Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 25 (17.6.1904)
- Date
- 1904-06-17
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 25 Dr. Blocb’s Mocbenscbrm. Sette 405 nur vom jüdisch-konfessionellen Standpunkte, sondern auch kriminalistisch höchst interessant. Ein Komornec Schiffer, namens Stefan Nemeth, hatte als Witwer die zwanzigjährige Katharina Vincze geheiratet und vier Kinder im Alter von 5—12 Jahren in die Ehe gebracht; gewöhnlich war er vom Hause abwesend. Am 8. Juli 1788 nach Mitternacht hörte die Nachbarin der genannten Frau, eine in demselben Hause wohnende Mietpartei, ein furchtbares Jammergeschrei und ihren Namen rufen. Ins Zimmer getreten, bot sich ihren Blicken ein entsetzliches Bild, — alle vier Kinder lagen tot mit durchschnittenem Halse — und ihre Stiefmutter mit einer Rebschnur um den Hals, dessen Enden an das Bettgestelle befestigt war; doch waren Hände und Füße frei und der Strick so lose geknüpft, daß sie selber sehr leicht den Strick hätte abnehmen können; ihr Gesicht war triefend von Blut und das Haupthaar bis auf die Wurzel abgeschnitten. Die Nachbarin alarmierte die Gaffe und bald ward auch die Polizei verständigt. Die allererste Verfügung, welche der Stadthauptmann traf, war— daß er den in der nächsten Nachbarschaft wohnenden Juden Salomon Bruck, dessen Gattin und einen bei diesen Eheleuten übernachtenden durchreisenden jüdischen Taschenspieler, Namens Samuel L e b l, noch in derselben Nacht verhaften ließ. Der herbeigeholte Bader wusch der Frau das Gesicht und nach genauer Untersuchung wurde konstatiert, daß sie nicht die mindeste Spur einer Verletzung an sich hatte; nur sprach sie nicht und auf alle Fragen antwortete sie mit Zeichen. Natürlich war das erste, daß der Bader ihr zur Ader ließ, aber das half nicht, sie blieb noch immer stumm, erst nach dem zweiten Aderlaß fand sie ihre Sprache wieder. Auf die Frage, wer die Kinder getötet habe, antwortete sie, daß drei ihr unbekannte Juden gekommen seien, sie geknebelt und die Kinder ermordet haben. Man nahm, sie in Haft, und als man Haussuchung bei ihr hielt, fand man an einem verborgenen Orte Säckchen voll Gold- und Silbermünzen im Gesamtbeträge von 426 Gulden, deren Provenienz sie nicht Nachweisen konnte oder wollte. Hiezu kam noch der Umstand, daß zwei am Donauufer spielende Kinder dort einen mit Blut gefüllten Krug fanden, den der „Chirurgius und der städtische Phisikus" als M e n s ch e nb l u t erklärten. Vor den Untersuchungsrichter gebracht, widerrief die Frau ihre erste Behauptung bezüglich der Juden und sagte nur, es wären unbekannte Leute gewesen! Doch der Untersuchungsrichter hatte sich schon die Sache zurechtgelegt und im Geiste der damaligen Zeit, von dem bis heute noch ein gut Teil geblieben, wollte er der Frau durch folgende Fragen, die ich wörtlich wiedergebe, auch gleich die ihm passenden Antworten suggerieren: „1. Nicht wahr, derjenige, der das Geld gab, hat auch mit Dir vereint die Kinder getötet, und dieses Geld hat er Dir als Preis für die ermordeten Kinder gegeben?" „2. Weißt Du nicht, daß, als die Kinder getötet wurden, ihr Blut in ein Gefäß aufgefangen worden sei?" „3. Gestehe es nur, Kathi, daß die neben Euch wohnende Jüdin Dir sagte, wozu Du denn als junge Person mit den vielen Kindern Dich plagen sollst und sie hat Dir den Rat gegeben, daß Du die Kinder verkaufen sollest." Doch Kathi gestand nichts. Die Frage, woher sie das Geld habe, beantwortete sie dahin, daß sie es teils erspart,- teils ihrer Großmutter entwendet habe, bei der sie als Waise erzogen wurde. Erst später, als sie einsah, daß die Beweise mit solch erdrückender Wucht sie belasteten, daß es für sie kein Entrinnen mehr gebe, meldete sie sich am 6. August beim Untersuchungsrichter und legte folgendes Geständnis ab: „Nach dem Pesther Markt «Mitte Juni) kam der Jude Salamon, der angrenzend an unserem Hause wohnt und sagte mir, ich möchte ihm die Kinder für zweihundert Gulden verkaufen und ihm erlauben, di e selben zu töte n und ihr Blut mit sich zu nehmen. Ich war entsetzt über diesen Eintrag und wies ihn zurück. Dann aber kam dessen Frau und stellte mir vor, welche Last die Kinder für mich seien und auch der Mann kam öfter, aber nie kamen sie zusammen; endlich versprach mir der Jude dreihundert Gulden, die Jüdin brachte Samstag am 6. Juli das Geld und — ich willigte ein unter der Bedingung, daß nicht ich, sondern sie die Kinder töten sollen." „M o n t a g kam die Jüdin und sagte, daß sie dies e Nacht die Tat begehen wollten." Da fragte der Richter: „Und ist der Jude Salamon Montag nicht bei Dir gewesen?" „Nein; er ist an diesem Tage weggefahren, angeblich um Felle zu kaufen, wahrscheinlich aber, um den Verdacht von sich abzuwälzen. Montag abends 9 Uhr gingen wir zu Bette und schliefen ein. Nachts gegen 10 Uhr kam die Jüdin und klopfte an das Fenster. Ich erwachte und öffnete ihr das Tor und ließ sie ein: sie kam mit einem scharf geschliffenen Messer und einem schwarzen Topf. Ich warf mich auf's Bett und ich hörte nur, wie das kleinste Mädchen röchle und so schlachtete sie das älteste Mädchen, dann die beiden Knaben und hielt den Topf unter, um das Blut abzufangen. Sie legte mich dann auf die Erde, schnitt mir das Haar ab und als sie einen Strick unter dem Bette sah, da nahm sie ihn und band ihn mir um den Hals und sagte mir, ich möge nach ihrem Weggehen auf die als Mietpartei bei mir wohnende Frau schreien, was ich auch getan habe." Hierauf sagte der Untersuchungsrichter: „Höre, Kathi, wenn die Jüdin unschuldig ist, dann wird Gott ihre Unschuld an den Tag bringen und wird Dich umso schwerer strafen, jetzt und auch in der Ewigkeit. Du kannst Deine Aussage noch umändern." „Alles ist Wahrheit, was ich vorgegeben habe." „Warum aber hast Du bisher das alles verschwiegen?" „Weil ich der Jüdin Montag nachmittags einen schreck lichen Schwur ablegen mußte, daß ich die Tat verschweigen werde." Nachdem die in Haft gehaltenen Juden einigemal verhört wurden und natürlich alles als lügenhaft und erfunden erklärten, kam es am 10. Dezember 1788 zur Verhandlung vor dem Strafgerichte. Der öffentliche Ankläger klagte die Jüdin und Samuel Lebl, den Taschenspieler, des verübten vierfachen Mordes, Kathi Vincze der Vorschubleistung und Mitwirkung, den Salamon Bruck, dessen Alibi nachgewiesen wurde, der Anstiftung zum Morde an. Der Verteidiger der Vincze erklärt diese Tat selbstverständlich als Ritualmord und beruft sich auf B o n s i n, der diesen von ihren Vorfahren ererbten Glaubenswahn der Juden konstatiert, daß es ein gottgefälliges Werk fei, unschuldiges Ehristenblut zu vergießen, und stellt die Vincze als arme, willenlose Verführte hin. Außerdem beantragt er, S e i n e r M a j e st ä t Vorstellung darüber zu machen, wie gefährlich das Zusammenleben dieses Volksstanimes mit den Christen sei. Der Verteidiger der Juden, Michael von Z ü v o d h, hielt eine großangelegte, vorzügliche Verteidigungsrede in lateinischer Sprache, aus der ich Folgendes hervvrheben will. Vor Allem hebt er die Gesetzwidrigkeit der Inhaftnahme der Juden hervor. „Ohne daß von irgend einer Seite eine Anzeige gegen sie erstattet worden wäre, ließ der Stadthauptmann — wie er selber hier erklärt hat — noch bevor er zum Tatorte gegangen und von dem geschehenen Verbrechen sich überzeugt hatte, die armen Juden ohne Verhör verhaften. Wahrlich, der Gerichtshof kann auf dieses nichtswürdige, rohe Vorurteil kein