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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-05-20 · 21 (20.5.1904) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
21 (20.5.1904)
Date
1904-05-20
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 21 Dr. Blocb s MocbenscbrM, Seite 333 jüdischen Stellungspflichtigen wurden 29 Perzent behalten, von den jüdischen 30. Es ist der Mühe wert, das im Auge zu behalten. Denn diese Daten werfen Licht auf zwei gehässige Beschuldigungen, die von antisemitischer Seite immer mit besonderer Vorliebe vorgebracht werden. Wie ist denn nun die Anklage zu rechtfertigen, daß die Juden, insbesondere die russischen Juden, sich mit allen Tücken und Mücken dem Militärdienst entziehen, und wie die Legende von der körperlichen Minderwertigkeit der Juden? Nach amtlichem Ausweis stellen sie mehr Mann als sie sollten und müßten, und nach demselben Ausweis ist ihr Kontingent diensttauglicher als das nichtjüdische. Das anzuerkennen mag für antisemitische Gemüter recht schmerzlich sein, aber das haben sie mit der offiziellen Statistik der russischen Regierung auszumachen. Whig. Das mosaische Gesetz. In der „Zeitung des Judentums" findet sich folgende, in juristischer Beziehung interessante Zuschrift im Sprechsaal abgedruckt: „Wie ich aus einem Referate über den Aufsehen erregenden, „Ueber die sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben der Zivilprozeßgesetzgebung" betitelten Beitrag zur Festgabe, die die Berliner Juristische Gesellschaft dem Reichsbankpräsidenten Dr. Koch anläßlich seines 25jährigen Dienstjubiläums überreichte, ersehe, wendet sich der Verfasser desselben, Oberjustizrat Dr. Felix Vierhaus, gegen „die plutokratische Scheidung des Verfahrens vor dem Einzelrichter oder vor einem Kollegialgerichte, je nachdem der Wert des Streitgegenstandes geringer oder höher ist." Er hält die Aufstellung einer Wertgrenze nicht für billigenswert, weil die Höhe des Punktums mit der größeren oder geringeren Schwierigkeit des Prozesses nicht im Zusammenhänge steht, aber auch deshalb, weil von der Wertabschätzung dasselbe gilt, was man für die Geldstrafe ausgeführt hat, daß nämlich der Wert, den ein Objekt für den an ihm Berechtigten hat, kein absoluter ist, sondern von dem Vermögen der Partei abhängt. Vierhaus will ein gleiches Verfahren für alle Vennögensstreitigkeiten ohne Rücksicht auf den Wert. Als ich dieses Referat las, erinnerte ich mich, daß uns unser Religionslehrer, bei der Uebersetzung des 19. Kapitels des zweiten Buches Mosis auf die Differenz aufmerksam gemacht, die zwischen dem von Jetro empfohlenen und dem von Moses eingeführten Gerichtsverfahren obwaltet. Jetro machte einen Unterschied zwischen dem „größeren" und dem „kleineren" Werte des Streitgegenstandes und wollte, daß man jede „größere" Sache zu Moses bringe. (Vers 22 daselbst.) Moses hingegen, der vom Standpunkte des jüdischen Rechtes, das vollständige Gleichheit für alle Rechtsuchenden fordert, ausging, verwarf diese Unterscheidung nach der Höhe des Wertes und ordnete an, daß man nicht die größeren, sondern die „schwierigeren" Streitfragen zu ihm bringe. (Vers 26 daselbst.) Also wieder ein Punkt, in welchem das jüdische Gesetz der Zeit um Jahrtausende vorausgeeilt. M. Sch." Hippolyt über den Antichrist. Eine sehr interessante Darstellung, die uns besonders heute zu interessieren vermag, gibt Hippolyt, Bischof von Porto Romano, der zu Beginn des dritten Jahrhunderts blühte, in seinem Buche „De Antichristo" C. 54—57, von dem Antichrist. Sie lautet: „Der Antichrist' wird aus allenLändern, wo die Juden zerstreut sind, sie zu sich rufen, sie wie seine eigenen Kinder halten, indem er ihnen verspricht, ihr Land Herstellen, ihr Königreich und Volk wieder aufrichten zu wollen, um von ihnen als Gott verehrt zu werden, wie der Prophet sagt: ,Er wird sein Reich versammeln vom Aufgang der Sonne bis zum Niedergang; die er beruft und nicht beruft, werden mit ihm gehen'. Auch Jeremias spricht von ihm unter folgendem Bilde: ,Ein Rebhuhn brütet, was es nicht gelegt, so ist, wer Reichtum gewann, doch nicht durch Ehrlichkeit; in der- Hälfte seiner Tage verläßt er ihn, und am Ende seiner Tage erscheint er als ein Tor.' — Es wird nun nicht schaden, die Arglist des Tieres zu erzählen und zu zeigen, daß der Prophet nicht ohne Grund, als er den Ausspruch tat, sich des Gleichnisses von jenem Tiere bediente. Das Rebhuhn ist nämlich eineitles Tier; denn sieht es in seiner Nähe das Nest eines anderen Rebhuhns, in welchem Junge sind, so ahmt es, ist deren Vater aus Futter ausgeflogen, des andern Stimme nach und lockt die Jungen an sich. Diese aber, in der Meinung, es sei ihr eigener Vater, laufen zu ihm. Dieses brüstet sich dann mit fremden Jungen, als wären sie seine eigenen. Kommt aber der wirkliche Vater zurück, ruft mit seiner eigenen Stimme, welche die Jungen kennen, so verlassen sie den Verführer und kehren zu dem wahren Vater zurück. — Dieses Treiben hat der Prophet bildlich auf den A n t i ch r i st übertragen. Auch er wird die Menschheit zu sich rufen und sich aneignen wollen, was ihm nicht gehört, und während er allen die Freiheit verspricht, kann e r s i ch s e l b st n i ch t h e l f e n. Hat er so das überall ungläubig gewordene Volk um sich versammelt, so wird er, von ihnen aufgesvrdert, darangehen, die Heiligen zu verfolgen, die ihre Feinde und Gegner sind . . . ." Jüdische Offiziere. Löbliche Redaktion! Ich bin im Besitz eines Schreibens eines Herrn Leb Königsberger, den er am Anfang der Sechzigerjahre an seinen Neffen Leopold Kronfeld gerichtet hat. Ueber ein halbes Jahrhundert ist seit der Zeit des Schreibens des Briefes verstrichen und doch ist dieses Schreiben von größtem Interesse für uns Juden, die leider noch immer den Beweis zu erbringen haben, daß sie als Soldaten ebenso ruhmvoll und pflichtgetreu ihren Platz aussüllen wie auf jedem anderen Gebiete. Es wäre überflüssig, noch ein Wort hinzuzufügen, wir lassen den Brief folgen: „Herr Leopold Kronfeld in Oedenburg. Mein lieber Neffe! Tagtäglich erwartete ich sehnsuchtsvoll Dein von Dir mir versprochenes Schreiben, so es aber nicht erfolgt, ergreife ich die Feder, Dir als Soldat, der noch eher als jeder andere pünktlich sein Versprechen halten sollte, einen kleinen Verweis zu geben; aber man darf nicht voreilig im Verdammen sein. Vermutlich bist Du jetzt im Anfänge zu sehr mit Exerzitium beschäftigt und mit der Erlernung der Militärsregeln angestrengt, daß Dir keine Zeit bleibt zu schreiben. Sehe nur mein lieber Sohn! Mit Geduld alles zu ertragen, verwende Deine Zeit, um Dich im militärischen Studium gut einzuüben, daß Du Deine Vorgesetzten immer zufrieden stellst und ihnen keinen Verdruß machst Wir Israeliten haben heutzutage noch keinen ehrbareren Stand als den Militärstand. Dort nur werden die Fehler der Israeliten nicht mit Vergrößerungsgläser und ihre guten Eigenschaften nicht mit Verkleinerungsgläser angesehen und beurteilt. Bis zum Stabsoffiziersstand wird nun kein Konfessionsunterschied geduldet; wenn auch manchnial ein Korporal so unhöflich und grob ist, den Gemeinen mit Scheltwörter! oder gar mit Rippenstößen das Exerzitium beizubringen, soll der ordentliche Gemeine durch gute Worte den Unteroffizier um Nachsicht bitten, um ihn zu besänftigen. Sei gefällig gegen jeden Menschen. Gewöhne Dir aber nicht die schändliche Natur der Kriecherei und Schmeichelei an; behalte nur stets Deinen guten Charakter, betrachte auch nie Deinen neuen Stand als Strafruthe, betrachte ihn vielmehr für das, was er wirklich ist. für einen Posten, der jeden Ehre bringt, nur jenen nicht, der ihn durch Pflichtvergessenheit herabwürdigt, so es uns doch gesetzlich aufgetragen ist, wo wir immer zerstreut sein werden, das Wohl des Reiches zu befördern. Daß aber doch vielmal israelitische Jünglinge und besonders die Eltern erschrecken, wenn bei der Assentierung das Wort „tauglich" über sie ausgesprochen wird, ist meistens blos darum, weil der Militärdienst nicht im Einklänge mit unseren Gesetzen ist. Da es aber leider in unseren Zeiten alte und junge Israeliten gibt, die von oem heiligen Sabbath den Zigarrengenuß und von dem Gaumenkitzel nicht verdrängen laffen das schweinerne Schnitzel, so ersuche ich Dich, lieber Sohn, in denselben Grav, wie Du verpflichtet bist, Deinen Eid während den Dienstjahren im strengsten Sinne zu erfüllen, sowie wenn Du diesen Eid vor dem großen Moses und vor dem Allmächtigen abgelegt hättest, so denke auch stets an das Versprechen, welches Du bei Deinem Abmarsch mir gabst, nämlich: Dich so aufznführen, daß Du dem Judentume und Deiner Familie keine Unehre machen wirst. Schäme Dich also nie, Jude zu sein, beobachte unsere Gesetze, insolange sie nicht in Konflikt mit den Militärgesetzen stehen. Die Herren Offiziere sind jetzt zu tolerant, dem israelitischen Soldaten zu wehren, sein Gesetz zu beobachten, wenn er nur dadurch seinen Dienst nicht vernachlässigt, wenn Dir nur erlaubt ist, besuche den Tempel, wenn auch Gott überall ist, verdrängen ihn im Hause irdische Bedürfnisse und allerlei Begierden, im Tempel aber erhebt sich das gedrückteste Gemüt. Sei

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