Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 25 (17.6.1904)
- Date
- 1904-06-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 396 Dr. Mocb's Mocbenscbritt. Nr. 25 Menorrhoe, richtet dort in der heißen Jahreszeit so ungeheure Verwüstungen an, daß man in Egypten unzählige Blinde findet, und noch heute ein Eingeborener in Egypten mit normaler Bindehaut kaum zu finden ist (F u ch s, 1900). Was das Trachom in Palästina anlangt, so berichtet Tobler in seiner medizinischen Topographie Jerusalems (1855), daß das besonders im Sommer herrschende Trachom dort zum Glück meist in chronischen Formen auftrcte. An der Südostseite des Tiberiasees, im Hauran, sind Augenentzündungen, graue Stare, teilweise Erblindungen sehr häufig. Die Behandlung der Krankheit durch Frauen führt oft zu Verschlimmerungen. Der Verlauf ist meist ein mittelschwerer, so daß nur Hornhautflecke, Hornhautgcschwüre, doch auch Nekrose derselben, grauer Star eintritt, und auch in Jerusalem sieht man, wenn auch seltener als in Egypten, Blinde und Einäugige. Der amerikanische Arzt, Professor Post (1868), berichtet auf Grund seiner Studien in Beirut, daß die Augenentzündungen in Palästina durch den Staub, das grelle Sonnenlicht, aber auch die Tätigkeit der Pfuscher oft verschlimmert würden. B e r n h a r d Neu manu (1877), der lange Jahre hindurch in Palästina ärztliche Erfahrungen gesammelt hat, weist Palästina bezüglich der Verbreitung des Trachoms die Mittelstellung zwischen Egypten und den nördlichen Ländern an. Er bestätigt die Beobachtung, daß die große Zahl der Blinden und Halbblinden nicht immer der Heftigkeit der Infektion zuzuschreiben ist, sondern auch der Vernachläffigung der Krankheit oder ihrer Behandlung mit schädlichen Volksmitteln oder durch herumrelsendc Pfuscher. Eigenartig ist das Vorurteil der Eingeborenen, daß der europäische Arzt von Augenheilkunde nichts verstehe.*) Selbstredend gibt es in Jerusalem neben der trachomatösen auch die einfache katarrhalische Bindehautentzündung. N e u m a n n hat alle möglichen Formen der nach Trachom eintretenden Folgezunände beobachtet die verschiedenartigsten Lidverkrümmungen und Falschstellungen der Wimpern, Hornbautgeschwüre und -Flecke. Pannus, grauer Star, Staphylom, Atrophie des Auges. Nach seiner Ansicht ergreift das Trachom die Ausländer leichter als die Palästinenser. Die auch hier wiederkehrende Angabe, daß der Sommer das Auftreten von Trachom begünstige, könnte dazu verleiten, dem Sonnenlicht eine allzu große Bedeutung bei der Verbreitung des Trachoms beizumessen. In dieser Beziehung ist eine Angabe von Wert, die L ortet in seinem großen französischen Werke über Syrien (1884) macht. Als Beweis dafür, daß in allererster Linie die schlechten hygienischen Verhältnisse, nicht aber die starke Belichtung in Betracht kommen, führt er die Beobachtung an, daß unter den Fellahen, die in der Sonne auf den Feldern arbeiten, die Angenentzündungen „inliuimeat plus rares“ auftreten, als unter den Juden, die in schlechten hygienischen Verhältnissen leben. Daß die Ansteckung in den besser situierten Familien seltener erfolgt als unter der ärmeren Bevölkerung, wird für Palästina bis in die neueste Zeit bestätigt. Wie sehr diese Verhältnisse auf die Kolonisation Palästinas hemmend einwirken, ersehen wir ans dem hebräischen Berichte Gregori d'Arbella's (1889) über den Gesundheitszustand der jüdischen Kolonien in der Nähe Jaffas. Hier wird besonders über das Wüten zweier Krankheiten lebhaft Klage geführt: der „uiachalat hakadachat“ (Malaria) und des ,.deleket haenajim“ (Trachom). Aber gerade die Angabe, die der Verfasser üb.r den Rückgang des Trachoms in jenen Kolonien macht, gibt uns einen Lichtblick in die Zukunft. Bevor wir hierauf eingehcn, wollen wir mit einigen Worten über die Chancen der Verhütung und Behandlung des Trachoms sprechen. Es sei zunächst noch einmal daran erinnert, daß fast ausschließlich. vielleicht sogar ausschließlich durch Uebertragnng des eitrigen Sekrets die Verbreitung des Trachoms erfolgt. Das ist für die Frage der Prophylaxe von eminenter Bedeutung. Hier gilt es, keine lebenden Zwischenträger anszurotten, wie bei der Malaria, hier ist die Beschaffenheit des Bodens ohne Bedeutung, hier besteht keine Gefahr der Verbreitung des Krankheitsstoffes durch das Trinkwasser oder durch Verstäubung der Auswurfsstoffe der Kranken, und eine Luftübertragung scheint nicht vorzukommen. Das oberste Prinzip bei der Bekämpfung der Krankheit lautet demnach: Verhütung der Sekretverschlepvung und möglichst rasche Heilung des Einzelfalles — nicht nur im Interesse der Befreiung des Patienten von seinem Leiden, im Interesse des zweiten, vielleicht nicht erkrankten Auges, sondern vor allem im Interesse der Gesamtheit. Dieses letztere Interesse aber rechtfertigt ein Eingreifen der Staatsgewalt. Erörtern wir zuerst rein theoretisch die Maßnahmen, die von seiten der öffentlichen Gewalt zur Bekämpfung des Trachoms in Palästina zu ergreifen wären, und übertragen wir die Betrachtungen alsdann auf die tatsächlich vorliegenden Verhältnisse. Wie cs Europa gelungen ist, durch die Einführung der in einzelnen Ländern (so auch in Deutschland) obligatorischen Schutzimpfung gegen die Pockeninfektion die Pockengefahr in augenscheinlicher Weise zu dämpfen, so wird sich mit gleich gutem Erfolge eine einstige Sanitätspolizei in Palästina, die ja schon mit Rücksicht auf die an den Grenzen des Landes lauernde Choleragefahr zu den wichtigsten Erfordernissen bei der Reorganisation des Landes gehören wird, die *) In der neueren Zeit ist hierin ein vollständiger Umschwung zu verzeichnen. Die Eingeborenen unterziehen sich gern der Behandlung der europäischen Aerzte, insbesondere bei Augenkrankheiten, und bringen ihnen großes Zutrauen entgegen. D. Red. d. „Altneuland". zwangsweise Durchführung der beiden erwähnten prophylaktischen Momente zur Aufgabe machen müssen. Die Unterlagen für diese Arbeiten wird die Aufklärung der Kolonisten oder — für eine spätere Zukunft gedacht — die Aufklärung der Massen über die Bedeutung der Sauberkeit für die Verbreitung der Infektionskrankheiten darstellen. Diese Aufklärnngsversuche werden vielleicht gerade bezüglich der Verhütung des Trachoms auf fruchtbaren Boden fallen, weil es kaum eine zweite Seuche gibt, bei der sich die Wahrheit dieser Lehre mit derselben Sicherheit in einer kleineren Gruppe, z. B. in einer Kolonie, ad oculos demonstrieren ließe. Da ein Trachomkranker zur Verhütung der Sekretverschleppung nach Möglichkeit isoliert werden soll, da er eigener Wäsche, Geräte 2c. bedarf, und da ferner sehr vielen Kranken die nötige Vorsicht und Sauberkeit nicht znzutrauen ist, so wäre in zahlreichen Fällen — wir sprechen noch immer von der idealen Bekämpfung des Trachoms — eine zwangsweise durchgeführte, eventuell kostenlos gewährte Internierung in einem Spital für einige Wochen oder Monate erforderlich. Diese Maßregel erweist sich auch zur Durchführung der zweiten prophylaktischen Maßnahme, der Beschleunigung der Heilung des Einzelfalles, als notwendig. Wir haben ans den wiedergegebenen Berichten ersehen — und das ist ja von vornherein wahrscheinlich — daß gerade die Verschleppung der einzelnen Fälle eine der Hauptgcfahren nicht nur für das Auge der Erkrankten, sondern besonders für die Weiterverbreitung des Trachoms darstellt. Ein Kranker, der jahrelang mit sekrettriefenden Augen umhergeht, ohne das Uebel behandeln zu lassen, kann, zumal wenn er in ärmlichen Verhältnissen lebt, Hunderte von Gesunden anstecken, während er, radikal einige Monate behandelt, entweder gesunden oder soweit hergestellt würde, daß die akute Entzündung und mit ihr die Sekretabsonderung, d. h. die Möglichkeit einer Uebertragnng der Krankheit, beseitigt ist. Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführbarkeit einer solchen Maßregel wäre die Anzeigepflicht für jeden einzelnen Fall. Was bei uns in Deutschland für die Sanitätspolizei jeder großen Stadt durchführbar ist, muß auch für die einer kleinen palästinensischen Kolonie sein; soll ja auch von den zahllosen Erkrankungen von Masern und Scharlach, die im Laufe des Jahres in einer deutschen Großstadt Vorkommen, jeder Einzelfall bei der Sanitätspolizei zur Anzeige gelangen (was wohl auch zum größten Teil geschieht). In zweiter Linie käme die ärztliche Beaufsichtigung aller Häustr in Betracht, in denen zalreiche Individuen beieinander wohnen, besonders also der Schulen. Die Kolonie oder die Stadt hätte also für die Aufklärung, für die Errichtung von Spitälern oder wenigstens Polikliniken zur (eventuell unentgeltlichen) Behandlung des Trachoms, sowie in schweren Fällen und bei mißlichen Wohnungsverhältnissen des Patienten die Internierung des Erkrankten Sorge zu tragen; in jedem Falle aber müßte die ärztliche Behandlung obligatorisch sein. Die Internierung geeigneter Fälle wäre auch noch von folg-ndem Gesichtspunkte aus wünschenswert. Gewiß läßt sich das Trachom auch konservativ behandeln, wenngleich diese Methode heute von zahlreichen Augenärzten a priori abgelehnt wird. Besteht die Sicherheit, daß der Patient sich nach den Vorschriften des Arztes genauestens richtet, so wird die häufige Neiuigung des Auges mit antiseptischen Lösungen, die Touchieruug mit Höllenstein, später mit Kupferstift, dann mit Salben in den meisten nicht zu schweren Fällen allmählich zum Ziele führen, nnd es wird bei peinlicher Sauberkeit und Isolierung keine Ansteckung einer anderen Person erfolgen. Aber selbst die radikalere Behandlungsweise, bei der operativ vorgegangen wird (Ausquetschung der gröberen Trachomkörner nach verschiedenen Methoden), erfordert meist eine mehrmonatliche Behandlung, da die nicht mitentfeniten kleineren allmählich nachwachsen. Die Erfahrung lehrt nun, daß, wenn die Behandlung nicht bis zum Schwinden der Verdickung der Bindehaut fortgesetzt wird, leicht Rückfälle eintreten. Die Patienten, die im Laufe der Behandlung die Geduld verloren haben oder nicht mehr in der Lage sind, den Arzt zu bezahlen, und die Kur um so eher unterbrechen zu dürfen glauben, als sie sich von allen Symptonen geheilt fühlen, bekommen zuweilen im Rückfall eine heftigere Erkrankung als ursprünglich und müssen nun manchmal ihren Ungehorsam mit einer lebenslangen Erkrankung des Auges büßen. Soll also eine möglichst rasche Radikatheilung erzielt werden, so wird es notwendig sein, in allen Fällen die am schnellsten zum Ziele führende, d. h. die operative Methode als obligatorisch in Anwendung zu bringen, die erfahrungsgemäß die Krankheitsdauer beträchtlich abkürzt. Diesen Zwang darf der Staat mit demselben Recht auf seine Bürger ausüben, mit dem in Deutschland die gründlichste Desinfektion der Wohnung, in der ein Typhuskranker gelegen hat. nach äußerst detaillierten Vorschriften verlangt wird. Ans dem Gesagten folgt nun ein weiterer Grund für die Notwendigkeit der Internierung gewisser Trachomfälle; denn die unsicheren Elemente, die sich erstens zur operativen Behandlung nicht würden entschließen können, und die zweitens nur allzu leicht geneigt wären, sich beim Nachlassen der beschwerlichen Symptome nicht weiter behandeln zu lassen, und dann nach Eintritt des Rückfalls eine neue Gefahr für die Umgebung bildeten — diese Elemente würden äußerst zahlreich sein. Ohne obligatorische Behandlungsmethode — etwa analog der Schutzpockenimpfung in Deutschland — und ohne eine obligatorische Behandlungsdauer, die von Fall zu Fall vom Arzte zu bestimmen wäre, könnte ans diesem Grunde selbst die unentgeltliche poliklinische Behandlung zuweilen wertlos sein.