förderung genossen, sage ich hiermit als Vater öffentlichen Dank und kann ich dieses treffliche Institut allen Eltern auf das Wärmste empfehlen. Hermann Tauber Wien, VI., Gumpendorferstraße 56. Cttel Goldschmidt'fche Fromme-Stiftung. Stipendium für Lehrerswitwen. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien bringt hiemit zur Kenntnis, daß aus der von Herrn Moritz Ritter von Goldschmidt zum Andenken an seine Mutter Frau Eitel Goldschmidt, begründeten Stiftung ein Stipendium von X 200.— a n eine in Wien oder dessen nächster Umgebung wohnhafte Lehrerswitwe israelitischer Konfe ssion zur Verleihung gelangt, wobei solche, welche mit dem Stifter Herrn Moritz Ritter von Goldschmidt oder dessen Gattin Frau Nanette, geb. Landauer verwandt sind oder eine große Anzahl unversorgter Kinder haben, den Vorzug erhalten. Die mit dem Todtenscheine des Gatten, einem Armutszeugnisse, einem von einem Wiener Rabbinate ausgestellten Wohlverhaltungs-Zeugnisse, sowie mit dem Nachweise, daß die Bewerberin aus Frankfurt a. M. oder aus einem Orte des österreichischen Kaiserstaates gebürtig ist, versehenen Gesuche sind bis längstens 31. Juli 1004 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien (I., Seitenstettengasse 4, I. Stock), woselbst auch Gesuchsblankette während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags unentgeltlich erfolgt werden, einzureichen. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbe-Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht entsprechend belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, 15. Juni 1904. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde. Kuratorium der Stiftung „Waisenhaus für ifrael. Mädchen Charlotte Merores Jtzeles^ in Wien. Im „Waisenhanse für israelitische Mädchen Charlotte Merores Jtzeles" in Wien werden ab September 1904 ausgenommen: a) Zwanzig mittellose, ganz oder halb verwaiste oder verlaffene, gesunde, israelitische Mädchen im Alter von 6 bis 12 Jahren, b) fünf mittellose, ganz oder halb verwaiste oder verlassene, gesunde, israelitische Mädchen im Alter von 14 Jahren. Die Zöglinge besuchen, solange sie im schulpflichtigen Alter stehen, die öffentliche Volks¬ oder Bürgerschule, erhalten vom vollendeten 14. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres den Unterricht in allen Zweigen der Hauswirtschaft, werden sodann zu allen häuslichen Verrichtungen in der Anstalt verwendet und bis zur erlangten Erwerbsfähigkeit, spätestens aber bis zum vollendeten 17. Lebensjahre in der Anstalt erhalten. Aufnahmsgesuche sind namens der Bewerberinnen von deren gesetzlichen Vertretung unter Beilegung des Geburtsscheines, des Heimatsscheines, des Nachweises der Verwaisung oder der Verlassenheit, des Mittellosigkeits-Zeugnisses und eventuell Schulausweises, des Jmpfzeugnisses, eines Gesundheitszeugnisses, sowie im Falle der überstandenen natürlichen Blattern eines besonderen ärztlichen Zeugniffes hierüber, bis 30. Juni 1004 an das gefertigte Kuratorium zu Händen des Herrn Dr. Felix Katzau Wien, I., Schottenbastei 3, zu richten. Unter den Bewerberinnen werden jene, welche nach Wien zuständig sind oder deren Eltern durch längere Zeit im Wiener Gennindegebiete gewohnt haben, in erster Linie berücksichtigt. Der Eintritt in die Anstalt kann nur gegen Beibringung eines vom Gemeindearzte ausgestellten, gemeindeämtlich bestätigten Zeugnisses erfolgen, laut dessen in den letzten vier Wochen vor dem Eintrittstermine im Hausstande des Mädchens kein Fall einer infektiösen Erkrankung vorgekommen ist. Ferner werden für die Anstalt mit der Verpflichtung zum Dienstantritt am 15. August 1904 ausgenommen: 1. Eine tüchtige, erfahrene Erzieherin, Israelitin, alleinstehend, im Alter von nicht unter 30 Jahren, die auch einen Teil der Aufsicht über das Hauswesen zu übernehmen hat. 2. eine tüchtige Jadustrielehrerin, Israelitin, alleinstehend, im Unterricht und allen Handarbeiten erfahren, die zugleich das Amt einer Wäscheverwahrerin zu übernehmen hat. Stellengesuche sind unter Beigabe aller erforderlichen Belege spätestens bis 30. Juni 1904 an das gefertigte Kuratorium zu Händen des Herrn Dr. Felix Katzau, Wien, I., Schottenbastei 3, zu richten. Kuratorium der Stiftung „Waisenhaus für israelitische Mädchen Charlotte Merores Jtzeles" in Wien. Brüder Skrainkll'jchc Stipkudik» für 2 Mittelschüler in Hollcschnu. Am 7. Ab (10. Juli 1004), als Sterbetag des Herrn Moses Skrainka, gelangen zwei Stipendien ä 70 Kronen an zwei brave, arme Mittelschüler aus Holleschau zur Verleihung und werden Verwandte mit den Stiftern, Herren Simon und Adolf Skrainka, bevorzugt. Bewerber haben ihre Gesuche mit der Nachweisung der Zuständigkeit, der Armut und der Fortgangsklasse „mit Vorzug" bis 13. Juli 1904 bei dem gefertigten Kultusvorstande einznbringen. Holleschau, am 17. Juni 1904. Der Kultusvorstand: Carl Beer. Ettel Goldschmidt'sche Fromme-Stiftung. Techniker-Stipendium. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien bringt hiemit zur Kenntnis, daß aus der von Herrn Moriz Ritter von Goldschmidt zum Andenken an seine Mutter Frau Ettel Goldschmidt begründeten Stiftung ein Stipendium von X 200.— an einen in Frankfurt a. M. oder im österreichischen Kaiserstaate gebürtigen Hörer der Wiener technischen Hochschule israelitischer Konfession zur Verleihung gelangt. Die Bewerber haben ihre mit denStudienzeugnissen, dem Armutszeugnisse und dem Geburtsscheine belegten Gesuche bis längstens 31. Juli 1004 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, (I.. Seitenstettengasse 4, 1. Stock), woselbst auch während der Amtsstunden zwischen 9-12 Uhr vormittags Gesuchsblankette unentgeltlich erfolgt werden, zu überreichen. Verwandte des Stifters Herrn Moriz Ritter von Goldschmidt, oder dessen Gattin Frau Nanette geb. Landauer genießen ein Vorzugsrecht. In dem Gesuche ist weiters anzugeben, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, beziehungsweise wie hoch der Betrag desselben ist. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.