Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 19 (6.5.1904)
- Date
- 1904-05-06
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 802 Dr. Blocb’s Wochenschrift. Nr. 19 wirksam zu machen. Das ist uns denn auch bei den Vorfällen in O s s e k bei Rokycan, in S m e t a n a L h o t a bei Pisek, in Iägerndors, in H u m p o l e tz, in C h y r o w und in I a k o b f a l u gelungen. In letzter Zeit wurde die Auffindung der Leiche eines zwölfjährigen Mädchens in Z i z k o w bei Prag zu einer neuerlichen Ritualmordhetze ausgebeutet. Die Umstände der Tat, wie die Person des Täters sind noch immer in vollständiges Dunkel gehüllt, und es fehlt auch der leiseste Anhaltspunkt für die Behauptung, daß bei dem Verbrechen Juden im Spiele waren. Trotzdem versuchten der Prager „Czech" und das Wiener „Deutsche Volksblatt" daraus eine neue „Affaire ä la Polna" zu machen. Diesem srevlerischen Beginnen wurde jedoch rasch und erfolgreich Einhalt geboten/ Ebenso haben wir die Verbreitung von aufreizenden Ritualmordansichtskarten, die in München verlegt wurden, dadurch verhindert, daß wir deren Beschlagnahme durch die Landesgerichte Prag und Wien erwirkten. Die Aufreizung zum Boykott gegen jüdische Geschäftsleute wurde in den antisemitischen Blättern der Reichshauptstadt und der Provinz sowie auch in Versammlungen schwunghaft betrieben. Wir waren bemüht, in jedem derartigen Falle im Wege der Zentralbehörden die strafgerichtliche Verfolgung auf Grund des § 302 Str.-G. durchzuführen. So in R z e s z o w, Innsbruck, Bozen, Eger, Linz, Zwittau, Tetschen-Bodenb a ch, B u d w e i s, E i b e n s ch i tz re. Gegen die Urheber der noch immer, wenn auch in geringerem Maße, praktizierten Entführungen Minderjähriger in galizische Nonnenklöster wird über unser Andrängen schon seit geraumer Zeit mit der vollen Strenge des Gesetzes vorgegangen. Auch bei sogenannten Wegtaufen unmündiger Kinder ist die Taufe mehrfach für ungiltig erklärt worden. Auch auf w i r t s ch a s t s-p o l i t i s ch e m Gebiete haben wir wiederholt eingegriffen, namentlich bei gesetzwidrigen Steuervorschreibungen, bei ungerechtfertigten Konzessionsverweigerungen und Kouzeffionscntziehungcn. Erst in den letzten Tagen haben wir gegen die Benachteiligung der kleinen jüdischen Salzhändler in Galizien seitens der dortigen Salinenverwaltungen beim Finanzminister schriftlich und mündlich Beschwerde erhoben. Insgesamt hat unser Rechtsschutzbureau im Lause des Vereinsjahres in 232 Fällen interveniert. Die Heim als rechtsaktion, welche getrennt von unserer Rechtsschutzaktion geführt wird, hat uns auch in dem abgelaufenen Jahre stark in Anspruch genommen. Obwohl der Wiener Magistrat bei Erledigung der Gesuche die größten Schwierigkeiten machte und in jedem einzelnen Falle der Rekurswcg bis an das Ministerium des Innern betreten werden mußte, so hat dennoch eine große Anzahl jüdischer Familien durch Vermittlung unseres Vereines die österreichische Staatsbürgerschaft und die Zuständigkeit nach Wien erlangt. Es ist ein bedauerliches Zeichen für die in der jüdischen Bevölkerung noch immer herrschende Indolenz, daß so viele andere trotz aller von uns ergangenen Aufforderungen, trotz der von uns eingeleiteten persönlichen Agitation den richtigen Zeitpunkt unbenützt ließen. Jnsolange die Rechtsfragen, das inzwischen sanktionierte Taxgesetz betreffend, nicht erledigt sind, ist derzeit eine Fortsetzung der Aktion bezüglich der unbemittelten Ausländer untunlich. Hingegen empfehlen wir nach wie vor den bemittelten Ausländern die Erwerbung der österreichischen Staatsbürgerrechte, den Inländern die Erwerbung der Zuständigkeit in ihrem Aufenthaltsorte. Den Ausbau unserer Organisation haben wir unermüdlich fortgesetzt. In der Erkenntnis, daß der persönliche Kontakt, namentlich mit unseren Glaubensgenossen in der Provinz, notwendig ist, um das Gefühl der Zusammengehörigkeit überall zu stärken, haben wir unseren Sekretär auch im abgelaufenen Jahre eine Reihe von Wandervorträgen absolvieren lassen. Solche Vorträge wurden in A u s p i tz, Kostet, M i ß l i tz, Austerlitz, Wall. -Meseritsch (Wsetin), N e u - R a u ß n i tz, W i f ch a u, Mäh r.-S ch ö n b e r g (Mähr.-Aussee), I a m n i tz, Steyr, Linz, Salzburg, I n n s b r u ck-H o h e n e m s, B o z e n-M e r a n, Graz, Br ü n n, T r o p p a u, Tesche n, abgehalten. Ueberdies ist unser Vertreter in den Kultusgemeinden A m st e t t e n, O l m ü tz und Triest mit den leitenden Funktionären in persönlichen Meinungsaustausch getreten und hat den Anschluß dortiger Glaubensgenossen an unseren Verein angebahnt. In allen diesen Städten wurden der „Oesterreichisch- Jsraelitischen Union" zahlreiche neue Freunde gewonnen und wir erfüllen eine angenehme Pflicht, indem wir an dieser Stelle für die herzliche Aufnahme, welche unserem Delegierten überall zuteil geworden ist, unseren wärmsten Dank aussprechen. Die Mitgliederbewegung veranschaulichen die nachfolgenden Ziffern: Bei der vorjährigen ordentlichen Generalversammlung hatten wir einen Stand von 6812 Mitgliedern, von denen 507 infolge Ablebens, Austrittes re. abgeschrieben werden mußten. Es verblieben demnach 6305 Mitglieder. Ueberdies haben wir uns veranlaßt gesehen, am 31. Dezember 1903 443 Mitglieder, die seit Jahren schon als dubios geführt worden waren, endgiltig abzuschreiben, so daß mit Ende des Jahres 1903 ein Stand von 5862 Mitgliedern verblieb. Hiezu kam bis 15. April 1904 ein effektiver Zuwachs von 421 Mitgliedern, so daß sich der derzeitige Stand auf 6283 beläuft. Wir erwähnen mit Bedauern, daß die Ungunst der wirtschaftlichen Verhältnisse namentlich in Wien einen stärkeren pcrzentuellen Abgang als in früheren Jahren verschuldete und es wird unsere Aufgabe sein, im neuen Vereinsjahre diesen Ausfall durch eine verstärkte Agitation in allen Bezirken der Reichshauptstadt zu decken. Selbstverständlich werden wir auch die Propaganda in der Provinz nicht vernachlässigen. Dem gegenüber steht die erfreuliche Tatsache, daß im letzten Jahre eine namhafte Anzahl von Mitgliedern auch in solchen Kreisen gewonnen wurde, die bisher den Bestrebungen unseres Vereines nur ein geringes Interesse entgegenbrachten und daß die meisten dieser neuen Mitglieder sich zu sehr ansehnlichen Jahresbeiträgen verpflichteten. Wäbrend die Zahl der Kultusgemeinden und Ortschaften, in denen wir vertreten waren, sich im Vorjahre aus 371 belief, hat sich diese Ziffer bis 15. April 1904 auf 402 erhöht. Es gereicht uns zur 'lebhaften Freude, der geehrten Generalversammlung von sehr namhaften Spenden Kenntnis zu geben, welche uns im abgelaufenen Jahre zugefloffen sind. Es widmeten uns u. a.: Herr Moriz und Frau Anna Steiner in Hora^diowitz X 2000.—; Gustav Freiherr von Springer X 2000.—, S. M. von Rothschild X 2000.—, Herr Albert Landau X 500.—, Herr Kommerzialrat Eduard Dvctor X 200.—, Herr Bankier Arnold Schwarz in Feldkirch X 200.—, Herr Felix Epstein X 100.— und Herr Alexander Engel de Jünosy X 20.—. Wir haben diesen hochherzigen Förderern der „Union" unseren Dank in entsprechender Form zum Ausdruck gebracht und wir ersuchen die geehrte Generalversammlung, sich diesem Danke durch Erheben von den Sitzen anzuschließen. Mit Rücksicht darauf, daß der Vorstand der Wiener Kultusgemeinde im letzten Winter eine Reihe von Vorträgen aus der . jüdischen Geschichte veranstaltete, glaubten wir unsere eigenen Vortragsabende einschränken zu sollen. Die drei Versammlungen jedoch, zu denen wir unsere Mitglieder beriefen, brachten überaus interessante und glänzende Darbietungen. Es sprachen am 5. Jänner 1904 Herr Univ.-Prof. Dr. M. Winternitz aus Prag über „Menschheit, Rasse, Volk"; am 21. Jänner 1904 Herr Landesrabbiner Dr. A. Tänzer aus Hohenems über „Selbsthilfe — ein Naturgesetz" und am 10. März Herr Rabbiner Dr. Simon Mandl aus Neutitschein über „Monotheismus — ein Weltprinzip". An die beiden letzten Vorträge schloß sich eine freie Diskussion, in welcher wichtige Fragen unseres Kultuslebens besprochen wurden. Von wichtigen Anregungen, welche die „Monatschrift" veröffentlichte, erwähnen wir eine Mahnung an die wohlhabenden Glaubensgenossen, bei Stiftungen und Errichtung von Testamenten nur jüdische Wohltätigkeitsinstitute zu berücksichtigen und die Klausel „Ohne Unterschied der Konfession" zu vermeiden;