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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-05-27 · 22 (27.5.1904) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
22 (27.5.1904)
Date
1904-05-27
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sette 346 Dr. Llocb's Mlocbenscbrttr. Nr. 22 ist so'^klar und selbstverständlich, daß für jeden logisch denkenden Menschen gar kein Zweifel mehr darüber bestehen kann. Die Juden dienen im Heere gleich den andern Bürgern und sie tuen freudig ihre Pflicht gleich den Andern. Das wird niemand bestreiten, der die Tatsachen kennt. Auch daß sie an Intelligenz den andern Volksklassen nicht nachstehen, wird jeder Unbefangene zugeben. Wie kommt es nun, daß noch kein Jude in Deutschland in dieser ganzen Epoche aktiver Offizier und in den letzten Jahren — Bayern ausgenommen — auch nicht Reserveoffizier wurde? Ist das nicht eine wunderliche Erscheinung? Daß die jüdischen Soldaten samt und sonders unfähig sind, Offiziersämter zu bekleiden, das wird ernstlich Niemand behaupten dürfen. Getaufte Juden sind ja häustg schou zu Offizieren ernannt worden, und daß durch die christliche Taufe die militärische Fähigkeit gesteigert wird, das zu glauben ist Niemand naiv genug. Wir sehen auch die Juden in Italien, in England und Amerika häufig die höchsten militärischen Chargen bekleiden, und die deutschen Juden stehen sicherlich ihren Glaubensgenossen anderer Länder an Intelligenz und persönlichem Mute nicht nach. Es ist trotz aller Beschönigungen ein offenes Geheimnis, daß die jüdischen Aspiranten lediglich wegen ihrer Religion keine Berücksichtigung finden, und das ist ein schreiendes Unrecht gegen die jüdische Religion und die jüdische Gesamtheit, das ist ein offenbarer Verfassungsbruch. Es ist töricht, sich hierauf alte Traditionen zu berufen. Damit könnte man schließlich die ganze Verfassung illusorisch machen. Jeder Barbarismus und jede Grausamkeit war schon einmal traditionell. Traditionen, die der Verfassung widersprechen, sind Unsitten, Rudimente der Unkultur, die jede Berechtigung verloren haben. Unsere Antisemiten freilich, die mit einerandern Logik denken und mit einem andern ethischen Maßstab messen als die andern Sterblichen, haben auch hier einen Ausweg gefunden. Sie behaupten, in der Verfassung stehe ja nur, daß der Jude alles werden kann, aber nicht, daß er es werden muß. Das ist feig und blöd zugleich. Mit solchen Witzen zeigt man nur, daß man sich selbst des großen Unrechtes bewußt ist. Eine gerechte Sache würde man niemals mit solcher Bierweisheit verteidigen. Das Traurige ist, daß diese Politik zur Heuchelei führt, daß man nach Außen andere Gründe angibt als die wirklich maßgebenden, daß mau Dinge öffentlich behauptet, von deren Unwahrheit man überzeugt ist. Wenn der Kriegsminister gegenüber allen Reden, die dieses Unrecht geißeln, schweigt, so sagt das genug. Und. wenn das Generalkommando auf die Beschwerde des Herrn Justizrat Feige von „den an einen Vorgesetzten zu stellenden Anforderungen" spricht, so weiß Jeder, was er davon zu halten hat. Und glaubt man etwa, dadurch einen sittlich veredelnden Einfluß auf das Volk auszuübeu, daß man Leute zu einer Scheintaufe verleitet und so das Beste in ihnen, die Wahrhaftigkeit, tötet? Ist es nicht die Aufgabe des Staates, den Charakter des Bürgers zu stärken und die Begeisterung für den Dienst des Vaterlandes zu wecken? Redet man sich wirklich ein, dadurch ein freudiges Gefühl für den Militarismus im Volke zu erzeugen, daß man das Ofsizierstum mit dem Nimbus falscher Vornehmheit umgibt? Die Militärverwaltung mag noch so feine Verlegeuheitsphrasen drechseln, jeder ist sich doch in Deutschland darüber klar, daß das eigentliche Bürgertum sehr häufig und die Judeuheit prinzipiell vom Offiziersdienst ausgeschlossen ist. Prinzipiell? Das Wort klingt wie ein H o h n. Was die Grundsäule der Verfassung erschüttert, das ist zum Prinzip erhoben worden. Man spricht freilich auch von anarchistischen Grundsätzen? Und alles das warum? Weil mau in gewissen Kreisen noch immer vom alten preußischen Feudalismus beseelt ist und am liebsten die ganzen Kulturerrungenschaften der letzten 50 Jahre rückgängig machen möchte. In Preußen spielen Junker- und Muckertum noch immer die erste Rolle und die besten Stellen bleiben den „Edelsten der Nation" reserviert. Dieser Geist scheint so mächtig zu sein, daß alles daran abprallt. Der Kriegsminister war im Reichstage bei der Militürdebatte wirklich nicht zu beneiden. Es ist immer eine undankbare Sache, einen offenbaren Verfassungsbruch mit Sophismen zu verteidigen. Privatim würde Herr von Einem wahrscheinlich ehrlich antworten: „Ja, Stimmungen, dagegen läßt sich nichts machen. Man muß gewissen Kreisen Rechnung tragen, dagegen anzukämpfen bin ich zu schwach". Es gibt aber im Grunde nichts Verkehrteres, als den Staat nach Volksstimmungeu leiten zu wollen. Man könnte ebensogut die Auslegung der Gesetze vom Wetter abhängig machen. Zunächst: Wo zeigt sich diese Stimmung? Von den bei der letzten Reichstagswahl abgegebenen Stimmen sind mindestens vier Millionen, die dieses Unrecht nicht gutheißeu. Wo ist überhaupt ein zuverlässiges Barometer für die Stimmung im Volke? Wer ist das Volk? Jede Partei und jede Richtung behauptet, den Geist des Volkes zu vertreten. Aber selbst angenommen, die Majorität im Volke wäre zweifellos für dieses Unrecht gegen eine Volksklasse, so bliebe deswegen doch das Recht bestehen. Ein Unrecht kann durch kein Mittel der Welt zum Recht werden. Wie weit kommt man denn, wenn man mit Volksstimmungeu zu rechnen anfängt? Folgt man diesem Irrlicht, dann gelaugt man in den Sumpf der Anarchie. Trägt man etwa den 3 Millionen republikanischen Stimmen Rechnung in der Gesetzgebung und in ihrer Ausübung? Nein, man sagt: wir leben in einem monarchischen Staate und die Verfassung ist maßgebend. Oder ein anderes Beispiel: Würde man heute in Deutschland ein Plebiszit über die Frage der Güterverteilung veranstalten, so wäre die größte Majorität zweifellos für die Abschaffung der großen Vermögen zugunsten der Besitzlosen. Soll also die Regierung vor dieser Stimmung Reverenz machen? Hier heißt es: xriueiMs obsta. Ist das Gesetz im Widerspruch mit dem Rechtsbewußtsein des Volkes, dann ändere man das Gesetz, solange cs aber zu Recht besteht, ist es sakrosankt für den Minister wie für den Geringsten im Volke. Glaubt man, daß ein jüdischer Offizier aus inneren und äußeren Gründen eine Unmöglichkeit ist, dann finde man den Mut, die Aenderung der Verfassung in diesem Sinne zu beantragen. Es wird sich dann zeigen, ob in einem modernen Parlament eine Majorität für einen solchen mittelalterlichen Standpunkt zu haben ist. Allein, die Verfassung zu einem toten Buchstaben zu degradieren und gegen ihren Wortlaut und ihren Geist zu handeln, das ist eines Kulturstaates unwürdig. Neben der geschriebenen freien Verfassung eine zweite ungeschriebene erzreaktionäre zu besitzen — das mag diplomatisch sein, aber ehrlich ist es nicht. Es handelt sich nicht darum, ob es in Deutschland zehn jüdische Offiziere gibt oder nicht, sondern um die Majestät des Rechts, und daher ist diese Frage keine Angelegenheit der Judeuheit, sondern des rechtlich denkenden und freiheitlich empfindenden deutschen Volkes. Es gilt hier um ein Grundprinzip des wahren Liberalismus, um die Verteidigung der Gerechtigkeit gegen Willkür. Daher kann und darf diese Frage nicht ruhen. Das Gewissen des Volkes muß solange geweckt werden, bis es das Unrecht ein sieht und die Regierung zu eineranderenTaktikzwingt. F. S. Moses «ni> Hamurabi. i. (Maimonides und Hofrat Müller.) Ans einem Vortrage von Dr. S. Funk, (Boskowitz). Zu den vielen Jrrtümern, die über Juden und jüdische Lehre verbreitet sind, gehört auch der, daß dem jüdischen Strafrechte ausschließlich das Prinzip der Vergeltung zu Grunde liege. „Das alte harte Gesetz der Urzeit, sagt Heine an einer Stelle, „findet sich noch bei dem alttestamentlichen Moses in schauer-

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