Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 19 (6.5.1904)
- Date
- 1904-05-06
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 19 Dr. Dlocb s MocbenscbrM. Seite 301 vortraten und die bis zur Zerstörung Jerusalems im Jahre 70 durch Titus besonders scharse waren. Cäsarea sei stets ein Pfahl im Fleische Israels gewesen. Wenn Jerusalem weinte, so jubelte Cäsarea. Letzteres verleugnete selten seinen heidnischen Charakter, während Jerusalem treu zu den Traditionen der Juden hielt. Die Gegensätze zwischen beiden Städten traten selbst unter den dort bestehenden Juden- und Heidenchristen auf, die sich auch zeitweise auf die Apostel Petrus, der in Jerusalem, und Paulus, der mit dem Evangelisten Philippus in Cäsarea lebte, übertrugen. Aus letzterer Stadt ging später der berühmte „Vater der Kirchengeschichte", Bischof Eusebius hervor. Heute ist Cäsarea ein versandeter Trümmerhaufen, während Jerusalem sich immer wieder aus den vielen Zerstörungen erhob. Redner schloß mit den für den Charakter der beiden Rivalinnen bezeichnenden Worten: „Cäsarea war kleinlich, als es groß war, Jerusalem blieb groß selbst in seinem Fall!" Die Hoffnung des Judentums und des ganzen Menschengeschlechts birgt der Name Jerusalem, denn am Abend der Weltzeit wird es dort licht sein. Der Vortrag erntete lebhaften Beifall. , .Oestrrreichisch-Israelitische Union". Donnerstag den 28. April d. I. fand im großen Saale des „Hotel Guth" die neunzehnte ordentliche Generalversammlung der „Oesterreichisch- Jsraelitischen Union" unter zahlreicher Beteiligung der Mitglieder und in Anwesenheit des ersten Vice-Präsidenten der Kultusgemeinde Herrn Landesschulrat Dr. Gustav Kohn, sowie der Herren Kultusvorsteher Dr. Markus Spitzer, Hermann Eltbogen und Siegmund Kauders statt. Der Vorsitzende Vice-Präsideut Siegmund Mayer eröffnete die Versammlung mit einer herzlichen Begrüßung und machte sodann Mitteilung von der Resignation des Präsidenten Herrn Maximilian Paul-Schiff. Auf die Anfrage eines Mitgliedes, welcher Art die prinzipiellen Meinungsverschiedenheiten gewesen seien, welche Herrn Paul- Schiff zum Rücktritte veranlaßt hätten, gab der Vice- Präsident Professor Dr. E h r m a n n folgende Aufklärung: Unmittelbaren Anlaß zum Rücktritte gaben Differenzen wegen eines Memorandums über verschiedene Fragen der Kultus gemeinde, mit welchem der gesamte Vorstand nicht einverstanden war. Sekretär Fleischer verlas sodann folgenden Rechenschaftsbericht: Das abgelaufene Jahr stand im Zeichen der furchtbaren Judennrassakres von Kischenew und ihrer traurigen Rückwirkungen auf Ostgalizien. Nationale und wirtschaftliche Momente wirkten zusammen, um die dortige ruthenische Bevölkerung für die judenfeindlichen Agitationen der stammverwandten russischen Presse in erhöhtem Maße empfänglich zu machen. Wenige Wochen nach den Gräuelszenen in der beßarabischen Hauptstadt erregte ein in dem Städtchen U h n o w ausgebrochener Brand, für dessen Entstehen fälschlich bie Juden verantwortlich gemacht wurden, blutige antisemitische Exzesse, die ein beträchtliches Militäraufgebot notwendig machten. Im Spätsommer fanden zu Zablotow und in anderen Ortschaften der Umgebung von Kolomea Angriffe auf Leben und Eigentum der Juden statt, wobei mehr als vierzig Personen teils schwer, teils leicht verwundet wurden. In Uhnow wie in Zablotow war die Parole ausgegeben, daß das Blutbad von Kischenew wiederholt werden müsse. Wir haben sofort einen Delegierten auf den Schauplatz der Exzesse entsendet und das Ergebnis unserer Erhebungen in ausführlichen Berichten dem Ministerpräsidenten als Leiter der Ministerien des Innern und der Justiz zur Kenntnis gebracht. Es wurden durch dieses Verfahren gewisse Einflüsse durchkreuzt, welche die Untersuchung in eine einseitige Richtung drängen und die Ausdehnung der Anklage auf die intellektuellen Urheber verhindern wollten. Daß wir im Osten der Monarchie von russischen Zuständen nicht weit entfernt find, beweist ja die Tatsache, daß sowohl in Uhnow als auch in Zablotow amtliche Organe beschuldigt wurden, zu den Exzessen angereizt und an denselben aktiv teilgenommen zu haben, daß ferner der Bezirkshauptmann von Sniatyn trotz rechtzeitiger Warnung der Gendarmerie es unterließ, die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, und daß der Postmeister von Zablotow telegraphische Herbeirufung von Militärassistenz unter dem Vorwände, die Telegraphendrähte seien gerissen, verhinderte. Für den Prozeß gegen die Zablotower Exzedenten haben wir den Kolomeaer Advokaten Dr. Lazar Zipser als Vertreter der Privatbeteiligten bestellt, der die Sache unserer geschädigten Glaubensgenossen mit Eifer und Umsicht vertrat und dessen energischem Eingreifen zum guten Teile die Verurteilung von zwölf Angeklagten zu danken ist. Der Prozeß gegen die Uhnower Exzedenten wird erst im nächsten Monate durchgeführt werden. Die Lage unserer Glaubensgenossen in Galizien nimmt fortgesetzt unsere intensivste Aufmerksamkeit in Anspruch. Wohl ist es unter dem jetzigen Statthalter Grafen Potocki, der bei seinem Amtsantritte erklärte, daß er antisemitische Exzesse oder auch nur deren Vorbereitung mit aller Energie und allen staatlichen Mitteln Niederschlagen werde, besser geworden. Tatsächlich hat auch der Statthalter, nachdem wir die Aufmerksamkeit der Zentralbehörden auf eine Anzahl konkreter Fälle von Gewalttätigkeiten gegen Juden — namentlich im Neu-Sandecer Bezirke — gelenkt hatten, den politischen Behörden in einem besonderen Erlasse eingeschärst, jede antisemitische Bewegung im Keime zu ersticken, und überdies wurden für jede etwaige Ausschreitung sowohl die politischen, als auch die Gemeindebehörden verantwortlich gemacht. Allein der wirtschaftliche Kampf, den die autonome Landesverwaltung rücksichtslos gegen die armen galizischen Juden führt, vermehrt unausgesetzt das Massenelend unter denselben, und auch aus dem Gebiete der galizischen Justizpflege hatten wir wiederholten Anlaß zu begründeten Beschwerden, denen — wie wir mit Befriedigung konstatieren — die Justizverwaltung nach bestem Willen und Können abzuhelfen bemüht war. Ein klassischer Fall nach dieser Richtung ist insbesondere die Affaire des jüdischen Postbeamten Jakob Leistyna, der im Vereine mit einigen christlichen Kollegen seinem Vorgesetzten jahrelang andauernde Briefspoliierungen und Diebstähle eines Amtsgenossen pflichtgemäß zur Anzeige gebracht hatte und dafür wegen Verleumdung und Betruges verurteilt wurde, während der Dieb trotz der erdrückenden Beweise frei ausging. Wir haben uns des schuldlos und ungerecht Verurteilten mit größter Energie angenommen. Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil kassiert und eine neue Verhandlung vor dem Tarnower Kreisgerichte angeordnet. Herr Leistyna meldete uns seine Freisprechung bei dieser zweiten Verhandlung mit folgenden Worten: „Ich habe die Ueberzeugung gewonnen, daß ich dies nur einer löblichen „Oesterreichisch-Jfraelitifchen Union" zu danken habe, wie auch unsere Glaubensgenossen in Tarnow lobend anerkennen, daß die „Oesterreichisch-Jfraelitische Union" aufs Erfolgreichste uns Juden zu schützen trachtet und segensreiche Hilfe leistet." (Lebhafter Beifall.) Ein zweiter Justizfall, der vor wenigen Monaten berechtigtes Aufsehen in der Tages- und Fachpresse erregte und in welchem gleichfalls unsere Intervention in Anspruch genommen wurde, steht unmittelbar vor einer günstigen Entscheidung. Es ist dies die Angelegenheit des jüdischen Tierarztes Philipp Mechlowicz, den die Rzeszower Geschwornen trotz der Ueberzeugung an seiner Unschuld verurteilten, weil sie befürchteten, daß sonst der christliche Denunziant bestraft würde. Es wurde dies bei der Geschwornenberatung ausdrücklich ausgesprochen und von zwei Mitgliedern des Schwurgerichtes zeugeneidlich bestätigt. Wir erhielten nun heute die Mitteilung, daß die Wiederaufnahme des Prozesses bevorstehe. (Beifall.) Wir mußten weiters auch im heurigen Jahre auf die künstliche Erzeugung von sogenannten Ritualmorden durch die gegnerische Presse sorgfältig acht haben. Es ist ja bekannt, daß fast jeder Leichenfund den antisemitischen Hetzern Anlaß gibt, durch die Blutlüge die christliche Bevölkerung zu erregen. In jedem solchen Falle ist es geboten, durch die rasche Feststellung und Veröffentlichung des wahren Tatbestandes die Verleumdung un-