Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 18 (29.4.1904)
- Date
- 1904-04-29
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 18 Dr. Dlocb's Moebenscbrttt. Seite 289 diskuffion über die Statuten wurde zunächst Z 1 mit großer Majorität angenommen: „Der Verband der deutschen Juden bezweckt die Vertretung aller den Juden im Deutschen Reiche gemeinsamen Interessen. Die Erörterung von Fragen der Religion und des Kultus, sowie der inneren Verwaltung der Gemeinden ist nur insoweit statthast, als es sich um die Abwehr von Angriffen handelt." Organe des Verbandes sind die Hauptversammlung, die aus den Delegierten der Gemeinden, den verschiedenen Vorständen und hervorragenden Einzelpersonen besteht, und der Ausschuß, aus 27 Mitgliedern zusammengesetzt. Die Hauptversammlung soll regelmäßig alle zwei Jahre in einer Stadt Deutschlands zusammentreten. Der Sitz des Ausschusses ist in Berlin. Fünf Ausschußmitglieder müssen in Berlin oder in dessen Vororten wohnhaft sein. Nach der Annahme der Statuten fand die Wahl des Ausschusses statt. Die von Justizrat Lilienthal vorgeschlagene Liste fand allgemeine Annahme. Außer dem bereits oben genannten engeren Ausschuß, der wiedergewählt wurde, gehören noch 22 Vertreter von Gemeinden und Verbänden aus allen Teilen des Reiches dem Ausschuß an. Um V26 Uhr war die Tagesordnung erschöpft und Rechtsanwalt Horwitz schloß die Sitzung mit dem Wunsche, daß der neue Verband dem Judentum zum Segen, dem Vaterlande zur Ehre gereichen möge, mit einem Hoch auf das deutsche Vaterland und das deutsche Judentum. Hierauf wurde noch Herrn Professor Philippson als dem Urheber der Idee und als dem Manne, der sich um das Zustandekommen der Organisation die größten Verdienste erworben, besonderer Dank ausgedrückt, in den die ganze Versammlung begeistert einstimmte. Das Zustandekommen des Verbandes wurde von allen Anwesenden als ein für die Zukunft des deutschen Judentums hochbedeutsames Ereignis gefeiert. Es wird nun an der Leitung des Verbandes liegen, die Hoffnungen zu erfüllen, die weite Kreise an diese Neugründung knüpfen. München. Bekanntlich ist der frühere Ministerpräsident Graf Crailsheim jüngst in den Aufsichtsrat der Bayerischen Vereinsbank gewählt worden. Die sozialdemokratische „Münch. Post" läßt sich von einem „in das Bank-Dorado nicht ganz Uneingeweihten" Näheres darüber berichten: Im Laufe des vergangenen Jahres starben von den Aufsichtsräten der bayerischen Vereinsbank 2 hervorragende Mitglieder, die Herren v. Hirsch und Wilmersdoerffer, beide Israeliten, der letztere Mitbegründer der Bank, der andere eine der Hauptstützen des Institutes durch den Uebergang seines Geschäftes in die Bank. Herr v. Wilmersdoerffer hinterließ einen Sohn, der auch Jahre' hindurch schon der Kompagnon seines Vaters, der ein durchaus erprobter und erfahrener Geschäftsmann war. Das Vertrauen, das dem Vater von verschiedenen Seiten gewährt ward, wurde dem Sohn bewahrt, der sächsische Hof ernannte ihn zu seinem Konsul (als Nachfolger des Vaters) und eine sehr hohe Persönlichkeit, die seit langen Jahren ihr Vermögen dem Vater anvertraut, teilte sofort dem Chef des Hauses mit, daß ihm diese Verwaltung mit bestem Zutrauen fürderhin gewährt werde. Taten das Fernerstehende, um wieviel mehr mußte Herr v. Wilmersdoerffer erwarten, daß die Vereinsbank ihn in den Aufsichtsrat berufen werde. Er erwartete es nicht anders, und man sah dem Wahltag im Familienkreis mit größter Ruhe entgegen, war es doch selbstverständlich, daß der durchaus sachverständige, geschäftskundige Mann nicht „durchfallen" könne, der Sproß der Gründerfamilie, der Vertrauensmann sehr hoher Herren. Am Morgen ging Herr v. Wilmersdoerffer in sein Geschäft und erhoffte die telephonische Benachrichtigung seines Sieges mit großer Seelenruhe. Endlich tönt das Klingelzeichen, Herr v. Wilmersdoerffer eilt an das Hörrohr — um zu erfahren, daß Graf Crailsheim soeben mit erdrückender Mehrheit in den Aufsichtsrat der Bayerischen Vereinsbank gewählt sei. Herr v. Wilmersdoerffer eignet sich nicht zum Aufsichtsrat der Vereinsbank. Warum? An Stelle von Herrn v. Hirsch ist wenigstens ein geschäftskundiger christlicher Mann gewählt, an Stelle von Herrn v. Wilmersdoerffer Krafft Gras Crailsheim! Das Direktorium an der Vereinsbank, einer Bank, von Juden mit jüdischem Kapital gegründet, von Juden unterstützt (Guggenheimer), hat seit Jahren keinen Juden mehr angestellt. Ich weiß, die Herren werden mit dem Direktor Selz dienen, aber Direktor Selz ist nur als semitische Ausnahme in der Vereinsbank, weil bei der Uebernahme des Geschäftes, dem Herr Selz angehörte, vertragsmäßig "seine Anstellung ausbedungen wurde. Es ist jetzt bei vielen Banken modern (siehe Hypothek- und Wechselbank), die Juden bei Anstellungen zu übersehen. Diese Tatsache muß konstatiert werden, weil sie zum Wesen des modernsten Kapitalismus gehört. Selbst die deutsche Bank möchte gerne das gleiche Prinzip verfolgen, wenn eben Direktor Mankiewicz nicht gar zu unentbehrlich neben dem humanen Vater Koch wäre. Der Fall Wilmersdoerffer war nun ganz besonders schwierig, denn hier konnte man anstandshalber die Wahl des Sohnes des Gründers nicht verhindern. Es galt also, ein „feines" Mittel zu finden, und man fand es, man kam auf die ingeniöse Idee, einen „großen vornehmen Mann", einen „berühmten Staatsmann" als Kandidaten aufzustellen, dann konnte man dreist sagen, daß zum Ködern des Publikums dieser Name, dieser große Staatsmann sehr gut und nützlich sei. Wir müssen selbstverständlich dem sozialdemokratischen Blatt die volle Verantwortung für diese Mitteilungen überlassen. „Weibliche Fürsorge." Im Jänner dieses Jahres konstituierte fich in Frankfurt a. M. der Verein „Weibliche Fürsorge". Derselbe ist hervorgegangen aus der gleichnamigen Abteilung des Israelitischen Hilfsvereines (E. V.) die schon seit drei Jahren praktische Armenpflege auf den verschiedensten Gebieten übt. Die erste Anregung zur Gründung dieser weiblichen Abteilung ging von einem Bortrage aus, den Fräulein Berta Pappenheim im Februar 1901 in einer von den Herren des Hilfsvereines einberufenen Versammlung hielt. In diesem Vortrage wurde auf die sittliche Gefährdung hingewiesen, der die im Beruf stehenden jüdischen Mädchen ausgesetzt sind, eine Erscheinung, die parallel geht mit den gleichen Schäden bei der unter ähnlichen Verhältnissen lebenden, christlichen Bevölkerung. Das Referat gipfelt in dem Hinweis auf die Aufgaben, die sich hieraus für die jüdische Armenpflege ergeben, zunächst in der Förderung einer möglichst individualifierten Fürsorgetätigkeit zum Schutze der Frauen und Mädchen. Infolge dieses Vortrages bildete sich ein Damenkomitee, das sich als Abteilung des Israelitischen Hilfsvereines diesem zur Mitarbeit zur Verfügung stellte. Der Hilfsverein wies geeignete Fälle an die „Weibliche Fürsorge". Hier wurde nun in den regelmäßigen, etwa alle 14 Tage stattfindenden Sitzungen jeder Fall durchgesprochen und beraten, zwei Damen mit Einziehung näherer Informationen und weiteren Behandlung betraut, über die in der nächsten Sitzung berichtet wurde. So gestaltete sich der Fall zum Lehrmittel für alle Damen, wobei aber über der Kleinarbeit im Einzelnen die großen Gesichtspunkte nicht verloren gehen. Nach eingehender Prüfung geht jeder Fall an den Hilfsverein zurück zur eventuellen Gewährung der notwendigen Geldmittel, während die Verwendung derselben wieder von der „Fürsorge" besorgt wird. Diese ganze Art der Geschäftsführung hat sich nach jeder Richtung bewährt, so daß sie auch, nachdem die „Fürsorge" selbständiger Verein geworden ist, beibehalten wurde. In finanzieller Beziehung ist und bleibt die „Weibliche Fürsorge" ganz vom Hilfsverein abhängig. Durch vielfache persönliche Beziehungen ist die „Weibliche Fürsorge" mit den übrigen konfessionellen und allgemeinen Wohlsahrtszentren der Stadt Frankfurt a. M. verknüpft. Die Fälle, mit denen sich die „Weibliche Fürsorge" seit den nun drei Jahren ihres Bestehens zu beschäftigen hatte, sind äußerst mannigfaltig. Schon im ersten Jahre ihres Bestehens wurde sie bei 35 Fällen in Anspruch genommen, ein Beweis dafür, welch große Lücke sie aussüllt. Die Eigenart der „Weiblichen Fürsorge" besteht, wie schon gesagt, darin, daß jeder Fall Lehrmittel ist, daß man in der einzelnen Erscheinung das allgemeine Prinzip zu entdecken und womöglich durch weitergehende Maßregeln Abhilfe für das allgemeine Uebel zu schaffen sucht. In der Praxis ergab fich die Notwendigkeit, innerhalb des Komitees eine Reihe von Commissionen zu bilden, die sich mit der Bearbeitung bestimmter Gebiete befassen. Es zeigte sich bald, daß eine wirksame Fürsorge nur dann durchzuführen ist, wenn sie fich nicht nur auf