Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 18 (29.4.1904)
- Date
- 1904-04-29
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 18 Dr. Blocb s XKHocbenscbritt. Seite 287 Indem wir nun zur Erstattung unseres Tätigkeitsberichtes übergehen, müssen wir vor allem betonen, daß wir über verschiedene, die Gesamtheit berührende Angelegenheiten, die unser intensivstes Interesse in Anspruch nahmen, über manche Aktion in einem zur öffentlichen Diskussion stehenden Berichte eine gewisse Diskretion beobachten. Obwohl unser Vorgehen selbstverständlich ein streng loyales, gesetzmäßiges ist und wahrlich die öffentliche Diskussion nicht zu scheuen hat, können wir doch nicht übersehen, daß in einer Zeit, in der die Judenfeinde das Schlagwort von der „jüdischen. Solidarität" zu einer vergifteten Waffe ausgebildet haben, alles zu vermeiden ist, was Uebelwollenden den Anlaß zu Verdächtigungen geben könnte, deren einschüchternde Wirkung wir leider so häufig erfuhren. Von den allgemeine Interessen berührenden Angelegenheiten, die unsere Tätigkeit im Laufe des Jahres in Anspruch nahmen, seien hervorgehoben: Die Frage des jüdischen Religionsunterrichtes, welche mit dem Mangel an jüdischen Religionslehrern zusammenhängt, die den hohen Anforderungen ihres Berufes voll entsprechen, bildet seit langem eine schwere Sorge Aller, denen die Zukunft des Judentums am Herzen liegt. Hier tritt die Frage der Errichtung einer Bildungsanstalt für jüdische Lehrer in den Vordergrund. Es ist dies eine Angelegenheit von solch weittragender Bedeutung, daß sie unmöglich von einer einzelnen Gemeinde in Angriff genommen werden kann, deren Bedarf an jüdischen Lehrern auch niemals ein solcher ist, daß sie für alle Lehrer, die aus der Anstalt hervorgehen, eine Anstellung zu bieten in der Lage wäre. Die Errichtung einer solchen Lehrerbildungsanstalt ist vielmehr in eminentem Sinne eine gemeinsame Angelegenheit aller jüdischen Gemeinden. Um die Feststellung eines die Bedürfnisse und die Eigenart der in den verschiedenen Kronländern lebenden Glaubensgenossen berücksichtigenden Unterrichtsprogrammes vorzubereiten, haben wir uns an die größeren Gemeinden um die Einsendung ihrer Lehrpläne, sowie um die Erstattung von Gutachten gewendet. Viele Gemeinden haben unseren Ansuchen bereits entsprochen unter anerkennender Betonung der außerordentlichen Wichtigkeit der Sache; von anderen Gemeinden haben wir, so sehr wir auch diese Verzögerung beklagen, die Zusendung derartiger Elaborate erst zu erwarten. Aus dem von uns gesammelten Materiale bestätigte sich unsere Anschauung, daß eine Konformität des Religionsunterrichtes nur in den Grundprinzipien und in den weitesten Umrissen erreichbar sein dürfte. Unsere Intervention hat auch bereits tüchtigen Pädagogen Anlaß gegeben, uns ihre in Manuskript fertiggestellten Lehrbücher für den Religionsunterricht zu übermitteln, über welche wir uns eingehende, mit beachtenswerten prinzipiellen Bemerkungen versehene Gutachten hervorragender Fachmänner verschafft haben und ein zusammenfassendes Elaborat demnächst hierüber vorlegen werden. Eine Reihe von Gemeinden hat wiederholt in verschiedenen Fragen, die sich aus die Vorstandswahl, die Erteilung des Religionsunterrichtes, die Vertretung in dem Schulrat, die Gebühren bei der Jmrnatrikulierung re. re. bezogen, unser Gutachten eingeholt und — wie aus ihren vorliegenden Antworten hervorgeht — im Sinne unserer Auseinandersetzung ihre Entschlüsse gefaßt, welche sich auch als ihr Interesse fördernd erwiesen. Es zeigte sich, überhaupt, gleichwie im Vorjahre, daß zahlreiche Kultusgemeinden in Oesterreich bei ihren unklaren Verhältnissen, in strittigen Fragen, wo sie Rat, Auskunft oder Vermittlung brauchten, sich an uns wandten und daß somit hier der Weg vorgezeichnet ist, um ein Zentral-Organ der Kultusgemeinden, das ist der offiziellen jüdischen Repräsentanzen in Oesterreich schon jetzt zustande zu bringen. Es haben sich auch mehrere Gemeinden in Streitfragen, deren gerichtliche Austragung geplant oder bereits in Vorbereitung war, an uns gewandt. Wir waren in solchen Fällen immer bemüht, die Streitsache in Güte zu schlichten und in solcher Weise unerquickliche öffentliche Verhandlungen zu verhindern. Verschiedene Gemeinden ersuchten uns um unsere Intervention, um ihren Rabbinen, die nach ihren vorliegenden Zeugnissen eine tüchtige wissenschaftliche Bildung erlangt hatten und pslichtgctreu ihres Amtes walteten, den Dispens vom Maturitätszeugnis zu erwirken. Unsere Bemühungen, den Dispens zu erlangen, mußten jedoch, nachdem der für derlei Erleichterungen mit dem Gesetze vom Jahre 18i)0 fixierte Termin abgelaufen, erfolglos bleiben und haben wir den Gemeinden die diesbezügliche Belehrung erteilt. Gewisse Vorfälle in unserem öffentlichen Leben, Angriffe bedenklichster Art in der antisemitischen Presse — deren wahnsinniger Haß selbst aus dem Wahnsinn eines Juden haßerfüllte Angriffe gegen alle Juden schmiedete — haben dem Vorstande des „Allgem. Oesterr.-Jsraelitischen Bundes" den Anlaß gegeben, eine durch ein beigelegtes Aktenmaterial unterstützte Denkschrift auszuarbeiten und zu überreichen. In Füllen, in denen sich arme Glaubensgenoffen um Beistellung eines Rechtsanwaltes zu ihrer Vertretung vor Gericht an uns wandten, haben wir dem Ansuchen, wenn wir entnahmen, daß das konfessionelle Moment im gegebenen Fall von entscheidender Bedeutung war, entsprochen. Selbstverständlich konnte uns das bejammernswerte Schicksal unserer verfolgten rumänischen Glaubensgenossen nicht unberührt lassen und bewegten sich unsere Aktionen parallel mit den Aktionen anderer Hilfsorganisationen, denen hier die führende Rolle zukommt. Das edle mannhafte Auftreten des Sir Marcus Samuel, Lord-Mayors von London, zugunsten unserer rumänischen Glaubensgenossen hat uns angeregt, eine Adresse an ihn zu richten, die er mit einer bedeutsamen Zuschrift beantwortete. Die Adresse und das Antwortschreiben wurden in englischen und österreichischen Blättern veröffentlicht. Da es vorkam, daß Personen den Umstand, daß ihr Austritt aus dem Judentum unbekannt blieb, benützten, um Benefizien, die durch ausdrückliche stiftbriefmäßige Bestimmung an das jüdische Bekenntnis geknüpft sind, zu erlangen, da es ferner von Bedeutung ist, über die Abfallsbewegung und über ihre Gründe, über ihr Vor- und Rückfchreiten genauere Kenntnis zu gewinnen, hat der Vorstand des „Allgem. Oesterr.-Jsraelitischen Bundes" über Anregung des Wiener Kultusvorstandes an alle Gemeinden das Ersuchen gerichtet, gegenseitig über die in ihrem Bezirke vorkommenden Austrittssälle die Anzeige an die Geburts¬ und Heimatsgemeinde des Konvertiten zu erstatten. Wir haben sämtliche jüdische Gemeinden zu einer gemeinsamen Gedächtnisfeier für die Märtyrer von Kischenew gelegentlich der Haskarah an: Schewuoth-Feste aufgefordert. Wie aus anhergelangten Zuschriften und aus den öffentlichen Blättern bekannt wurde, ist dieser Aufforderung allgemein entsprochen worden und hiemit eine gleichzeitige und gemeinsame Trauerkundgebung der gesamten österreichischen Judenschaft für unsere hingemordeten Glaubensbrüder erfolgt. Zur Förderung der in der Dummheit und dem Hasse so fest wurzelnden Blutlüge werden bekanntlich von beit Judenfeinden seit langem bildliche Darstellungen verbreitet. Die furchtbaren Wirkungen dieser Propaganda haben wir, wie auch früher schon, erst kürzlich wieder in Kischenew kennen zu lernen Gelegenheit gehabt. Aus Deutschland wurde vor einiger Zeit eine solche Bilder-Jnvasion nach Oesterreich verbreitet. Wir haben gegen den Versuch der ebenso gesetz- und rechtswidrigen, als gefährlichen Hetze, die mittelst Ansichtskarten in hunderttausenden von Exemplaren betrieben werden sollte, energische Schritte unternommen. So beschämend dies auch — nicht für uns Juden, sondern — für die europäische Zivilisation ist, so läßt sich doch nicht leugnen, daß der Glaube an die Ritualmord-Lüge eine stete öffentliche Gefahr bildet und daß daher der Kampf gegen dieselbe eine unabweisbare Pflicht ist. Wir unterlassen es in diesem Berichte, die zahlreichen Fälle aufzuzählen, in denen sich einzelne Personen im Kampfe mit Hindernissen, die sich ihnen zufolge ihres religiösen Bekenntnisses in den Weg stellten, um Hilfe und Intervention an uns wandten. Wir waren selbstverständlich pflichtgemäß unter allen Umstünden bemüht, nach Möglichkeit solchen Ansuchen zu entsprechen."